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zwangsweise auch für die Staaten und Gemeinden zu ordnen. Wir lassen dahingestellt, ob es verfassungsmäßig zulässig wäre. Er bietet jedenfalls praktisch Steine statt Brot. Denn er bringt, statt der sofortigen dringenden Hilfe für daS solche Gewerbe, nur den Kampf um daS Prinzip, einen Kampf, de» namentlich die Gemeinde» um ihrer Selbstverwaltung willen mit der größten Schärfe und dem größten Nachdruck führen müssen. Und wenn er im Sinne deS HansabuniVorschlages gewonnen wäre, so stünden die Behörden namentlich in den Gemeinden dem Gewerbe als verbitterte Besiegte gegenüber und müßten den selbstverständlichen Ehrgeiz haben, die natürliche Freiheit der Selbstverwaltung in der Promis gegen den Geist eines Zwanggesetzes nach Kräfte« zu wahren. Jedenfalls irrt der Hausabuvd sehr, wenn er glauben sollte, bei diesem Vorschlag den denkenden Mittelstand hinter sich zu haben. Denn dieser wünscht die Behörden nicht durch dekretierende Sachverständige noch durch ein Zwangsgesetz belästigt zu sehen, sondern er wünscht, daß sie in wohlerwogenem Interesse der eigenen Vermögensverwaltung und in ervßer Würdigung der Be- deutung des mittelstävdischen Gewerbes aus eigener innerer Ueberzeugung ihre Submisfionsordnungen so gestalten, daß sie ehrlicher Arbeit ehrlichen Lohn sicher gewährleisten. Er hat auch bereits in Sachsen, sowohl beim Staat wie be der Stadt Dresden, die Erfahrung machen dürfen, daß die Vergebungsbehördeu geneigt sind, dem Vorschlag des Reichsdeutschen Mittelstands-Verbandes entgegenzukommen, und hofft, daß daS Reich bei der vom Herrn Regierung?- kommiffar in Aussicht gestellten Prüfung unserer Vorschläge dahin komme» wird, das Verfahren so einzurichtcn, daß «S eine möglichst gleichmäßige Berückstchtiguna des soliden Gewerbes und die Gewährung eines augemeffenen Preises sicherstellt. DaS Beispiel, dcS das Reich mit einer Submissions- ordnung nach unseren Vorschlägen geben würde, würde auch sicher genügen, um die übrigen Behörden zur Nach, folge zu veranlaffen. Haben sie doch auch die jetzigen Vorschriften deS Reiches aus freier Entschließung an. genommen." j-arlarnentarischer. Sächsischer Landtag. Die Zweite sächsische Kammer beschäftigte sich vor- gester« mit Elsenbahvangelegenheiten und anderen kleineren Vorlagen und nahm gestern den Gesetzentwurf über die Anstaltssürsorge für Geisteskranke in allgemeine Bor- - beratung und beschäftigte sich dann mit der freisinnigen Interpellation über die Festsetzung deS Stichwahltermink in Plauen. Es kam dabet zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Nationalliberaleu und Konservative». Deutscher Reichstag. Die gestrige Sitzung, der der Sozialdemokrat Scheide mann präsidierte, wurde nach kurzen geschäftlichen Mit teilungen auf heute vertagt. Auf der heutigen Tagesordnung stand die Präsidentenwahl. Zur Präsidentenwahl. Die Haltung der nationälliberalen Partei bei der Prästdenteuwahl im Reichstage hat zu lebhaften Kund- gedungen für und wider auS den Kreisen der Partei ge- führt. Der Nationalltberale Deutsche Reichs verein zu Dresden sprach in einer vorgestern abend abgehaltrnen Versammlung seive Mißbilligung darüber aus, daß bei der Wahl des ReichstagSprästbiums nationalliberale - Stimmen für den Kandtdate» Bebe! abgegeben wurden. Die nationalltberale Fraktion deS Reichstages hat beschlossen, sich ebenfalls an der Präsidentenwahl am Mittwoch nicht mehr zu beteiligen. Der Abgeordnete Prinz Schönaich Carolath lehnte eS entschieden ab, eine eventuell auf ihn fallende Wahl zum Präsidenten deS Reichstages anzunehmen. Wie weiter verlautet, haben sich die Nationallibelalen entschlossen, in der Präsidentenwahl die Kandidatur Kaempff zu unterstütze». I» der Frage der Wahlen zum ReichStagsplästdium ist eine Klärung bisher nicht erfolgt. Es wird mit der Mögl chkit einer Vertagung des Reichstags bis zu der iu vier Wochen erfolgenden endgültigen Präsidentenwahl gerechnet. Aus Stadt und Land. Mitteilungen aus dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Wilsdruff, den 14. Februar 1912. Der gute Ton. Mr eine Gesellschaft den richtigen Anzug zu wählen, das ist Sache des guten Geschmackes, der einsachen Gewohnheit, des angeborenen Taktes und natürlich auch des Habens und Besitzens; denn ein armer Teusel, der nicht souverän über eine ganze Sammlung von Krawatten, Westen und Röcken versügt, wird eben nicht nach allen modernen Regeln wählen können. Nun ja, und man sieht's einem schließlich nach, wenn man etwas altfränkischer gekleidet kommt, wenn man nur sonst ein netter und liebenswürdiger Mensch ist, einer mit anständigen Manieren, mit gutem Ton. Die Kulturgeschichte weiß von vielen verzwickten Etiketteregeln zu erzählen. Grandezza, Grazie, Anmut und Würde sind in verschiedentlichster Kostümierung ausgetreten. Aber bisweilen fielen die Herrschaften ein bißchen sehr aus der Rolle, und man regte sich darüber doch nicht so auf, wie man das vom heutigen Standpunkte aus vermuten möchte. Zur Zeit des deutschen Humanismus konnte es geschehen, daß vornehme Herren bei einem Besuche in Brüssel die fchmutztriejenden Stiesel einsach ans die spitzen besäten Bettdecken warfen. Ani Hose des dreizehnten Ludwig schleudert der Marquis de Case der ihn neckenden Tischnachbarin ein saftiges Stück Braten ins Gesicht, und die Gesellschaft findet das sehr amüsant. Bei einer Fürstenzusammenkunst Anup 1547 taumelt ein Herzog von Liegnitz stockbeirunken, ohne Schuhe, durch die Nürnberger Gassen, und Musikanten spielen dazu auf. Also, hohe Stellung ist nckch keine ab solute Gewähr für einen guten Ton in allen Lebenslagen, lind es ist gar nicht so übel, daß die gesellschaftliche Sitte allerlei Zäune und Dämme ausgerichtet hat. Mancher muß sich da wenigstens äußerlich zusammennehmen, und fein brutaler Charakter wird eine Weile aufs Heilsamste gebändigt. Pedanterie und Heuchelei sind ja sicherlich ärgerliche Erfcheinungen, und bloßer öder Zeremonienkram kann einen tiefer veranlagten Menschen niemals befriedigen. Aber damit ist der Zwang des guten Tones noch lange nicht als Hohlheit und Unsinn erwiesen. Er ist ein weises Gegenmotiv zu jenem Sichgehenlasfen, das so leicht etwas persönlich Verletzendes annimmt, z. B. auch im Hause, oder im täglichen Verkehr zwischen guten Bekannten, beim Zu sammensein von Berufskollegen, bei fo manchen Gelegenheiten, wo man meint, keine Umstände machen zu brauchen. Besonders die Frauen haben hier oft ein feines und sicheres Gefühl und erwarten — mit Fug und Recht — ein bestimmtes Maß von Rücksichtnahme. Bis zu einem nicht unbeträchtlichen Grade wird jemand den guten Ton lernen können, durch Aufpasfen, Fragen, Lesen, Ueben, und nicht zuletzt — aus Grund einer vorausgegangenen guten Kinderstube: aber die Haupt sache bleibt das Walten einer gleichsam instinktiv das Richtige treffenden Herzensbildung. . . . — Staatsunterpützung für Handwerks- lthrttttge. Wöh.env der Zaoraug zu de» GrUbnen- und Bcamtenberufen trotz der selbst au zuständiger Stelle wiederholt erhobene» warnenden Stimme fortgesetzt ciu gewaltiger ist, hat der Handwerkerstand schon sm Jahrin unter einem fühlbarer. Gehilfeumangel zu leidcn. So sind manche Handwerke infolge des unzureichenden Nachwuchses und des zunehmenden Lehrlings- und Gehttfenmaugeltz in ihrer Weiterentwicklung schwer gehemmt. Mit Ruck- ficht auf diese bedauerliche Erscheinung und von der Er fahrung ausgehend, daß geeignete und befähigte juuge Leute dem Handwerk ost nur deshalb verlöre« gehen, weil deren unbemittelte Eltern die mit der Lehrlingsaus bildung verbundenen Kosten nicht zu tragen vermögen, hat daS Königliche Ministerium des Innern auf Vorschlag deS Verbandes sächsischer Gewerbe- und Handwerker-Ver eine die Gewährung staatlicher Beihilfen zu den Kosten der LehrlivgSauSbilduvg an befähigte, würdige und be. dürftige Hanbwerkslehrltnge beschlossen. In Betracht kommen hierbei nur Lehrlinge solcher Berufe, in denen anerkanntermaßen LrhrltngSmangel besteht, wie z B. beim Sattler-, Kl mpner-, Maler-, Schneider-, Tischler-, Schmiede-, Schuhmacher-, Stellmacher-, Glaser-, Bäcker-, Steinbildhauer», Holzbildhauer- und beim Ofensetzer-Hand- werk Gesuche um Gewährung solcher zwischen 40 bi« 60 Mark pro Lehrjahr schwankenden Beihilfen find an die zuständige Gewerbekammer zu richten ES ist dringend zu wünschen, daß diese Fürsorge der Königlichen StaaiS- regierung wie überhaupt die nicht ungünstige« Aussichten im Handwerk recht viele Väter veranlassen, ihre zu Ostern die Schuls verlast »den Söhne dem Handwerk zuzuführen, welches seinen goldenen Boden nicht verloren hat und bet Verhältnismäßig bescheidenem Mittelaufwand die Möglich keit derSelbständtgmachung bietet.—Nähere Auskunft erteilt der Vorsitzende deS hiesigen GewerbevkreinS, Herr Kaus- mavn Louis Seidel. — Valentirtstag. Der Februar ist als „Viel, liebchenmouat" seit aller Zeit bekannt und »och immer wird der Brauch der Vtelltebchenscherze gern geübt. Der auf den 14 Februar fallende St. ValentisStag hat uun in dieser Beziehung iu England und Amerika besondere Bedeutung. Personen beiderlei Geschlechts, insbesondere Liebespaare, schreiben sich dort am Valenttostage neckische Briefe und mit Vorliebe pflegt man an diesem Tage ver- liebte Leute als Pärchen zusammenzubrisgen. WeShalb gerade der 14. Februar als Tag der Liebenden in Frage kommt, läßt sich schwer sagen, wahrscheinlich ist es aus de» alten Volksglauben zurückzuführen, wonach zu dieser Zeit die Vögel sich paaren. — DaS Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Aus bruch «nd daS Erlöschen der Maul- «»d Klauen seuche vom Viehhofe t» Mainz am 9. Februar. — Ja Taaueberg ist die Seuche wieder erloschen. Dir für die Gemeinde und de» GutSbeztrk Tanneberg erlassene» Sperr- und Beobachtungsbestimmungen stad deshalb auf- gehoben worden. — Auf die zwei amtShauptmannschaftlichcu Bekannt, machunges im ärmlichen Teile der vorliegend!« Nummer unseres Blattes, betreffend die Wegeunt-rhaltung nach dem Eintritt des Tauwetters und nach Auforuch des Frostes und die religiöse Erziehung der in ge- mischten Ehen geborenen Kinder betreffen», wollen wir nicht Unterlasten, auch hierdurch alle Jetereff-nte» hin- zuweisen. — Autzerordentliche öffentliche Stadtge- meiu-eratssitzuug am 12 Februar 1912 Anwesend i«d folgende Herren: Bürgermeister Kahlenberger als Vorsitzender, St R Gorrar, Bretschneider, Dr. Kronfeld und Wehner, St.V. Bertholdt, Fischer, Frühauf, Hientzsch, Loßner, Ranft, Schlichenmaier, Schultz, Tzschaschel und Weiß. Der Vorsitzende eröffnet '/,7 Uhr die Sitzung usd teilt mit, daß er die heutige Sitzung eioberufen habe, um kventl. zu einem Beschlusse bezüglich der Aevderung >eS Stadtverordneten-Wahlrechts zu kommen. St.V. Loßner fragt zunächst an, warum die heutige Sitzung nicht im Wochenblatt bekannt gegeben worden ist, worauf der Vorsitzende entgegnet, daß das heutige Blatt, in )er die Bekamümachuug hätte erscheinen können, zu spät N der Stadt ausgetragen wird; tm übrigen sei die Be- ianntmachung bereiis heute Morgen an der Tafel an geschlagen und auch verschiedentlich gelesen worden. Von ver Deputation, die gewählt worden war, um nochmals mit der Amtshavptmannschaft Rücksprache zu nehmen, berichtet zunächst St V. Hientzsch, daß weder seitens der AmtShauptmannschaft noch beim Ministerium und der Kreishauptmaunschaft das Verlangen gestellt worde» ist, das Wahlrecht zu ändern, wenn die Genehmigavg für Einführung der revidierten Stäoteorvnung erteilt werden soll. Ob eine Aenderuug des Wahlrechts notwendig ist, wüsten die Stavtväter bester Wiste» als Außenstehende. Macht sich eine solche in de« nächsten Jahren nötig, so ist eS schon besser, wenn dies jetzt gleich bet Aenderung der Verfassung der Stadt geschieht. Ist jedoch in den nächsten Jahren ein Eindringen ungeeigneter Elemente nicht zu befürchten, so ist eine Einteilung in Klössen schon deswegen unangebracht, um dadurch sicht unnöltge Er regung in die Bürgerschaft zu tragen. St L. Loßuer bestätigt resp.ergänzt sodann die vorstehende« Ausführungen, worauf St.B. Tzschaschel bemerkt, daß man zwtfchm den Zeilen lesen kann, daß den vorgesetzten Behörden die Aenderung erwünscht ist. Während nun St.V. Loßner dies bestreitet, kommt StV. Frühauf nochmals auf das Wahlrecht in Pirna zu sprechen und zieht einen Vergleich zwischen den dortigen und hiesigen Verbälin'ss n. Der Vorsitzende bemerkt sodann, daß er sich bei den zu küssenden Bischlüffen der Abstimmung evlhalten wird. Sl.P. Schultz ist nach wie vor der Ansicht, daß man odne Bedenken das alte Wahlrecht betbehalten kann, da sich die Stadt nicht in dem Maße entwickeln wird, daß die Arbeiterschaft das Uebergewicht bekommt. Ebenso ist StV Loßner für Beibehaltung dcs alten Wahlrechts da daS Ministerium eineA'nderurgnicht verlangt hat. St R. Bretschneider bemerkt, daß er mit der Steffelung bet 3100 resp. 1600 Mk. nicht einverstanden ist und kventl-seine Ab stimmung davon abhängig macht. StV. Weiß hat auS dem Bericht noch nicht klar ersehen, ob die Abänderung seitens der vorgesetzten Behörde gewünscht wurde, und ersucht St.V. Hientzsch, seine Ansicht hierüber zu äußern. Dieser evtg'gnrt aber, daß er wohl sachlich Bericht er stattet hat, jedoch nicht für nötig hält, seine persönliche Meinung vorzutragen. St R Wehner bemerkt, daß durch den Bericht die Ansicht der Deputation bestätigt worden ist und ist im übrigen mit den Ausführungen des St.V. Tzschaschel einverstanden. StV. Schlichenmaier hat von einer Erregung in der Bürgerschaft außer in der Einwohnerversammlung im SchützenhauS so gut wie nichts gemerkt. Sowohl im Gewerbkverein sei sachlich debattiert worden und bet anderen Zusammeskünfte», so bet dem Schützevbtrrabend im Restaurant Wiche am ver gangenen Donnerstag, kam man auf die Angelegenheit gar nicht zu sprechen. Im weiteren legt er nochmals seinen bereits gekennzeichneten Standpunkt klar, ist auch der Ansicht des St R. Wehner und St V. Tzschaschel und beantragt geheime Abstimmung. Dieser widerspricht St V. Rauft, der für öffentliche Abstimmung eintritt. StV. Loßner entgegnet St.V Schlichenmaier, daß der Unwille« in der Versammlung des Gewerbevereins doch wohl durch die Abstimmung zum Ausdruck gekommen ist. St.V. Fischer, der StV. Schlichenmaier recht geben muß, ist noch immer sür Aevderung deS Wahlrechts. Nachdem noch die StV. Hientzsch und Tzschaschel kurz erwiderte«, verwirft das Kollegium den Arttrag deS StV. Schlichen» waier auf geheime Abstimmung gegen dessen Stimme, während sich der Vorsitzende der Abstimmung enthüll. Sodann stimmen gegen Abänderung des jetzigen Wahl rechts die StV. Frühauf, Hientzsch, Loßuer, Ranst und Schultz bei Stimmenenthaltung deS Vorsitzenden, sodaß diese mit neun Stimmen angenommen wurde. Bet der Weiterberatung über daS neue Wahlrecht betont St.-R. Bretschneider nochmals, daß ihm die Grenze bet 3100 Mk. zu hoch ist, er ist eventl. mit einer solchen bet 2000 resp. 1500 Mk. einverstanden. St.V. Hientzsch bemerkt, daß die AmtShauptmannschaft auf möglichste Gleichheit der einzelnen Gruppen Giwicht legt. St.V. Schlichenmaier schließt sich den Ausführungen deS St R. Bretschneiders an. Während sodann St.V. Loßner sür. Festsetzung der Grenze bet 1900 und 1400 Mk. ist, bean tragt St V. Weiß dleS bet 2200 und 1400 Mk , welchem Anträge sich StV. Tzschaschel ««schließt. Gegen die Stimmen der St B. Loßner, Ranft, Schlichenmaier and Schultz bei Stimmruevthaltung deS Vorsitzenden und deK St V. Hientztch wird der erste Teil deS Antrages Weiß, die Grenze bei den Ansässige» bei 2200 Mk. zu ziehe»,, augevommkn, während der zweite Teil, die Grenze bet den Unansässtgen bei 1400 Mk. sestzusetzen, einstimmig bei Stimmenenthaltung deS Vorsitzenden angenommen wird. Hierauf regt St.B. Schlichenmaier an, bei Ueberhandnehmen der Wählerzahl ia einer Gruppt die Grenzen erneut festzusetzeu, wobei St.V. Hientzsch noch» mals die Ansicht der AmtShauptmannschaft anfühlt. St.N. Goerne, StB- Frühauf und Weiß sind ebenfalls der Ansicht deS St.B. SchltcheomaiGS, deSgl. StR. Wehner, der sür eine Neuregulterung der Grenzen bei einen Ukber» wiegen von 20—25etntritt. Gegen die Stimme des StV. Loßner wird beschlossen, die Grenzen dann neu zu regulieren, wenn die eine Gruppe gegenüber der an- irren eine um 25°/y höhere Wählerzahl aufweist. Im ibrigen ist daS Ergebnis der letzten Staatseinkommen- teuer maßgebend. Weiter möchte St.V. Schlichenmaier die Wahlen nicht an vier Tagen, sondern an einem Tage vorgenomme» wissen, welchem Vorschläge sich auch StV. Weiß anschlietzt, während St.V. Tzschaschel für zwei Tage (Ansässige und Unansässtge) ist. Es wird hierzu beschlossen, die Wahlen an einem Tage in der Zeit von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 3 Uhr vorzuuehmen. Schließlich kommt man noch auf die Gehaltszulagen deS Bürgermeisters, dessen Anfangsgebalt auf 4200 Mk. fest- gefitzt wurde, zu sprechen. Sl.R Bretschneider ist nicht ür eine feste Staffelung dks Gehalts, sondern will frei willige Zulagen gewähren, wenn sie angebracht erscheinen. StR Kronfeld ist gegenteiliger Meinung, da doch säst alle Beamten Gehaltsstüffeln haben. Während soda«« St.V. Frühauf, Loßner und Ranft der Anficht deS Sl.R. Bretschneider sind, treten St.R. Wehner und St.V. Tzschaschel für Staffelung ein, wobei letzterer bemerkt, daß die Staffeln nicht zu gering bemessen werde», zumal andere Städte und auch der Staat erheblich höhere Stei- gerungen in de» Gehältern aufweise». Der Antrag, dak Gehalt des Bürgermeisters aus 4200 Mk. sestzusetzen und nach6 Jahren auf 4800 Mk. zu erhöhen, von einer Staffelung aber abzusehen, bleibt bei Stimmengleichheit gegen die Stimmen der St.R Goerne, Kronfeld, Wehner und der St.V. Fischer, Hientzsch, Tzschaschel und Weiß bet Stimmen» ertthaltung des Vorsitzenden unentschieden. St.V Schlichen maier schlägt vor, über den Antrag in nächster Sitzung nochmals abzustimmen, da heute keine Mehrheit für oder gegen erzielt worden ist. St.V. Hientzsch er wähnt, daß doch der Bürgermeister als Meister der Bürger auch ein demensprechendes Gehalt beziehen muß. St.V. Weiß ist für sechs Staffel» von je 300 Mk., während StV Loßner zu bedenken gibt, daß der Bürgermeister auch noch andere Einnahmen, z B. bei Reisen usw., hat. Nachdem dann nochmals die St.R. Bretschneider und Kronfeldund St.V. Schlichenmaierihre Ansicht vertrete« haben, erklärt sich der Vorsitzende fürs eine'Gehalts» staffelung, wodurch obiger Antrag »unmehr als abgelehnt gilt und die Staffelung folgendermaßen festgesetzt wird.