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Erkens, Eisengiesserei und Maschinenfabrik in Düren, durch Nichtig keitsklage die Entscheidung des Patentamts angerufen hatte. Wie im Jahrgang 1890, Seite 2030 mitgetheilt wurde, hat das Patentamt diesem Anträge entsprochen und unterm 31. Oktober 1890 das Patent Nr. 46 422 nichtig erklärt. Dasselbe bezog sich auf folgende, besonders zur Herstellung sehr dünner Papiere bestimmte Einrichtungen: Die Gautsche und die gesammte Siebpartie wird durch einen Filz Z, Fig. 1 das Obertuch, angetrieben, dessen Bewegung von der Trommel G aus erfolgt, welche die Oberwalze der Nasspresse bildet. Der Hauptvortheil der Ver wendung eines solchen Obertuches ist der, dass das sonst nothwendige Ab leiten der Papierbahn aus der Gautsche überflüssig wird, indem die vom Sieb ablaufende, durch die Gautsche gegangene Bahn an dem Obertuch haftet. Die bisherigen Anordnungen mit ähnlicher Einrichtung zeigten den Uebelstand, dass die Papierbahn auf dem Wege zwischen Gautsche und Nasspresse sich vom Obertuch löste und sich verschob, so dass sie durch die Nasspresse zerrissen oder doch gefaltet wurde, namentlich bei der Herstellung leichter Seidenpapiere. Um ein Lösen der Bahn vom Filz zu verhindern und etwa sich bildende Luftblasen so zeitig wegzudrücken, dass die Bahn stets vollständig glatt unter die Nasspresse kommt, sind zwischen Gautsche B C und Nasspresse G J zwei Führungsrollen E F derart angeordnet, dass die aus der Gautsche kommende Bahn ansteigt und über die Führung E hinweg unter einem stumpfen Winkel zur Nasspresse geleitet wird. Ueber die Leitwalzen E und F lauft auch der die Papierbahn sonst durch die Nasspresse führende Unterfilz. Durch die Stellung der vordersten Leitwalze D dieses Filzes wird die am Oberfilz haftende Bahn gleich nach Verlassen der Gautsche vom Unterfilz mitgeführt und bei der stumpfwinkligen Leitung über E zwischen beiden Tüchern festgepresst. Dieselbe wird darauf unter die Nasspresse geleitet und kann nunmehr, nur noch durch den Oberfilz geführt, über Leitwalze W auf den Trockencylinder H abgegeben werden. Dieser erste Trockencylinder wird gleichfalls noch von dem Oberfilz angetrieben und ist behufs genauer Einstellung mit einer Stellschraube ver sehen, zu deren Bewegung das Vorgelege K dient. Die klägerische Firma behauptete, dass Maschinen, welche mit der vorstehend beschriebenen in allen wesentlichen Punkten überein stimmten, in den Fabriken von Tönnesmann & Vogel in Essen, Gebr. Frantzen in Inden und in der Zülpicher Papierfabrik schon vor dem 7. Dezember 1887 offenkundig benutzt worden seien, und gab von der Entwickelung ihrer Maschine nachstehende Darstellung: nachgepresst und dann dem Trockencylinder C zugeführt. Hierbei wird nur die Walze b angetrieben; alle andern Walzen, die Filze und der Trockencylinder werden durch Reibung mitgenommen. Das Lager l des Trockencylinders kann auf einer schwalbenschwanzförmigen Führungsleiste mittels Handrades und Schneckengetriebe verschoben werden. Diese Einrichtung bezweckt, dass man den Cylinder mit dem zur Abnahme der Papierbahn erforderlichen Druck gegen Walze b pressen und beim Stillstand der Maschine abfahren kann, damit der Oberfilz nicht verbrennt. Die Pressung der Walzen a und c gegen b kann durch grössere oder geringere Belastung der Hebel und h 2 geregelt werden. Walze c ist mit lang geschorenem Filz bezogen, während der Oberfilz kurz ge schoren ist, so dass das Papier von Walze c leicht abgegeben wird und am Oberfilz haften bleibt. Einige Missstände, welche dieser Maschine anhafteten, insbesondere die nicht ganz selbstthätige Papier leitung, waren Veranlassung, dass J. W. Erkens eine andre Bauart ausführte, bei welcher Einrich tungen vorstehender Maschine mit derjenigen der gewöhnlichen Papier maschine verbunden wurden. So entstand die in Fig. 3 dargestellte Maschine, die bereits im Jahre 1876 für Th. Friedrich in Garnen ge liefert wurde. Gautschpresse und erste Nass presse sind hier im allgemeinen so angeordnet wie bei den ge bräuchlichen Papiermaschinen. Der Oberfilz ist von der oberen Gautsch walze zur oberen Presswalze und von da über die Walzen e, g, i zurückgeleitet. Der Lauf des Unter filzes wird durch die Walzen k, q, o, n, m, E bestimmt. Die Walze E ist so gelagert, wie bei der ge wöhnlichen Papiermaschine, also hoch und entspricht jener Walze E y welche im Patent Hoeborn eine Hauptrolle spielte und von Hoeborn als das Columbus-Ei der ganzen Maschine bezeichnet wurde. Bei dieser Maschine erfolgt der Antrieb von der Presswalze e aus. Fig. L In früheren Jahren baute die Maschinenfabrik J. W. Erkens in Düren eine Strohpapiermaschine, wie sie noch heut vielfach ausgeführt wird, mit der in Fig. 2 veranschaulichten Einrichtung. Die auf dem Sieb ankommende Papierbahn p wird zwischen die als Gautschpresse dienenden Walzen a und b geleitet, bleibt an dem Oberfilz, welcher um Walze b geführt ist, hängen, wird von Walze c Diese setzt Walze d und durch Vermittelung des Oberfilzes die Gautschpresse und das Sieb in Bewegung. Der Hauptvortheil dieser Maschine besteht, wie auch im Patent Hoeborn richtig angegeben ist, darin, dass der Bogen von der Gautschpresse aus zwischen beide Filze genommen und von diesen ohne Verdrücken und die sonst drohende Schnallenbildung über eine Leitwalze E und von