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WMtt K VlskH Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DienStagS, Donnerstags und Sonnabends. Inie rate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Ml. srei ins HauS, abgeholt von der Expeditiou 1,30 Mk., durch die Post bezogen I,S4 MS. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. AN- Amgege«-. Amtsblatt JusertkouSPreiS 15 Psg. pro viergespaltene KorpaSreil e Außerhalb des Amtsgertchtsbezllks MISdmfs 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Äusrraggeb. in Konkurs gecät. Mr die Kgl. Amtshauptmannschaft Weißen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, BlankenKrin, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, KaxfdsH, Aeffelsdorf, Kleinschönber^ Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirche«, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Nöh?sd«k bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligst-dt, Spechtshause«, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit ter «öcheMchen Seilege „Welt iM Bild" und der nonalüchen LeUage „Unsere tseimat". Nr. 120. Druck uud Verlag von Arthur Zschunke, WllSdrufs. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschuule, Wilsdruff. 70. Sonnabend, de« 14. Oktober 1911 Maul- und Maueufeuehe. Unter dem Viehbestände des Rittergüter Rsthschönberg ist die Maul» «. Rlauenseuebe auSgrbrochen. Gkwäß 8 23 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. Oktooer 1908 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1908, Seite 335) werden deshalb als Sperrbezirk der Gutsbezirk und die Gemeinde Asthschsuberg mit Aus nahme des OltSteiles Perne bestimmt. In das gemeinsame, in sich geschloffene livkSelbische Reeba^tnngrgebiet find einbezogc« worden: der Ortsteil Perne der Gemeinde Rothschöndcrg, die Gemeinden Mergenthal, Elgersdorf und Tanneberg mit Gutsbeztrk. Auch für den obigen Sperrbezirk gelten u>ie für da» gemeinsame Besbachtungsgebiet die in Nr. 7b «nd 86 diese» Rlatte» veröffent lichten Bestimmungen und Strafandrohungen. Meißen, de« 13. Oktober 1911. r» Die Königliche Amtohauptmannschaft. 4. auf Blatt 109 6. auf Blatt 110 WilSdruff, am 10. Oktober 1911. 1L1 Der Stadtrat. Kahlenberg«. . ??«igltche Ministerium des Innern das Ortsgesetz über Bestellung «i«es gemischten Ausschusses für die Veranlagung der Retchszuwachssteuer in hiesiger Stabt genehmigt hat, wirb dieses untenstehend zur allgemeines Kenntnis gebracht. Freitag, -en 2«. Oktober lM vormittags ssO Nhr findet im Sitzungssaals der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei öffentliche Sitzung der Bezirksausschusses statt Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmeldeztmmer des amtshaupt- mannschaftliche« Dtenstgebäudes zu ersehen. Meißen, den 12 Oktober 1911 i« Di- Königliche Amtstzauptmanuschaft. In das Handelsregister sind heute eingetragen worden: 1 auf Blatt 106 die Firma Emil Ruppert tk Wilsdruff und als deren Inhaber der Zementworenfobrikatt Herr Herman» Emil Ruppert daselbst; 2. auf Blatt 107 die Firma Karl Zar» in Wilsdruff und als deren Jahaber der Kaufmann Herr Georg Franz Karl Zorn daselbst; Z. auf Blatt 108 die Firma Theodor Porsch ia Wilsdruff und als deren Inhaber der Möbelfabrik««! Herr Karl Friedrich Theodor Porsch daselbst; die Firma Adolf Schlicheamaier in Wilsdruff und als deren Inhaber der Mööelfabcilaat Herr Johann Adolf Schlicheumater daselbst; die Firma Otto Barth in WilSdruff und als deren Inhaber der « Möbelfabrik««! Herr Karl Moritz O:to Barth daselbst Angegebener Geschäftszweig zu 1: Zrmentwarenfabrikation und Baumaterialen« Handlung; zu 2: Manufaktur- KosfekttonSgeschSft; zu 3 und 5: Möbelfabrtkatton; ö" 4-Möbelfabrikation, MöhxümMusg, Holzbildhauerei und -Drechslerei. . 11- Oktober 1911. Reg. 130-134/11. Königliches Amtsgericht. 24 der juwachssteuerge« Ovtsgefetz. Vrftelluug eines semischten Ansschnffer für die Veranlagung -er Reiehszuwachsstenev Innerhalb -er Sta-tgemein-e kvilr-ruff betr. Innern Verordnung der Königlichen Ministerien der Justiz, beS iai i die Vollziehung des ZuwachsstemrgesetzeS vom 14. Februar 1911 betr., vom 29. März 1911 wird hiermit folgendes bestimmt: Für Zwecke der Veranlagung der ^^R«ich,zuwachssteuer nach 88 21- Ausführungs-Besi mE 27 März1911 zum Zuwachsfleuerge- setze vom 14. Mruar 1911 und der Festst^ der Unterlagen eines FeststellungSbe. scheid» nach §33 derselbe» Ausführungs-Bestimmung wird nach Art v ver Städteord- «ung für mittlere und kleine Städte ein gemischter Ausschuß bestellt, der aus dem Bürger ¬ meister, einem Stadtrate und drei Stadtverordneten besteht. Den Vorsitz in diesem Ausschüsse hat der Bürgermeister und in dessen Abwesenheit der Stadtrat zu führen. Er ist beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden mindestens noch 2 Mitglieder ax wesend sind. H Der Ausschuß wird alljährlich bet Beginn deS JahreS vom Stadtgemeinderate neu gewählt. m Diese Bestimmungen treten sofort nach ihrer Bestätigung in Kraft. WilSdruff, am 3. Juli 1911. Der St«dtsem-i«d-rat. . ? «ahkenverger, Bürgermeister. Dtieudsrf, Stadtrat. Tzschafchsl, Stadtverordneter. 1029 a U 6. Genehmigt. Mit Gtnehmigung des FtnanzmivtstertumS wird dem ZuwachSsteuerausschuffe da» Recht übertragen, den Steuerbescheid oder den FeststellungSbescheid selbständig zu er- lassen oder die Ermittlungen selbständig riurustellen. Dresden, am 5. September 1911. Ministerium de- Inner». l-. 8. Vitzthum. Ausfüllung von Hauslisten. Die Austragung der HauSltstex für die nächstjährige Einschätzung zur Einkommen^ Steuer ist erfolgt. Die Liste» sind nach dem Stande vom 12. Oktober d. I. unter genauer Be achtung der beigedruckten Vorbemerkungen und allenthalben den vorgeschrtrbenen Spalten entsprechend ausznsüllen. Der Hausbesitzer haftet für die Steuerbeträge, die infolge von ihm verschuldeter unrichtiger oder unvollständiger Angaben dem Staate entgehen. In gleicher Weise ist jedes Familtenhaupt für di« richtige Angabe aller zu seinem HauSstande gehörige», ein eigenes Einkommen beziehende« Perssnen, einschließlich der Bevormundete», der Unter mieter und Schlafstelleninhaber, verantwortlich. Ferner ist derjenige, welcher für die Zwecke seiner Haushaltung oder bei Aus übung seines Berufs andere Personen dauernd gegen Gehalt oder Loh« beschäftigt, verpflichtet, über das Vos ihm herrühre»de Einkommen dieser Personen in der HauSltfte Auskunft zu erteilen, dafern die Person seine Wohnung teilt oder in einem ihm ge hörigen Hausgrundstücke wohnt. Die Hauslisten st«d vom 13. Oktober ab spätestens bis zum 20. Oktobev -. ). durch Personen, welche über etwaige Mängel Auskunft geben können — nicht durch Kinder - bei der diesigen Stadtsteuereinnahme eiuzureichen. Fristüberschreitungen werden nach 8 71 des Einkommensteuergesetzes mit Geldstrafen bis zu 50 Mark geahndet. Wilsdruff, am 12. Oktober 1911. »» Der Stastrat. Anläßlich des Sonntag, -on 45 nn- Montag, -en -. M. stattfiudenden Jahrmarktes hat die vorgesetzte Regierungsbehörde Ausdehnung der Verkaufszeit in den VerkaufSsiänden auf dem Markte an beiden Tagen bis abends 10 Uhr, am Sonntag mittags 1 Uhr beginnend, und die Ausübung des Handels betriebes in den Läden der Stadt am Sonntag von vormittags */,11 Uhr bis abends ^,9 Uhr und am Montag ebenfalls bis abends 10 Uhr genehmigt. Die Ausübung -er Varbiergewerbes ist am Sonntag bis nachmittags 6 Uhr gestattet- WilSdruff, am 10. Oktober 1911. Der Bürgermeister. 177 Kahlenberger Verbot! Alles Suchen von Pilzen, Beeren, Haselnüssen, März- und Maiblümche», das Sicheln von Waldgras, sowie alles Umherlungern im hiesigen Kirchenwald wird bet 3 Mark Strafe in die hiesige Armenkasse verboten. DaS Lesen von dürrem Holz ist nur nach Entnahme et«eS Holzlesezettels bet Gemeindevorstand Birkner gestattet. Blankenstein, Oktober 1911. m Der Kirch-uvsrstswd, Kunze, Pf., Vors. Notier aur aller Welt. Das Marokko-Abkommen ist in seinem ersten Teil, der sich aus Marokko selbst bezieht, nunmehr endgültig formuliert worden. Der .Matin« will wissen, daß die Abtretung eine, größeren Teils von Kamerun an Frankreich geplant sei. die -wD SchisiahrtSabgabenkommission deS Reichstage» hat gestern * Lesung der Vorlage beendet. Das preußische KriegSministerium hat jetzt die Zustimmung zur Entsestigung der Stadt Küstrin gegeben. In Berlin wurde gestern die internationale Automobil-Aus stellung Berlin 1911 in Gegenwart deS Protektor» Prinzen Heinrich von Preußen eröffnet. Der Rat zu Dresden wird die Abgaben aus Wild und Geflügel insolge der kürzlich ergangenen RcichSgerichtsentscheidung nicht mehr erheben. Die ausländischen StaatSpavillons aus der Internationalen Hygiene-Ausstellung bleiben nur noch bis nächsten Sonntag geöffnet. In München wurde die Gründung einer bayrischen Reich-Partei zur Bekämpsung der Sozialdemokratie beschlossen. In Ostböhmen ist ein allgemeiner Glasarbeiterstreik ausgebrochen. Die Ausständigen demolierten zahlreiche Schleifereien. In dem belgifchen Orte Holomen sind nach dem Genuß von Schweinefleisch über 70 Personen an Vcrgijtungserscheinungen erkrankt, von denen acht bereit» verstarben.