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Erscheint wöchentlich dreimal aud zwar Dienstag?, Donnerstags and Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich l MI. 30 Pfg., durch die Post bezogen I MI. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrufs. rind Umgegend. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. JuserttouSPreis 15 Psg. pro viergespalteue Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 5V Ausschlag. für die Kgl. Amtshauptmannfchaft Meisten, kür das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat rn Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt ru Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, AMannebertz Birkenhai«, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, vcrzogswaise sansoerg, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Lohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewaldr, Sora, Steinbach bet Keffelsdorf, Stetaba- bei Mohor». Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Druck uud Verlag vou Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in WilSdruff. No. 114. Sonnabend, Sen 3 Oktober 1908. 67. Jahrg. Da in den letzten Tagen im Eisenbahnverkehr eine Zunahme russischer Reisender beobachtet worden ist, die anscheinend aus Besorgnis vor der Cholera das Ausland aufsuchen, hält es das Ministerium des Innern zur Begegnung der Gefahr der Cholera- Einschleppung für geboten, nach § 13 des Seuchengesetzes vom 30. Juni 1900 (Reichs- gesetzbl. Seite 306), Ziffer 1 unter I der Ausfuhrungsbestimmungen hierzu vom 21. Februar 1904 (RcichSgesetzbl. Seite 67) und § 8 der Anweisung zur Bekämpfung der Cholera folgendes zu verordnen. Jede in einen Gemeinde- oder Gutsbezilk zureisende fremde oder ortsangehörige Person, die unmittelbar oder in unterbrochener Fahrt aus Rußland kommt und nicht nachweisen kann, daß sie mehr als 5 Tage vor ihrem Eintreffen Rußland verlassen hat, ist binnen 12 Stunden nach ihrer Ankunft der Ortspolizeibehöide oder, wenn der Gutsvorsteher meldepflichtig ist,der Amtshauptmannschaft mündlich oder schriftlich zu melden. Die Anmeldung liegt neben dem Zureisenden oder seinem gesetzlichen Vertreter den Inhabern oder Verwaltern von Gastwirtschaften, Pensionen oder dergleichen, den Haushaltungsvorständen und Arbeitgebern ob, wo von dem Zureisenden Wohnung oder Arbeit genommen wird. Jede zu meldende Person ist biS zum Abläufe von 5 Tagen seit ihrem Austritt aus Rußland, soweit dtefer Zeitpunkt nachweisbar ist, sonst seit ihrer Ankunft in dem betreffenden sächsischen Gemeinde- oder Gutsbezirke, der Ärztlichen Beobachtung zu unterwerfen. Diese Beobachtung kann gegenüber etwa für die Kartoffel- oder Rüben- ernte zu erwartenden Personen nach der in den angeführten Vorschriften zugelassenen verschärften Art durchgeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verordnung oder die über die ärztliche Beobachtung etwa zu treffenden polizeilichen Anordnungen werden nach 88 45 Ziffer 4 und 46 Ziffer 2 des Seuchengesetzes bestraft. Das Ministerium des Innern will noch ausdrücklich hervorheben, daß zurzeit kein Grund zu einer Beunruhigung besteht. Dresden, den 30. September 1908. Ministerium des Innern. Die unterzeichnete AmlShauplmannfchafl ist an den Reichsbank-Giro-Verkehr an geschloffen. Meißen, am 30. September 1908. 7», Die Königliche Amtshauptmannfchaft. Die Geflügelcholera im Grundstück Nr. 25 zu Helbigsdorf ist erloschen. Meißen, den 29. September 1908. er? Die Königliche Amtshauptmannfchaft. Der Herbstjahrmarkt fi det Ksnntag, den HI. Oktober b. F., von mittags ab und Montag, den I2. Oktober statt. Wilsdruff, am 29. September 1908. «o Der Stadtrat. Kahlenberger. Ans Ktabt und Land. Mitteilungen aus dem Leserkreise sür dtese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Wilsdruff, den 2. Oktober. — Gegen die Choleragefahr. Da in den letzten Tagen im Eisenvahnvcikehr eine Zunahme der russischen Reisenden beobachtet worden ist, die anscheinend aus Be- sorgnis vor der Cholera das Ausland aufsuchen, so erläßt das Ministerium eine Verordnung, um der Gefahr der Verschleppung der Krankheit zu begegnen. Danach ist jede in den G-meide- oder Gutsbezilk zureisenbe fremde oder ortsangchörige Person, die unmittelbar oder in unter- brochener Fahrt ans Rußland kommt und nicht Nachweisen kann, daß sie vor mehr als fünf Tagen vor ihrem Ein treffen Rußland verlassen hat, binnen 12 Stunden nach ihrer Ankunft der Ortspoltzeibehörde oder der Königlichen Amtshauptmannfchaft zu melden. Jede gemeldete Person ist bis zum fünften Tage nach ihrem Austritt aus Ruß- land ärztlicher Beobachtung zu unterwerfen. Das Mini sterium hebt aber ausdrücklich hervor, daß zurzeit kein Grund zur Beunruhigung besteht. — Gemäß §14 des Gesetzes, die staatliche Schlacht- Viehversicherung betr., vom 2. Juni 1898 bez 24. April 1906 sind vom VerwaltungSausschuffe der Anstalt für staatliche Schlachtvieh-Versicherung hinsichtlich der in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. Dezember 1908 statt- fiudenden Schlachtungen die der Ermittelung der Entschädi gungen nach § 2 des angeführten Gesetzes zu Grunde zu legenden Durchschnittspreise für die einzelnen Fleischgaitun gen sür je 50 Kg Schlachtgewicht wie folgt festgesetzt worden: Ochsen: 1) vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwertes bis zu 6 Jahren 78,— Mk., 2) junge fleischige — ältere ausgemästete 73,— Mark, 8) mäßig genährte junge - gut genährte ältere 66,50 Mk., 4) gering genährte jeden Alters 58,50 Mk., 5) a. magere 48,- Mk., b. abgemagerte, soweit sie nicht nach 8 1 Lffr 1b des Gesetzes von der Versicher- uns ausgesflossen sind 35 Mk- L. Kalben und Kühe: vollfleischige, ausgemästete Kalben höchsten Schlacht- Urtes Mk., 2) vollfleischige, ausgemastete Kühe bis zu 7 Jahren 72,- Mk., 3) sicherung ausgeschlossen sind 30,— Mk L Bullen' 1t vollfleischige höchsten Schlachtwertes 69,— Mk., 2) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere 65,50 Mk 3) ge- ring genährte 61,— Mk., 4) a. magere 45 Mk. 8 abae- magerte, soweit sie nicht nach § 1 Zffr. 1b des Gesetzes von der Versicherung ausgeschloffen sind 40 Mk. O Schweine: 1) vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwertes und zwar der feineren Rassen und deren Kreuzungen im Alter bis zu 1^ Jahren 65,— Mk. 2) fleischige 62,50 Mk., 3) gering entwickelte Mastschweine, sowie ausgemästete Schnitteber (Altschneider) und ausge mästete Sauen 58,— Mk., 4) nicht ausgemästete Sauen, Schnitteber (Altschneider), Zuchtsauen und Zuchteber 43 Mk. r) a. magere, bez. im Ernährungszustände zurückgebliebene Tiere 30,— Mk. b. abgemagerte, soweit sie nicht nach ß 1 Zffr. 1b des Gesetzes von der Versicherung ausge schlossen sind 28— Mark. — Die F -ge einer Einheits-Stenographie beschäftigt seit längerer Zett nicht nur die struographrscyen Kreise, sondern auch die Regierungen und Volksvertretungen. Die stenographischen Schulen haben schon im vorigen Jahre einen Systemausschuß gewählt, um ein Einheits system zu schaffen, das dann im Einvernehmen mit dem Reichsamt des Innern einer amtlichen Stenographie- Konferenz vorgelegt werden sollte. Aber der Zwist der einzelnen Stenographieschulen hat den Zusammentritt dieses Ausschusses bisher verhindert, und das Reichsamt des Innern hat deshalb nach einem anderen Wege gesucht, um zum Ziele zu gelangen. Es hat in Aussicht genommen, zunächst Vertreter der bundesstaatlichen Regierungen ein zuberufen, und durch diese „Vorkonferenz" das Verfahren und den Geschäftsgang der eigentlichen Stenographie- Konferenz festsetzen zu lassen Die Zusammenkunft der Regierungsvertreter war schon für Anfang Juni an- gekündigt, dann aber wieder vertagt worden, und man hielt damit den Plan für begraben. Demgegenüber er fährt jetzt die „Frkf. Ztg.", daß die Vorkonferenz doch noch Ende Dezember zusawmentreten soll. — Immer hübsch langsam! — Die Verbreitung ves Esperanto. Bei dem großen Jnierrsse, bas sich jetzt überall für diese Welt sprache zeigt, dürfte es unsere Leser zweifellos interessieren, etwas über die Verbreitung dieser interessanten Sprache zu hören. Der Verfasser des Esperanto ist bekanntlich der russische Arzt Dr. L. Zamenhof in Warschau, der seine Weltsprache 1887 der Oeffentlichkeit übergab. Lange Jahre machte Esperanto nur sehr kleine Fortschritte, bis die Bewegung seit 1904 in ein schnelles Fahrwasser kam. Es gab im Januar 1904 116 Esperantovrreine, im Januar 1905 deren 188, im Januar 1906 deren 306, im Januar 1907 deren 482 uud im Januar 1908 bereits 865 Esperanttstenvereine. Bis zum 5. August dieses Jahres war die Zahl der Esperanttstenvereine bereits auf 1057 gestiegen, von denen sich 15 in Afrika, 23 in Asten, 163 in Amerika, 18 in Australien und 838 in Europa befinden. Die meisten Esperantistenvereine befinden sich in Europa in Frankreich mit 207 und in England mit 158 Esperantovereinen, denen Deutschland mit 87 erst in weitem Abstand folgt. In Deutschland wird die Espe rantosprache von mehreren Verbänden besonders in der letzten Zeit sehr energisch zu verbreiten gesucht, und Kaiser Wilhelm hat sicher zu den letzten Erfolgen des Esperanto mit dadurch beigetragen, daß er sagte, er habe sich davon überzeugt, daß die Einführung des Esperanto bet allen Völkern der Erde keine Phantasterei mehr sei, sondern sich ver tirklichen lasse. Esperanloauskunftsstellen gibt es nun bereits in 288 Orten der Erde, von denen sich 18 in Deutschland befinden und vou denen die Auskunft»- stelle d. V. D. E. in Leipzig, Csrolinenstrsße 12, gegen Einsendung der Selbstkosten von 15 Pfg. in Briefmarken an Interessenten ein Esperantolehrbuch zum Selbstunter richt portofrei versenden. - Geistliche Kritik auf der Kanzel. Wir berichteten kürzlich über die Kritik des Pastors Ha. in Zittau, der als amtierender Geistlicher bei einer Beerdigungs feierlichkeit vor einer zahlreichen Trauerversammlung von der Kanzel der städtischen Begräbniskirche die Tätigkeit der die Verstorbene während ihrer Krankheit behandelnden Aerzte einer öffentlichen Kritik zu unterziehen für ange bracht hielt, indem er in seiner Grabrede betonte, die Aerzte hätten „törichterweise" der Kranken Hoffnung auf Genesung gemacht, bezw. sie über die Schwere ihrer Krankheit „getäuscht". Nunmehr beschäftigt sich auch die sächsische Geistlichkeit mit der Angelegenheit des Zit lauer Amtsbruders, soweit die Geistlichkeit der liberalen Richtung angehört, und der bekannte Führer der sächsische« liberalen Geistlichen, Pastor Klotz, schreibt in seinem Organ folgendes: „Eine ungehörige Kritik" hat sich ein sächsischer Geistlicher auf der Kanzel erlaubt. Bet einer Trauerrede erwähnte er, die Aerzte haben der Ver storbenen törichterweise Hoffnungen auf Genesung gemacht und sie über den Ernst ihrer Lage getäuscht. Die Aerzte reichten Beschwerde ein und die kirchliche Oberbehörde er kannte die Berechtigung dieser Beschwerde an. Gewiß wird ein ernster Christ sich und die Seinen nicht im Un- klaren lasten wollen, wenn die Scheidestunde naht, aber einmal scheint im vorliegenden Falle eine Besserung nach ärztlichen Ermessen aber noch nicht ausgeschlossen gewesen zu sein, und dann kann eine rücksichtslose Mitteilung über die Nähe des Todes nur die einzige Folge haben, einen entsetzlich schweren Todcskampf statt eines sanften Endes herbeizuführev. Der Geistliche hat hier nicht bas Recht, den Aerzten Vorschriften zu machen, er mag ja seinerseits zur rechten Zeit, (wenn er von der Krankheit vorher wußte) den Kranken auf Gedanken an das Ende hinführen. Hält er das Verfahren des Arztes nicht für richtig, so steht ihm der Weg mündlicher oder zur Not schriftlicher Auseinandersetzung offen, aber öffentlich, und vollends in scharfer und verletzender Form in solchen Dingen Kritik zu üben, davor sollte sich ein Geistlicher um der Kirche willen sorgsam hüten. Das wäre in solcher Weise und an solcher Stätte kaum als letztes Mittel zu- lässig, wenn alle Vorstellungen vergeblich gewesen wären." -- 5 2k Ehescheidungen in Sachsen. In der „Zeitschrtit des K. S. Slatlstischen Laubesamtes" (53- Jahrg. 2. Heft) hat Herr Dr. Paul Kolmann, Gioßh. Oldenb. Geh. Oberregierungsrat in Dresden, vor kurzem die Ergebnisse einer auf genauen Unterlagen be ruhenden Erhebung, welche hauptsächlich die Jahre 1904-1906 umfaßt, veröffentlicht. Wir entnehmen der bedeutsamen Arbeit folgende Mitteilungen: Die Zahl der Ehescheidungen in Sachsen oetrug im Jahre 1906 1498; davon betrafen 226 solche Ehen, die nicht in Sachsen geschloffen waren, während umgekehrt 192 in Sachsen geschloffene Ehen io anderen Bundesstaaten gelöst wurden. Im dreijährigen Durchschnitt (1904—1906)