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WenM ßr NiMM Erlchktut wSchmtlich dreimal und zwar DimStag», DounerStagS and Sonnabends. BezagSpreiS vierteljShrlich I Ml. 30 Pfg., dnrch die Post bezogen 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrnfs. rrnd Amgegend. Amtsblatt Inserate werde» Montag», Mittwochs «nd Freitag» bi» spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertiouspreis 15 Psg. pro viergelvaltene KorpuSzeile. Außerhalb deS Amtsgertchtsbezirls WlSdmfs 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Aufschlag. für dir Kgl. Amtshauptmann schäft Weihen, kür das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru MUsdtzuS. sowie für das Kgl. ForSrentamt ru Tharandt- Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, BraunSdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, verzogssuibe «n Lansoer», yvif»»»»,, Kaufbach, Kesselsdorf, Kletnschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Niltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutaaneberg, Niederwartha, OberhermSdors, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedrwalde, Sora, Steinbach bei KeffelSdorf, Ste«bach bet Mohor», Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wllsdruss. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, Mr den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in WilSdrnfs. No. 123. Sonnabend, den 24 Oktober LW8. 67. Jahrs Die Sonn- und Festtagsruhe im Handelsgewerbe in der Stadt Wilsdruff betreffend. Nachdem einem von zahlreichen Handels- und Gewerbetreibenden vec Stadt Wils druff hier eingcreichten Gesuche zu Folge eine Neuregelung der Sonntagsruhe für WilSdrvff wünschenswert erschien wird nach Gehör des Bezirksausschusses für den Bezirk der Stadt Wilsdruff unter Aushebung der zur Zeil gültige-« Vcroronuugen, insoweit sie eutgegeustchenor Beuimmunge« enthalten, die Sonntagsruhe im Handels gewerbe in folgender Weise festgesetzt: Für alle Zweige deS Handelsgewerbes iu offenen Geschäitsstellen wird die fünf- stündige Arbeits- und Geschäftszeit, in der au Sonntagen das HaadelSgewerbe aasgeübt und Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Haadelsgewerbe beschäftigt werden dürfen, ein- schließlich der Zeit für gertnaiügige Versteuerungen und Verpachtungen im allgemeinen auf die Stunden von vormittags 11 Uhr bis nachmittags 4 Uhr festgesetzt. Die Beschäftigung der in nicht offenen Verkaufsstellen, insbesondere Kontoren angcstelltcn Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter bars, wenn für »en em^lnen Fall nicht Ausnahmen bewilligt werden, nur in der Zeit nach beendetem Vormittagsgottes- dienst- bis 1 Uhr nachmittags statlfiaden Für die nachstehenden besonderen Handelsbetriebe und Sonntage gelten folgende Vorschriften: 1. Der Verkauf von Brot und Weiße» BäSerwaren, jedoch mit Ausnahme des Handels mit Konditoreiwaren, ist ohne Einschränkung auch während des Gottes dienstes bis nachmittags 5 Uhr gestaltet 2. Ausschließlich des Vo:mittagsgottesdienstes ist gestattet: n) der Verlaus von Obst in den Obsthütten für die Obstsorten, die gerade geerntet werde«, b) der Handel mit Milch, dieser jedoch nur bis 4 Uhr nachmittags. 3. Der Verkauf von Fletsch und Fleifchware» »st vormittags uv Sommer Von 6 bis 8 Uhr, im Wlnter von 7 bis 9 Uhr, mittags von ^/,11 bis '/,12 Uhr und abends von 6 bis 8 Uhr zulässig. 4. Der Verkauf von Mineralwäffern in Trinkhallen unddrrgletchen, ein- schließlich der hierfür an Sona- und Festtagen unentvehcuchen Arbeiten, z. B. der Bereitstellung der Mineralwässerballons, darf in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober »ach beendetem Vormittagsgottcsdienste uneingeschränkt stattfinden. 5. Das Feilhieten von Nahrnngs- und Genutzmitteln, z- B. warmen Würstchen, Wurst, Eier», Semmclu, cMiawen Kuchen, Oost, Fruwtets und dergleichen, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und anderen öffentlichen Orten, ine vo» Spazicruäogern und Teilnehmern von Landpartie« berührt werden, bleibt von nachmittags 3 bis 8 Uhr nachgelassen. 6 Für den 1. Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertag, des gleiche« am Karfreitag, Totensonntag und für die Bußtage sind lediglich die unter 1 bis 5 aufg-zahlten Ausnah > en von der Sonvlagsiuae nachgelassen. Außerdem darf noch der Verkauf von Blume«, Blumengewinden und Pflanze» am 1. Oster-, Pfingst- und WeihnachlSfeiertuge in der Z U von II bis 2 Uhr, am Totensonntag ts d n zuerst aafgetührten gewöhnlichen Geschäftsstunden stattfinden. 7 An den letzten 4 Sonntagen vor Weihnachten wird die zulässige Geschäftszeit am die Stunden von vormittags 10, bez bei späterer Beendigung deS Gottesdienstes '/,!! Uhr, bis abends 8 Uhr, bez ^,9 Uhr ausgedehnt. 8 Auf den Betrieb der Gast und Schankwirtschasten, auf die Verkehr-- gewerbe und auf den Apothekenbetrieb, insofern es sich bei letzterem nur um Herstellung und Verkauf von Arzneien handelt, finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung. Friseure und Barbiere unterliegen denselben nur insofern, als sie neben ihrem Gewerbe now einen Wa eahaniel betreiben. 9. Der Gewerbebetrieb im Umherzieh-» einschließlich der Tätigkeit der Geschäftsreisenden Hal an Sonn- und Festlagen überhaupt zu ruhen. 10. Außerhalb der dem öffentlichen Handel freigegrbenen Stunden darf ein Ge werbebetrieb in offenen Verkaufsstellen nicht stattfinden. Dieselben find vielmehr ge schloffen zu hallen, bez. unter Beachtung der für die Waren verschiedener Handelszweige festgesetzten verschiedenen Verkaufszeiten gehörig zu verhängen oder zu verdecken. 11. Zuwiderhandlunge» gegen die Bestimmungen vocstehender Bekannt machung weiden nach 8 146a vcr Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 600 Mk., falls Unvermögens mit Hast bestraft. Diese Bekanntmachung tritt am 30. Oktober dieses Jahres in Kraft. Meißen, am 19. Oktober 1908. Die Königliche AmtShanptmannfchaft. Vie sMkeke SMsne ru IWMß verzinst alle Einlagen mit Sie ist geöffnet jede» Werktag — außer Mittwochs — von 8—12 Md 2—4Uhr und expediert auch brieflich. » ExpeditionSlokal: RathauL. Aus Ktadt und Lund. Mitteilungen aus den, Leserkreise für diese Rubrik nehme» wir jederzeit dankbar entgegen. Wilsdruff, den 23. Oktober. — Auf eine Anfrage des Vertreters der Handels- kammer Dresden im Sächs. Etsenbahnratr wurde in der letzten Sitzung der Bescheid erteilt, daß die Erfahrungen, die die sächsische Eiseubahnverwallung mit dem B-tri-b- Von Motorwagen gemacht hätte, nicht bem-di^end ausgefallen seien. Eine Einstellung weiterer Motorwagen ist nicht beabsichtigt worden. "I Di-Zehnmarkschein- sollen erneut werden. Ihre AuS'ühiung sowohl wie das Papier und besonders letzteres sind der Gegenstand lebhafter Kritik gewesen. Die Rcichsdruckerei beschäftigt sich bereits mit der Erneuerung, doch find die Proben noch nicht zum Abschluß gelangt. — Unter dem Vorsitze des Herrn Amtshauptmanns Freiherrn von Oer fand am Mittwoch eine Sitzung T^irksauSschuffes, und zwar wegen b-s Um- und Erweiterungsbaues im amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäude im Hotel Hamburger Hos zu Meißen statt. Die Tagesordnung enthielt nicht weniger als 80 Punkte. Genehmigung sand die Ucbernayme bleibender Verbindlich- der Gemeinde Sora, Wasserleitung be- m ortsstalutarische Beschluß der Gemeinde Grumoach, Anerkennung eer BerufSmäßigkett des derzeitiges Gemeludeoo.standes betreffend; die anderweitige Ordnung der Sonn- und FesttagSrube im Handttsgewcrbe in der Stadt Wilsdruff; das Statut des Ortsarmen verbandes in Wilsdruff; die Vereinbarungen einer größeren Anzahl von Gemeinden mit den Rittergütern daselbst hinsichtlich der Übertragung der den Gutsvorstchern obliegenden Verpflichtung zur Führung der Melde- usw. Register auf die Gemeindevorstände; das Gesuch tus Schankwirtes Schütze in Kleinschönberg — Prinzen- Mühle — um Ausdehnung seiner Schankbefugnis auf die zu erbaaende Saaloergrößerung. Die bedingungSweise Genehmigung wurde beschlossen zum Gesuch August Baumgarts in Garsebach um Konzcssto« zum Kant nen- betrieb und zur M. rkete-derei während des Bahnbaues entlang der Strecke von Wilsdruff bis Taubenheim und zur Einziehung deS Komuntkationsweges Nr. 446 des Flurbuches für Helbigsdorf als öffentlichen Weges. — Die Bausprechstunde» bei der Kö«igliche« Amtshaupimannschail in M-ißcv werden in den Monaten November b!S mit Februar nur am ersten und dritten Sonnabende vormittags von '^9 bis 10 Uhr abge halte«. Die nächste Bausprechstundr fällt auf den 7. November. — Die königliche Amtshauptmannschaft Meißen hat auf eine Eingabe der Mehrzahl der Wilsdruffer Ge- schäftsinhaber nach Gehör Ws Bezirksausschusses be schlossen, di- Sonntagsruh- für Wilsdruff im Sinne der einga gs gedachten Eingabe zu regeln. Das Nähere ist aus der im amtlichen Teile der heutigen Nummer erscheinenden Bekanntmachung zu ersehe». Insoweit den Anträgen der Eingabe nicht entsprochen worden ist (wie zum Beispiel hinstchtlich der V-rkausSzeit der Milchhändler), standen gesetzliche Hindernisse dem entgegen oder die angestelllen Erörterungen ließe« ge- ringtügige Abweichungen wünschenswert erscheinen (so zum Beispiel hinsichtlich der Bäcker. — Et» früherer R-ichstagsabgeordn-ter zu einem Monat G-fängnr- verurteilt. Der Ritter- gulsbesttzer David Alexander Gottfried von Herder auf Schloß Rauenstei« und Wüoschendorf, von 1893 bis 1898 Relchstagtzabq. für Zschopau-Marienberg, hatte sich vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Freiberg wegen fahrlässigen Falscheides zu verantworte». Der Angeklagte ist 50 Jahre alt und hat zwei Söhne als Offiziere t» der sächsischen Armee. Im Jahre 1895 verpachtete v. Herder sein Rittergut Wünschendorf an einen gewissen Lorenz. Bei d^r Verpachtung soll er diesem falsche Angaben über das Gut gemacht haben. Aus diesem Anlaß kam es, als Lorenz zwei Jahre später in Konkurs geriet, auf dem Gutshofe in Wünschendorf zwischen dem Angeklagten und Lorenz zu einem Wort wechsel, in dessen Verlauf Lorenz den Angeklagten mit „Du" ansprach, ihn einen Lump nannte usw. Erst zehn Jahre später richtete nun Lorenz an die Kommandeure des GardereitrrregimentS uud Ulaaearegiments in Rochlitz ein Schreiben, in dem er v. Herber als „ehrlos" und seine Söhne deshalb als nicht geeignet zur Auf nahme in ei« OlfizierkorpS bezeichnete. Auch an de« König richtete er ein gleiches Schreiben. Als v. Herder davon erfuhr, strengte er die Beleidigungsklage gegen Lorenz an, die vor dem Schöffengericht in Leugefeld zur Verhandlung kam und mit der Verurteilung Lorenz' zu 60 Mark Geldstrafe endete. In dieser Verhandlung be schwor v. Herder als Zeuge, daß Lorenz die vorerwähnten Worte nicht gebraucht habe. Ferner sagte er unter Eid aus, er habe Lorenz einen Teil der Kaution vor Aus bruch des Konkurses zurück^ezahlt. Diese Angaben wurden durch die umfangreichen Zeugenvernehmungen in gestriger Verhandlung — eS waren 15 Zeugen geladen — widerlegt Nach zwölfstünbiger Verhandlung verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen fahrlässige» Falsch eides zu 1 Monate Gefängnis. — O-ff-ntliche Stadtgem-i»d-ratssttzu«g am 22. Oktober De» Vorsitz rührt Bürgermeister Kahlen berg er. DaS Kollegium ist vollzählig erschienen. Der Vorsitzende teilt mil, daß das Gutachten des Herrn Ingenieur Fischinger über even. Betriebsvecändecung und Erweiterung des Versocgungsgebietes unsere- Elektri zitätswerkes eisgeganaen ist. Herr Fischinger erbietet sich, gegen besonderes Honvrar bet der Beratung seines Gutachtens im Kollegium zugegen zu sein. St.V. Schlichen maier erachtet es nicht für geboten, von dem Anerbieten Gebrauch zu machen. St.V. Friedrich stellt oen Antrag, bas Gutachten ciiculieren zu lasse« und es in besonderer Sitzung zu beraten. Ec teilt im übrige» mit, daß das Sachsenwerk sich erboten habe, in den be teiligten Gemeinden das erforderliche statistische Material über den zu erwartenden Stromkonsu» kostenlos zu sammeln. St.V. Loßner beiont, daß die Sache dränge, da im gegebenen Falle das D-ubener Werk und in ab sehbar r Z it auch daS Meißner Werk sonst einen Teil des Vecsorgungsgedieces für sich in Anspruch nehmen würden. StV. Schliche»maier erwievert, die Stadt werbe nicht gedrängt. Ec ist gegen jede Erweiterung des VcrsorgungsgebieteS Das solle man den anderen Werke« überlassen StB. Tzschaschel wünscht, daß das Gut achten sofort zirkuliere. Ma» beschließt etsstimmig bas Gutachten zirkulieren zu lassen und unter Verzicht