Volltext Seite (XML)
MÄKtl!L Milch Erscheint wöchentlich dreimal und War Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mi. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 M!., durch die Post bezogen 1,54 Ml. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. nnö AMKegKUh. ——- OW, Anitsblertt JnsertionspreiS 15 Psg- Pro viergespaltene Korpaszeile Außerhalb des Amtsgecichtsbeztrks Wilsdmff 20 Psg Zeitraubmder und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. JederAnspruchaus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Aufiraggeb. in Konkurs gerät' sur die Kgl. Arnkstzauptmannschaft Meißen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff» sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Bla»kk«ftei«, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, KanfbaS, MffelSdorf, Minschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, MHM; bei WtlSdrnff, Roitzsch, Roihschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdors, Steinbach bei Mohorn, SeeUßKadt, SpechtZhause«, Tanneverg, Tanvex-Hrim, Uckersdorf, Weistropp. Wtldbrrg. Mit -er Wöchentlichen Beilage „Welt im Vild" nnd der monatliche« Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. 7«. JahW Nr. 1SS Donnerstag, Sen 28. Dezember 1011 Viehseuehensaehverständige. Von der Aönigliche« Amtthauptmannschaft mit dem Bezirksausschuff» stad für das Jahr 1912 die nachstehend verzeichnete« Herren als diejenigen bestimmt worden, aus denen die O tSbehörde« dir Sachverständigen für die Kommission zu wählen haben, die nach § 7 der Verordnung vom 4. März 1881 zur Erm tt-lung und Feststellung der Entschädigung für die wegen Senchen getöteten Tiere zu vil-en ist. Die unter den nächst hend aenannte» mit einem Sternchen ("') gekennzeichnete« Herren sind auch als Sachverständige für den VezirkLschätzungsausfchnh nach 8 9b des Gesetzes über die staatliche Schlachtoiehversicherung (Gesetz- und Verord- NUvgSbiatt 1906 Seite 74 flz.) gewählt worden. Die Herren G mnndevorstände werden veranlaßt, die nachstehend: Liste besonders sorgfältig in einem Aktenstück über Viehseuchen auszubkwahren, damit sie jederzeit ohne Zeitverlust tinzesehea «erden kann. Meißen, den 22 Dezember 1911. in« Nr 2945 e V Die Aenigliche Amtrhauptniannschaft. in Birkeohaia, ff k/ Grumbach, Helbigsdorf, Herzogswalde, Hühndorf, Kaufdach, Karlsdorf, KletaschSaberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Röhrsdorf, Roitzsch b./W, RothsLönberz, Sachsdori, Schmiedewalde, Sora Steivbachb./K., Steinbachb/M, Tanneberg, Unk rsdorf, WriStropp, Wildderg, Wilsdruff, Meißen, Lommatzsch, Krögis, Nossen, Wilsdruff, Rüsseina. Blankenstein, Burkhrrdtswalde, Groitzsch, Gutsbesitzer Wetzel* und M Kirchner , Emil Philipp und Menzner Gimrtndrvorstand Döring und Gutsbesitzer Donath , Starke und RittergutSbesttzer Kipp: GutSbefitz'r Bruno Pfützner, Fiedler, Otto Rülker und ErbgerichtSbesitzrr Kaiser Gutsbesitzer Steiu, Artur Rüdiger u. ErbgerichtSbesttzer Bormann Erbgerichtspachter Friedrich Grießbach und Gutsbrsttzer Oswald Kießlich Gutsbesitzer Findeisen , Kürbis und G:m;indeborstand Näther „ Max Schönberg und Rud. Dürigen Gkmetndevorstauv Schmieder und Gutsbesitzer OSkar Merbitz RittergulSpachter Böhne und Gutsbesitzer Leutritz Gutsbesitzer Pietzsch und Klunker Gelmiadtvorstard Engel, RittergutSpachter Oberdörfer und Gutsbesitzer JeremiaS Aalls' mii Muechch, tzeßiidtivtEel ßtUgelausstelluiigeii. 3° allerletzter Zrit ist in einer Ortschaft, die weder Sperrbezirk noch Bwbachtungs» gebiet und rings von freien Ortschaften umgeben war, erneut die Maul- und Klauenseuche auSgebroHe«. Soweit die bisherigen Erörterungen ergeben Habes, ist die Seuche durch einen Viehschnoider dort eingeschleppt worden. Infolge d eses bedauerlichen Bor« falls kann die Königliche Amtshauptmansschaft eS nicht unterlassen, die Viehbesitzer des Mgen Bezirks in ihrem eigenstes» Jutereffe ei«-ri«glichst darauf htnzuweisen, väadlttn, Schlächtern, Viehschnetder« und andere» Personen, die gewerbsmäßig in ^tälUn verkehren, das Betreten aller Ställe und sonstiger Standorte von Klauenvieh nur dann zu gestatten, wenn diese sich vorher im Gehöfte einer Entseuchung unterzogen für die Sperrbezirke bistehende« Anordnungen werden durch diesen Hin- Weis nichchberührt. Grstwirt Hrrm. E lrr und R tergutSinspektor Becker „ Rittergutsbesitzer Wunderling, Gutsbesitzer Br. Zschoge, Kurt Andrä und Mox Naumann „ Pivatmann Gerlach und Gutsbesitzer Alfred Fehrmann* „ Gutsbesitzer O. Naumann, Hänichen und G meindevorfland Richter , , Kürbis , Orkosomierat Zieger » Gutsbesitzer Maune und Walther* . , Möbius, Klügel und Lehmann , . Nitzsche und Rrffe , U'oiph und Lommatzsch* , Rittergutsbesitzer Neuling und Gutsbesitzer Alfred Lippert Rittergutspachter Keiling, Gemcisdevorstaud Poppe und WirtschaftSbesitzer Otto Rüter Gutsbesitzer Irmer und Gießmann , Rittergutspachter Roßberg' und Gutsbesitzer Martin Rittergutsbesitzer Grundmann* und Grmetkdrvorstaud Zscheile Gutsbesitzer Kurt Uidriz und Moritz Roßberg Tirrärztr Hempel, Klinger, Urer und Dr. Hänel „ Kunze und Riebel Tierarzt Pauselius „ Thierfelder Tierärzte Beeger und Zieschask Tierarzt Melzer Weiterhin ordnet die Königliche AwtShouptmannschaft mit Rücksicht auf den bevor« stehevden Gtsindewechsel ausdrücklich rochmals an, daß Kleiber, Wäsche und Geräte des aus rem Dienst vier der Arbeit in verseuchten Gehöfte« tretenden Ge« sindes (Knechte, Mägd:, Schweizer usw., soweit dies: Gegenstände mit Klauruvieh t« Bkrübrung gekommen sind, nach den von der Königlichen Amtshauptmannschaft unter drm 6 D^z-mber dieses Jahres erlaffrneu Vorschriften e über Maul- und Klauenseuche zu retnig-n n.d zu eutseuche« sind. D e Hrren Bürgermeister, Gemeindevorstände und GutSvsrsteher von Sperrbezirke« erhallen hiermit Lera'Mssang, sämtliche Kleidungsstücke uad Geräte des abzieheaden Gesindes selbst oder durch beauftragte Vertrauensleute vor der Ent fernung aus dem Seuchtngehöste einer genaue« Durchsicht und Prüfung zu unter ziehen und, soweit möglich, die ueue Dienstherrschaft veS abziehenden Gesindes von dem Befund in Kenntnis zu setz-n. Die Arbeitgeber haben den Gesindewechfel der O tsbehörde unverzüglich auzuzeige«. Frrner wird dekanvt gegeben, vast am 6. und 7. Januar 1912 in WilSdruff und vom 3 bis 6 Februar in Siebenlehn Gestügelausstelluuge« stattfinden. Es wird darauf aulmecksam gemacht, daß dies« Ausstellungen leicht zu einer Übertragung der Maul- und Klauenseuche führen können. Um dieser Gefahr möglichst vorzudeuge«, wird htrrmit angeordvet: ») Geflügel au- Sperrbezirke« darf auf diesen Ausstellungen nicht ausgestellt werden; d) die UrfprungSzeuguisie für da? AuSstellungSgeflüzel haben den Ver« merk zu tragen, daß der UrspcungSort seuchenfrei ist; c) dir Tr««sportkLsige stad vor Absendung nach den Ausstellungen und «ach Rückkunft von diese« mit 5 prozeutiger Heitzer Sodalauge gründlich zu entseuchen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werde«, soweit nicht 8 328 dcS RuchsstrafgefetzduchrS Platz greift, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen brstraft. Meißen, am 22 Dezember 1911. r», 3354a v. Die Königliche AmtShauptmannfchaft. Aiaul- und Mauanseuehe. Ja Tanneberg, Klipphausen und Röhrsdorf ist die ManU und Klauenfeuche erloschen. Die Gemeinden Tanseberg mit GutSbez rk, Klipphausen mit GutSbezirk, Röhrsoorf, Sachsborf und Pinkowitz sind deshalb aus dem gemeinsam n linkselbische« Beobachtungsgebiet ausgeschieden worden, wodurch dieses Beobachtungsgebtet in einen östlichen und einen westlichen Teil zerfallm ist Für die aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschiedenen Gemeinden und Gutsbeztrke bleiben 8 21 der Ministerislvckorovung vom 10 Juni 1911 und die dazu erlassenen Anordnungen der Köaigl. Amtshauptmannschaft (zu vergl. Bekanntmachungen vom 29 Juit und 24. Juli 1911 unter weiter in Kraft. Meißen, den 27. Dez mber 1911. iw? Die Königliche Amtshauptmannschaft. Einreichung der Jmpflisten. l. Die Herren Bürgermeister nnd Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werde« vrranlsßt, die diesjäh igen Jmpflisten, soweit dies «och nicht geschehen ist, spätestens bis 1v. Januar 1912 an seu Königlichen Bezirksarzt hier zur Prüfung emzuretchen. Vor ber Emsendung haben sie daraus bedacht zu sein, daß a) über jedes Impfling der ordnungsmäßige Nachweis der Impfung oder der Befreinnz u>w. erbracht und daß dies in der Liste vermerkt ist, b) bet Privaiimpfunge«, sobald der Nachweis hierüber durch den Vor- zetger des Impfscheines geliefert worden ist, in der Spalte „Bemerkungen' angegeben wird, wann, von wem und ob mit oder ohne Erfolg das betr-ffeude Kiid nicht öffentlich (privatim) geimpft worden ist. Di: Herren Aerzte des hiesigen Bezirks, welche lm Laufe des Jahres Privat- twpfunges oorgerommen haben, werden aufgesordert, ihre Privatimpfliste«, die für jeden Ort, in welchem sie solche Impfungen vorgenommes habe«, nach Vordruck V, Vl und vn gesondert aufgektllt sein müssen, bis spätestens 1v. Januar 1912 an die Königliche AmtShauptmannfchaft eiszureichrs. Auf die Strafbestimmung in 8 15 deS RLichsimpfgssetzrS wird hierbei hingewiesen. Die vor den Impfungen zu verteilenden Verhaltungsvorschriften für die Angehöriger, der Ecstimpflinge und für die Wiederimpllinge können von Gemeindevor ständen unentgeltlich in ber Königlichen Amtshauptmannschaft entnommen werden. II. Unabhängig von Vorstehendem hrben die Herren Bürg-rmkister, Gemeindevor stände und GutSvorsteh'r des Bezirks sowie die Lerre« Aerzte am Schluffe eines jede« Vierteljahres ihre Ausländerimpfliste» gemäß Punkt 9 und 10 der amtshauptmannfchaflüchea Bekanntmachung vom 9. F bruar 1905 (Erlaßsammlung Seite 131) bei der Königlichen Amtshauptmannschaft einzunichru. Falls im vergangenen Vierteljahr keine Ausländer zuaezogen si«d, haben die Herren Bürgermeister, Gemeinde- Vorstände und Gutsvorsteher Fehlscheiue hier etozusevden. Vordrucke zu den AuStänderimpflisten Ausländerimpfscheinen und Fehlscheinen sind in der Bnchöruckerei voa E. H. Krauße in Meißen, Görntsch: Gaffe 6, käuflich zu haben. Meißen, den 23. Dezember 1911. i», Nr. 3369 » v. Die Königliche Amtshauptma««schaft.