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WeM K WiNrH 2. Beilage zu Nr. 147. ' Dienstag. 19. Dezember 1911. Wahlaufruf -es Vun-es -er Lan-wirte heißt e«: „Welches sind unsere Gegner im Kampfe? Zuerst die Sozialdemokratie. Wir stehen auf monarchisch, christlichem Boden. Die Sozialdemokratie will die Mo- «archie beseitige« und die Republik einführen, sie leugnet die Religion, sie will das private Eigentum aufheben, sie zerstört das eheliche uud Familienleben. Der deutsche Mittelstand, der in aufrichtigem Christentum der Träger der Liebe zu Kaiser und Reich ist, der Ehe und Familien- leben und ehrlich erarbeitetes Eigentum unantastbar er- halten will, muß deshalb in der Sozialdemokratie seinen schlimmsten Feind erblicken. Kein Landwirt oder selb- ständiger Gewerbetreibender darf einem Sozialdemokraten seine Stimme geben! Die Sozialdemokratie will aber auch jedes Schutzzoll b-seitigen, in erster Linie natürlich den Schutzzoll auf landwirtschaftliche Produkte. Wir aber trete« ei« für die Aufrechterhaltung eines paritätischen Schutzes der gesamten nationale» Arbeit, der Landwirt schäft und der Industrie, und für die Erhaltung eines ausgedehnte« Mittelstandes tu Landwirtschaft, Gewerbe und Handwerk. Di, Freisinnigen und Demokraten sind unser« Feinde! Zwar sagen sie, sie wollen die Schutzzölle nur allmählich abbaues, aber sie wollen sie abbauen. Sie wollen, wie in der Caprivischen Zeit, Landwirtschaft und Industrie schutzlos machen. Gelingt ihnen das, so werden diese zu Grunde gerichtet, mit ihnen der Mittelstand in Stadt und Land, und die gesamte Arbeiterschaft durch Mangel an lohnender Arbeit dem Elend pretSgegebeo. Selbst wissen- schaftliche Vertreter der Sozialdemokratie haben das un- umwusden anerkannt. Die Freisinnigen und Demokraten find also die größten Feinde unserer heutigen WirtschaftS- Entwickelung. Ihre Tätigkeit ist um so gefährlicher, weil fie heute iüre ei,ene» Absichten zu verschleiern suchen- Die Nationalliberaleu sind oft und viel mtt uns ge- gangen. Aach heute noch haben wir zahlreiche und treue Freunde unter ihnen, aber ihre jetzigen Führer steuern nach links. St: behaupten, st: wollen die Wirtschafts politik aufrecht erhalten, die das Deutsche Rrich groß ge- macht hat; wie wollen sie das tun, Winn sie sich mit des Freisinnige« uud Sozialdemokraten verbinden und die rechte Sette zu schwäche» suchen? Woher die Mehrheit nehmen, die eS ihnen ermöglicht, die Wirtschaftspolitik durchzuführen, wenn sie die Reihen derer zersplittern und sprengen, deren Zusammenfassung allein es ermöglicht Hst, aus de« schlechten Zeiten des Caprivismus wieder herüber zu steuern auf die Wege Bismarcks zu der heutigen Wirtschaftlichen Entwicklung? Wenn die letzten auswärtigen Maßnahmen des Deut schen Reiches, der Marokkohandel, nicht noch Ungünstigeres gebracht haben, so war die Voraussetzung dafür die, daß die Finanz?« des Reiches gesichert waren, daß sie es find, ist glänzend bekundet worden von niemand gerisgcrem al» dem Staatssekretär des Reichsschatzamtes selbst. Geoid- uete Finanzen find die Voraussetzung sür eine gesicherte Entwicklung im Innern, für eine machtvolle Vertretung Deutschlands nach außen, zur Wahrung der Ehre uud des Ansehens des Reiches. Deshalb habe« diejenigen Par teien, welche die Finanzresorm beschlossen haben, dem Reiche daS gegeben, besten es bedurfte, nachdem die ge samte Linke bewiesen hatte, daß ihr der Wille und die Fähigkeit fehlte, daS zu tun. Der Erfolg ist et« über ?jede E-Wartung glänzender die finanzielle Lage de» Reiches ist gesichert, weder Handel noch Verkehr ist durch die durchgesührte Finanzresorm geschädigt; im Gegenteil, überall sehen wir aufblühende Entwicklung. W.e aber das große Werk der Finanzresorm diejenigen zusammen führte, welche nicht an die eigene und ihrer Parteien Popularität dachten, sondern einzig an das Wohl des Vaterlandes, so muß auch der bevorstehende Wahlkampf alle sie zusammeuschließen, denen das Vaterland über die Partei geht. Geeinigt ist der Mittelstand in Stadt und Land unbesiegbar, weder die rote, noch die goldene Itter- nationale kann ihn überwinden; uneinig und zersplittert würde er sich selbst das Grab graben. Darum gilt es, dem gemeinsamen Feind gegenüber jrden kleinlichen Hader zu vergessen, zurückzastellen, was uns trennen kann. Bei der jetzigen Wahl liegt die Entscheidung in den Händen des deutschen Volkes, ob es einen Reichstag wählen will, dec die bedeutende wirtschaftlich: Entwicklung des Vaterlandes, die allen zugute kommt, aufrecht erhalten will — einen Reichstag, der bereit ist, auf allen Gebieten das Wohl aller B-rufe als ein gemeinsames Ganzes zu fordern und zu pflegen, Ansehen und Kraft, Würde und »eseutung unseres Vaterlandes aufrecht zu erhalten! Aus Sta-t un- Lan-. Mitteilungen aus dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir lederzeit dankbar entgegen. Wilsdruff, den 18. Dezember. (Fortsetzung aus dem Havptblatte.) — Als neulich in der 2 Ständekammer des Landtages *ie allgemeine Vorberatung über den Bericht der Lande-» Dr»nddersicheru»gsa«ftaltfürdteJahrelS«8M stattfand, schloß der erste Redner seine Rede mit den Worten: „Es sei zu hoffen, daß alle Gemeinde» darnach strebe« würden, ihre Brandschäden tunlichst herabzumindern Man habe freilich hier im Lande an vielen Olten eine ziemliche „Kulturbrennerei" gehabt In dieser Beziehung erzieherisch zu arbeiten, sei ein Vorteil für den Volkswohlstand und ei« Segen für ussrre B-Völkerung". Diese Worte geben uns Veranlaffung zu folgenden Ausführungen. Mehrere Strafprozesse gegen Personen, die der Brandstiftung be- schuldigt waren, haben in den letzten Jahren dadurch ganz besonderes Aufsehen erregt, daß die Verhandlungen zum Teil geradezu ein erschreckende» Bild davon ergaben, wie leichtfertige Anschauungen über das Verbrechen der Brand stiftung in manchen Kreise« der Bevölkerung Eingang ge- fanden haben. Die Rcchtsbegriffe halten sich dort vielfach derart verwirrt, daß ma» die Brandstiftung kaum noch als Verbrechen und als verabscheuungSwürdig ansah, wenn fi: begangen wurde, um alte Gebäude, die der Reuzeit nicht mehr entsprachen, zu beseitigen. In noch weiteren Kreisen fanden „VerswöaerunsSbrände", denen ganze übrrständige OrtSteile zum Opfer st-len, keine ernste Mißbillige «g. Hinter mehr als einem, der unter den angegebenen Vervältnisten durch Brandstiftung an eigenen oder fremden Gebäuden gefrevelt hat, haben sich die Tore des Zuchthauses geschlossen. Zu der Verwirrung der Rechtsbegriffe mag vor allem die weit verbreitete irrtümliche Ansicht beigetragea haben, daß der E gcntümer eines baufälligen Hauses von Rechtswegen eine« Anspruch darauf hätte, für den Abbruch dieses Hauses aus den Mitteln der Landes-Brandverstcherungsanstalt ent schädigt zu werden, und daß er deshalb eigentlich nur von seinem Rechte Gebrauch mache, wenn er das Haus, um die Der jpoftverkehr schwillt in diesen Tagen zu ungeahnter Höhe an und findet v»c Ablauf des Neujahrstrubels kaum eine Erleichterung. Alle unsere Abonnenten, Lie ihre Zeitung durch Ver mittelung des Postamtes beziehe«, werden deshalb schon jetzt daran erinnert, das Abonnement rechtzeitig zu er- neuern, damit nicht zum neuen Jahre Unregelmäßigkeiten in der Zustellung deS „Wochenblatt für Wilsdruff" eintreten. Verlag und Geschäftsstelle des Wschenslatt für Wilsdruff u. Umg. entwertet und hierdurch die Sicherheit seiner Hypothek gefährdet werde. Die Landesanstalt haftet nach dem jetzt geltenden Gesetze vom 1. Juli 1910 oh«e Rücksicht auf die Entstehungsursache für de« durch Brand, Blitz» schlag oder Explosion herbeigeführten, vom Versicherungs nehmer unverschuldeten Schade«. Es widerspräche ihre« Zwecke vollkommen, auch für de« Abbruch alter, baufälliger Gebäude eine Entschädigung zu gewähren. Denn an der Beseitigung eine« Gebäudes haben i« der Regel weder die Allgemeinheit noch die übrigen Gebäudeeigentümer das geringste Jntereffe. Liegt ausnahmsweise einmal die Beseitigung eines nicht feuersicher gedeckte« Glbäudes auch im Jntereffe der Feuerstcherhrit seiner Umgebung, so ast die Bra«dverstcherungskammer ermächtigt, aber keinesfalls verpflichtet, zu dem Abbruche eine Beihilfe aus der Brand- vrrstcherungskasse zu gewähre«. In allen übrige« Fällen wäre eS geradezu wideafiunig, den Eigentümer eines alte« Gebäudes, wen« er dieses lediglich in seinem eigenen Ja- teresse beseitige« will, hierfür auf Kosten der übrigen Ge- bäubeeigentümer zu entschädigen. Das J«brandsetze» von Gebäuden bringt eine schwere Schädigung der Landes- brandversichernngsanstalt und hierdurch gleichzeitig deS Gemeinwohls mit sich. Durch übermäßige Jaanspruch- nähme der Mittel der Landesanstalt wird, wenn nicht gar eine Srhöh««g der regelmäßigen Beiträge eintreten muß, die Herabsetzung dieser Beiträge zum Schaden des gesamten bebauten Grundbesitzes stark beei«flStzt. Wenn neuerdings die Herabsetzung dieser Beiträge nicht mehr in gleicher Weise für da» ganze Land, wie bisher erfolgt, sondern sich nach OrtSgefahrenklaffen abstust, so mögen sich die G-bäudeeigentümer, die früher mit Gleichmut oder Befriedigung den .Kulturbränden" ihrer Gemeinde zusahen, gesagt sein lasten, daß sie den Schade« am eignen Geldbeutel verspüren werbe«, da infolge dieser Brände die gesamten Gebäudeeigentümer ihrer Gemeinde nach höherer und der höchsten BeitragSklasse auf Jahre hinaus die Beiträge zur BrandverstcherungSkasse bezahle« müssen, ein Umstand, dessen allgemeine Kenntnis übrigens auch geeignet ist, zu einer tatkräftigeren Bekämpfung von Brände», als fie zeitweilig erfolgt, anzuspornen. Daß der entdeckte Brandstifter schwere Strafe zu erwarten hat, ist zrdem bekannt. In die Erinnerung gerufen aber sei, daß ihn auch schwere materielle Nachteile treffen Ist er zugleich Eigentümer des in Brand gesteckten Gebäudes, so vrrliert er jeden Anspruch auf die Schädenvergütung an die Landesanstalt. Hat er ein fremdes Gebäude nirdergebrannt, so haftet er der Landesanstalt für den entstandenen Schaden. Wenn die über die Brandstiftung teilweise bestehende« leichtfertigen Anschauungen verschwin den soll:«, dann muß die Allgemeinheit mit daran ar beiten und darf nicht manche Brände entschuldigen, be- schöuigen, bemänteln und bewitzeln, sondern muß fie alle als das, was fie ausnahmslos sind, als schwere Ver brechen verabscheue«. Brandschädenvergütunq zu erhalten, nicht abträzt, sondern abbrennt. Diese Ansicht verkennt allerdings die Aufgabe der Landes-BcandversicherungSanstalt vollkommen. Die Lander-Brandversicherungsanstalt ist hervorgegangen aus d r allgemeinen Braud-Kassa, die durch das Mandat des Kurfürsten Friedrich August von Sachsen vom 5 April 1729 errichtet wucdeunddazubestimmtwar.denBrandgeschädigten des Kurfürstentums ein ergiebiges Almosen nach Verhältnis ihrer Verluste zu verschaffen. Die Bcandentschädizung war also ursprünglich nur Armenunterstützung. Schon daS Man dat vom 10. November 1781 führte die Beitragspflicht der G-bäudeeigentümer ein. Aber erst das Gesetz vom 25. Au gust 1876 hat daS Unterstüsunaspcinzip Völl g aufgegeben. Seitdem richtet sich die Beitragspflicht der Gebäudeeigentümer lediglich nachdem Grfahrenverhältniss:. Die Landesanstalt bezweckt also nach wie vor die Entschädigung der vom Brande und in neuerer Z:it auch vou gewissen anderen Natur- crcignissen betroffenen Gebäuseeigentümer auf Kosten der übrige« Gibäudeeizentümer. Diese Schadloshaltung erfo'.gt nicht allein im Jateresse des Geschädigten, sondern, wie schon das Mandat von 1781 ausführlich begründet, vor allem auch im öffentlichen Interesse. Der Staat hat gewiß ein Jateresse daran, der Verarmung des eiszrluen vorzubeugeu, ihn erwerbsfähig zu erhalten, damit er ihm eine Steuerk aft bleibe und nicht der öffentlichen Acmen- füfforgr aaheimfalle. Vor allem aber ist die Sicherung und Erhaltung des Rmikcediis mit Rücksicht auf den Wohlstand des Privateigentums und das von diesem unzertrennliche öffentlich: Landesinteress: unerläßlich. Wenn der Eigentümer eines Gebäudes gegen die Verluste gestchert ist, die ihm Naturgewalt zafügrn kann, so steigt d:r W:rt seines Grundstückrs und sein Kredit. Der Gläubiger, der ein Grundstück beleiht, braucht nicht zu folgen, daß da» Grundstück durch Ereignisse, die von ihm nicht vorauszesehen und nicht verhütet werden können, Lensu wie äZele Palme gevacklen i!t, ist ster Konsum in kaimin (kstanrenkett) unci kalmvNL (vstaneen-Butter-sVlargArine) in den letzten liebensiahren gestiegen, viele Tatsache istcier beste Beweis statür, stall untere kroäukte einem wirklichen Beäürknis entsprechen. Ls wirst halst keinen steutlcken '-iauskalt mehr geben, in stem Laimin unst Bsimons nicht eu linsten linst, dkemanst sollte staker verläumen, einen Versuch sta- mit 2u macken. n. Vck)Un6<L eie.?!.-6.