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MMN k- MdE Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstag? und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mi. frei ins Haus, abgeholt non der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Ml. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Umgegend. Amtsblatt Jnsertionspreis 15 Psg. pro Viergespanne KorpuSzetle. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jseder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden mußoder der Austraggeb.in Konkurs gerät. Mr die Kgl. Amtshauptmannsckafl Meisten, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Keflelsdorf, Kleinschönberg. Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, PohrSdorf, RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschöuberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keflelsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Tannrberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit Ler wöchentlichen Beilage „Welt im Bild" und Ler monatlichen Beilage „Unsere Heimat"« , Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für dte Redaktion vrrantwortlich: Arthur Zschnnke, Wilsdruff. Rr. S. Sonnabend, de« 21. Januar 1911. l 79. Jahrg. Nachstehend wird unter T das von der Königlichen Ober-Eichungs-Kommission ausgestellte und seitens der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden genehmigte Ver- Anchnis de? im Jahre 1911 im hiesigen Verwaltungsbezirke auszusührenden Nach» «lch«ngen -er im öff-ntlichen Verkehre befindlichen Matze, Gewichte, Wagen nnd Mehwerkzenge v könnt gemacht. Kewerbtreibende, welche Matze, Gewichte, Wagen oder Meßwerkzeuge im öffent lichen Verkehre benutze«, Haden dieselbe» an den vorgelchrie^enen Tagen und au den von den Gemciubcbkhö.'dtn noch bekannt zu gebenden Stellen dem Eichusgsbeamteo i« reinlichem Zustande zur Prüfung vorzulegen. Die Nacheichung deijmigeu Wagen und Matze, weicht an ihrem GebrauchSorte befestigt sind, wird von dem E chuogsbeamteu nach vorauSgeganktötr Anmeldung bei demselben an Ort usd Stelle bewiikt. Rahmenmatze zur Abmessung gespaltenen Brennholzes unterliegen ebenfalls -er Nacheichung. Nach wiederholtes Verordnungen des Ministeriums und hiermit übereinstimmender Praxis der Gerichte sind auch Landwirte, welche Matze, Gewichte und Wagen im öffentlichen Verkehre, vor allem zur Feststellung des Gewichts und der Matze von ihnen zum Verkauf gebrachter Produkte benutzen, als Gcwerbelreibtndt im Sinne des 8 369 Ziffer 2 des Strafgesetzbuches anzuztehen, somit zur Nacheichung der Maß», Gewichte und Wagen Verpachtet. Werden Gewichte, Wagen odtr Meßwerkzeuge, welche das Nachcichuvgszeichen reicht tragen, wach BeekdigunZ deS Nacheichungsgrschäftes vorgefunden, ohne daß der Nachweis der spater ausgeführte» Nacheichuag erbracht werden kann, so tritt nach H 369 Ziffer 2 des Reichsstrafges-tzducheS Bestrafung, außerdem die Nacheichung oder nach ll nstanseu die Beschlagnahme und Einziehung der uageeichten, nicht gestem- Kelten oder unrichtigen Maße, Gewichte, Wagen oder Meßwerkzeuge el«. Gleichzeitig werden die Herren Vürgernieister v-n Siebeeeleher und wilsdruff, sowie sämtliche Herren Gemein-ev»rstän-e d s hiesigen Ver- waltupgsbezlrks zur Vermeidung von Uebelständen, die sich bei Ausführung der Ver ordnung. die Nacheichung der Matze, Gewicht?, Wagen und Meßwerkzeuge betreffend, vom 8 April 1893 hcrausgestellt Haden, auf Beachtung des Nachstehenden ausdrücklich hingewiiseo: 1 Die Gemeindebehörde hat dte Tage, an welchen dte Nacheichung vorg-nommen Wird, und die Stelle, an der sie erfolgt, eine Woche vor ihrem Begiuve ix ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen. 2 DaS nach 8 4 der obengenannten Verordnung von der Gemeindebehörde für "ihren Bezirk zu führende namentliche Verzeichnis derjenigen G werbetr^ welche Gichgegenstände im öffentlichen Verkehre benutz-n, in welches i" von 8 der Revidierten Landaemetnbeordnung auch diejenigen iu einem selbständigen »s-utsbejirke <vergl«iche 8 82 desselben G.'sesetz) wohnenden Pirsone« mit aufMehrum siav, w-lche Etchgcgenstä-ide im öffentliches Verkehre benutzen, ist vor Beginn des EichungSgeschästeS zu berichtigen, bez. zu vervollständigen usd dem Eichungsbeamtcu bei seinem Eintreffen vorzulegen. 3 Zur Ausführung der Nacheichung sind genügend große, lichthelle, nicht gleich zeitig von dritten, bei derselben nicht beteiligten Personen benutzte und tu der kälteren Jahreszeit gehetzte Räume bereit zu halten. Es sind daher z. B. Gastzimmer, ohne Ausschließung des Aufenthaltes von Gästen in oesselden, Scheunen, Spritzenhäuser und dergleichen als ungeeignet zu bezeichnen. 4 Die nach 8 5 Absatz 2 der vorgenannten Verordnung zur Bequemlichkeit der Publikums nachgelassene E uräumung von mehreren Lokalen »ach einander in demselben Orte wird sich in den meisten Ortschaften des hiesigen Bezirks verüberflüsstgen und ist jedenfalls dann als unstatthaft zu bezeichne», wenn die Nacheichung in dem betreffenden Orte nicht länger als einen Tag in Anspruch nimmt. 5 Während der Vornahme der Nacheichung haben die Gemeindebehörden dafür besorgt zu sein, daß zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Erteilung von Auskünfte« über Personen und Oertlichkeite« sowie zur Herbetholung von Nacheichungspflichttgen des Nacheichungsbeamten ein O-^gan der Gemeindeverwaltung zur Verfügung steht. Die Gemeinden sind befugt, hierzu die Gendarme heranzuziehcn, die angewiesen find, derartigen Ersuchen, soweit dies ihre sonstigen Dienstgeschäfte zulaflen, zu entsprechen. 6 Einige Zeit nach Beendigung dcs NacheichungSgeschäfteS ist bei Gewerbtreiben- den, die zur Nacheichung nicht erschiene» sind, festzuftell-n, ob ste Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehre verwenden, dte das Nacheichungs -eichen nicht tragen, hinsichtlich deren aber auch nicht der Nachweis der später aukgeführten Nacheichung erbracht werden kann. (Zu vergleiche« § 14 der Verordnung vom 8. April 1893) Meißen, den 5 Januar 1911. i«, Nr 1233 VII Königliche AmtKhauptma«nschaft. G Verzeichnis, die Nacheichung im Amtsbezirk Wilsdruff einfchlkehlich der Orte Niederwartha und wildberg. Wilsdruff mit Gutsbezirk den 8. und 9. Februar und den 10. Februar, vor«, von 8 bis 10, Rsthschönberg mit fsserne und Guttbezirk de« 30 Mat, nach«, von 3 bis 6 und den 31 Mai, vorm. von 8 bis 10, Groitzsch mit Guttbezirk de« 31. Mai, vorm. von 11 bis 1, Munzig mit Gutsbezirk de« 31. Mai nachm. von 4 bis 6 uud drn 1. Juni vorm. von 8 bis '/,10, Vurkhar-swal-e den 20. Juli nachm., Schmie-ewal-e den 21. Juli vorm. Letzen den 21 Juli nachm. von 2 bis 4, Lampersdorf den 6. Juni vorm von 8 bis Sora den 6 Juni vo.m. von '/,12 bis 12 und nachm-, Röhrsdorf den 7. Juni und den 8. Juni vorm. von 8 bis 1, Niederwartha den 12. Juni vorm. vo« 8 bis 11, wildberg mit Gutsbezirk den 12 Juni, nachm. von 1 bis 3, wetstrspp mit Gutrbezirk den 12. Juni, nachm. von 4 bis 6 und den 13 Juni vorm von 8 dis 10, ' Aleinschönberg den 13 Juni, vorm. v»n 11 bis 12 uud nachm. Nlipphausen mit Gutsbezirk den 14. Juni, vorm., Sachrdsrf den 14 Juni, nachm. und den 15 Juni, vorm. von 8 bis 9, Hühndsrf den 15. Juni, vorm. von 10 bis V,1, Unkersdorf d n 15. Juni, nachm von >/,3 bis 6, Noitzsch bei Wilsdruff den 16. Juni, vorm. von 9 bis '/,11, Steinbach bet Reffelsdorf den 16. Juni, nachm. von 1 dis */,4, Naufbach den 16. Juni, nachm. do« '/,5 bis 6, den 19. Juni, vorm. und nachm. von 2 bis 5, Nirkenhaiu den 20. Juni, vorm. von 8 bis '/z11, Limbach mit Gutsbezirk den 20. Juni, vorm. von */,12 bis 12 und nachm., Blankenstein den 21. Juni u«b den 22. Juni, vorm. von 8 bis 9, Neutanneberg den 22. Juni, vorm. 10 bis 12, Alttanneberg mit Gutsbezirk den 22. Juli, nachm. und de« 23. Juni, vorm. von 8 bis 9, Neukirchen mit Gutsbezirk den 23. Juni, vorm. von 10 biS 12, nachm., de« 26. Juni, von 9 Uhr an und den 27 Juni, vorm, Steinbach bei Mohorn mit Gutsbezirk den 14. Juli, nachm. von 4 bis 5 und den 17 Juli, vorm. von 8 bis 1ei, Helbigsdorf den 17. Juli, vorm. vo« 11 biS 12, nachm. und den 18. Juli, vorm. von 8 bis 11, Herzogrmalde den 18. Juli, uachm. von 1 bis 6 uud de« 19. Juli, vorm. von 8 bis 1, Grumbach den 19. Juli, nachm. von 3 bis 6, den 20. und 21. Juli, den 24 Juli, vorm. und nachm. von 2 bis 4, Aeffelsdsrf dm 24 Juli, «achm. von 5 bis 6. und den 25. Juli, vorm. von 8 bis 1. Bis Ss. Januar d. I. sind die Hundesteuer für dar Jahr 19N und bis 14. Februar I. der 1« Termin Staatsgrundsteuer an die hiesige Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Nach Ablauf der festgesetzte« Fristen wird gegen Säumige daS Mahn- und eventl- ZwangsvollstrecknngSverfahren ringeleitet werden. WtlSdruff, am 19. Januar 1911. i»o Der Stadtrat. Neuer aus aller Welt. Die Landtagsersatzwahl im 5. Wahlkreise des platten Landes Löbau-Bautzen findet am 29. März statt. In dem Moabiter Krawallprozesse vor dem Berliner Schwur gerichte wandte sich vorgestern der Verteidiger Rechtsanwalt Heine gegen die den Prozeß betreffenden Aeußerungen des Frhr. v. Zedlitz nnd deS Ministers des Innern im preußischen Abgeordnetenhause, wurde ihm schließlich vom Vorsitzenden das Wort entzogen. Die Sozialdemokratie in Berlin veranstaltet am Sonntag große Wahlrechts-Demonstrations-Versammlungen. . Ein Studcntenstreik ist an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover ausgebrochen. Ml »DK Pariser Presse fordert angesichts deS Attentates aus den tze,^erpräsidenten Briand eine strenge Uebcrwachung des Waffen- Jn der sranzösischen Armee sind im Jahre 1910 13500 von 53000 Gestellungspflichtigen desertiert. Die italienische Flotte soll eine wesentliche Verstärkung ersahren. In Kaiser-Wilhelm-Land haben am 30. Oktober 1910 Kämpfe zwischen einer deutschen Abteilung und Aufständischen stattgesunden. Türkische Truppen verloren im Kampse mit Aufständischen 100 Mann. In einer Charbiner Vorstadt sind am Dienstag 240 Personen an der Pest gestorben. An Bord des amerikanischen Schlachtschiffes „Delaware" wurden infolge einer Kesselexplosion acht Mann getötet. In Pirna wurde mit zweiundeinhalb Millionen Mark Grund- Kapital die „Aktiengesellschaft Elbtalzentrale" gegründet. Die Tochter der Frau Steinheil in Paris, Marthe Steinheil, hat den Schleier genommen. Dar „arme Deutschland". Während im Deutsche« Reiche gejammert wird, daß das arme Volk und Land durch die Steuerlast an de« Rand des Verderbens gebracht ist, fäagt man i« Frank reich an, zu entdecken, daß Deutschland aus einem armen ein reiches Land geworden sei. In dem deutschfeindliche« Blatte „Malin", das bis zu den Etatsrede« des deutschen Reichskanzlers und des Rrichsschatzsckretärs seine Leser ständig glauben zu machen versuchte, das Deutsche Reich sei dem Bankerott nahe und uufähig, eines Krieg zu führen, erschien vor kurzem ein Aufsatz von einer gewiß kompetente« Persönlichkeit, dem Generalbertchterstatter des Budgets der Stadt Paris, LouiS Dauflet, mit der bezeichnenden lieber-