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WchMM U WiNrH und Rmgegen- Jnsertionspreis 15 Psg. Pro vierqespalime Korpuszeile Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarifcher Satz mit 50 Prozent Auffchlag. Eriche int wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeb. in Konkurs gerät. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mk. frei ins Haus, abgeholt . . von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Mk. M» I M» »» Fernsprecher Nr. 6. - TelegrammMdresfe: Amtsblatt Wilsdruff. V » Mr die Kgl. Amtshauptmannfchaft MMen> für das Kgl. Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. 7V. Tatzen Donnerstag, den 4. Mai LS11 Nr. S1 verpflichtet 6. schein und ein Schulzeugnis. 6 »7t» Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts Y 37/10, 43/11. Der Bürgermeister. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, den 3. Mai 1911. »757 In Wilsdruff sollen Freitag, den 5. Mai 19l1, Vorm. 8 Uhr 1 Autschwagen (Amerikain) und z Fauchenfak gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Versammlungsort der Bieter: ZschumpeltS Restaurant „Tonhalle*. WilSdruff, den 3. Mat 1911.1 Vor und Zuname des Aufzunehmenden, Tag, Jchc und Ort der Gebart des» selben, GlaudenSoekenntnis des Aufzunehmeaden und seiner Eltern oder seiner Mutter, Gründe der beantragten Unterbringung, Familien- und Vermögensverhältnisse deS ArOzunehmendcn, wer den Antrag stellt und sich zur Zahlung der Verpflegbeiträge Dem Gesuche find beizusügen ein Taufschein, ein ärztliches, den geistigen und körperlichen Gesundheitszustand des Aufzunehmensen schilderndes Zeugnis, ein Imps» In die Bezirkserziehungsanstalt zu Bohnitzsch werden Knaben ausgenommen, welche der Verwahrlosung ausgesetzt, aber ohne besondere Schwierigkeiten besserungsfähig sind. Die Anstalt ist in erster Linie für Knaben auS dem amtshauptmannschaftlichen Bezirk Meißen bestimmt. ZöZinge aus anderen Teilen des Landes, insbesondere aus dem Bereiche des Fürsorgeverbandes Dresden, werden nach dem Ermessen der König- lichen AmtshauptmannsLaft (Punkt 4) insoweit ausgenommen, als dies der mit Rück licht auf den eigenen Bedarf verfügbare Platz erlaubt. 2 Die Aufnahme erfolgt nicht vor Eintritt in das schulpflichtige Alter und in der Regel nicht nach vollendetem 12. Lebensjahre. 3 Der Verpflegbeitrag beträgt, wenn die Unterbringung auf freiwilliger Entschließung der zur Erziehung Verpflichteten berußt, 200 Mk , wenn er von Gemeinden des Bezirks gezahlt wird, 120 Mk jährlich, für Fürsorgezögiinge 1,25 Mk. täglich. Diese Beiträge sind ia vierteljährlichen Vorauszahlungen an die Kaffe der König lichen AmtShauplmannschaft ab uführen. Außer den vorerwähnten Verpflegbeiträgen sind vorkommendenfalls die bar ent stehenden, den täglichen Lerpflegskostensatz übersteigenden Kosten einer etwaigen Kranken- hauSbehandlung, sowie die Beerdigungskosten zu erstatten, ferner ist für die Konfir- mandenausstattung des Zöglings bei dessen Konfirmierung der Betrag von 90 Mk. zu zahlen. Im Ucbrigen ist im Verpflegbeitrag die Vergütung für Unterricht, Kleidung und Behandlung in Krankheitsfällen enthalten. Gesuche um Aufnahme sind bei der Königlichen Amtshauptmannschast Meißen «inzureichen. In denselben ist anzugeben: Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Lan^ «rffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf. Pohrsdorf, RöhrSdmf bei WilSdruff, Roitzsch, Rothschösberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeltgst-dt, Spechtshause», Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Mit -er wöchentlichen Leilage „Welt im Vild" und -er monatlichen Leilage „Unsere Heimat". Druck und Verla« von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Mr die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Jeder Zögling hat bU seiner Aufnahme einen vollständigen Anzug, drei Hemden, drei Taschentücher, drei Paar Strümpfe und ein Paar Ledcrschuhe mitzubringen, wird dagegen die Beschaffung dieser Kleidungsstücke von der Anstaltsverwaltung gewünscht, so sind hierfür 20 Mk. an die Kasse der Königliches Amtshauptmannschast zu zahlen. 7 Die Entlassung erfolgt, falls nicht der körperliche oder geistige Zustand deS Zög lings oder seine Führung bereits früher die Unterbringung i> einer anderen Anstalt gebolen erscheinen lassen, nach erfolgter Konfirmation. Meißen, am 25. April 1911. E Nr. 413-/589 VI Die König»»- Amtsh»upt«e»«nschaft. Donnerstag, den 4. Mai d. I., nachmittags V,7 Uhr öffentl. Htadtgemeinderatssitzung WalMMUWMH für die WckerziesMgMMt zu WmW Netter aus alle» Welt. Der Reichstag und der Preußische Landtag haben gestern ihre Sitzungen wieder ausgenommen. Im Reichstag wurde das Einjührungs- Jesetz zur Reichsversicherungsordnung einer Kommission überwiesen. Die deutsche Hochseeflotte hat gestern von Kiel aus die Früh lahrsreise angetreten. Infolge der Maifeier wurden in Berlin 6728 Holzarbeiter aus- Asperrt. In verschiedenen Mosclgcbieten haben Sturm und Hagelschlag Zwßen Schaden angerichtet. Die italienische Regierung hat offiziell ihre Beteiligung an der Hygiene-Ausstellung noch zugesagt. Einer unbestätigten Meldung zufolge soll im Bezirke Bimba in Tüdkamerun ein Eingeborenenaufstand ausgebrochen sein. An der montenegrinischen Grenze ist es zu neuen Kämpfen ge- ^mmen. Die Franzosen bereiten jetzt auch in Ostmarolko eine Truppen- ^p-dition in der Richtung aus Fez vor. Nach einer Meldung aus Sebastopol stürzten der russische Militärflieger Matyewitsch und sein Bruder mit einem Bleriotflugzeug Beide wurden getötet. Aus der Jerusalemer Omarmoschee wurden von englischen Touristen wertvolle Reliquien entwendet. Der Ausstand in Kanton wird von der chinesischen Regierung wt unterdrückt erklärt. Die japanische antarktische Expedition ist unverrichteter Sache bach Sidney zurückgekehrt. Die mexikanischen Revolutionäre haben verschiedene Ortschaften gesetzt und haben, gegenüber den Regierungstrnppen, Fortschritte zu verzeichnen. Beschlüsse zur Reform -es Strafrechts. am StrafrechtSkommisston, die im R-ichSjustizamt ber^d.M- ihre Beratungen begonnen hat, ist, wie de« i bekannt, die Aufgabe gestellt, auf der Grundlage Erim , 1909 veröffentlichten Vorentwurfs de» * "A. neuen Strafgesetzbuchs aufzustell:». Die de» wöchentlich dreimal Sitzungen ab. In aem.!^n be den Wochen ist der erste Abschnitt des All- «-meinen HUS „Das Strafgesetz" (88 1-12) beraten die' sAMen Beschlüsse haben folgende» Die Dreiteilung der strafbare» Handlungen in Ver brechen, Vergehen und Uebertretungen soll be'behalten werden. Die Frage, nach welchen Kriterien diese Teilung erfolgen soll, wird aber erst nach Erledigung des Strafcr» systems entschieden werden. Im Zusammenhang damit ist auch die Eiörterung darüber, ob daS Polizeiunrecht aus dem Strafgesetzbuch ausgeschieden, oder doch de Uebertretungen, wie im Schweizer Voreniwurf und in dem Gegeuentwurf der Professoren Kahl, von Liszt, von Lilienthal und Goldschmidt, in einem getrennten Teil zu behandeln find, vorläufig zurückgeftellt worden. Die zeitliche und räumliche Geltung deS Strafgesetzes will die Kommission im wesentlichen nach den Vorschläge» des Vorentwurfs, jedoch mit verschiedenen Ergänzungen, regeln. LS soll demnach beim Wechsel der Strafgesetz gebung grundsätzlich das dem Täter günstigste Gesetz an- gewcndet werden, doch sollen einzelne sichernde Maßnahmen, unabhängig davon, ob das alte Gesetz sie kannte, zur Anwmdung gelangen. Für das Einführungsgesetz find gewisse Ucbelleitungsbestimmungen Vorbehalten, insbe sondere über Aenderunge» im Strafvollzug, den etwaigen Ausschluß von Slraffolgen oder Nebenstrafen, die das neue Gesetz ausdrücklich mißbilligt, und über den Wegfall der Strafvollzugsfähtgkeit Jugendlicher, falls das neue Gesetz die Altersgrenze erhöht. Die Vorschriften über das internationale Strafrecht find Gegenstand eingehendster Beratung gewesen. Im Gegensatz zum geltenden Recht hatte der Vorentwurf vor- geschlagen, daß strafbare Handlungen eines Deutschen im AuSlande, die nach unserm Rechte als Verbrechen oder Vergehen anzusehen find, im Inland auch dann verfolg- bar sein sollten, wenn die Tat nach dem am Begehungs- ort geltenden Rechte straflos ist. Diese in der Kritik vielfach als eine Ueberspannung des NationalitätSgedakckenS angefochtene Bestimmung hat die Kommission nicht gebilligt, sie will zum geltenden Rechte zurückkchren und den Deutschen grundsätzlich nur strafen, wenn seine Tat auch nach ausländischem Rechte mit Strafe bedroht ist. Da gegen hat die Kommission den Vorschlägen des Vorent- Wurfs hinsichtlich der sogenannten Weltverbrechen, d. h. der Delikte, die ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Täters und den im Ausland belegenen Ort der Be- gehung im Jslande verfolgbar sind, zugestimmt. Es sollen daher nicht nur, wie bisher, Hochverrat, Münzver- > breche« und Amtsdelikte deutscher Beamten Weltverbrechen ! sei«, sondern a«ch der Meineid in einem bei einer deutschen i Behörde anhängigen Verfahren, außerdem aber alle Ver brechen und Vergehen gegen Deutsche oder gegen Beamte des Reiches, eines Bundesstaates oder eines Schutzgebietes und andererseits alle von solchen Beamten begangenen Verbrechen und Vergehen ohne Rücksicht darauf, ob sie auf die amtliche Tätigkeit Bezug haben. Weiter sollen der Fraucnhandel, Sklavenraub und Sklavenhandel und die Verbrechen deS Sprengstoffgesttzrs als Weltverbrechen behandelt werden. Dit Kommission hat ferner beschlossen, daß die An wendung des dem Täter günstigeren ausländischen Rechtes, die der Vorentwurf noch für Straftaten des sogenannten NeudürgerS im Auslande deibehalten hat, für die Folge ausgeschlossen sein soll. Die weiter in diesem Abschnitt noch enthaltenen Vorschriften über die Immunität der Abgeordneten und die Freiheit der ParlamcntSbericht- crstattung sind unverändert geblieben. politische Rirn-schan. WilSdruff, den 3 Mai. D-rttsches Reich. Im R-rchshaushatts-tat für 191« ist die Einnahme aus Zöllen, Steuern und Gebühren auf 1441 5 Millionen Mark veranschlagt. Ja Wirklichkeit ist der Voranschlag um etwa 40 Millionen Mark üb:rtrossen worden. DaS Prlvatbeamt-ap-«sio«sg-s-tz wird dem Reichstage Anfang Mai zugehe». OifiziöS wird die Hoffnung ausgesproche«, daß der Reichstag dieses Ge setz noch im Herbst erledigen möge. In Parlaments!ischen Kreisen wird vielfach bezweifelt, baß sich die? durchführen lassen werde. Die erste Lesung des Prtvatbeamtenpenstons- gesetzcs noch vor der Sommerpause im Plenum vorzu- nehmen, lasse sich nicht durchführ-«, so daß also eine Kommission für die Vorb-ratung dieses Entwurfs erst im Herbst zusammentreten könne. Daß das Plenum bei tur Fülle des vorliegende« Stoffes ei« so spät eingrbrachles Gesetz, zu dessen Beratung der BundeSrat mehr als drei Monate Zeit gebraucht habe, da»« noch erledigen könne, erscheine äußerst zweiseryaft. Der Reichstag dürfte sich darauf beschränken, vor den Neuwahlen nur eine allge meine Besprechung dieses Gesetzes vorzumhmen.