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MWW » MW Erscheint wöchentlich dreimal and zwar DienStagS, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Ml. frei inS HauS, abgehslt von der Expedition 1,30 M., durch die Post bezogen 1,54 Ml. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. srnö Umgegend. Amtsblatt JnsertionSpreis 15 Pfg. pro viergefpalteu« KorPaSzeile Außerhalb des Amtsgerichtsbezirts Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. JederAnsPruchaus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogeu werden muß oder der Auftraggeb. in Konkurs gerät. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den SLadLrat zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, - Birkeshain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzsche», Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhr-dorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bet Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeltgstadt, Spechtshauseu, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit -er Wöchentlichen Seilage „Welt im Vild" und -er monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Nr. 32. Druck uud Verlag von Arthur Zschuuke, MlSdruff. Mr die Redaktion verautwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Dienstag, de« iS. März IS12. I 71. Jahrg. Obstbaumschädlinae. ... V zur eriolgretchen Berampf««g vor Obstba«mschädtt«ge «och geeignet, als infolge des blätterlose« Zustande» der Bäume d e Brut der schädlichen Schmetterlinge leicht sichtbar ist. Zu den letzteren gehören insbesondere: 1 . der Goldafter, dessen Nachwuchs in Form kleiner Raupen in zusammen- gesponnenen und deshalb in die Augen fallenden dürren Blättern au den Zweigen überwintert, 2 der Ri«gelspi««er, welcher seine Eier perlschnürenartig in 14 bis 16 leicht sichtbaren Reipen, gleich einem Fingerring um dünne Nestchen absetzt, und 3 der Schwammspinner, welcher seine Eier an Odstbäumen, Mauern und Zäunen tu daumdicken, feuerschwammähnlicheu braunen Gebilden ablegt. Die Vernichtung geschieht am besten durch Abschneider! beziehentlich Abkratzen und Verbrennen deS Abfalles. Zu schonen dagegen sind die in geringen, zusammen- gesponnene» Mengen häufig zu findenden länglichen, kleine», zwei bis drei Millimeter lange», seidenartig glänzenden CcconS, welche die Laroeu nützlicher Schlupfwespen be ziehentlich Jchncumomiden enthalten. Hierbei wird gleichzeitig auch auf die Vertilgung der Bl«tla«s, der Schtld- läuse und der Blattläuse hingewtesen. Die Blutlaus, welche an ein« und zweijährigen Zweigen, aber auch an ältere» Teile» der Apfelbäume meist in größerer Gesellschaft saugend zusammenfitzt, ist leicht erkenntlich an dem weißen, schon in einiger Entfernung von den befallenen Bäumen zu bemerkenden schimmelartigen U-berzug. - , Von de» verschiedenen Vertilgungsmitteln sei die Anwendung von Kalkmilch mit Seifensicdrrlaugs und Petroleum ganz besonders empfohlen. Schildläuse findet man suf Pfirsich-, Aepfel- und Birnbäumen, sowie auch häufig an Weinrebe», und zwar in Form kreisrunder muschttartigrr Höcker (Gallen) oder m der Form etucs Bindestriches (Komma). Unter diesenkleine» Erhöhungen sind jetzt oft Tameude von kleinen Eiern vorhanden. Die Eier der auf der Weinrebe vor- komme«den SchüdlanS überwintern recht oft unter dem Schilde der abgestorbenen Schildlaus. Stark besetzte Zweige sind ouszuschneidrn. Die Stämme find mit der Stahldrahtbürste abzukratzen und nachträglich mit einem Anstrich einer fünfzehnprozentigen Obstvaum-Carbolineum-Lösunfl zu versehen. Die Lösung wird derart heraestellt, baß zu 85 Liter Wasser 15 Liter Carbolineum (Lohsol von der Firma Lohse L Rothe in Niederau) gegossen werden. Hinsichtlich der Redenschilvläuse empfiehlt fich außer dem Abschneiden der stark befallenen Reb schenke! — die jetzt vorhandenen braunen Schilder, unter welchen fich die Streusand ähnliche» rosafarbigen Eier befinden, abzvbürften. Dir Eier der Blattläuse find oftmals massenhaft an den Zweige« des Kern- und Steinobstes vorhanden. Dir glänzend schwarzen Eier sehen avs wie feines Schieße -Pulver. Die besetzten, au der Spitze meist gekrümmten Zweige find abzuschneiden und zu mrvrennea. Durch Lie klebrigen Ausscheidungen der Schild- und Blattläuse bildet sich der Nährboden für wettere pflanzliche Schädlinge (Pilz-). An Obstbäumen, insbesondere an solchen, dis im vorigen Jahre nicht mit dem Jksekteüfascgüttel versehen Warrs, wird sich jetzt die Apfrlmade (LnrpocnpsL pomLimsllL) vorfinden. Die Made (Raupe deS Apfelwicklers) ist jetzt noch unter den Rindenschmpen ein- gebettet uvd ist durch Abkratzen der lockeren Rindrnteile zu entfernen und zu vernichten. Wird die lockere Rinde an Sen Stämmen nicht entfernt, so verpuppt sich di« Raupe in rin Gespiunst, aus wachem im April beziehentlich Mai der Schmetterling erscheint, welcher tu der Folge die jungen Früchte der Aepfel- und Birnbäume mit Eiern besetzt. Aus den Eier» entwickeln sich die Räupchm, durch welche die Früchte madig werden, infolgedessen abfallen, und so großer Schaden verursacht wird. Gegen die Made sind im Mai Jasektenfauggürtel anzulegen. Dieselben sisd spätestens Ende Juni abzunehmr«, »ach Tö.uüg der Raupen und Puppen aber zur Vernichtung der zweiten Generation alsbald wieder auzulegeu und erst tm September wieder zu entfernen. Im Hinblick auf das obwaltende volkswirtschaftliche Interesse an der Vertilgung der genannten Obstbaumschädltnge werden die Besitzer von Obst- und Fruchtbäume» angewiesen, auf ihren Gruudstücken die hiernach erforderlichen Vernichtungsarbeiten vor- Meymeu vsit dem Bemerke», daß etwaige Säumigkeiten in dieser Richtung gemäß Z 3b8 Ziffer 2 des Strafgesetzbuches Nit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Die Ortspoitzeibehörden werden angewiesen, diese Anordnung noch im Wege der awtlichru Verkündigung besonders bekannt zu machen, deren Befolgung zu überwachen n»d gegen etwaige Säumige unnachstchtlich mit Strafverfügungen vorzugehe«. /ndlick die au Odstbäumen h^r und da wahrgenommenen Schädigungen durch Ptlztratttheite« an!a«gt, so sind es namentlich zwei Ptlzarten, welche im letzten ^^rzrynl tu den Obstgärten zum Teil Verheerungen augerichtet haben- Die Pilze, welche -n die Gattung ^loniliL gehören uud als dlonilia cinersn Lon. und ßlonilin IructixsnL Lers, uvterschkeden werden, machen einmal viele Früchte faul, zum anderen geben sie Vrra«!affung zum Absterbrn der Blüten, Blütenzweige und kleinerer Laub- zweige der Bäume. Zur Bekämpfung dieser schädlichen Pilze fiud von sachverständiger Seite folgende Maßnahmen vorgrsÄlagen worden: 1. Sorgfältiges Sammeln des gesamten abgefallenen Laubes der von den Pilzen befallenen Bäume und Vernichtung dieses Laubes (Vermengen mit gebranntem Kalk). „ 2. Entfernung aller sonst getöteten Triebe und aller Fruchtmumten möglichst sofort, um die Ueberwinterungsherde zu vrrmchten. 3. Uwpfropfen der Bäume, d- h. Bepfropfe« solcher Aepfel- uud Btrnsortex, die sich als besonders stark befallen von der Krankheit erwiese» haben, mit Sorten, die als widerstandsfähig und unempfänglich gegen diese parasitische Krankheit erkannt worden stad. 4. Uebersprühen der Obstbäume uud Sträucher, sowie der Weinreben — mit Ausnahme von Pfirsich und Aprikose — mit zweiprozeutiger Carbolineum« lösung mittels der Holderspritze, solange die Blatt- und Blütenknospen «och geschlossen sind. Die Lösung wird derart hergestellt, daß zu 98 Liter Wasser 2 Liter Carbolineum (Lohsol von der Firma Lohse L Rothe in Niederau) gegossen werden und diese Mischung hierauf gut' umgerührt wird. Die milchige Flüssigkeit ist dann spritzfertig. Nach der Blattbildung darf nur noch mit einhalbprozentiger Kupferkalkbrühe gespritzt werden, der der besseren und längeren Wirksamkeit wegen auf 100 Liter Wasser 50 Gramm Zucker zvgrsetzt werden. In dieser Stärke darf auch Pfirsich und Aprikose, jedoch in unbelaubtem Zustande, bespritzt werden. Im übrigen ist das Spritzen nie bet Regen oder Schnee, auch nicht bei starkem Wind, da solcher den feuchte» Nebel schnell verweht, vorzunehmes. Die Ortspolizeibehörden wollen dafür sorgen, daß auch die vorstehend unter 1—4 empfohlenen Bekämpfungsmittel — da wo nötig — gemeinsam und einheitlich bez. planmäßig durchgeführt werden. Bezüglich der Bekäwpfung der Krankheiten der wird auf die i« April 1907 an die Weinbautreibenden des hiesigen Bezirks verteilten „Anleitungen zur Erkennusg und Bekämpfung des echten und des fatsche« Meltaues der Reben usw." hingewtesen. Meißen, den 14. März 1912. u« 402 L v.Die Königliche Amtshauptmannschaft. Körung der Zuchtbulle«. ««^1 L treffend die Unterhaltung und Körung der Zuchtbullen, vom 30. April 1906 wird hiermit bekannt gemacht, daß dir Hanptkörung für das Jahr 1912 am Freitag, den 15. März 1912 beginnen wrrd. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Körung von lediglich für die eigenen Bestände zu verwendenden Privatbulle«, falls sie gelegentlich der Anwesenheit der Körkommisston im Otte voMnommen wird, nach § 18 Absatz 1 der Ausführungs verordnung vom 30 November 1906 zu dem genannten Gesetze gegen ein Entgelt vo« 5 Mark für jede Körung erfolgen kann. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des Bezirks werden daher hiermit angewiesen, eine entsprechende Umfrage bei den Bullenbesitzern ihrer Gemeinde zu halten uud umgehen- hierher anzuzeigen, ob und wieviel derartige Privatkörungen beantragt werden. Die bis zum Begime der bevorstehenden Hauptkörung vorgekörten Zuchtbullen gelten als angemeldet, bezüglich ihrer haben die obengenannten Ortsvehö^de« nur sofort eivrn etwa durch Verkauf oder Schlachtung erfolgten oser dis zur Körung noch erfolgenden Abgang an die Königliche Amtshauptmannschaft auzuzeigeu. Von den einzelnen Körtageu werden die Ortsbehörde« durch den Königlichen Be- zirkstierarzt im Namen ver Königlichen Amtshauptmannschaft in Kenntnis gesetzt werden. Die Orttzbehördeu ihrerseits haben sadasn umgehend die Vorsitzenden der Ausschüsse der Züchtervereirsiguoges, sowie die Bullenhalter von den Körtagen zu benachrichtigen, überdies aber die Körung ortsüblich bekannt zu machen. Meißen, am 14. März 1912. Nr. 282 ä V. Die Asnigliche Amtshauptmannschaft. Vekanntmaehung. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs hat das Königliche Ministerium des Innern dem Herrn FriiM A-Hann Gottfried Dinndsrf hier bet seinem Ausscheiden aus dem Ratskollegium der Stadt Wilsdruff in Anerkennung seiues langjährigen verdienstvollen Wirkens für hiesige Stadt -en Titel „Staötrat" verliehen, was hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. Wilsdruff, am 16. März 1912. Der Bürgermeister. r«s Kahlenverger. EVegespeppttng. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen wird der von Kesselsdorf nach Unkersdorf führende Kommuntkattonsweg vom 20. bis 21. März Weges Masseuschutt gesperrt. Der Verkehr wird über Steinbeck verwiese«. Steinbach b. K., den 16. März 1912. Lommatzsch. Gemein-e-Vsrftan-.