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Papier-Zeitung ™ "ANIHT A-r Cmmm0 FACHBLATT ation Zeichen Für Anzeigen unter riken. 25 35 60 13 26 52 No. 4748der DeutschenReichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier - Fabri Alleiniges Organ des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ des Deutschen Papiervereins (Schutzverein für den Papier- und Schreibwaaren-Handel) und seiner 7 Zweigvereine. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Organ für die Bekanntmachungen des Vereins Deutscher Holzstofffabrikanten. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technis Berlin W., Potsdamer-Strasse 134 Preis der Anzeigen 10 Pfennig der Millimeter Höhe 50 mm breit (1l4-Seite). Ermässigungen bei Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 Proc.weniger Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab- genommen, oder durch Buch- handel bezogen: vierteljährlich 2 .50 Pf. (imAusland mit Post-Zuschlag). für Papier- und Schreibwaaren-Handel und wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Zei chen-Briefe. Stelleageiuche zu halbem Prell. Vorausbezahlung a.d. Verleger. Buchbinderei, Druck-Industrie, Bu sowie für alle verwandten und Hilfsgesc Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, c andel, nische Fabriken etc. Herausgegeben von CARL HOFMANN Berlin, Sonntag, den 20. Juli 1890. No. 58. XV. Jahrg. Alle Postanstalten in Deutschland, Oesterreich - Ungarn, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Italien und Russland, sowie alle Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s Praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 18 Lieferungen mit 696 Quartseiten und 552 Holz schnitten erschienen. Die 18. Lieferung wurde mit Nr. 48 ver sandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Inhalt. Seite. Deutscher Papierverein 1373 Die McKinley-Bill 1374 Vom Londoner Markt 1376 Waarenverkehr des deutschen Zollgebiets mit dem Ausland in 1889 nach dem Werth 1377 Deutsche Erfindungen 1380 Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen 1388 Arbeiterfest 1388 Abschiedsfeier 1388 Elektrizität und Hitze 1390 Briefpapier für Liebende 1392 Briefkasten 1394 Marktberichte 1395 Eine Beilage von Oscar Krieger, Maschinenfabrik, Dresden. Deutscher Papierverein. Sehr wichtige Mittheilungen an alle Mitglieder! Der deutsche Papierverein hat Herrn Rechtsanwalt Wilmers- doerffer, Berlin C. 22, an der Spandauerbrücke No. 8, zum Vereins anwalt ernannt und mit demselben folgende Verträge abgeschlossen: 1. Klagen gegen schlechte Zahler. Herr Rechtsanwalt Wilmersdoerffer in Berlin C., an' der Spandauer brücke No. 8, übernimmt für die Mitglieder des deutschen Papiervereins die Führung von Klagen in ganz Deutschland über solche Forderungen der Mitglieder, welche aus eigenen Handelsgeschäften derselben im Sinne des Handelsgesetzbuches (nicht aus Privatgeschäften) herrühren, unter den nach stehenden Bedingungen: Die Mitglieder haben keinerlei Vorschuss — weder für Gebühren, noch für Auslagen — an Herrn Rechtsanwalt Wilmersdoerffer zu zahlen. Nach einem für die Mitglieder günstigen Ausgange der Klage sucht Herr Rechtsanwalt Wilmersdoerffer die entstandenen Kosten selbstverständlich von dem unterliegenden Gegner einzuziehen. Gelingt dies, so entstehen weder für den Verein, noch für die Mitglieder Kosten. Gelingt dies nicht, oder geht die Klage für die Mitglieder verloren, so trägt der Verein die eigenen Gebühren und Schreibgebühren des Herrn Rechtsanwalts Wilmersdoerffer, indem letzterer dieselben auf den von dem Verein gezahlten Vorschuss verrechnet. Die haaren Auslagen des Herrn Rechtsanwalts Wilmersdoerffer (zu welchen auch die Kosten der nöthigenfalls von demselben zu beauftragenden anderen Anwälte in nicht Berliner Sachen, sowie in höheren Instanzen ge hören) werden dagegen in solchen Fällen Herrn Rechtsanwalt Wilmers doerffer von den betreffenden Mitgliedern selbst erstattet. Nur in. solchen Fällen, in welchen die haaren Auslagen den Betrag einer Mark nicht überschreiten, sollen dieselben dem Verein (nicht den betreffenden einzelnen Mitgliedern), in Rechnung gestellt werden. Auf Wunsch der Mitglieder bezahlt Herr Rechtsanwalt Wilmersdoerffer auch die Gerichtskosten, sowie die Kosten anderer Anwälte vorschussweise bis zur definitiven Abrechnung. Dio Abrechnung erfolgt den Mitgliedern gegenüber nach Beendigung jeder Instanz, beziehungsweise nach gänzlicher Erledigung des Auftrages. Der Verein trägt nur die Kosten für die erste Instanz. Falls die Klage durch Vergleich in der Weise erledigt wird, dass das klageführende Mitglied die ganzen Klagekosten oder einen Theil derselben übernimmt, so werden diese von den Mitgliedern übernommenen Beträge nicht dem Verein in Rechnung gestellt, sondern von den Mitgliedern selbst getragen. Falls aus Angelegenheiten, welche unter das Abkommen fallen, Konkurse entstehen, findet das Abkommen auch auf das Konkursverfahren Anwendung. Dagegen fallen Klagen, welche nicht in Deutschland geführt werden können, nicht unter das Abkommen, ebensowenig strafrechtliche Schritte (Anzeigen pp.), wenn dieselben auch Handelsgeschäfte zum Ursprung haben. Wenn Herr Rechtsanwalt Wilmersdoerffer aus der Sachlage und den ihm übergebenen Schriftstücken nicht ersehen kann, ob die betreffende Forderung aus Handelsgeschäften des Mitgliedes herrührt, so hat ihm das betreffende Mitglied auf sein Ersuchen eine dahin gehende Versicherung auf Ehrenwort auszustellen. Auf Klagen aus Forderungen, welche schon aus der Zeit vor dem 1 Januar 1889 herrühren, findet dieses Abkommen keine Anwendung, ebensowenig auf alle diejenigen Klagen, welche Herrn Rechtsanwalt Wilmersdoerffer schon vor dem Inkrafttreten des Abkommens übertragen waren. Falls Herrn Rechtsanwalt Wilmersdoerffer von den Mitgliedern Klagen übertragen werden sollten, welche derselbe als aussichtslos ansehen muss, was Herr Rechtsanwalt Wilmersdoerffer in jedem Falle genau zu prüfen hat, dann hat derselbe dem betreffenden Mitgliede davon Mittheilung zu machen. Dem betreffenden Mitgliede soll alsdann gegen diese Entscheidung des Herrn Rechtsanwalts Wilmersdoerffer die Berufung an den vom Verein gewählten Ehrenrath, welcher für die nächsten drei Jahre aus den Herren Reinh. Tetzer, Berlin 8.0. 33, Schlesische Strasse 42, Leopold Gronau (in Firma Julius Rosenthal), Berlin S. 42, Alexandrinenstrasse 97, Siegmund Borchardt (.in Firma Maass & Rohmann', Berlin S.W., Friedrichstr. 226 besteht, zustehen. Besteht das Mitglied gegen die Ansicht des Herrn Rechtsanwalt Wilmersdoerffer und gegen die Ansicht des Ehrenraths auf Einleitung der Klage, so geschieht dies auf seine eigene Gefahr und Kosten;’ der Papierverein haftet für die daraus entstehenden Kosten nicht. Ebenso sind auch in solchen Angelegenheiten, in welchen von vorn herein die An stellung einer Klage nicht beabsichtigt wird, oder in welchen sich der Herrn Rechtsanwalt Wilmersdoerffer von den Mitgliedern ertheilte Auftrag nur auf vorbereitende Schritte (z. B. gütliche Auseinandersetzungen, Vergleichs-Ver handlungen, Zahlungsaufforderungen, Mahnschreiben usw.) beschränkt, die Gebühren von den Mitgliedern selbst zu tragen.