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No. 90. PAPIER-ZEITUNG. 1973 Rollstange. Das in Papierfabriken bisher übliche Verfahren, das für Zeitungs- Druckereien bestimmte Papier auf Holzhülsen zu wickeln, welche auf eine Vierkantachse gesteckt sind, verursacht erhebliche Kosten und Unbequemlichkeiten. Durch nachstehend beschriebene, von Ch. Seybold, Direktor der Fabrik von Gotti. Heerbrandt in Raguhn (Anhalt), erfundene Rollstange mit verstellbarem Durchmesser (D. R. P. 45 785, vergl. Pap.-Ztg. 1889, S. 572) werden die Holzhülsen überflüssig, indem die Rollstange nach Aufwickeln des Papiers aus der Rolle gezogen und beim Ab wickeln des Papiers eine andere leicht wieder eingeführt werden kann. Diese Rollstange besteht im wesentlichen aus einer durch gehenden Welle a und einer diese umgebenden, durch Längsschnitte in drei gleiche Theile getheilten Hülse b. Die Stange a ist mit kegelförmig ab gedrehten Verstärkungen x und mit an einem Ende kegelförmig ausgebohrten Muffen c, die Hülse b mit kegelförmig ver laufenden, ebenfalls dreifach gespaltenen Ringen d versehen. Verschiebt man durch Drehen des Handrades f die Wellen gegen Jede Uebertretung der Verordnung soll eine Strafe von nicht weniger als 5 Doll, und nicht mehr als 100 Doll, nach sich ziehen In New York ist am 10. Oktober der Grundstein zu dem neuen Gebäude der »World«, in Abwesenheit des in Europa weilenden Eigen thümers der Zeitung, im Beisein des vierjährigen Söhnchens des Fest gebers, Joseph Pulitzer jr., gelegt worden. Das Gebäude wird im Renaissancestil gebaut. Ueber dem Dach wird sich ein 80 Fuss hoher Dom und über diesem eine 20 Fuss hohe Kuppel erheben, so dass die Gesammthöhe des Baues bis in die Decke der letzteren 300 Fuss betragen wird. Die Zollbehörden von Venezuela haben wegen Vorfindung von sechs neuen Hemden im Steuermannszimmer eines amerikanischen Schoners das Fahrzeug als Schmugglerschiff mit Beschlag belegt und in öffentlicher Auktion an den Meistbietenden (um 11000 Doll.) zu Händen der Staatskasse verkauft. Im Anschluss hieran erzählt die »Illinois Staats-Zeitung« einen ihr selbst »zugestossenen« amerikanischen Zollscherz. Ein Vertreter der »Aktiengesellschaft für Kleinmechanik« in Zürich schrieb an die Redaktion des genannten, politisch wie die Hülse b, so gleiten die Ringtheile d unter die Muffen e und werden infolgedessen mit den daran befestigten Theilen der Hülse b zusammengezogen. Letztere erhält also einen kleineren Durchmesser. Bei umgekehrter Drehung des Handrades werden die Ringtheile durch die kegelförmige Verstärkung x auseinander getrieben, der Durchmesser der Hülse b also vergrössert. Um zu verhindern, dass die Hülse b sich gegen die Stange a verdreht, ist auf je einem der Ringtheile d ein Ansatz k befestigt, welcher in einem Schlitz i der Muffen c gleitet. Zur Sicherung des Handrades f in seiner Lage dient eine Gegenmutter g. Bei Be nutzung wird die Rollstange zunächst auf ihren grössten Durch messer gebracht und dann das Papier darauf gewickelt. Nach Voll endung der Papierrolle bringt man die Rollstange durch Drehen des Handrades f auf einen kleineren Durchmesser und zieht sie heraus. Soll die Papierrolle in der Druckerei verbraucht werden, so kann man dort eine gleiche Rollstange, nachdem sie auf einen kleinen Durch messer gebracht ist, einführen und darauf den Durchmesser so weit vergrössern, bis die Rollstange festsitzt. Berichte unserer Korrespondenten. Aus Amerika. Waverly, Iowa, 16. Oktober 1889. In der neuesten Sitzung des verdienstvollen Baltimorer Vereins für Erforschung der Geschichte der Deutschen Marylands erschien Herr Nikolaus M. Rittenhouse und legte eine Anzahl alter Ge schäftsbücher und Schriftstücke aus seinen Familienpapieren vor, aus denen sich ergiebt, dass er der Nachkomme von Wilhelm Rittenhaussen ist, welcher 1690 die erste Papiermühle in Amerika, am Wissahickon in Pennsylvanien, errichtete. Der Name Rittenhouse erscheint in diesen Schriftstücken in sechs verschiedenen Schreibarten. Der Ahn herr Wilhelm schrieb sich wie oben angegeben. Der jetzige Besitzer überbrachte auch für das Archiv genannter Gesellschaft ein Stück Papier von dem ersten Erzeugniss der Papiermühle, die im nächsten Jahre die Feier ihres 200jährigen Bestehens begehen wird. (Wir haben über die bevorstehende Jubelfeier in Nr. 33, Seite 695 berichtet) Der Oberfabrikinspektor der Stadt Chicago hat die stadträthliche Verordnung vom Jahre 1884 bezüglich der Angestellten in Verkaufs läden vervielfältigen und den Besitzern der grösseren Geschäftshäuser mit dem Vermerk zustellen lassen, dass eine strenge Befolgung der Verordnung gefordert werde. Die erste Bestimmung der Verordnung lautet im wesentlichen wie folgt: »Es ist die Pflicht eines jeden Arbeitgebers, der ein Handels oder Fabrikgeschäft betreibt, für den Gebrauch seiner weiblichen Angestellten Sitze zu beschaffen und im Gebrauche zu erhalten und es in vernünftigem Maasse zu gestatten, dass diese Sitze während der Arbeitsstunden der weiblichen Angestellten von diesen benutzt werden können, damit sie ihre Gesundheit schonen.« finanziell hochstehenden Blattes, dass er ihr durch die Post einige Meteor-Füllfedern sende und um freundliche Besprechung bitte. Bald darauf traf eine Zuschrift der Zollverwaltung ein, worin der Redaktion mitgetheilt wurde, dass sie sträflicher Weise versucht habe, durch Vermittelung der Post eine zollpflichtige Waarensendung einzuführen, welche infolgedessen mit Beschlag belegt worden sei. Wenn die Redaktion sich mit einem Gnadengesuch an den Finanzminister wende, könne unter Umständen die Sache administrativ statt kriminell er ledigt werden. In der Antwort der Redaktion wurde der Sachverhalt klar gelegt und namentlich betont, dass die Verklagte weder etwas im- portirt habe, noch das geringste Verlangen danach trage, die ihr un verlangt zugesandte »Waare« in ihren Besitz zu bekommen. Damit war aber dem Büreaukratismus »des freiesten Landes der Erde« noch kein Genüge geschehen. In der »Duplik« des Finanz ministeriums wurde der Redaktion kund gethan, dass die »einge schmuggelte Waare« gegen einen Strafzoll von 1 Dollar 25 Cents frei gegeben werde. So viel mir bekannt, hat die Redaktion hierauf ungefähr dieselbe Antwort gegeben, welche Benedetti vor neunzehn Jahren von König Wilhelm erhielt, und wenn es nun nach dem Buchstaben des Gesetzes weitergeht, so wird die beschlagnahmte »Waarensendung« nach Verfloss eines Jahres öffentlich auf irgend einer Zugangstreppe zu dem und dem Bundesgebäude der Vereinigten Staaten von Nord amerika behufs ganzer oder theilweiser Deckung der darauf haftenden Zollsteuer an den Meistbietenden verkauft werden. Angesichts dieses Vorfalls scheint es mir angezeigt, daran zu erinnern, dass 1) Sendungen von »Mustern ohne Werth« nach Amerika nicht mehr als ein Stück eines und desselben Gegenstandes enthalten dürfen. Bei Artikeln, die so beschaffen sind, dass eine Hälfte allen Erforder nissen eines Musters entspricht, darf sogar nur diese Hälfte gesandt werden, z. B. bei Strumpfwaaren. Artikel, die in Dutzend (Bleistifte) oder Gross (Stahlfedern) aufgemacht sind, dürfen streng genommen nur mit einem Stück bemustert werden. Dies leuchtet auch ein, denn wo sollte sonst die Grenze gezogen werden? Bei Cigarren z. B. würde es sich ja lohnen, dieselben in Dutzend-Packung von Deutsch land kommen zu lassen, wenn sie in dieser Zahl zollfrei eingelassen würden. 2) Alles Geld für Mustersendungen an Redaktionen politischer Blätter ist so gut wie weggeworfen, wenn eine »freundliche« Be sprechung als Gegenleistung erwartet wird. Trifft es sich nun noch, dass das betreffende Blatt, wie im vorliegenden Fall, für Aufrecht erhaltung des Schutzzolles in die Schranken tritt, so gesellt sich zum Schaden noch der Spott. G. Kraft. Ein Versprechen geben, von dem man nicht weiss, ob man es halten kann, ist leichtfertig. Ein Versprechen geben, von dem man weiss, dass man es nicht halten wird, ist ein Verbrechen an der menschlichen Gesell schaft, die auf gegenseitiges Vertrauen angewiesen ist.