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Deutschlands schwimmende Ausstellung*. Vor etwa Jahresfrist legte eine Vereinigung von Unternehmern den deutschen Gewerbtreibenden einen grossartigen Plan vor, welcher darin be stand, dass ein Riesendampfer erbaut, zu einer schwimmenden Ausstellung benutzt und nach einer Reihe überseeischer Häfen gesandt werden sollte, um dort neue Absatzgebiete für die deutsche Industrie zu eröffnen. Das Komitee setzte alsbald eine Reklame grossen Stils ins Werk, und eine Reihe von Zeitungen brachte Beschreibung und Abbildung des phan tastischen Riesenschiffes, auf dessen Verdeck Kuppelbauten, Hallen und Thürme zu sehen waren, welche bei der Weiterreise des Dampfers »in der Versenkung« verschwinden sollten, um im nächsten Hafen mittels hydrau lischer Aufzüge wieder emporgewunden zu werden. Neuerdings hat das Komitee von verschiedenen Handelskammern Gut achten über seinen Plan eingeholt. Von den eingelaufenen Antworten ist diejenige der Handelskammer zu Hamburg besonders beachtenswerth, 'weil gerade Hamburg im Ausfuhrgeschäft führende Stellung einnimmt. Die Hamburgische Handelskammer verhält sich dem Plane einer schwim menden Ausstellung gegenüber aus praktischen Gründen völlig ablehnend. Da die Rundreisen des betreffenden Dampfers zwei Jahre dauern sollen, so bemerkt sie mit Recht, dass an den zuletzt besuchten Orten dieVorführung von bis zu 2 Jahren alten Mustern wenig Werth hat, denn in sehr vielen Artikeln, namentlich in Manufakturwaaren, senden die Exporteure oder die Einkäufer der transatlantischen Häuser letzteren alle 3, höchstens aber alle 6 Monate neue Muster. Allerdings könnte einer Veraltung der auf dem Ausstellungs- Dampfer befindlichen Muster durch Nachsendung neuer Muster mittels eines Zuführungsdampfers vorgebeugt werden; eine derartige Erneuerung wäre aber praktisch und in dem erforderlichen Umfange unausführbar. Daher würde es für einen Fabrikanten, der beispielsweise für China passende Waaren her stellt, wenig nutzbringend sein, wenn seine Muster nach anderthalbjähriger Reise am Bestimmungsorte eintreffen. Dann ist noch ein anderer Punkt ins Auge zu fassen. Kommt ein Ausstellungsdampfer an einem entlegenen überseeischen Platz, der als guter Käufer gilt, mit alten und verlegenen Mustern an, so schadet das der deut schen Industrie, statt ihr Nutzen zu bringen. Das Komitee der geplanten schwimmenden Ausstellung hat auch in den versandten Druckschriften die für ein solches Unternehmen erforderliche gründliche Kenntniss der örtlichen und Handels-Verhältnisse der Absatz plätze, sowie der Art des dortigen Schifffahrtbetriebes vermissen lassen. Es hat die Absicht geäussert, mit dem Ausstellungsdampfer, für welchen nach den angegebenen Grössenverhältnissen ein Tiefgang von mindestens 20 Fuss anzunehmen ist, Häfen anzulaufen, deren Anlaufen mit einem 20 Fuss tief gehenden Schiffe sich entweder grundsätzlich verbietet, oder aber nur mit grosser Gefahr für Schiff und Ladung möglich ist. Zu diesen Häfen gehören Pernambuco, Vera-Cruz, Buenos Aires, Manila, Panama, Melbourne, Madras, Galveston, Santos, Porto Alegre und Guayaquil. Ebenso ist das geplante An- laufen Skandinavischer Häfen ein Unding, da ganz Skandinavien in mehr als ausreichender Weise von deutschen Handlungsreisenden besucht wird. Das Gleiche gilt von den Ländern des Mittelmeeres. Ein anderes technisches Bedenken betrifft die sichere Aufstellung der Ausstellungsgegenstände, welche während der Fahrt nicht eingepackt werden sollen, was auch bei der viel fach kurzen Fahrtdauer von Ort zu Ort zu umständlich sein würde; es ist aber sehr zu bezweifeln, ob die Gegenstände so werden befestigt werden können, dass sie nicht bei einem Sturme durcheinander fallen und sich gegen seitig, sowie die zur' Aufstellung in Aussicht genommenen Glasschränke zer- trümmern. Die schwimmende Ausstellung bietet daher nach Ansicht der Hamburgischen Handelskammer in keiner Weise eine Aussicht auf wirth- schaftlichen oder finanziellen Erfolg, vielmehr liegt die Wahrscheinlichkeit des Verlustes der an das Unternehmen gewandten Summen vor. (B. B.-Z.) 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