Volltext Seite (XML)
WMM fk WüskN «nd Amgegenö 68. Jahrg Sonnabend, den 17. Juli 1SVS No. 80 Meißen, am 7. Juli 1909. 4027 König!. Straßen» und Wasser Bauinspettlott n ,117 «119 109» Der am 17. Juli 1809 in Wilsdruff, Par!straße 134, anstehende Ver- steigerungrtermin wird aufgehoben. Wilsdruff, den 16. Juli 1909. Montag, den Juli 1YVY, vormittags 9 Uhr, soll im Pfan-raume Les diesigen Amtsgerichts ! Nähmaschine mit Zubehör gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung gelangen. Wilsdruff, den 16. Juli 1909 Lokalblatt für WilSdruff, Alttaxneberg, Birkenhain, Blankenstein, BraunSdors, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, vrrzogswaidr mn «anioerU, vnyn»»»u -Kaufbach, KeffelSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohoru, Mtltitz-Rottzsche», Munzig, Neukirche«, Neutanneberg, Niederwartha, vvertzermsoois Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei KeffelSdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Bild" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politik und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, für den übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. —— Die diesjährige Obstnutzung auf Abt 2 bis 4 der Meißen—Kesselsdorfer und Abt. 1 bis 3 der Kesselsbors—Nossener Straße soll Dienstag, den 2V. Juli d. I., von nachm. 1 Uhr an im Gasthause „Zum goldenen Löwen" in Wilsdruff gegen sofortige Bezahlung und unter den vor der Ausbietung bekannt zu gebenden Bt- dingungen verpachtet werden. Bekanntmachung Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft wird der vsn Sachs» dsrf nach Wilsdruff führende Aommunikationsweg am fy. und 20. Juli wegen Massenschutt für den Fährverkehr gesperrt. Letzterer wird über Klipphausen und auf den Wilsdruff—Hühndorfer Weg nach SachSdorf verwiesen. SachSdorf, am 16. Juli 1909 Auntze, Gemeinde-Vorst. Erscheint wöchentlich dreimal and zwar Dienstags, Douuerstags urd Soauabeuds. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 M'., in Wilsdruff l,30 Mk., durch die Pop bezog-u 1,^4 Ml. Fernsprecher Nr. 8. — Telegramm-Adreffe: Amtsblatt Wilsdruff. Inserate werden MoutagS, Mittwochs und Freitag? bis spätestens 12 Uhr angenommen. -knIertioaSPreis 15 Psq. Pro viergespaltene KorpaSzeile. Auberhaw des AmtsAchtsbezirks Wüsdmff 20 Vsa Zeitraubender nud tabellarischer Satz mit 50 "/» Aastchlag. Anläßlich des bevorstehenden Schützenfestes wird erneuMarauf hingewiesen, daß dos Abbrennen vsn ^enerwerksksrpern nach 8 267,8 des Re»ch » strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu ISO Mark oder mit Haft bestraft wird. ... Die Polizeiorgane sind angewiesen worden, auf Befolgung dieser Vorschriften ganz besonders auch beim Aus- und Enzuge der Schützen zu achten. WilSdruff, den 15. Juli 1909. Der Bürgermeister. Kahlenberaer. vi« Bekanntmachung. Zum Neubau der hiesigen Bürgerschule sollen die Älempnerarbeiten in öffentlicher Verdingung vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen im Bureau der Architekten Gebrüder Kießling in Kötzschenbroda-DreSden, Meißner Straße 37, an den Wochentagen vormittags von 8—12 und nachmittags von 2-6 Uhr zur Einsichtnahme auS und können von dort gegen Porto» und bestellgelvfreie Einsendung von 1,50 Mk. bezogen werden. Zeichnungen liegen ebenfalls dort zur Einsichtnahme aus. Die Angebote sind bis zum 26. Juli 1969, mittags 12 Uhr, beim Unterzeichneten einzureichen. WilSdruff, am 16. Juli 1909. —. . 4, Der Vorsitzende des Schulvorstandes Kadleoberger, Büraermstr. Amtsblatt Mr die Kgl. AmlshaupLmannschaft Meißen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru WiladruA. sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Nachdem die vorgesetzte Regierungsbehörde auf Ansuchen genehmigt bat, daß während des diesjährigen Schützenfestes die Geschäftszeit im Handelsbetriebe innerhalb der Stadt sür Sonntag, den 18. d. M.. von mittags 1 Uhr bis abends 8 Uhr, und des Handelsbetriebes aus dem Festplatze für Sonntag, den 18., und Montag, den 19. d. M, von mittags 1 Udr bis abends 10 Uhr ausgedehnt Werde, so wird solches hierdurch bekannt gemacht mit dem Bemerken, baß die Ausübung des Barbiergewerbes am Sonntag, den 18. d. M., bis nachmittags 6 Uhr gestattet ist. Die Geschäftszeit in der Stadt von früh 11 bis mittags 1 Uhr bleibt, wie zeilher festgesetzt ist, bestellen. Wilsdruff, den 10. Juli 1909. Der Bürgermeister. «US Kahlenberger. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Versteigerung. politische Rundschau. Wilsdruff, den 16. Juli. Deutsches Reich. Die Veröffentlichung des Kanzlerwechsels erfolgte zusammen mit der Bckanntgebung des übrigen Minister-RevirementS am Mittwoch vormittag durch eine Extraausgabe des „Reichsanz", die den folgenden Text aufwies: „Seine Majestät der Kaiser und König haben allergnädigst geruht, dem Reichskanzler, Präsidenten °es Staatsministeriums und Minister der Auswärtigen Anaelegenheitcn, Fürsten v. Bülow die vachgesuchte ^'lulassung auS seinen Aemtern unter Verleihung de» hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit Brillanten zu ertetlen, und den Staatssekretär des Inner», Vize präsidenten des StaatSmiuisteriums, Staatsminister Dr. v. Bethmann-Hollweg zum Reichskanzler, Präsi denten des Staatsministeriums und Minister der Aus» wärttgen Angelegenheiten zu ernennen. Seine Majestät der Kaiser und König haben allergnädigst geruht, den Staatsminister Delbrück zum Staatssekretär des Innern zu ernennen und mit der allgemeinen Stellvertretung des Reichskanzlers zu beauftragen, den Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatssekretär Sydow von leinen Dienstgeschäften zu entbinden und den Unterstaatssekcetär im R-ichsamt des Innern, Wirk!. Geheimen Rat Wermuth zum Staatssekretär des Reichsschaßamts zu ernennen. Seine Majestät der König haben aller- gnädrgst geruht, den Staatsminister Delbrück von der Verwaltung des Ministeriums für Handel und Gewerbe zu entbinden und den Staatsminister Sydow zum Minister für Handel und Gewerbe zu ernennen, dem Staatsminister und Minister der geistlichen pp An- gelegenheiten Dr. Holle die nachgesuchte Dienstenilassung unter Belastung des Titels und Ranaes eines Staats. Ministers und unter Verleihung des Roten Adlerordens erster Klasse mit Eichenlaub zu erteilen und den Ober präsidenten der Provinz Brandenburg, Kammerherrn v. Trott zu Solz zum Staatsminister und Minister der geistlichen pp. Angelegenheiten zu ernennen. Seine Majestät der König haben allergnädigst geruht, den Unterstaatssekretär in der Reichskanzlei, Kammerherrn v. Loebell unter Verleihung des Charakters als Wilkl. Geheimrat mit dem Prädikat Exzellenz, zum Ober präsidenten der Provinz Brandenburg zu ernennen." Ei» Handschreiben des Kaisers an den Fürsten Bülow. Aus Anlaß des Rücktritts des Fürsten Bülow hat der Kaiser an diesen das folgende Handschreiben gerichtet: Mein lieber Fürst! Aus ihrem erneuten Gesuche habe ich zu meinem schmerzlichen Bedauern ersehen, daß Sie entschlossen sind, von ihren verantwortungsvollen Aemtern als Reichskanzler, Präsident des Staats ministeriums und Minister der auswärtigen Angelegen, beiten zurückzutreten. So schwer es mir fällt, auf Ihre bewährte Kraft bei der Leitung der Reichs- und Staatsgeschäfte zu verzichten, und das Band vertrauens- vollen Zusammenwirkens, das mich so viele Jahre mit Ihnen verbunden hat, zu lösen, habe ich doch in Würdigung der gewichtigen Gründe Ihres Entschlusses geglaubt Ihrem dringenden Wunsche mich nicht länger verschließen zu dürfen. Ich habe daher ihrem Anträge entsprochen und Ihnen die erbetene Entlastung gewährt. Es ist mir aber ein Bedürfnis des Herzens, Ihnen bei dieser Gelegenheit für die Hingebung und Auf opferung, mit der Sie in den verschiedensten Aemtern und Stellungen, Ihrer ehrenvollen und segensreiche Dienstlaufbahn meine Vorfahren, mir und dem Vater- lande so hervorragende Dienste geleistet haben, meinen wärmsten Dank auszusprechen. Gott der Herr schenke Ihnen nach einem so taten- und arbeitsreichem Leben noch viele Jahre ungetrübten Glücks. Indem ich Ihnen als äußeres Zeichen meiner Dankbarkeit, An- erkennnng und Zuneigung den hohen Orden vom Schwarzen Adler mit Brillanten verleihe und die In signien desselben hierneben zugehen lasse, verbleibe ich Ihr Ihnen stets wohlgeneigter, dankbarer Kaiser und König. Wilhelm 1. ir. Berlin, im Schloß, 14 Juli 1909." Die Einführung der neuen Biersteuer scheint eine völlige Umwälzung im deutschen Gastwirts- uud Brauereigewerbe herbeiführen zu sollen. Wie Berliner Blätter melden, sind die Brauer und Gastwirte bestrebt, die Steuer auf das biertrinkende Publikum abzuwälzen in der Weise, daß entweder die Bierverkaufs-Pretse in den Gastwirtschaften erhöht oder bei denselben Preisen die Maße verkleinert werden, wie dies eine Aenderung der Eichvorschriften ermöglichen würde. Nun sind aber bisher alle seitens der Gastwirte unternommenen Abwälzungs- Versuche in dieser Richtung daran gescheitert, daß einzelne Gastwirte und Brauereien nicht mitmachen. Diesmal wollen Gastwirte und Brauereien gemeinsam vorgehen, um einen einheitlichen deutschen Btertartf festzusetzen auf Grundlage einer PreiSgemeinschast, der möglichst alle deutsche Brauereien und Gastwirtschaften «»geschlossen werden sollen. Die Vorbereitungen zu einer solchen Ge meinschaft sind bereits getroffen, und falls bet der dem- nächst stattfindenden Konferenzen der maßgebenden Brau ereien und Gastwirte-Organisationen keine Einigung erzielt wird, hat die PreiSgemeinschast auch Zwangsmittel in der Hand, um die widerstrebenden Brauereien und Gastwirte zum Anschluß zu zwingen. Die Gastwirte, die nicht mit- machen wollen, würden von den maßgebenden Brauereien kein Bier erhalten, und die Brauereien, die sich außerhalb deS Ringes stellen würden, vou den Gastwtrtsvereinen boykottiert werden. Nach der für die Pereisgemeinschaft ausgearbeiteten Vorlage sollen bestimmte Preise den Brauereien vorgeschrteben werden für den Verkauf von Bier an Gastwirte, Private, Wiederverkäufer, Kantinen und Werkstätten und wirtschaftliche Vereine und Körper schaften. Anderseits sollen Mindestverkaufspreise festgelegt werden sür Konzertlokale, Brauerei-Ausschänke, Kantinen, Bahnhofswirtschaften und andere Gastwirtschaften. Gleich zeitig soll der Flaschenbierhandel geregelt werden, und es sollen auch bestimmte Normen festgesetzt werden für das Verhältnis der Brauereien zu den Gastwirten. Wie die Talonsteuer umgangen werden soll. Kaum ist die Talonsteuer durch den Reichstag an- genommen, so werden schon Pläne geschmiedet, wie sie zu umgehen sei. Dem „Dresdner Anzeiger" schreibt man hierüber folgendes: „Nachdem die sogenannte Talonsteuer vom Reichstage angenommen worden ist und ab 1. August d. I. zur Ein führung gelangen wird, empfiehlt es sich, die unter anderen davon betroffenen Aktiengesellschaften, sowie vor allem die Besitzer längere Zeit dividendenlos bleibender Aktien einigermaßen vor den Härten dieses Gesetzes zu schützen. Und zwar würde in Zukunft bei der Neuausgabe vou Dividendenbogen darauf Wert zu legen sein, daß die etwa zur Verteilung kommende Dividende, wie es schon jetzt bei manchen Genußscheinen, sowie bei den meisten Aktien der Zwickauer Kohlengesellschaften der Fall ist, auf die Nummer des Dividendenscheines bezahlt wird. Der Text auf den neu zu druckenden Dividendenscheinen würde A" tn Zukunft etwa wie folgt zu lauten Haden: Dividendenschein Nr. 1 zur Aktie Nr. 8119 über 1000 Mk. Inhaber dieses DividenbenscheincS empfängt nach vorher gehender Bekanntmachung im Reichsanzetger usw. gegen