Volltext Seite (XML)
8 9. Fremde, die in Gasthöfen oder Herbergen übernachten, haben sich alsbald nach ihrer Ankunft in das Fremdenbuch einzutragen oder dem Wirt die zum Eintrag er forderlichen Auskünfte zu geben. Die Eintragung gilt als Anmeldung bei der zuständigen Ortsbehörde. Die Fremden sind deshalb verpflichtet, alle Auskünfte wahrheitsgetreu zu geben. 8 10. Für vollständige und gewissenhafte Ausfüllung des Fremdenbuchs ist der Wirt verantwortlich. Er ist verpflichtet, das Fremdenbuch den Polizeibeamten auf Erfordern jederzeit vorzulegen, bezw. einzureicheu. Fremde, welche die Absicht haben, sich länger als acht Tage in einem Gasthause oder einer Herberge aufzuhalteu, oder deren Aufenthalt daselbst die Dauer von acht Tagen überschritten hat, sowie Fremde, welche außerhalb eines Gasthauses oder einer Herberge gegen Entgelt Wohnung nehmen, unterliegen bezüglich der An- und Abmeldung den Vorschriften in W 1 bis 7. ' 8 11- Brsuchsfremde, das heißt Fremde, welche zum Besuche und ohne Gewährung von Entgelt in Privatwohnungen absteigen, unterliegen der Verpflichtung zur An- und Ab meldung nach Maßgabe der 88 1 bis 7 erst dann, wen« ihr Aufenthalt länger als 14 Tage währt. 8 12. Insoweit für selbständige Gutsbezirke die Führung dec Einwohner- und Fremden listen einer Gemeindebehörde übertragen ist, hat der Gutsvorsteher Personen, die sich bei ihm anmeldeo, an die Gemeindebehörde zu verweisen. Führt der Gutsvorsteher diese Liste selbst, so hat er monatlich dem Gemeindevor stand der zugehörigen Gemeinde die Namen der Personen, die im Gutsbezirk zugezogen bezw. daraus abgezogen sind, ersterenfalls unter Beifügung der Vornamen, des Geburts ortes und des Geburtstages, sowie die Namen der Ehefrau und Kinder, des letzten Wohnortes und der Staatsangehörigkeit, milzuteilen, um dem Gemeindevorstande die ihm nach 8 87 der revidierten Landgemeindeordnuug obliegende Aufstellung der Listen und Verzeichnisse für staatliche Zwecke zu ermöglichen. 8 13. Ziehkinder. Hinsichtlich der Aufnahme sogenannter Ziehkinder bewendet es bei dem von der Königlichen Amtshauptmannschaft erlassenen Regulative vom 1. Oktobec 1898. Allgemeine Bestimmungen. 8 14. Strafen. Zuwiderhandlungen gegen dieses Regulativ werden, soweit sie nicht hinsichtlich der An- und Abmeldung der Dienstboten unter die Strafbestimmungen der Gesindeordnung fallen, mit Geldstrafe bis zu 10 Mark, bezw. entsprechender Haststrafe geahndet. 8 15. Dieses Regulativ tritt am 1. Mai 1909 in Kraft soweit nicht in den Städten oder Gemeinden Regulative über das Meldewesen zu Recht bestehen oder gesetzmäßig erlassen werden. Meißen, am 7. April 1909. -sn Nr 360 VI Die Asnigliche Amtshauptmannschaft. Nr. im Verzeichnisse der Gemeindemitglieder Nichtgemeindemitglieder. wshnungsmeldeschein. Vor- und Zunahme: Stand: Geburtsort: Familie: . Wohnung: N. N., am L. S. N. N. Gemeindevorstand. Gebühr: 25 Pfennige. Anmerkung: Dieser Schein ist bei der Meldung jeden Wohnungswechsels wieder vor zulegen, auch nach jeder Meldung dem Wohnungsvermieter vorzulegen. Wohnungswechsel. Tag des Umzugs Bezeichnung der Wohnung Polizeiliche Bescheinigung Herr — geboren am — - —- hat sich vom - bis - - hier aufgehalten und heute nach - abgemeldet — — N. N., am — L. S. N. N. Gemeindevorstand. 8. Fremdenbuch. Lid. Nr. Tag der Ankunft Name und Stand Geburts» Wohnort Woher gekommen? Tag der Abreise Wohin abgereift ort tag politische Rundschau. Wilsdruff, den 14. April. Deutsches Reich. Zusammenkunft zwischen Bülow und Tittoni. Der italienische Minister der auswärtigen Angelegen- heilen, Herr Tittoni traf am Ostersonntag vormittag, be gleitet von seinem Sekretär Don Livio Caetani zum Besuch des Reichskanzlers Fürsten von Bülow in Venedig ein. Um 1 Uhr fand bei dem Reichskanzler im Hotel Briiannia zu Ehren des Herrn Tittoni ein Frühstück statt. Außer dem Fürsten und der Fürstin Bülow nahmen daran teil: die Mutter der Fürsten Donna Laura Minghetti, Herr Tittoni, Don Livio Caetini, Senator Blaserna, der Präfekt von Venedig Graf Nasalli Rocca, der Bürger meister von Venedig Graf Grimani, der deutsche Konsul Rechsteiner mit Gemahlin und Tochter, Admiral Viotti, Gesandter von Flotow und Hauptmann von Schwartz- koppen. Der Reichskanzler und Herr Tittoni hatten vor und nach der Frühstückstafel längere Besprechungen. Abends gab Herr Tittoni zu Ehren des Fürsten und der Fürstin von Bülow ein Diner. Nach diesem ist Minister Tittoni wieder nach Rom abgereift. Englische Offiziere auf deutschen Schlacht- felderu. Seine Majestät der Kaiser hat genehmigt, daß sechzig englische Offiziere und Kriegsakademie-Schüler in zwei Abteilungen Ende April bis Mitte Mai die auf deutschem Gebiet liegenden Schlachtfelder bet Weißenburg, Wörth, Spichern und um Metz zu Studienzwecken aufsuchen. Zur Führung wird ein deutscher Offizier für die Metzer Schlacht- selber zur Verfügung gestellt. Ausland. Das Schicksal des Priesters Gapon. Aus London wird berichtet: Der Schleier des Ge heimnisses, der bisher über dem Ende des berüchtigten »Vater Gapon" ruhte, dürste demnächst gelüftet werden. Dem Daily Telegraph wird aus Petersburg gemeldet, daß Alexis Gapon, der Sohn des ermordeten Priesters, bei dem Gerichte beantragt hat, ihn als den Erben des von Gapon hinterlassenen Vermögens von 14000 Rubel anzuerkennen und ihm auch die 15000 Frank auszuliefern. die in einem von seinem Vater gemieteten Kassenschravk gefunden wurden. Diesen Kasienschrank hatte Gapon unter dem Namen Rybuitslys gemielet. Der Erbe wird die Identität Rybuitslys mit Gapon beweisen und Zeugen für dessen Tod bringen müssen. Ein revolutionärer Putsch in Konstantinopel. Während die Orientkrisis im allgemeinen so schnell im Abflauen begriffen ist, daß Oesterreich bereits seine Reserven entläßt, hat Konstantinopel selber mit einer Ueberraschung aufgewaltet, die um so unerwarteter ge kommen ist, als ihr Grund wahrscheinlich in den inneren Zuständen des türkischen Reiches zu suchen ist. Es liegen allerdings bisher so dürftige Nachrichten vor, daß weder die Art, noch der Umfang, noch die Tendenz dieses Putsches irgendwie genau zu erkennen ist. Die aus österreichischer Quelle stammende Meldung berichtet nämlich: Konstantinopel, 13. April, 10 Uhr 20 Min. Vorm. Stambul scheint heute Nacht der Schauplatz ernster Vorgänge gewesen zu sein, ohne daß cs bisher möglich wäre, authentische Nachrichten zu erhalten. In Galata und teilweise auch in Pera sind die Geschäfte gesperrt. Truppen passieren nach Stambul. Meuternde Soldaten deren Zahl viele Hunderte beträgt, umstehen die Pforte und fordern, daß der Glaube Mohammeds zur gehörigen Geltung komme, indem sie erklären, wer gegen den Islam sei, solle sie angreifen. In Stambul herrscht große Auf- regung; Kavallerikpatroillen durchziehen die Straßen. Ein Gerücht, daß in das Kriegsministerium gefangene Offiziere gebracht und dasselbe von Meuterern besetzt, sowie daß der Kriegsminister emflohcn sei, ist bisher nicht bestätigt. Und bist dn nicht willig . . . Aus Fort de France wird gemeldet, daß Castro amtlich von dem Auswcisungsbeschluß der französischen Regierung unterrichtet wurde. Er erklärte auf diese Mit teilung hin dem dortigen Polizeichef, sein Zustand mache cs ihm unmöglich, das Bett zu verlassen. Die Regierung forderte infolgedessen einen ärztlichen Bericht über sein Befinden ein. Einer späteren Meldung zufolge ist Castro durch amtlichen Ausweisungsbefehl aufgefordert worden, Martinique binnen 9 Stunde» zu verlassen und ihm be- deutet worden, daß er eventuell gewaltsam au Bord ge bracht werde und, falls er Widerstand leisten sollte, mit Gefängnis bestratl werden könne. In der Tat ist Castro am Sonnabend an Bord des Dampfers Versailles gebracht worden, der um 9 Uhr abends nach St. Nazaire in See ging. Castro weigerte sich so hartnäckig, abzureisen, weil er dazu unfähig sei, daß der Gouverneur Foureau am Sonnabend wieder eine Untersuchung seines Gesundheits zustandes durch drei Aerzte anordnete. Die Untersuchung ergab, daß die Reise das Leben Castros nicht gefährden würde. Als Castro seinen Widerstand trotzdem fortsetzte, wurde die Anwendung von Gewalt befohlen. DaS Er scheinen vou Gendarmen im Hotel lockte eine tobende Volksmenge an. Da Castro sich weigerte sich anzukleiden, wurde er auf einer Matratze in eine Tragbahre gelegt und so eine Meile weit nach dem Dampfer gebracht. Der Transport schien ihm Schmerzen zu verursachen. Aus Stadt «nd Land. Mitteilungen aus dem Leserkreise jür diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Wilsdruff, den 14. April. — Staatsminister Graf Hohenthal hat mit Rücksicht auf die angegriffene Gesundheit Se. Majestät den König um Enthebung von seinem Amte für den 1. Juli gebeleu. Das Abschiedsgesuch ist bereits ge nehmigt; die offizielle Bekanntgabe ist am Dienstag im „Dresdner Journal" erfolgt. Nachfolger des Grafen Hohenthal als Minister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten wird, wie unt Bestimmtheit verlautet, der derzeitige sächsische Gesandte in Berlin Graf Vitzlhum von Eckstädt, der gestern vom König in Audienz empfangen und auch zur Tafel gezogen wurde. — Das Befinden des Herrn Grafen Hohenthal ist zurzeit ein recht befriedigendes. An beiden Feiertagen unternahm er Ausfahrten. Wenn das W finden in gleicher Weise anhält, wird sich der Herr Minister in acht bis zehn Tagen nach Homburg zur Kur begeben. — An die Stelle des Grafen Vitzthum dürfte der Geh. Rat Freiherr von Salza und Lichtenau, der gegenwärtige Vorstavd der Amishauptmannschaft Dresden- Neustadt, treten, der früher längere Jahre im Ministerium veS Auswärtigen als Geheimer Legationsrat tätig war. — Ler Landwirtschaftliche Kreisverein zu Dresden hält seine diesjährige erste Ausschußsitzung Freilag, den 16. d. M. von mittags 12 Uhr an in Dresden im weißen Saale deS Restaurants „Zu den drei Raben" (Marienstraße) ab und ladet hierzu nicht nur die Mitglieder der ihm angeschloffenen landwirtschaft lichen Zweigvereiue, sondern auch alle die Landwirte ein, welche sich für die Bestrebungen des Landwirtschaftlichen Kreisvereills interessieren. Die für die Sitzung auf- gestellte Tagesordnung umfaßt nicht weniger als zwölf Punkte, von denen wir die folgenden hervorheben: 1. Antrag des Handelsschulkonsortiums zu Großenhain auf Uebernahme der dortigen landwirtschaftlichen Ab» teilung auf den Kreisverein. 2. Antrag des Nossener Landwirtschaftlichen Vereins, betreffend die bakteriologische Untersuchung des Fleisches von Schlachttieren, die am Hinterleib erkrankt sind, durch die tierärztliche Hochschule (Berichterstatter ErbgerichtSbesitzer Fischer-Rathewalde). 3. Antrag des Landwirtschaftlichen Vereins Dresdner Elbtal, Anbahnung einer besseren Verwertung der auS Nolschlachtungcn resultierenden Viehhäute betreffend (Be richterstatter Gutsbesitzer Winkler-Rippien). 4. Fest setzung drs Rnndgauges der Tierschauen vom Jahre 1910 au. — Etwaige Anträge, welche in der Ausschußsitzung noch zur Erledigung kommen sollen, sind baldigst an die Kanzlei des Kreisveretns in Dresden, Große Plauensche Straße 21, zu richten. Es ist erwünscht, daß die an- geschlossenen Vereine möglichst vollzählig vertreten werdens an die Vereinsöorsttzenden ergeht daher die Bitte, im Falle er selbst zu erscheinen verhindert sein sollten, ihrem Stellvertreter die Vertretung ihres Vereins zu übertragen. Nach der Sitzung findet ein gemeinsames Mittagessen ohne Weinzwang statt. — Die Eröffnung des Güterverkehrs auf der Teilstrecke Taubenheim—Meißen—Löthain der neuen Schmalspurlinie Wilsdruff—Gärtitz hat statt gefunden. Die ersten, mit Girlanden, Kränzen und Inschriften geschmückten Waggons, beladen mit Erzeug nissen der bekannten Chamolte- und Pflastersteinfadrik I. Hofmann L Co. in Taubenheim, rollten heute Mittag gegen ^1 Uhr ihren Bestimmungsorten entgegen. — Während der Feiertage veranstaltete der Allgemeine Kaninchenzüchter-Verein Plauenscher Grund und Umgegend unter Beteiligung deS Kaninchen» züchter-Vereins zu Wilsdruff im Schießsalon des Schützenhauses seine 11. lokale Ausstellung. War der Besuch derselben am 1. und 2. Feiertage ein zufrieden stellender, so hatte er am 3. Feiertage aber sehr unter der Ungunst der Witterung zu leiden, was auch den Los- Verkauf nachteilig beeinflußte. Der Zweck der Ausstellung,