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MMt für WilskW Erscheint wöchvttlich dreimal and zwar Dienstags, DoouerStagS und Sonnabends. BezogSpreiS vterteliShrlich I MI. 30 Pfg., durch die Pofi bezogen 1 MI. 54 Pfg. Fernsprecher Nr. S. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. «nö Atngegeir-. A»ntrbl«tt Inserate werden Montag», Mittwochs nud Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen JnsertionSpreis 15 Pfg. pro vtergelpaltene KorpnSzeU« Außerhalb deS AmtsgerichtSbezkls WIsdmff 20 Psg Zeikaubender und tabellarischer Satz mit 50 «/, Ausschlag für dir Kgl. Amtshauptmann schäft Weihen, kür das Lgl Amtsgericht und den StadtrLt m sowie für das Lgl. Forürentsmt w TharroL. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkeshai«, Blanke«stei«, BraunSdors. Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grunö bei Mohorn, HelbtgSvori, Vcrzogowaree mn «anioerg, yny»,.. ^aufbach, Keffelsdorf, Kletxschösberg, Klipphause», Lampersdorf, Limbach, Lotze», Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberherwSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiekewaldr. Zora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steiabach bei Mohorn Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubk«heim Unkersdorf Weistropp Mldff-rg. Mit der wöchentlichen Geilage „Welt im Vild" und der monatlichen Geilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politik und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, für den übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. No. 24. Dienstag, den 2. März 1SVS 68. Jahrg. Die Abteilung für Landesaufnahme deS Königliche« Generalstadcs wird von Anfang März bis zum Herbst dieses Jahres im Bezirke der Königlichen AmiSbauptmannscha't Meitze« topographische Feldarbeite« der La«desvermessu«g vornehmen. Zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens bedarf es aber der Mitwirkung der Gemeinden, der selbständigen Gutsbczirke, der Grundbesitzer, der Einwohner, sowie der Staats- und Gemeindebeamten in de» genannten Landesteilen und werden deshalb diese Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Erreichung deS beabsichtigten Zweckes auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken. Die dem Vorstände der Abteilung für Landesaufnahme sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen zu gewährenden Hilfeleistungen bestehen vorzüglich in folgendem: 1. Bei Besichtigung der Gegenden find auf Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohlunterrichtet sind, gegen ortsübliche Bezahlung zu stellen. 2 Bei Ouartierwechsel« oder sonstigen dienstlichen Bcraolaflungen haben die Ge meinden dem Vorstände der Abteilung für Landesaufnahme, sowie de« ihm unterstellte« Offizieren, Topographen und Hilfstopographen aus Verlangen Mietsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort bar bezahlt werde» wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen. 3. Die Gemeinden und Beamten, welche sich im Besitze von Karte« und Auf. »ahmen solcher Gegenden befinden, die daS zu vermessende oder zu prüfende Gelände in sich fassen, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfs- topographen auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nötigen Nachbildungen mitzuteilen; auch den kommandierten Topographen die erforderlichen Aufzeichnungen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben. Grundsteuer- doknmente u»d die dazu gehörigen Zeichnungen sowie Menselblätter und Menselblatt duplikate sind lediglich in den Dtensträumeu der mit ihrer Aufbewahrung betrauten Geschäftsstellen zur Einsichtnahme vorzulege«. 4. Gegen Vorzeigung eines von den Königliche» MiMerien der Finanzen und des Inner» ausgefertigten offenen Befehles vom 8. dieses MonatS sind sowohl der Vorstand der Abteilung für Landesaufnahme als auch die gesonnten Offiziere, Topographen und Hilfstopographen überall, wo sie eS verlangen werden, für sich und ihre Diener und Burschen, die rationsberechtigten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat an den Beteiligten unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. In Streitfälle» ist eine Bezahlung nach ortsüblichen Sätzen von der Gemeindebehörde fcstzustellen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Oifiziere ist nach den Sätzen des Naturalleistungsgesetzes herzugeben und wird sofort nach ortsüblichen Preisen bezahlt. 5. Dem Betreten der Grundstücke und der Aufstellung von Vermessungszeichen, insbesondere dem Einschlagen von Signalstangen durch daS Vermcffungsp-rsonal ist kein Hindernis in den Weg zu legen, vielmehr find diese Vermessungszeichen allenthalben zu schonen und nach Möglichkeit zu schützen. Beschädigung, Umwerfen, unbefugtes Versetzen oder sonstige Entfernung der Ver- meffungSzetchen von ihrem Standorte wird an den Schuldigen mit Geldstrafe biS zu 150 Mk. oder mit Haflstraie bis zu 14 Tagen geahndet werden. Die Königliche AmtShauptmannschaft erwartet, daß dem Vorstände der Abteilung für Landesaufnahme, de» Offizieren, Topographen und Hilfstopographen alle andere« Hilfeleistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfe«, werden gewährt werden und es wird besonders zu den Grundbesitzern, Einwohners uud Beamten daS Vertrauen gehegt, daß sie mit gewohnter Bereitwilligkeit auch diesmal zur Erleichterung des nützlichen Zweckes dieser Unternehmung beitragen werden. Die Herre« Bürgermeister zu Wilsdruff und Sieberrleh« und die Herre« Gemeindevorstände und Gutsvorsteher oes Bezirks werben veranlaßt, in ortsüblicher Weise auf die gegenwärtige Bekanntmachung noch besonders aufmerksam zu mache«. Meißen, am 25. Februar 1909. «« Nr 144/1. Die Königliche AmtShauptmannschaft. Unter dem Pferdebestand des Gutsbesitzers Richard Hetzel in Lampersdorf Rr. 7 ist die Br«stseuche a«sgebroche«. Meißen, den 26. Februar 1909. »» 416/v.Die Königliche Amtshauptmattnschaft. AuS Anlaß der am 3. und 4. März d. I. hierorts stalifiadeaden M«ster«ttg werden die Gestellungspflichtigen noch besonders darauf hingewiesen, daß sie sich auf dem Wege nach uud von dem Musterungslokale, sowie in diesem selbst alles Lärmens zu enthalten und in ruhiger gesitteter Weise zu bewegen habe«. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach 8 360" deS ReichS- strafgefetzbuchs mit Gelbstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft. Wilsdruff, am 27. Februar 1909. Der Bürgermeister. Kahlenberger. Oslitische Rundschau. Wilsdruff, den 1. März. Deutsches Reich. Der deutsche Kronprinz geht nicht «ach Amerika. Der deutsche Kronprinz war von amerikanischen Sportsvereineu durch Vermittelung deutscher Sportsleute zu einem rein privaten Besuch nach den Vereinigten Staaten eingeladen worden. Die Einladung wurde begrüßt; doch mußte, wie Wolffs Telegraphen-Bureau meldet, von dem Wunsche, ihr zu entsprechen, Abstand genommen werden, da es nicht angängig ist, daß sich ein deutscher Thronerbe lediglich als Sportsman» in den Vereinigten Staaten aufhalte. Zur Reichsfinanzreform. Unter der Ueberschrtft „Der Staatspflichtteil" ist dieser Tage ein Flugblatt von einem der „oberen Zehn- tausend'' versandt worden, in dem lebhaft für die Nachlaß- steuer eingetreten und sogar ei« Staatspflichtteil gefordert Wird. In dem Flugblatt heißt es: „Fraglos sind aber diejenigen Kreise des deutschen Volkes, welche von der geplanten Ausdehnung der so genannten direkten Besteuerung in erster Linie getroffen werden sollen, zum gewichtigen Teile von der Noiwendig- leit der Neuordnung und Sicherstellung der finanziellen Grundlagen des Deutschen Reiches durchdrungen. Man ärgert sich über daS Parteigezänk bet der Behandlung dieser so wichtigen nationalen Frage und erachtet es für eine moralische Pflicht, dagegen Stellung zu nehmen, ge- tragen von der Ueberzeugung, daß bet einer Auflösung des Reichstages nach den ersten ablehnenden Beschlüssen desselben und bei einer Anordnung von Neuwahlen uuter der Losung „Nachlaß, und Erbschaftssteuer", also „Be- steuerung des Besitzes statt Erhöhung der Verbrauchs abgaben", der Unwille des Volkes Wandel schaffe« und einen Reichstag entsenden wird, welcher ein harmonisches Zusammenwirken zwischen Regierung und Volksvertretung bei der Regelung dieser jeden einzelnen Retchsangehörigen berührenden und einer entgülttgen Lösung nachgerade lange genug harrenden Frage verbürgt. Schon jetzt aber muß durch den freiwillig dargebotcnen nationalen Opfer mut der leistungsfähigste« hochbegüterten Volkskreise den der Nachlaßsteurr und der stäikeren Belastung des Besitzes ablehnend gegenüderstehenden politischen Parteien zum Bewußtsein gebracht werden, daß sich ihr Verhalten nicht mit dem nationalen Empfinden des Volkes deckt, daß letzteres ein größere« Maß von Gemeinstnn und Opfer- Willigkeit bei der Uebernahme öffentlicher Lasten verlangt, als solches bisher betätigt wird." Konferenz des Reichskanzler- mit den Blockparteien. Der „L.-A." schreibt: Am Freitag vormittag träte« die Blockparteien t« ihren FraktionSzimmern zusammen, um darüber zu beraten, wie ein Blockkompromiß in den Hauptfragen der Reichsfinanzreform zu erzielen sei. Aeußerem Vernehmen nach ist diese überraschende Wendung am Donnerstag nachmittag durch das persönliche Ein- greifen des Fürsten von Bülow herbeigeführt worden. Der Reichskanzler scheint besonders auf die Konservativen mit Erfolg eingewirkt zu habe«, indem er ihnen, wie wir hören, zu verstehen gab, daß er nicht gewillt sei, bet dem großen Werke der Reichsfinanzreform den Block beisette schieben zu lassen, in welchem Falle dann das Zentrum wieder in den Vordergrund treten würde. Auch am Freitag vormittag hatte Fürst von Bülow mit den Führern der Blockparteien Besprechungen. Nachdem sich so die Konservativen überzeugt hatten, daß daS bisher in Aussicht genommene Kompromiß auf Grundlage der Anträge der Reichspartei und des Zentrums, trotzdem der Staatssekretär Sydow sich am Donnerstag in der Kommission nicht unfreundlich dazu gestellt harte, auf die Annahme der verbündeten Regierungen unter keinen Umständen zu rechnen haben werde, scheinen sie nunmehr geneigt zu sein, abermals den ernstlichen Versuch zu machen, eine Verständigung unter den Blockparteien selbst herbeizuführen. Daß die andere» Blockparteien ebenfalls das größte Eatgegenkommmen bezeigen uud de« gleichen Wunsch hegen, versteht sich von selbst. (?) Die Finanz. kommtsston selbst trat am Freitag nicht zusammen; sie dürste erst Anfang dieser Woche ihre Beratungen wieder aufnehmen. Nach den Besprechungen mit den Partei- führern konferierte Fürst von Bülow auch mit mehreres einzelstaatlichen Finanzministern. Es soll bereits Aussicht für eine Einigung auf der Grundlage erzielt sein, daß die Regierung die Nachlaßsteuer fallen läßt, die Reichs- erdschaftssteuer dagegen Wetter ausbaut und eine Reihe »euer kleinerer Steuern in den Reformplan hineinzieht. Man spricht unter anderem von der Erhöhung des Kaffee- zolleS. Eine vollständige Einigung ist noch nicht erreicht, bietet aber gute Aussichten. Reichstagsstichwahl i« Bingen-Alzey. Nach amtlicher Feststellung erhielten Uebel (Zentrum) 12027, Korell (Freisinnig) 10877 Stimmen. Uebel ist gewählt. Trotz der Mahnungen des Parteivorstandes stimmten, wie auch die letzten Telegramme bestätigen, die National liberalen bet der Wahl zwischen dem Freifirmtge« Korell und Herrn Uebel vom Zentrum für de» letzteren. In einer Versammlung der uationalliberaleu Vertrauens männer des Wahlkreises, die am Mittwoch stattgefundex hat und in der fast alle 250 Vertrauensmänner anwesend gewesen sind, hat sich niemand für Korell erklärt; nur drei für Stimmenfreiheit. Später ist dann mit Akkla mation der Zentrumsbewerber Uebel als Kandidat auch der Nationaltiberaleu proklamiert worden. Die National- liberalen des Wahlkreises wollen gegen Pfarrer Korell stimmen, weil dieser erklärt habe: „Ich arbeite an der Zerstörung des Blockes", und weil er noch am Dienstag gegenüber der Sozialdemokratie versichert habe, er würde gegen jede Erhöhung der indirekten Steuern votieren. Auch daß Pfarrer Korell sich für das Recht des Reichs- tages, den Kanzler abzusetzen, ausgesprochen habe, hat im Wahlkreise Bingen-Alzey verstimmt. Der Sittlichkeitsderbrecher als Religionslehrer. Die „AngSb. Abendztg." hatte vor einigen Tage« die Mitteilung gebracht, daß ein Pfarrer, der eine l längere Freiheitsstrafe wegen SittltchkeitsverbrecheuS hatte