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WMM für MW Erscheint wöchentlich dreimal nnd zwar DienStaaS, Donnerstag? nnd Sonnabends. Inserate werden taas vorder biS mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Ml. frei inS HanS, abaeholt von der Expedition 1,30 Ml., durch die Post bezogen 1,54 Ml. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. «nö Umgegend. Amtsblatt JusertiouSpreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorpaSzeile Autzechalb deS Amtsgerichtsbezirks MlSdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. JederAuspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogeu werden muß oder der Austraggeb. in Konkurs gerät. Nr die Kgl. AmLshauptmann schäft Meißen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdritff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinstbönberg, Klipphausen. Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz.Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, RSHrSdors bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bet Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, WetStropp, Wildberg. Mit -er wöchentliche« Beilage „Welt im Bild" «»- -er monatliche« Beilage „Ansere Heimat". Druck uud Verlag vou Arthur Zschunke, MlSdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, MlSdruff. Nr. 31. j 71. Jahrg. 5. 6 7 , daß. wer bereits zur See gefahren ist, dies im Musterungstermin zu melden hat. 8-, Sonnabend, den Z6. März LSL2. daß Rekurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Kommission an die König!. Ober Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober» Ersatz-Kowmissto« an die König! Ersatz-Behörde IH Instanz gelangen und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der König!. Ober-Ersatz-Kommtsston, da dieselben auorvnungsgkmäß späteste«- bis zum 3t. August der König!. Ersatz-Behörde Hi Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einigt Zeit vorher bei der Köntgl. Ersatz-Kommission einzureichen find, und haben die OrtS- behörden diej-uigea Gestellungspflichtigen ihres OcteS, deren Familienverhältniffe eine Zurückstellung derselbe« nötig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deS- halb einzuwendeuden Reklamation halber zu beachten und zu tun haben; daß, wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis deS NezirksarzteS beizubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zett vor der Musterung hier zu beantragen; Meißen, am 21. Februar 1912 Nr. 187 II. Der Zivil-vorfitzen-e der Röniglichev Lrsatz-Nsmmissisn -es Aushebungsbezirkes Nesien. für die Militärpflichtigen aus Jsamtz. I ssen v. L, Käbschütz, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lösten, Leubeu mit Ketzcrgüsss, Löbschütz b. L, Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz. Nelkanitz, Nieder, staucha, Niedres!ößwitz,' Obrrstaucha, Paltzschen, P-tzschwitz, Pitschütz. Planitz, Poititz, Praterschütz, Pröda b. L , Prositz b. Sch, Prosttz b. St , Raßlitz, Rauba, Roitzsch b.L , Scheerau, Schleinitz mit Perba. Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz b. L., Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz. Wahnitz, Wauben, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Mochau ebenfalls im Schietzhause zu Lommatzsch; Das diesjährige Mustern« gsgeschöst im Aushebungsbezirke Nossen wird in der nachstebeno bemerkte» Weise stattfiuden: Montag, den 48. Mörz M2, von vormittags ^48 Uhr au für die Militärpflichtige« aus Lommatzsch, Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel Barmenitz, Arntitz, Badersen, Beicha, Berntitz, Birmenitz. Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dover» uitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Eulitz, Gleina uud Graupzig mit Gödelitz im Schieszhause zu Lommatzsch; Drenstag, den ly. Mörz M2, von vormittags ^48 Uhr an Angehörigen beizubringen; 3, daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht da« dafür bestimmte Formular ver wendet worden ist. als formell unzureichend zurückgewiesen wrrden müsse«; 4, daß auf alle ZurückstellungSantrSge. welche erst nach beendigter Musterung eingereicht werden, von der Königlichen Ober.Ersatz-Kommission in Gemäßheit der Bestimm»«- in Z 63, Paukt 7, Abs. 2 der Wehrordnung nur dann entschi-rrn werrrn Lird, wen« die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäste ein- getreten ist; Das Seefahrtsbuch ist mit zur Stelle zu bringen. Endlich werden die Ortsbehörden auch aus die nach Z 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorge», sowie noch darauf bingewiesen. daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt bez. in das vorstehend unter 3 gedachte Formular eingetragen werden, entwrder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des darin Nachsucheu« den oder auf das Ergebnis eingezogenrr sorgfältiger Erkundigungen darüber stch gründen müsse«, und daß eine blotze Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht G. Mukerunxsterminen stch mit einzufiade» und behufs etwaiger AuskunftSerteilung über die Vrrhältn sse der Gestellungspflichtigen auch während des Termius anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1-, daß jeder Militärpflichtige stch im Musterungstermine freiwillig zum Dteskeintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst (8 63 Punkt 8 der Wehrordnung); 2. , daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden An« träge aus Zurückstellung einige Zeit vor -em Neginne -er Mu sterung uns spätestens im Musterungstermine selbst unter Beifügung der nötige« Nachweise und Bescheinigungen einzureiche« find, da auf die Verheißus- eines nachträglich zu führende« Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werde« soll, die letzteren der Königlichen Ersatz-Kommission in dem Musterungstermine zum Zweck- der Untersuchung durch de» diensttuenden Militärarzt vorzustellen. Ist die- uatualich, so ist ei» Zeugnis des Nezirkrarztes über den Gesundheitszustand, de- zichungsweise über die behauptete Arbeit«- und Auffichtsunfähigkeit her betreffende« Stratzcnbavvcrband für die Strafe Niederevartha—Gävernitz. Die Gemeinden Niederwartha, Wildberg und Gauernitz, sowie das Rittergut Wildberg bilde» zum Zwecke der Unterhaltung der Straße von Niederwartha nach Gauernitz einen Gemeinde-Straßenbauvcrbaud im Sinne deS Gesetzes über Gemeinde- Verbände vom 18 Juni 1910. Die VerbandSsatzungen enthalten folgende hauptsächliche Bestimmungen: Der aus der Mitte deS Straßenbauausschusses zu wählende Vorsitzende vertritt den Straßenbauverband. Der Bauausschuß besteht auS den Vorständen der beteiligte» Gemeinden und aus der Rittergutsherrschaft zu Wildberg. Der Wohnort des jedes maligen Vorsitzenden ist zugleich Sitz der Verwaltung deS StraßrnbauverbandE. Durch Schriften, in denen Rechten entsagt oder eine bleibende Verbindlichkeit übernommen wird, wirb der Verband nur durch die Unterschrift des gesamten Straße«- bauausschuffes verpflichtet. Der Vorsitzende hat insbesondere die Verdingung des Ukterhaltungsbedarfs vor- zunehmen, die richtige Anlieferung der Bau- und Unterhaltungsstoffe und ihre Ueber- nähme zu überwachen, bet Arbeiten gegen Stücklohn die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen und über die vertragsmäßige Ausführung zu Wachen. Die JahreSrechnungrn sind vier Woche« lang zur Einsichtnahme öffentlich aus- zulegen Die Uuterhaltungsbeiträge fließen is eine Straßenbauverbandsksffe und werden nach dem Läugenverhältnisse der in jeder Flur liegende» Straßenstrecke von Jahr zu Jahr festgesetzt. Mittwsch, den 20. Mörz 1Y12, vsn vsrmittaar ^48 Uhr an für die Militä pflichtigen aus WilSoruff, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach. HMioSdorf und HerzogSwalde im Gasthsfe „zum Adler« in Wilsdruff; Donnerstag, den 2t. Mörz §942, von v-rmittags 0/48 Uhr an für die Militä? pflichtigen aus Hühndorf, Kaufbach, Kessrlsdorf, Klctuschönberg, Klipp hausen, Lampersdorf, Limbach Lotzen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Röhrsdorf Roitzsch b W., Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K. Stein bach b. M, Tanneberg, Unkersdorf, WeiStropp und Wildberg ebenfalls im Gasthsfe „zum A-ler« i« wilr-ruff; Freitag, -en 22. Mörz tyt2, vsn vormittags v.y Nhr an für die Militärpflichtigen aus Nossen, Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach und Breitenbach im Gasthofe »znm Deutschen Haus" in Nossen; Sonnabend, den 25. Mörz M2, von vormittags Uhr an für die Militärpflichtige» auS Stedenlehn, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschen bora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthrlffrtedrtchsgrusd, Gruna, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreiß«, Leschen, Züttewitz, Mahlitzsch. Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedere»!«, Noßlitz, Obrreula, Obergruna, Oberstößwitz, PeterSverg, Ptnnewitz, Priese«, Radewitz, Raußlitz. ReinSberg mit Drebield und Wolfsgrün und Rhäsa im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Montag, den 25. März M2, von vormittags /ty Nhr an für die Militärpflichtigen aus Rüsseina, SouMs, Schrebitz, Stahna, Starbach, Wen- üischbora, Wetterwttz, Wölkau, Z-lla und Zetta mit Gallschütz. im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen. Am letzterwähnten Lage nachmittags 1 Uhr wird Losungstermin sür den gesamten AuShebuugsbezirk Nossen im Gasthofe „zum Deutschen Haus en Nossen stattfiaden. Sämtliche tn dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige« der Altersklasse 1892/1912 iugleichen die Zuröckzeftellten früherer Altersklassen einschließlich A bei den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die Militärreftanten und überhaupt solche, über deren MtlitärberhällniS noch nicht en-- Lüttig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben bet Vermeidung der in 8 33 deS Reichs- EttärgesetztS pom 2. Mat 1874 verbunden mit § 26, Punkt 7 der Deutschen Weyr- *^uung bog, 22 EMj 1901 an-gedrohten Strafen und sonstigen Nachteile in den vor- « ersch i Musterungstermtnen pünktlich, sowie in reinlichem, nüchternen Zustande 3" Fällen, in welche« die persönliche Gestellung eine- vorgeladenen Militär- Pflichtige« krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens ärztliche Zeugnis welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. von der OrtSpoltzeibehörde zu beglaubige« sind, beizubringen (8 62, Punkt 4 der Wehr- ordnung). DaS Erscheine« im LosungLtermiue seilen der Losungsberechtigten ist freigestellt, da für die Abwesenden rin Mitglied der Ersatz-Kommission losen wird. Die Herre» Gemein-evsrstän-e und von feiten der Stadträte und bezw. Stadtgemeinderäte je ein Aatsmitglie- bez. Beamter der Behörde haben zu den