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eder «l» nder i-ihe > die Br» seine »an» a je Alli- süss z in und volle «MM », UNO Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tagS vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Ml. frei ins HauS, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Mi. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. «nö Amgegend. Amtsblatt JusertionspreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeile Außerhalb des AmtSgerichtSbeztrlS Wilsdruff 20 Hg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. JcderAnsprnchaus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogeu werden muß oder der Austraggeb. in Konkurs gerät. Mr die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, OderhermSdorf, Pohrsdorf, RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Lora, Steinbach bei Krflelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Sprchtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wilbberg. Mit -er wöchentlichen Seilage „Welt im Bild" und -er monatliche« Beilage „Unsere Heimat". Dmck und Verlag vou Arthur Zicknoke, WtlSdruff. Für die Redaktton veraotworllick: Arthur Zschunke, WWdmff. Nr. Z9. j Dsrmerstag, Verr 13. Februar 1912 , 71. Jahrg. wegeuntevhttltuitg. Nach Eintritt van Tauw-tter und nach Ausbruch des Frostes aalen dir Wige- baupflchtigeu des hiesigen Bezirks sofort auf sämtlichen öffentlich.'« Wegen, auch Faß wegen, viejmigen Arbeiten vornehme» zu lassm, welch: das für die Eihiltung der guten Beschaffenheit der Wege so wichtige Austrockuen des Wrqekö Pers beschleunigen, vor allem aber auftretendea Waffrransammlungea den nötigen Abfluß zu ermöglichen. Hierzu ist insbesondere nötig, das auf den Wegen entstandene E s uud die auf denselben angesammelten Wäffrr zu beseitigen uud abzuleiten, nötigenfalls die Gräien zn h:brn uns die Schleusen zu reisigen, ferner später die aufliegeaden Schlammassm von den Fahrbahnen unö von de» Fußwegen aSzuziehsn uns zu beseitigen. Löcher und Furchen in den Wegesbeiflächsn stnd mit Stetnschlag auszubrffer«, die abgewaschrnen Stellen mit sandigem Bose« zu beoeck-a. Dir zu hohen W-gerandstceifen stad zur luchteren E uwässrrunz der W.'grober, stäche abzutreiben. Die für dea erforderlichen Krntenfchttz der öffentlichen Wege fehleaden Bärme Müssen nachgrpfluszt werden. Die Arbeite« sind unerwartet der in diesem Jihrr in AWcht gesommmen um. färrglicheren W-gebauten ohne jeden Verzug auszuführen. Die Herrea AmtSstraßen- meister Haden sie Befolgung vorstehender Anordnung zu überwach'» und, soweit nötig, anzureuen. Säumige stad hierher anzuzeigen. Eoenso ist Vorsorge zu tr ffen, duß das in den Flüssen, Bächen und Wasserläufen susbrechesde Eis ohne Störung und Ruckstau abschwimmrn kann. Deshalb ist vor Allem für Befreiung der Stauanlagen ober Brücken von Eismaffeu zu sorgen. Diese Verpflichtung trifft tm Zoeifel diejenigen, die die Stauanlage bez. die B.ücke in Stand zu halten haben. Meißen, am 8. Februar 1912. »ow 198 X. Die Aönigttche Amtshauytenannsitzaft. Gisdreken des Glbstvomes. Mit Rückstcht auf Mn uisicheren Zustand der Eisseckln des Eldstromes wird jedes Betreten derselben zur VermUdung von Uuglücksfällen hiermit untersagt. Eltern stnd für ihre Kinder verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden auf Grund vou 8366 10 des R.tchsstrafgesctzbuchS mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tages geahndet. Meißen, am 12. Februar 1912. »n« Nr. 8t X Die Aö-igliche Amtshauptmannschaft als Llbstrsmamt. Religiöse Erziehung der in gernisehten Ehen geborenen Rinder. Auf Anordnung des Königliches Ministeriums des Kultus usd öffentlichen Unter richts wird folgende, vielfach unbeachtet gelassene gesetzliche Vorschrift hinsichtlich der religiösen E ziehung der in gemischten Ehen geborenen Kinder tu Erinnerung gebracht. Nich 88 6 bis 8 drs G'-setzrs vom 1. November 1836 find ehelich: Kinder, deren Vater scm evangelischen, deren Mutter aber dem katholischen Glaubensbekenntnisse angehöreii, vergleichen Kinder, deren Vater dem katholischen und deren Mutter dem evangelischen Gluubmsbekeantgiffr zugetan st >d, in dem Bekenntnisse des Balers zu erziehe». E"e Abw'ichuna von d-sen B stimmungea ist nur «alä"iz. wenn die E lern Vor er fülltem 6. Lebensjahre des betreffende« Kindes an Gerichtsstelle und oyu^ Bn^l-I a ig r»r V Ionen eine Ueberei»ku«ft vor dem Richler oaoi.1 < l Pro« tokoll abgefchloffen habe«, vag io e Kinser t« dem Beke««tntffe der Mutter erzogen w den sollen. Auf Sie r liaiöfe Erziehung Derjenigen Kiaoer aber, Wucht be reits das sechste Lebensjahr erfüllt habea, ist ein solches grrichtUchis Uwttetukommrn ohne Eisfluß. Meißen, am 5. Februar 1912 »« 111 HI Die Rsnigliche Sezirksschulinspoktis«. Maul- und Klauenseuche erloschen. Die für die Gemeinde und dm GutSbeziik Tanneberg erlnffeucu sp.rr- und BeobkichtungSbekimmunge» find deshalb aulgehobeu worden. 8 21 der Mmifterial- Verordnung vom lO. Juri 1911 (Gesetz urd VerordsungSvlatt 19H. S 133) und die dazu erlassenen Anordnungen der Königliche» Amishauptmanaschaft (ogl Bekanutmachunge» vom 29. Juni und 24 Juli 1911 unter bleibea weiter in Kraft. Meißen, den 14. Februar 1912. ro» Die ALnigliche Anrtshauptmannsehaft. Donnerstag, den 15. Februar d. Z., nachmittags ^/,7 Uhr öffentl. ^>tadtgemeinderatssitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, am 14 Februar 1912. Der Bürgermeister. Kahienverger. Rerres <rns «Esr? LVsLt. Der Deutsche Landwirtschastsrat ist vorgestern in Berlin zu seiner 40. Plenarversammlung zusammengetreten. In der Wilhelmshaveenr Spionageaffäre sind bis jetzt sechs Per sonen unter Spionageverdacht verhaftet worden. In Düsseldorf begann gestern ein umfangreicher Spielerprozeß, der ein Gegenstück zu der ehemaligen Berliner „Harmlosen"-Affäre darstcllt. Zwischen dem französischen Minister des Aeußcren und Herm V. Kiderlen-Wächter sand anläßlich der Annahme des deutsch-sranzösischen Marokko-Abkommens im Senat ein sreundfchastlicher Depefchen- wechjel statt. Das Befinden Aehrenthals hat sich ernstlich verschlimmert. Die Brüsseler Zuckerkonventivn ist bis zum Jahre 1918 ver längert worden. Sir Edward Greh ist zum Ritter des Hosenbandordens ernannt tvorden. Zwischen deni Kaiser von Rußland und dem König von Montenegro wurden im Petersburger Winterpalais herzliche Trink- sprüche gewechselt. In Peking sind gestern drei Edikte bekannt gegeben worden, in denen der Thron die Republik annimmt und Juanfchikai mit der Einrichtung einer republikanischen Regierung beaustragt. Die Revolte in Mexiko nimmt größeren Umfang an. Zur Reform -es Submifsions- wefens in Reich und Einzelstaaten. Die vom ROchsdruticheu Mittelstands-Verbände (Sitz Leipzig) ous-iehenveu Vo fchläze zar Reform des Sud- misnol-swtstvS werde» vach uud nach vor, allen deulschcn Slaatsvrrwattungen und von den bürgerlichen Parteien als richtig anerkannt D-ese Forderungen des selbständigen Mittelstandes be uhen auf Erfahrungen, die von dem Sudmisjionsamte der Mittelstands-Vereinigung im König, reich Sachsen gemacht worden stnd. Die kleine, „der an. aemefsen? Preis' betitelte Schrift des Bürgermeisters Dr. Eberle, in der die diesbezüglichen Mittelstandswünsche knapp zusammengefaßt werde» und deren Inhalt das bayrische Ministerium deS Innern als sehr klar und be stimmt bezeichnete, tst im Verlaufe von vier Wochen bereits in der zweiten Auflage vergriffen so '-atz sich dir SächNiche Mittelstaaos-Vereintgung in Leipzig zur H rausgabe einer dritten Auflage genötigt steht. — Im Königreich Sachsen versucht man in vielen Verwaltungen den „angemessenen Piets' durchzuführen. — Das Königreich Bay rn hat neuerdings eine Verordnung erlassen, in welcher der „an- gkMkssrne PeeiS' anerkannt uns mancher Wunsch des Rtichsdenlsmen Mittelstands. VerbavdeS berücksichtigt wird — In Preußen hat der Abg Hammer im Abgeordneten Hause sie Einführung des „angcm fsenenPreises" beantragt. Der Reichsdeutsche MtttelftandS-Verband hat in Eingaben a» die preußischen Ministerien und an daS Abgeordneten. Haus seine Wü»sche geäußert. In diesen Eingaben wird besonders darauf hingewiesen, baß es dem gewerblichen Mittelstände nicht auf die Einführung eines einseitig auf. gestelllen angeuufseuen Preises ankommt, sondern auf die Einfühlung des „angemessenen P rises", der nach dm vom Ersten Reichs deutschen Mitlelstanvstage ausgestellten Grundsätzen ermit-elt worden ist. — Die Heeresverwalmap macht bei verschiedenen Truppenteilen Versuche, um die Wünsche deS Reiche deutsches Mittelstands Verbandes auf ihre praktische Durchführda.keit zu prüfen — Nachvem die Petitiouskomwissioa des Ruchstages die Rrformvo schiäge des R-ichsdeutichm Mittelstands Verbandes der Reichs- regterung zur Erwägung übelwirsen hat, tst vou der Ruchspartet ein in dieser Richtung sich bewegender direkter Antrag etnuebracht worom. Der Reichsdeutsche Mittelstands-Verband hat neuer- vings an den Herrn Reichskanzler eine Eingabe gerichtet, in dec mit guten Glündeu alle Einwendungen widerlegt werd?«, die im Reichstage uns anderwärts gegen das Rewrmprogramm deS R ichSdeutschen Mittelstands V-r oaaves erhoben worden siud. DaS Schriftstück enthält: 1. d-n Nachweis, daß die Aufstellung einer Liste der zu- zulassmdm Gewerbetreibenden zum Schutze des gewerb lichen Mittelstandes gefordert werden müffe; 2. die Ao- leynung der Forderung, daß bet der Ausschreibung der annähernd von der Behörde auzulegenve Preis bekannt- gegeben werde, weil dadurch die Sachverständiges unwill kürlich beeinflußt und so ihr Gutachten entwertet und der Asm; zur richtigen Kalkulation aus dem Verfaaren ge nommen würde. — Wörtlich heißt es dann in der Eingabe: „Auch die vom Hansabnnd erhobene Forderung, daß die Sachverständiges ihrerseits den Preis festsetzca, lehnen wir ab. I; mehr wir Nachdruck auf die Helanzteyung der Sachverständigen legen, desto mehr müssen wir wünschen, satz ihre Tätigkeit sich auf Gutachten beschränkt, die sie dea Aemtem zur Verfügung stellen. Sie sollen, wie die Sachverständiges bet Gericht, sachkundige Vertrauensmänner der Behörden fein Das wäre ausgeschloffen, we- n sie selbst in das natürliche und unvrräußerltche Recht der Behörde, den Preis zu bestimmen, eingreifen wollten oder tollten. Sie sollen Gehilfen und nicht bet- oder überge- os dnete Instanzen sein, weil sie andernfalls nicht V r- lranrnsmänner sosders Gegner der Behörden werde» winden. Mit allem Nachdruck aber lehnen wir die Fo berung des Hansadundes ab, daß nur Bewerber ausgeschlossen werden sollen, die 15 Prozent unter dem ang Mtffeue» Preis bleiben. Denn positiv ausgrdrückt h >tzl duse Forderung, daß B-werber, die 14 Prozmt unter oem au- grm.ssmen Preis bleiben, noch Zugriffen werden Eine solche Bestimmung würde das jetzige Verfuhren verMechlecn, weil es grundsätzlich die Uate^btttungskonkurrenz el aührea würde Deus jeder nur emigermaßkn mit dem Bedia u ^s- wrleu Vkriraute wttß, oaß der im angemessenen Preis ealha r ne Verdienst uur in seltenen Fällen höher als 15 Prozent ist. Ja den meisten Fällen ist mau mit 10 Prozent V-rdieust zukieben, man begnügt sich auch mit einem geringeren Satz^ Köiiuen deshalb die Behörden 15 Prozent Uölec dea an,em sflnen Preis gehen, so müssen sie es tm firkalüchen Jmeuffe tun und das Endergebnis wäre das daß Schlruoerunternehmen ein Monopol auf die staatlichen Arbtttm erhielten, weil das solibe Unternehmertum nicht ohne Verdienst arbeiten kann. Der Vorschlag des Hansa- oundes würde also direkt zum Aus chmß des souo a Ge werbes von öffentlichen Arbeiten führen. Ebenso bitten wir, de» Vorschlag des Hainbundes abzulehnen, das SubmtsstooSwesen durch Reichsgesetz