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Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen. Wir bitten unsere geschätzten Bezieher, uns von jeder Veränderung Kenntniss zu geben die für unsern Leserkreis von Interesse ist; wir werden dieselbe kostenfrei unter dieser Ueberschrift veröffentlichen. Herr Pellatt, der Erfinder der in diesen Spalten angezeigten Gummirmaschine wird, wie uns James Spicer & Sons mittheilen, in der Osterwoche das Festland besuchen, wo ihn Briefe bei Herrn Ernst Mayer, Heilbronn, dann bei De Naeyer & Co. in Willebroeck, Belgien, und später bei A. & G. L’hermite, Paris, treffen. Herr J. Apt verlegt am 1. Mai seine Luxuspapierfabrik von Offenbach a. M. nach Frankfurt a. M., Töngesgasse 12. Aus der Papierwaaren-Fabrik, Papierhandlung und Buchdruckerei Th. Sommer & Pohl in Wilkau, Sachsen, ist Herr Th. Sommer ausgeschieden, und die Firma auf Herrn Friedrich Pohl als alleinigen Inhaber übergegangen. Die Firma Schwarzburger Papierzellstoff-Fabrik Richard Wolff Schwarza Saalbahn inSchwarza ist eingetragen, und als deren Inhaber Herr Richard Wolff daselbst. Patentpapierfabrik zu Penig. Die Generalversammlung ge nehmigte den Ankauf des der Fabrik benachbarten gräflich Schön- burgischen Parkes nebst neuem Schloss (26 375 Qm.) für den Preis von 180 000 M. Der Ankauf erfolgte hauptsächlich zur Vergrösserung und Abrundung des Arealbesitzes. Herr G. Tietze hat in Posen, Wilhelmstrasse 3a, einen Papier-, Schreib- und Galanteriewaaren-Bazar eröffnet. Die Firma E. von Masars’sche Buchhandlung (F. Opitz) in Herzberg a. d. Elster ist in Fritz Opitz verändert worden. Die Firma Oscar Praetorius, Buch-, Kunsthandlung usw. nebst Papiergeschäft in Kreuzburg O.-S., ist in den Besitz des Buch händlers Julius Lebek daselbst übergegangen. Die Ksiegarnia Polska (Polnische Buchhandlung) L. K. Bartozewiczowej in Lemberg ist durch Kauf ohne Aktiven und Passiven auf Herrn Bernhard Pordes daselbst übergegangen, der sie unter der Firma Ksiegarnia Polska weiterbetreiben wird. Die Vertreter bleiben dieselben. Sein 7jähriges Söhnchen hatte sie entdeckt, an sich genommen und an eine Anzahl gleichaltriger Knaben verschenkt. Von diesen hat einer den wiederholten Versuch gemacht, ein solches Fünfpfennig- stück, welches auf den ersten Blick als Nachahmung erkannt wurde, auszugeben, und durch die Festnahme des kleinen Burschen kam der vorstehend mitgetheilte Fall zur Kenntniss der Behörde. Nach § 360 No. 4 wird mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft: wer ohne schriftlichen Auftrag einer Behörde Stempel usw., welche zur Anfertigung von Metallgeld usw. dienen können, anfertigt, oder an einen andern als die Behörde verabfolgt. No. 5 bestraft den, welcher die durch die betr. Formen hergestellten Abdrücke an einen andern als an die Behörde giebt. Der Angeklagte vermochte in der Her stellung der beiden Formen zu dem angegebenen Zweck nichts Un rechtes zu finden, der Gerichtshof hielt sie aber nach der angezogenen Gesetzesbestimmung für strafbar und belegte den Angeklagten mit 5 M. Strafe, eventuell 1 Tag Haft. Wechsel. Der Aussteller eines W echsels, welcher zur Prolongation eines gleich be schaffenen, fällig werdenden Wechsels dienen soll, begeht, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vorn 10. Dezember v. J. dadurch, dass er den Wechsel für sich verwendet, eine Unterschlagung, bozw eine Untreue. II zog auf A. einen Wechsel über 643 M., welchen A. acceptirte, und begab ihn an die Firma J. & S. und diese an die Vereinsbank in Kiel. Am Verfalltage konnte A. nicht zahlen und fragte den H. um Rath. Beide kamen überein, dass H auf A. einen neuen Wechsel über 650 M. ziehen und A. denselben acceptiren solle. Dies geschah, und H. versuchte, bei J. & 8. mittels des neuen Wechsels die Prolongation des ersten zu erreichen. J. & 8. lehnten jedoch die Prolongation ab. Nunmehr begab H. vertragswidrig den Wechsel an den Kaufmann L. zum Zweck der Tilgung einer eigenen Schuld. A. aber musste nicht nur den ersten Wechsel zahlen, sondern, da er von L. aus dem zweiten Wechsel verklagt wurde, auch noch 350 M. auf diesen. H. wurde wegen Unterschlagung, bezw. Untreue angeklagt. Die Straf kammer sprach ihn frei. Auf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichs gericht das Urtheil der Strafkammer auf und verurtheilte den H. wegen Unterschlagung einer im gemeinschaftlichen Besitz befindlichen Sache. Herr W. Lachmich in Münsterberg i. Schl, hat seine Buch- und Schreibwaarenhandlung mit dem Buchhandel in unmittelbaren Verkehr gebracht und die Vertretung Herrn R. Giegler, Leipzig, übergeben. Konkurs. Ueber das Vermögen der Buchbinderswittwe Anna Bolleschka zu Schnaittach, sowie über den Nachlass des ver- storbenen Buchbinders Edmund B olles chka daselbst ist der Konkurs eröffnet worden. Konkursverwalter ist der Sekretariatsgehilfe Karl Mümmler in Lauf. Anmeldefrist bis 3. Mai, Prüfungstermin 15. Mai 1. J. f Ferdinand Johannot, Papierfabrikant in Annonay, Dep. Isere, Frankreich, ist am 4. April im Alter von 94 Jahren ge storben. Er hatte sich seit 20 Jahren aus dem Geschäft zurück gezogen. Seine Nachfolger, H. Johannot & Cie., sind Inhaber zweier Fabriken mit 2 Papiermaschinen, deren feine Papiere sich guten Rufs erfreuen. Die Anlage entstand aus einer Büttenpapiermühle, die im vorigen Jahrhundert von einem deutschen Papiermacher, Johann Not oder Ot, gegründet worden sein soll, aus dessen Namen der französische »Johannot« entstand. Auszeichnungen auf Ausstellungen. Auf der Ausstellung zu Melbourne wurde der einzige erste Preis, welcher in der Abtheilung »Tiegeldruckmaschinen« ausgegeben wurde, Colts Armory - Presse zutheil. Die Vertretung dieser Maschine für Deutschland und die meisten europäischen Staaten liegt in den Händen der Herren Scheiter & Giesecke, Schrift giesserei in Leipzig. Auf derselben Ausstellung wurde den Messinglinien-Erzeugnissen der Firma Hermann Berthold in Berlin die höchste zulässige Auszeichnung — der erste Preis nebst besondrer Erwähnung — zu erkannt. Falsches Geld. Die Herstellung von Münzen-Nachbildungen ist auch dann straf bar, wenn es sich nur um Benutzung der Abformungen für scherz hafte Zwecke handelt und eine Täuschung weder möglich noch be absichtigt war. Der Zinngiesser Otto Schneider in Berlin hatte von einem Mark- und einem Fünfpfennigstück je eine Form hergestellt und in den selben münzenartige Stücke zu einer für den Maskenanzug seiner Frau bestimmten Kette gegossen. Noch ehe er zum Zusammenlöthen der Zinnstücke kam, vermisste er die Stücke aus der Fünfpfennigform. aa Die Marktberichte befinden sich auf Seite 691. •a Di. Buntpapier-, Leim- u. Gelatinefabrik PHILIPP SCHNELL in KASSEL, Preussen, (gegründet 1856) empfiehlt als Specialität für Bunt Clromopapierfalrikel Leder-Leim, fett-, säure-, und rückstandfrei und nicht schäumend. Gelatine-Leim für thierische Oberflächen- und Stoff-Leimung. Misch-«. Knochen-Leime für Buchbinderei- und Cartonagen-Zwecke in allen Qualitäten und Preislagen. Die Producte zeichnen sich durch hohe Ergiebigkeit und Bindekraft aus und sind bei ersten Firmen obiger Branche im In- und Ausland seit Jahren eingeführt. Muster gratis und franco. [41384