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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen, oder durch Buch handel bezogen: yierteljährlich 2M.50 Pf. (imAusland mit Post-Zuschlag). No. 4884 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. für Lea. Papier- und Schreibwaaren-Handelund Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie Buchhandel, sowie für alle verwandten und Hilfsgeschähtezumäm — | Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken etc. Herausgegeben N. em——5 9/ von N «8/ CARL HOFMANN, “*b Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer-Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig der Millimeter Höhe 50 mm breit (1l4-Seite). Ermässigungen bei Wiederholung 6mal in IJahr 10 Proc.weniger Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Zei chen-Briefe. Stellengenuchezu halbem Prell. Vorausbezahlung a.d. Verleger. Papier-Zeitung ™ ANIIHT Arr Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier - Fabrikanten. Alleiniges Organ des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ des Deutschen Papiervereins (Schutzverein für den Papier- und Schreibwaaren-Handel) und seiner 7 Zweigvereine. .Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Organ für die Bekanntmachungen des Vereins Deutscher Holzstofffabrikanten. XVI. Jahrg. Berlin, Sonntag, den 25. Januar 1891. No. 8 Alle Postanstalten in Deutschland, Oesterreich - Ungarn, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Italien und Russland, sowie alle Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. SU Pf für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M für das Vierteljahr berechnen Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 20 Lieferungen mit 776 Quartseiten und 646 Holz schnitten erschienen. Die 20. Lieferung wurde mit Nr. 102 v. Jhrgs. versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Sächsischer Verband Deutscher Holzschleifer. Generalversammlung Mittwoch, 28. Januar, Mittag 1 Uhr, in Chemnitz, Hotel Reichold. TAGES-ORDNUNG: 1. Bericht über die Vereinsthätigkeit im Jahre 1890; 2. Rechnungs-Ablage vom Jahre 1890; 3. Mittheilung über die im verflossenen Jahre in Sachsen beobachteten Niederschläge; 4. Anträge zur Bildung von Sektionen; 5. Berathung von Statuten für den Sächsischen Verband Deutscher Holzschleifer; 6. Besprechung der Geschäftslage. Um zahlreichen Besuch bittet der Vorstand. Mitscherlich-Patent. Prag, 22. Januar 1891. Nr. 5 enthielt eine von Herrn Dr. Kastner eingesandte Notiz über den Ausgang des Mitscherlich'schen Patentprozesses in Oesterreich. Als Vertreter des Herrn Prof. Dr. Alexander Mitscherlich fühle ich mich bemüssigt, dieser Notiz einige Aufklärungen und Richtigstellungen beizu fügen, und bin überzeugt, dass denselben die Aufnahme in der Papier- Zeitung nicht versagt werden wird. Die Thatsache, dass die Privilegien des Herrn Prof. Dr. Mitscherlich vom 17. Februar 1882 und 28. Dezember 1883 seitens des Handelsministeriums als erste und letzte Instanz aufgehoben worden sind, lässt sich allerdings nicht in Abrede stellen. Während aber die Notiz in Nr. 5 unverkennbar beabsichtigt, den Glauben zu erwecken, dass die Annullirung der österreichischen Patente des Herrn Prof. Dr. Mitscherlich aus einem innern, sachlichen, den Erfindungen als solchen anhaftenden Mangel erfolgt sei, ist es thatsächlich nach dem Urtheile des k. k. Handelsministeriums vom 6. Dezember 1890 nur einzig und allein ein formeller Grund gewesen, welcher die Annullirung herbeiführte. Prof. Dr. Mitscherlich hatte nämlich, vertrauend darauf, dass die Gestattung einer streng geheimen Ausübung der Erfindung einer nach träglichen Privilegirung nicht hinderlich sein könne, das österreichische 1882er Patent in Deutschland, und das 1883er Patent auch in Oesterreich vor der Patentanmeldung durch vertragsmässig ins Vertrauen gezogene Inhalt. Seite Mitscherlich-Patent 173 Gewebe aus Zellstofffasern Frankreichs Zölle. Schoppers Patent-Festigkeits-Prüfer für Papier. . . 176 Neuheiten 177 Reform des Accidenzsatzes. Phantasie-Schriften. Kombinationslinien . 180 Büchertisch 181 Deutsche Erfindungen 182 Deutschlands Ein- und Ausfuhr in 1889. Aufziehen von Photographieen 184 Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen. Deutschlands Handels verkehr mit dem Ausland in 1889 190 Unsere Geldverhältnisse 191 Deutsche Patente in 1890 . . . 192 Giftige Farben. Verdingungen 194. 196 Briefkasten. Marktberichte 198. 199 Eine Beilage von G. Polysius, Eisengiesserei und Maschinenfabrik, Dessau. Personen ausüben lassen. Das Handelsministerium, welches in Privilegiums, annullirungs - Prozessen als erste und letzte Instanz inapellabel entscheidet, hat aber seine Ansicht dahin ausgesprochen, dass, nachdem unser Privilegien- gesetz nur von der Ausübung schlechtweg, und nicht, wie beispielsweise das Deutsche Patentgesetz, von einer »offenkundigen« Benutzung spricht, — jede wie immer geartete frühere Ausübung, daher auch die vom Erfinder selbst oder dessen Vertrauenspersonen und Vertragsgenossen gemachte, die Ungiltigkeit des über die Anmeldung ertheilten Patentes herbeiführen müsse, und hat aus diesem Grunde die obigen Mitscherlich’schen Privilegien annullirt. Wenn nun trotzdem die Thatsache der erfolgten Annullirung unverrückbar feststeht, so erscheint es mir denn doch nothwendig, hiermit hervorzuheben, dass dieselbe ihren letzten Grund nur in einer sehr strengen Auslegung der Formalvorschriften des österreichischen Patentgesetzes hatte, und ich muss dies umsomehr konstatiren, als die vielen sachlichen Angriffe, welchen die Mitscherlich’schen Privilegien in demselben Prozesse ausgesetzt waren, sämmtlich theils durch das im Zuge des Verfahrens erflossene Gutachten der technischen Hochschule in Wien, theils durch die ergangenen Erkenntnisse des Handelsministeriums selbst als ungerechtfertigt zurückgewiesen wurden, Dr. Julius Popper. Freiburg i. B., 17. Januar 1891. Infolge der Publizirung des Herrn Dr. Kastner in Nr. 5 erlaube ich mir beifolgend die beiden Urtheile zu beliebiger Benutzung zu übersenden. Es dürfte wohl für die Patentnachsucher für 0österreichische Patente von Wichtigkeit sein, dass die selbst vollständig geheime Ausübung einer Erfindung in irgend einem Lande die Annullirung im Streitfall zur Folge hat. Hochachtungsvoll A. Mitscherlich. Die beiden uns gesandten Schriftstücke ergeben, dass zwei Klagen vorlagen: eine von Baron Ritter und Karl Kellner, die andere von der Firma Ignaz Spiro & Söhne in Böhmisch Krumau. Die V erhandlung in den beiden Klagesachen fand an einem und' demselben Tage: 6 Dezember 1890, statt, und die Entscheidungen haben annähernd gleichen Inhalt. Wir geben daher nachstehend nur die ausführlichere von beiden wieder. Das k. k. Handels-Ministerium und das kgl. ungarische Handels-Ministe rium haben über die Klage der Firma Ignaz Spiro & Söhne, Papier- und