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284 PAPIER-ZEITUNG. Beschreibung’ neuer in Deutschland patentirter Erfindungen. Sämmtliche Original-Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von der Kaiserlichen Reichsdruckerei zu Berlin SW., Oranien- Strasse 91, an Jedermann abgegeben. Man sende den betreffenden Betrag an die genannte Verkaufsstelle duren Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der ge- wünschten Patentschrift. Dieselben können auch durch jede Reichspostanstalt bezogen werden. Bleistift- und Federhalter von W. G. Dinkelmeyer in Nürnberg. D. R. P. 52 732. (Kl. 70.) Fig. 1 Stiftes h Fig. 2. Will man mit der Feder schreiben, so wird der für Bleistift und Feder eingerichtete Halter mit der Feder abwärts gehalten und sodann auf die Hülse a gedrückt. Dabei verliert der an der eigentlichen Federhülse A befestigte Stift h seine Auflage, fällt in dem geraden Theil der Schlitze f und g der Hülsen a und b abwärts und wird schliesslich durch die Wirkung der aus den Figuren ersichtlichen Schraubenfeder in der Stellung der Fig. 2 festgehalten. Um den Halter wieder in seine Ruhelage zu rückzuführen, wird derselbe umgedreht und von neuem auf das hervortretende Ende der Hülse a gedrückt. Der Stift h fällt dann wieder in seine Anfangs- oder Ruhelage (Fig. 1) zurück. Die Benutzung des Halters zum Schreiben mit dem Bleistift geschieht in gleicher Weise nach Umdrehung des Halters. Patent-An Spruch: An Doppelhaltern für Bleistifte, Federn u. dergl. die Anordnung von zwei kongruenten, entgegen gesetzt gerichteten Schlitzen f und g in verschieb baren Hülsen a und b, zu dem Zwecke, um durch Verschiebung beider Hülsen gegen einander das Vor- und Zurückfallen, sowie das Feststellen des an dem Doppelhalter A befestigten Führungs- zu bewirken. Füllfederhalter von Hermann Ulbrich in Igels- hieb bei Neuhaus a. Rh. D.R.P. 52780. Zusatz D.R.P. 50742. (Kl. 70.) [Siehe auch Jahrg. 1890, S. 91.] Die im Haupt-Patent dargestellte Form des Ansatzes c ist verändert. Derselbe geht jetzt annähernd bis zur Spitze des Kegels e. Bei letzterem fällt die Verlängerung weg, so dass der selbe an seinem unteren Ende vollständig abgeschlossen ist. Der Wulst wird durch die Verengung b der Röhre a ersetzt. Die Ausflüsse d verbleiben, so dass die aus a kommende Tinte in die Rinnen f gelangt. Die Saugvorrichtung des Haupt patents ist durch einen Stempel ersetzt, um eine Ah beliebig grosse Tintenmenge in das Rohr a be- fge fördern zu können. ge Der Patent-Anspruch bezieht sich auf den V Ansatz c, die Verengung b und den Stempel. Falzmaschine von Robert Cundall in Shipley (Bradford, Yorkshire, England). D.R.P. 52 942. (Kl. 15.) Die Erfindung bezweckt, das Papier so zu falten, dass das zu sammengefaltete Blatt sich nicht von selbst öffnet. Dies wird dadurch erreicht, dass man dem zusammengefalteten Papier an dem gefalteten Rande noch eine besondere Pressung ertheilt. Zu diesem Zwecke wird unter den Faltwalzen der bekannten Papierfaltmaschinen ein Paar besonderer Quetschwalzen E angeordnet, welche an einem Theil ihres Umfanges mit einem Vorsprung a ver sehen sind. Bei der Drehung dieser Quetschwalzen treffen die beiden Vorsprünge auf einander und ertheilen dadurch dem Rande des von den oberen Faltwalzen zusammengefalteten und ihnen zugeführten Pajjierbogens eine besondere Pressung. Durch diese besondere Pres sung wird der Rand des Papiers so stark zusammengepresst, dass ein selbstthätiges Oeffnen des zusammengefalteten Papierbogens nicht mehr eintreten kann. Statt der mit Vorsprüngen a versehenen Walzen E können auch excentrisch gelagerte Walzen oder zangenartig wirkende Hebel benutzt werden. Pat ent-Anspruch: Eine Papierfaltmaschine, in welcher lediglich dem Rande der zusammengefalteten Papierbogen noch eine zweite kurze besondere Pressung, welche ein Aufgehen der Bogen verhindert, durch zwei mit Vorsprüngen a versehene Walzen E oder excentrisch gelagerte Walzen oder zangenartig wirkende Hebel ertheilt wird. Heintze & Blanckertz. 2 N2 31. e “ amhmseHUTZ. E3 C HEINTZE a B\ +e} „BLANCKERTZ E.F" AARKE- geh- BERLIN / Fw.M. "= Schreibfeder-Fabrik, Berlin. Kollergänge mit Antrieb von unten oder oben, Rahmen- oder Schleppkurbelsystem, mit oder ohne Steine und lokalen Verhältnissen angepasst, empfehlen und lieferten bereits in grosser Anzahl [46695 C. Joachim & Sohn, Schweinfurt a. M. Maschinenfabrik, Eisengiesserei u. Kesselschmiede. Spezialität: Pappen- und Papierfabrikations - Maschinen. S. Lissauer, Dresden 16. 51451] Gesetzlich geschützt. Polygraph! Gesetzlich geschützt. Der Polygraph ist eine Vorrichtung an der Fedel, mit Hilfe deren man bei einmaligem Eintauchen stundenlang schreiben kann. Der Polygraph ist an jeder Feder leicht anbringbar, er beschwert die Feder nicht und bedarf keiner besonderen Tinte. Alle diese Eigen schaften machen ihn zu einem Massenartikel, der trotz seiner Billigkeit ein sehr lohnender Artikel ist. Grossisten erhalten besonderen Rabatt. Ich versende 500 Stck. Polygraphen von Weissblech für 41/2 Mk. 500 Stck. Polygraphen von Messing für 91/2 Mk. 100 Stück kosten 1 u. 2 Mk., gegen Einsendung von 50 Pfg. in Brief marken versendet Probekiste franco, oder gegen Nachnahme unfrankirt Sieler & Vogel, Papier-Lager, Hamburg. Leipzig. Berlin SW. Eigene Fabriken in Gölzern u. Böhlen i. Sachsen feinste und mittelfeine Druck- und Notendruckpapiere, Bunt-, Licht- u. Kupferdruckpapiere, farbige Umschlag- u. Prospect- papiere, Post-, Schreib- u. Conceptpapiere, Spitzenpapiere. •—-+ Export. -J——• [51428