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Papierzeitung
- Bandzählung
- 14.1889,79-104
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
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- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188907900
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- Technikgeschichte
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Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 14.1889,79-104
-
- Ausgabe No. 79, 3. Oktober 1711
- Ausgabe No. 80, 6. Oktober 1735
- Ausgabe No. 81, 10. Oktober 1759
- Ausgabe No. 82, 13. Oktober 1783
- Ausgabe No. 83, 17. Oktober 1803
- Ausgabe No. 84, 20. Oktober 1827
- Ausgabe No. 85, 24. Oktober 1851
- Ausgabe No. 86, 27. Oktober 1875
- Ausgabe No. 87, 31. Oktober 1899
- Ausgabe No. 88, 3. November 1923
- Ausgabe No. 89, 7. November 1947
- Ausgabe No. 90, 10. November 1971
- Ausgabe No. 91, 14. November 1995
- Ausgabe No. 92, 17. November 2019
- Ausgabe No. 93, 21. November 2043
- Ausgabe No. 94, 24. November 2067
- Ausgabe No. 95, 28. November 2091
- Ausgabe No. 96, 1. Dezember 2115
- Ausgabe No. 97, 5. Dezember 2139
- Ausgabe No. 98, 8. Dezember 2163
- Ausgabe No. 99, 12. Dezember 2187
- Ausgabe No. 100, 15. Dezember 2211
- Ausgabe No. 101, 19. Dezember 2235
- Ausgabe No. 102, 22. Dezember 2259
- Ausgabe No. 103, 26. Dezember 2279
- Ausgabe No. 104, 29. Dezember 2303
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Band
Band 14.1889,79-104
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von oben in den Trockenraum eintreten, und von unten, möglichst auf Höhe des Fussbodens oder durch Schlitze in diesem, austreten soll, wenn man gleichmässig und ohne Wärmeverlust trocknen will. Verfährt man umgekehrt, wie es ziemlich oft, auch manchmal seitens einiger Pseudo-Heizungs-Ingenieure geschieht, so kann gleichmässiges Trocknen nicht erfolgen, denn die heisse, leichte Luft strömt dann, dem kürzesten Weg folgend, nach den Austritts öffnungen in der Decke und trocknet nur, was sie auf diesen sogenannten falschen Wegen beleckt. Pappen werden dabei leicht »windisch«. Ein Theil der Waare ist längst trocken, während vielleicht die entgegengesetzte Ecke noch feucht blieb. Dabei kann der Nutzeffekt einer solchen verkehrten An lage ganz erbärmlich sein, denn es ist keine Gewähr vorhanden, dass die Luft in gesättigtem Zustande austritt, d. h. dass die ihr unter Kostenaufwand ertheilte Wärme auch ausgenutzt wird. Verfährt man dagegen nach den richtigen Grundsätzen, so vertheilt sich die heisse trockene Luft unter der Decke wie eine Oelschicht über Wasser und sinkt, durch die frisch eintretende verdrängt, isotherme, waagerechte Zonen bildend, langsam abwärts, während sie sich durch Verdampfung des Wassers abkühlt und sättigt. Entweicht die Luft, bevor sie mit Feuchtigkeit gesättigt ist, so entsteht ein erheblicher Wärmeverlust; und dies ist unumgänglich der Fall, wenn man die feuchte Luft von oben abziehen lässt, aber auch, gegen Ende der Operation, wenn der sonst richtig angelegte Trockenapparat nur eine einzige Kammer besitzt. Grundsätzlich sollte der zu trocknende Stoff von unten eintreten und oben den Trockenraum verlassen, während die Luftbewegung in entgegen gesetzter Richtung stattfindet. Eine solche Einrichtung lässt sich leicht her stellen, wenn auf Horden getrocknet wird; sie erfordert aber ein ziemlich umständliches und kostspieliges Triebwerk. Einfacher gelangt man zu demselben Ziel, wenn man mehrere Kammern entweder nebeneinander oder um das Zuführungskamin der heissen Luft herum an ordnet, wovon abwechselnd jede einzeln ausgeschaltet, geleert und frisch beschickt wird. Die Luft wird nacheinander in die in Betrieb bleibenden Kammern, und zwar immer von oben her ein- und immer erst, nachdem sie in Berührung mit der noch feuchten Pappe gekommen, herausgeführt, sodass sie unbedingt erst nach vollständiger Sättigung den Apparat verlassen darf. Die Anordnung gleicht derjenigen eines Ringofens zum Brennen und Trocknen von Thonwaaren, mit nur drei oder vier Kammern. Mancher Techniker schreckt davor zurück, die Luft durch Feuchtigkeits aufnahme soweit abzukühlen, dass sich ihre Temperatur derjenigen der Atmosphäre nähert, oder, in der heissen Jahreszeit, sogar darunter sinkt. Die Schmauchkamine ziehen dann nicht, und es muss mit Ventilatoren nachgeholfen werden, was man mit Recht zu vermeiden sucht und auch ver meiden kann, wenn beim Entwerfen der Anlage Rücksicht auf diesen Umstand genommen wird. Bei Neuänlagen ist es nämlich rathsam, den Trockenraum in ein oberes Stockwerk, die Wärmequellen dagegen unten, womöglich im Kellerraum an zubringen, sodass ein Zugkamin unter dem Trockenraum entsteht, welches hinreicht, sofern die Querschnitte der Kanäle und Klappen richtig bemessen sind, um die nöthige Luftmenge durch den Apparat zu treiben, Dies geschieht auch im Sommer, wenn die äussere Temperatur 30“ beträgt, ohne dass es nöthig wäre, mit einem Ventilator nachzuhelfen, oder die feuchte Luft mit einer höheren als der dem Sättigungspunkt entsprechenden Tempe ratur in das Schmauchkamin entweichen zu lassen. Ein solches Schmauehkamin wird aber auch dann nur wenig leisten; denn der Temperaturunterschied der innere und der äussere Luft wird immer gering sein. Dagegen kann unter dem Trockenraum, wo die trockene Luft noch 100° aufweist, eine bedeutende, immer ausreichende Zugkraft zur Wirkung kommen. Schon bei 4 m Höhe und einer äusseren Temperatur von A / 2 gH a it— e) 25° ist die theoretische Luftgeschwindigkeit v = 1/ = 4,97 m V 1 + a t in der Sekunde, was beispielsweise bei einem Querschnitt von 0,50 qm in einer Stunde 8946 cbm, und wenn man den Verlust durch Reibung und Kontraktionen hoch ansehlägt, immerhin noch über 4000 cbm Luft in der Stunde liefert, wovon jedes cbm 0,031 kg Feuchtigkeit aufnimmt, folglich zusammen 124 kg, und in 24 Stunden rund 3000 kg. Dieses Ergebniss, welches ohne Wärmeverlust erreicht wird, übersteigt weitaus dasjenige, welches man mit Aufwand eines bedeutenden Wärme verlustes erreichen kann, wenn man die feuchte Luft ungesättigt von oben in ein noch so hohes Schmauchkamin abziehen lässt. F. P. In den Schlusssatz meiner in Nr. 91 veröffentlichten Mittheilung über Ventilation von Trockenräumen hat sich ein Fehler eingeschlichen. Im Gegen satz zu dem, was ich geschrieben habe, sollte es heissen: das spezifische Gewicht der Luft ist bei hohem Barometerstand schwächer als bei niedrigem. Dies könnte sonderbar erscheinen, ist aber vielleicht eine Folge der selben Naturgesetze, welche bei Regen, d. h. bei feuchter Luft, das Sinken des Barometers veranlassen, obgleich durch Zusatz dieser Feuchtigkeit das Gesammtgewicht der Luftsäule noch vermehrt wird. Durch diese Berichtigung werde ich zu einer neuen Mittheilung veranlasst. Bei Beantwortung der Frage betreffend Ventilation von Trockenanlagen müssen zwei verschiedene Fälle in Betracht gezogen werden: 1. Wenn der zu trocknende Gegenstand in Kanäle eingeschlossen ist, durch welche die Luftbewegung mittels eines Ventilators oder mit energischer Wirkung geleitet wird, sollte nach meinem Dafürhalten die Luftzufuhr unten stattfinden und das Absaugen oben. 2. Ist aber der Gegenstand im Trockenraum frei aufgehängt, oder auf Horden, Siebe u. s. w. ausgebreitet oder gelegt, ohne weiteren Verschluss, so scheint mir, dass die Luft oben eintreten muss, um nach erfolgter Ab kühlung unten abgesaugt zu werden. S. in S. Buntdruckbilder. Aus Schlesien, 13. November 1889. Durch Zufall erfuhr ich vor einiger Zeit, dass »Chromolithographieene von Oesterreich nach Deutschland zollfrei eingehen, während sie auf dem um gekehrten Wege 30 Gulden Gold, also 60 M. für 100 Kilo, Zoll zahlen müssen. Auf meine Anfrage bei hiesiger Handelskammer wurde mir die Richtigkeit dieser Angaben bestätigt, und ich ersehe aus dem Artikel in Nr. 89 der Papier-Zeitung über »Graue Pappen«, dass ein solches Missverhältniss auch bei anderen Fabrikaten besteht. Mir ist die Sache eigentlich nicht verständlich, da die Zollsätze derjenigen Staaten, zwischen denen, wie bei Deutschland und Oesterreich, Konventional- Tarife bestehen, auf Gegenseitigkeit beruhen müssen. In der Hauptsache sind aber die daraus entstehenden Folgen für mich sowie für die ganze deutsche feine Druckindustrie so empfindlich, dass etwas zur Beseitigung dieses merkwürdigen Zustandes geschehen muss. Bei dem hohen Satze von 60 Mark für 100 Kilo ist es beinahe unmöglich, bessere Etiketten und Plakate, die irgend ins Gewicht gehen, nach Oesterreich zu liefern, während es umgekehrt österreichischen Druckereien, dank der ihnen gewährten zollfreien Einfuhr ihrer Erzeugnisse, gelungen ist, hier festen Fuss zu fassen. Einzelne rührige und leistungsfähige Anstalten in Prag, Teplitz und Troppau machen den deutschen Fabriken sogar recht fühlbare Konkurrenz. Vielleicht wäre es für chromolithographische Anstalten angezeigt, sich dem Vorgehen der Pappen-Interessenten anzuschliessen, um einen grösseren Dreck auszuüben. Bei einer event. Petition würde ich allerdings für eine andere Form derselben sein und möchte nicht, wie die Pappen-Interessenten, für eine Er höhung des deutschen Zolles, sondern für eine Beseitigung des österreichischen stimmen, weil ich das für unser Fach für erspriesslicher halte. 8. Nummer 24 des deutschen Zolltarifs, welche literarische und Kunstgegenstände für zollfrei erklärt, nennt insbesondere Kupferstiche, Stiebe anderer Art, Holzschnitte, Lithographieen und Photographieen. Tarifnummer 27 dagegen belegt Erzeugnisse der Papierverarbeitungs industrie, wie Jithographirtes und bedrucktes Papier zu Etiketten, Devisen usw. mit 10 M. Zoll auf je 100 kg. Sind diese Waaren gebrauchsfertig, d. h. zugeschnitten oder gummirt, so zahlen sie 12 M. für 100 kg. Hieraus scheint hervorzugehen, dass sich die Zollfreiheit haupt sächlich auf Erzeugnisse der hohen Kunst beziehen sollte, während gewerbliche Arbeiten, von welchen allerdings nur die kleine Gattung »Etiketten und Devisen« mit Namen angeführt ist, Zoll zahlen sollten. Diese Auffassung scheint durch die Praxis der deutschen Zollämter Bestätigung zu erfahren. Als »Etiketten« gelten denselben solche Bilder, in welchen die Bilddarstellung nicht Hauptsache, sondern als Erläuterung oder schmückendes Beiwerk von Schriftzeilen aufzufassen ist. Auch Bilder, in welchen sich Raum-Aussparungen finden, die zum späteren Ein druck von Text dienen können, werden als »Etiketten« betrachtet. Hiernach erscheint es nicht unmöglich, dass durch Petition beim Reichskanzleramt eine grundsätzlich verschiedene Behandlung von eigentlichen Kunstwerken und gewerblichen Bilddarstellungen bezw. Buntdrucken bei der Verzollung durchgesetzt werden könnte. Diese Herstellung des Gleichgewichts könnte aber nur durch Veränderung bezw. Positionserhöhung des deutschen Zolltarifs er reicht werden. Am einfachsten liesse sich die Angelegenheit erledigen, wenn der Bundesrath die Zollbehörden anwiese, alle gewerblichen Bilddarstellungen künftig nicht mehr als Kunsterzeugnisse nach Nr. 24 zu behandeln, sondern sie der Nr. 27 zuzuweisen. Eine etwaige Petition könnte auf diesen Ausweg Bezug nehmen. Bei Erlass einer solchen Zollbehandlungsvorschrift würde es allerdings nöthig sein, genau anzugeben, was unter gewerblichen Bilddarstellun gen verstanden werden soll. Ein Antrag auf Beseitigung des österreichischen Einfuhrzolls wäre aussichtslos, da er den gegenwärtig im Deutschen Reiche herr schenden Zoll-Grundsätzen widerspräche. Die deutsche Regierung nimmt für sich selbst die »autonome« Festsetzung der Einfuhrzölle in Anspruch, und lehnt daher alle Gesuche ab, welche Beeinflussung der autonomen Zollbestimmungen anderer Staaten von ihr erbitten. Unzufriedene Aussteller. Das Urtheil des Preisgerichts der Pariser Weltausstellung hat vielen Ausstellern nicht gefallen. In der Abtheilung 10 (Papier- Verarbeitung, Buchbinderei usw.) beschweren sich u. a. M. Michaud, Inhaber des Hauses Dorville, und Napoleon Alexander & Cie., von welchen erstgenannte Firma eine silberne, letztere eine bronzene Medaille erhielten. In Abtheilung 58 (Papier- und Druck-Industrie) sind hauptsächlich Jules Derriey und Th. Beaudoire mit ihren Auszeichnungen unzufrieden. Von französischen Fachblättern wird besonders die Auszeichnung eines Herrn M . . . ., der die Schriftgiesserei Flinsch in Frankfurt a. M. und die Messinglinienfabrik Hermann Berthold in Berlin vertritt, aber gar nicht ausgestellt hatte, bespöttelt.
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