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No. 50- Briefkasten. An alle Metalltuch- und Papiermaschinen - Fabrikanten. Der Verfasser von Hofmann’s Handbuch der Papierfabrikation ist mit dessen Neubearbeitung bei der Langsieb-Papiermaschine ange langt und ersucht alle Fachgenossen, die Beiträge hierzu liefern können und wollen, um freundliche Mittheilung. Zuerst wären Er läuterungen über Metalltücher und Zubehör, Formatwagen, Sauger, Gautschpresse, dann die Nasspressen und ihre Filze, Trocken-Ein- richtungen. Längs- und Querschneider, Haspel und Roller erwünscht. Wir geben stets die Adresse dessen an, der den Beitrag geliefert hat, falls derselbe nicht andere Bestimmung trifft. S. in P. Sie fragen, ob es in Deutschland oder Oesterreich ein Gesetz giebt, wonach der Betriebsleiter einer Sulfitstoff-Fabrik Chemiker sein muss. Wir kennen kein solches Gesetz, halten es auch für unmöglich, dass ein solches vorhanden ist und verweisen überdies auf unsere Antwort im Briefkasten in Nr. 100 v. Js., Seite 2050. V. in 0. Sie haben eine Probe von Schreibpapier mit Angaben bedrucken lassen, aus denen genau hervergeht, dass das Blatt eine Papierprobe, also eine Waarenprobe ist. Als Sie dieselbe in offenem Umschlag, mit 3 Pf. frankirt, versenden wollten, erhielten Sie das Ganze mit der Bemerkung zurück: »Enthält Muster; als Drucksache unzulässig!« Sie fragen nun, ob dies berechtigt ist. Wir verweisen auf unsere eigenen in Nrn. 16, 18 und 28 unter »Zeitungsbeilagen und Waarenproben« gemachten Mittheilungen. Nach den bestehenden Postvorschriften geniessen Waarenproben nicht die selben Vergünstigungen wie Drucksachen und müssen mit mindestens 10 Pf. frankirt werden. Die Entscheidung Ihrer Post-Anstalt war daher richtig. H. in L. Aus Ihrer sehr unklaren Mittheilung scheint hervor zugehen, dass Sie Prägewalzen gekauft haben oder kaufen wollen, deren Muster der Fabrikant sich hat schützen lassen, und dass Sie zu wissen wünschen, ob man derartig gekaufte Walzen nicht zum Prägen verwenden darf. Wenn der Verfertiger selbst oder der Verkäufer der Walze im Besitz des Musterschutzes ist, so verkauft er mit der Walze auch das Recht der Benützung des Musters mittels der Walze. Niemand äusser ihm ist jedoch berechtigt, derartige Walzen herzustellen, zu verkaufen und zu benützen, vorausgesetzt, dass der Musterschutz ordnungsmässig erlangt und wirksam ist. für Tafel - Pappen, [40801 FABRIKEN IN: [39304 am Rhein empfehlen Prima bestgebleichten Strohstoff in reiner langfaseriger Waare. Brüssel 1888. [39453 Raphaels Engel Rheindürkheim Dohna (Sachsen) Taennicht (Sachsen) Alt-Oels (Schlesien) Heizungs-Anlagen für Fabrikräume führt aus 0. Hillig, Maschinenfabrik, Berlin N., Chausseestr. 39. Hirschberg (Schlesien) Niederingelheim am Rhein Gengenbach (Baden) J. MIESLER, Chromolithographische Kunstanstalt, Berlin S., Luisen-Ufer 44. Goldene Medaille. Grosse AuswahlinGratulations- karten, Menus, Tischkarten. Tanz- n. Einladungskarten, Scat-, Jagd- u. humoristischen Postkarten. der Sixtin - Madonna, in verschiedenen Grössen als Chromos und Reliefs. Die rationellsten TROCKEN-APPARATE VEREINIGTE Strohstoff-Fabriken, Dresden Sulfit-Cellulose-Fabrik, Cunnersdorf, Reg.-Bez. Liegnitz, empfiehlt ihre beiden, nach eigenen Verfahren herge stellten Qualitäten: Excelsior und Prima, deren hervorragende Eigenschaften sich eines wohlbegründeten Rufes erfreuen. [39770 „Zur Saison“ empfehlen $ Topf-Manschetten A ) u«a Fliegenbuschel [41915 w in den mannigfachsten Ausführungen. Fenier halten uns bei Bedarf in Lampen- u. Licht- ® schirmen, in allen Ausführungen bestens A empfohlen. Grösste Auswahl von Küchen- N und Cartonnage-Streifen. Aufträge werden A schnellstens und bestens effectuirt. Refer. erbeten. F Hohenstein & Lange, Berlin N. 20. k Geschäftsbücher-Fabrik Fr.Wilh. Ruhfus, Dortmund S ap ® EX g a 5p 54 g - tä s -5 r h »s 58 2885 F 8 2. 92aF gä§ • “ H 71 B M M 2 = 09 T 2 9 3 Normal-Tinten amtlich geprüft laut Attest vom 26. April 1889 für Klasse I und Klasse II. Siegellack und Syndetikon empfiehlt A. HÖRICH, Berlin NO. Friedenstrasse 100 Tinten- u. Siegellaek-Fabrik. ■—-F- Gegründet 1878. -t—— [41972 5 M E 5 2 N5 #8 B «1» O 8=835 E 8 •65 g §92 246233 2=558