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MMtt für NNM AN- Amgegenö. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff Donnerstag, den 23. Februar 1S11 Nr. 23. s 7«. Jahry »i«.--. - und «ms«S»n<>. LA-kZMAÄm"» donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher —- bis mittags 12 Uhr angenommen. — * Zeitraubender und tabellarischer Satz mit SO Prozent Aufschlag. Hm tS b ltttt Mr die Kgl. »mkshauptmannschask MMrn, flir das Lgl. Amtsgericht und den Stadkrak zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forflrentamt zu Tharandt. Wrlmhatn, Bl°nl-n»t>n. BraunSd-rf, Bmkh<ndNw-lde, GiMch.Grumda^ Grund »el Mo^m.H-M«Sdoa Hmo^SW»ak M t .«d°.,. »-> r»«.. Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit der Wöchentlichen Beilage „Welt lm Veld" und der monatlichen Beilage „llnsere ^eemirt . Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. DaS diesjährige rNusterungsgrschäft im AuShebungsbeztrke N-ffen wird Zn der nachstehend bemerkten Weise stattfiaden: Sonnabend, den 18. Marz 19U- vsn vormittags b 18 Uhr an ffür die Militärpflichtigen aus Lommatzsch, Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz, Badersen, Barmenitz, Beicha, Berntitz, Birmenitz. Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dober- «itz, Dobschütz. Dörschnitz, Dösitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Zeffen b. L., Käbschütz, Klappendorf, Krepta und Lautzschen im Schietzhavse zu Lommatzsch; Msnntag, den 20. Marz t9N, v»n vsrmittag» ^/t8 Uhr an für die Militärpflichtigen auS Leippen mit Ltndigt, Schänitz und Lösten, Leuben mit Ketzergasse, Löbschütz b. L., Loste«, Marschütz, Me'l Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Necka nitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstööwttz, Oberst- ucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Planitz, Pottitz, Praterschütz, Pröda b. L., Profit; b. Sch., Prosttz b. St, Raßlitz, Rauba, Roitzsch b. L., Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schwetmnttz, Schwochau, Steg litz b. L., Steudte«, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wachnitz, Wauden, Waitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz u. Zschochau. ebenfalls im Schiehhause zu Lommatzsch; Dienstag, den 2t. Marz 1911, von vormittag» '/18 Uhr an für die Militärpflichtigen aus Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardtswalde, Aroitzsch, Grumbach, Helbigsdorf und HerzogSwalde im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Mittwoch, den 22. Marz t9tl, von vormittags V18 Uhr an für die Militärpflichtigen auS Hühndorf, Kaufbach, Kestrlsdorf, Kleinschönberg, Klipp hausen, LamperSdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rothschönberg, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach b. K., Stein bach b. M, Tanneberg, Unkersdorf, WeiStropp u«d Wildberg ebenfalls im Gasthofe „znm Adler" in Wilsdruff; Donnerstag, den 25. Marz §9«, von vormittags /,y Uhr an für die Militärpflichtigen aus Nossen, Abend, AugustuSberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf. Choren, Toppschädel, Deutschenboro, Dittmannsdorf, Elgers dorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna und Hirschfeld im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Freitag, drn 2^. Marz 19N- von vormittags Uhr an für die Militärpflichtigen auS Siebenlchn, Hörgrn, Hohrutanue, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Lesche«, Lüttewitz, Mahlitzscb, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obertula, Obergruna, Oderstößwitz, Petersberg, Pinne- Äitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün und Rhäsa im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Sonnabend, den 25. Marz Ml, von vormittags ^9 Uhr an für die Militärpflichtigen aus Rüsseina, Saultitz, Schrediß, Stahna, Stalbach, Wendisch- bora, Weiterwitz, Woikau, Zella und Zetta mit Gallschütz- Am letzterwähnten Tage «achmittags 1 Uhr wird Lssnngstermin für den gesamten Aushebungsbezirk Rosten im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen stattfinden Sämtliche in dem Aushebungsbezirke Rosten aufhältliche Militärpflichtigen der Altersklasse 1891/1911, ingleichen die Zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich der bei den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die Militärrestanten und überhaupt solche, über deren MililärverhältniS noch nicht end- sultig rntschieden worden ist, oder welche vo» der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden find, haben bei Vermeidung der in 8 33 deS Reichs- Militär-Gesetzes vom 2. Mat 1874, verbunden mit 8 26, Punkt 7 der Deutschen Wehr- orduung vom 22 Juli 1901 angedrohteu Strafen und sonstigen Nachteile in den vor- gedachten Musterungsterminen pünktlich, sowie in reinlichem, nüchternem Zustande zu erscheinen. Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladeneu Militär- Pflichtigen krankhortshalber untunlich ist, find zur Entschuldigung dcS Außenbleibens ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestcllt ist, von der Ortspolizeibehördr zu beglaubigen find, beizubringen (8 62, Punkt 4 der Wehr- orvnung.) im Losungstermine selten der LosungSberechtigteu ist freigestellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatzkommtsston losen wird. ... .i ^en»«in0 orstän-e und von feiten der Stadträte und bezw. Sladtgrmeinderäte je et« Ratsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Muste- behufs etwaiger AuSkunftsertetlung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termins anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht: 1. daß jeder Militärpfl chtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Dieustetntritte melden darf, ohne daß ihm j-doch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst (8 63, Punkt 8 der W-Hrordnung); 2. daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden An» träge ans Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne -er Muste rung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Beifügung der nötigen Nachweise und Bescheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rückficht gevommen werden darf. Insbesondere find, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die letzteren der Königlichen Srsatz-Kommisfio» in dem Musterungstermine zum Zweck« der Untersuchung durch den diensttuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies untunlich, so i^t ein Zeugnis deS VezirksarztrS über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die behauptete Arbetls- und Auffichtsunfähtgkeit der betreffenden Anghörige« beizubringen; 3. daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgrwtesen werden müssen; 4. daß auf alle ZurückstellungS-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung eisge« reicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommisfiou in Gemäßheit der Be stimmung in 8 63, Punkt 7. Absatz 2 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterung?« geschäfte eingetreten ist; 5. daß Rekurse gegen die Enscheidung der Königlichen Ersatz-Kommisfion an die König liche Ober-Ersatz-Kommtsstos, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober- Ersatz-Kommission an dir Königliche Ersatzbehörde m. Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommisfioo, da die selben anordnungsgemäß spätesten» bi» zum Sf. August der Königlichen Ersatz behörde m. Instanz mit der erforderliche» Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ecsatz-Kommtsston einzureichen find, und habe« die OrtSbehördes diejenigen Gestellungspflichtigen ihres OrteS, deren Famtlienver- hältoisse eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lassen, an da« zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beachte« und zu tun haben; 6. daß, wer an Lpttepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeuge« hierfür zu stellen oder ein Zeugnis deS Vezirksarztes beizubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu be antragen; 7. daß, wer bereits zur See gefahren ist, dies im Musterungstermin zu melden hat. Endlich werden 8. die Ortsbehörven auch auf die uach 8 62 der Wehrorduung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung Von ihnen ausgestellt, beziehet tlich in das vorstehend unter 3 gedachte Formular ein getragen werben, entweder auf eigene genaue Kenntnisse der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebnis eiugezogeuer sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und -atz eine blstze Beglaubigung an-erer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 11. Februar 1911. G. Nr. 117H. Der Zivil-Versitzen-e ig» -er Aöniglichen Lrsatz-Asmmisfisn -er Aushebungs Vezirkes Neffen. Punkt Hi der amtshauptmannschaftlichen Bekanntmachung vom 3. dieses MonatS hat sich erledigt. An seine Stelle treten die in der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 14. dieses Monats enthaltenen Bestimmungen über die Beobachtung -er geschloffenen Zeiten in vslizeilicher Hinsicht. (Dresdner Journal Nr. 39 vom 16. Februar 1911.) Meißen, am 20. Februar 1911. i«, Nr. 276 Xlll.Aönigliche Amtshauptnrannschast. Donnerstag, den 23. Februar d. I., nachmittags 6'/, Uhr öffentl. Stadtgemeinderatssitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, den 22. Februar 1911. Der Bürgermeister Kahlenb erger. Oerbot. Ablader, von Schutt, Asche, Scherben usw. auf den vom Geziuge abzweigende» zwischen dem Schulgrundstück und dem Wohngebäude des Herrn Gutsbesitzer Roßberg hier wird hiermit verboten Zuwiderhandlungen werden zur Bestrafung gebracht. Wilsdruff, am 2t. Februar 1911. i» Der Schulvsrstand. Bürgermeister Kahlenberger, Vorfitzender.