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währen» seiner Hast vrei notorisch ernste Krankheiten durchgemacht hat; 5. daß eine weitere Haftdauer nicht nur lebenverkürzend wirken könne, sondern aller Wahr- scheinlichkrit nach auch werde; 6. diese Gutachten stützen sich nicht auf subjektive Aeußerungen auf objektiven Be stand; 7. diese Gutachten sind in völliger Uebereinstimmung von de» Sachverständigen Krause und Siörmer abgegeben worden, die beide al« Kapazitäten angeiprochen werden können. ES wurde ferner geltend gemacht, daß die Vcr- Handlungsfähigkeit des Fürsten schon deshalb in abseh barer Zeit nicht für vorliegend erachtet werden könne, weil der Fürst trotz mehrtägiger Pause und der geringen Stundenzahl der täglichen Verhandlungen in dem abge schlossenen Verfahren mehrfach zusammengebrochen ist. Wie der „Berl Lokalanz." noch erfährt, ist das Be finden des Fürsten Eulenburg so ungüning, daß an eine Uebersiedelung des Patienten nach seiner Privalwohnung nicht gedacht werden konnte. Die zur Bewachung oeS Fürsten in der Charitö sttationierenden Kriminalbeamten wurden zurückgezogen. Die Cholera in Berlin! Montag abend wurde die 28jährige Gattin Appolina des vor fünf Tagen aus Petcrhof in Berlin eingetroffenen 49 jährigen Staatsrates im russischen Ministerium Valdemar Grigolewski unter dringenden Choleraverdacht in das Rudolf Virchow-Krankenhaus eingeliefert. Die Frau fand in der Cholerabaracke Ausnahme, in der schon seit längerer Zeit 40 Betten zur Internierung etwaiger Cholerakranke reserviert find. Der Gatte der Erkrankten wurde ebenfalls sofort isoliert und in der sogenannten Baracke für Choleraverdächtige untergebracht. Ferner wurde« die beiden Chauffeure des vom Verbände für erste Hilse gestellten Krankenautomobils, welche die beiden Ruffen nach dem Virchow-Krankenhause gebracht hatten, zur Sicherheit zurückbehalten und isoliert. Dem „B. T " zufolge wurden unter dem Verdacht der Choleraerkrankung gestern nachmittag vier wettere Personen in da- Vtrchow-Krankenhaus eingeliefert, darunter befinden sich zwei Ruffe». Gi« Jesuiteustückchen. Die „Köln. Vollzig." sendet in Rr. 808 einen ver gifteten Pfeil gegen den Protestantismus, indem sie be- hauptet, daß „im Jahre 1870 die größere Opferwilltakeit auf selten der Katholiken gewesen sei". Und wie beweist politische Rnnbscha«. Wilsdruff, den 23. September. Deutsches Reich. Fürst Eulenburg aus der Hast entlaste«. Schon in den letzten Tagen kursierten Gerüchte, daß sich da« Best,de» des Fürsten Eulenburg wesentlich ver schlechtert habe. Und da nun die Zimmer in der Charilö, die er gegenwärtig bewohnt, demnächst zu anderen Zwecken gebraucht werde«, so wurde die Frage brennend, ob der Fürst nunmehr in einer privaten Heilanstalt untergebracht werden würde, oder ob er aus der Haft entlassen werden soll. Die Verteidiger des Fürsten haben diese Konstellation benutzt, um von neuem ihren Antrag auf Haftentlassung einzubringen, und diesmal sind sie damit durchgesrungen Es wird nämlich gemeldet: Berli«, 22 Sept. Gemäß dem Anträge des Verteidigers Justizrats Wronker wurde heute durch Beschuß der Strafkammer 7 des Königlichen Land- gerichts 1 die Haft des Fürsten Eulenburg ent gegen demAntrage desOberstaatSanwalts auf gehoben. Der Antrag des Verteidigers und der Ge- richtsbeschluß stützen sich auf das Gutachten des Geh. Medizinalrats Or. Krause von der CharitS und des Gerichtsarztes Or Störmer, welches besagt, daß der Fürst iu absehbarer Zeit nicht verhandlungs- fähig sein wird, und daß seine Haft lebens- verkürzend wirke, der Gesundheitszustand des Fürsten habe sich fortdauernd verschlechtert. Wie der Berliner „Lok.-Anz." meldet, sind für den Beschluß der Strafkammer folgende Gründe maßgebend gewesen: „Maßgebend für die Freilassung waren die Gutachten, die von dem Geh. Mediztnalrat Professor Krause alS dem die Behandlung leitenden Arzt der Charis und dem Medizinalrat Or. Strömer als Ge- richtSarzt eingeholt worden waren. Auf Grund dieser Gutachten der beiden Sachverständigen wurde dem Antrag des Verteidigers Justizrat Wronker stattgegeben und der Fürst ohne Stellung einer Bürgschaft und ohne künftige polizeiliche Bewachung auf freien Fuß gesetzt. Es wurde geltend gemacht, 1. daß der Fürst zurzeit nicht verhand- lungtzfähig ist- 2. daß er auch in absehbarer Zeil nicht derhandlungsfähig ist; 3. daß sei« Geisteszustand sich «ährend der Haft entschiede» verschlechtert hat; 4. daß er sie das? Für die freiwillige Krankenpflege habe die vor wiegend katholische Rhetnprovinz fünfzeynmal soviel auf gebracht als Brandenburg und Berlin. Ohne die Leistungen der Katholiken herabzusetzen, mutz gegen eine solche Beweisführung Verwahrung eingelegt werden. I« der Rhetnprovinz ist der evangelische Teil der Bevölkerung der wirtschaftlich bei weitem kräftigere. Nur dadurch, daß die „Köln. VolNztg." dirseu Umstand, der ihr bestimmt bekannt ist, wider besseres Wisse» nicht i» Rechnung stellt, kommt sie zu dem unerhört frechen Dummeajungenschwatz, die Opferwilligkeit sei 1870 auf feiten der Protestanten geringer gewesen. Der Streit um de« kleine« Grafe» Kwilecki nimmt kein E»de. Die Frage, ob der kleine Graf das eigene Kind der hoch in den fünfziger Jahren befindlichen Gräfin Isabella Kwilecki oder ob das Kind u»tergeschoben sei, stan» bekanntlich tm Mittelpunkt deS vor fünf Jahren in Berlin stattgehabten großen Strafprozesses. Die Bahn wärtersfrau Meyer führt seit dieser Zeit gegen das Ehe- paar Kwilecki einen Zivilprozeg; sie behauptet, der alS Graf Josef ausgegebene Knabe sei ihr Kind und habe einen österreichische« Offizier zum Vater. Der erste Zivilsenat des Oberlaudesgertchts zu Posen verhandelte nun am Sonnabend m der erwähnten Klage dex Bahn» Wärtersfrau Meyer gegen die Gräfin Isabella und des Grafen Zbigniew Wensin ski-Kwliecki aus Wroblewo wegen Herausgabe des kleinen Grafen. Es wurden zwei Zeugen vernommen, die zugunsten der Meyer aussagten. Zunächst bekundete Oekonomirrat und Rittergutsbesitzer Baake daß die GE« Kwilecki ihm gegenüber eingeräumt habe, daß das Kind untergeschobes sei. Auch die Aussage des hierauf vernommenen Rechtsanwalts Dr. FiltmowSkt aus Krakau war lür die Gräfin ungünstig. Die Per- »eymung dieser beiden Zeugen dauerte steoen Stunden. Das Urteil soll in einem spätere« Termin gesprochen werde«. Ausland. Die Kol»»ialstaate«. Belgien ist durch tue Angliederung des Kougostaates sowohl nach der Ausdehnung seines Besitzes wie nach der Zahl der darauf wohnenden Eingeborene« die vierte Kolonialmacht der Erde geworden. England nimmt natürlich in beide« Beziehungen die erste, Frankreich die zweite Stelle ei«. Der FlächeuauSdehnung seiner Kolonien nach ist Deutschland der Einwohnerzahl «ach Holland die dritte Macht, und ihnen folgt Belgien unmittelbar. Die Mlstt ßr MsM NN- Umgegend Amtsblatt Inserate werde« Montag», Mittwoch» and Freitag» bi» spätesten» 12 Uhr angenommen. J«sertio«Sprei» 15 Psg. pro viergeipalteue KorpnSzeile. Außerhalb de» AmtSgntchtsbHrkS WNSdmfs 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 »/, Ausschlag. Erscheint wScheutiich dreimal und zwar DieuStag», DouuerStag» und Sormabe ud». Bezugspreis vierteljShrllch I MI. SO Psg., durch die Post bezog«» 1 MI. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 8. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Mr die Kgl. Amtshauptmann schäft Weihen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat in sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf verzogowal-e sm »«ms»er-, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdarf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck uuv Verlag vo»IArthur Zschunke, MlSdruss. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für dm Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. 1 67. Jahrg. No. 11« Donnerstag, den 24 September 1W8 Die Eintalerstücke deutschen Gepräges gelten seit dem 1. Oktober 1907 nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist aber feiten des Bundesrats nachgelassen worden <vergl. die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Juni 1907 ReichSgesctz-Bl. S. 401 und oic Verordnung sämtlt er Ministerien vom 3. August 1907 G.- u. V.-Bl. S. 159), daß die Taler dieser Gattung bei den Reichs- und Landeskassen zu dem Wert§- Verhältnisse von drei Mark gleich einem Taler «och bis zum 30. September 1908 sowohl in Zahlung als auch zur Umwechslung angenommen werden. Zur Vermeidung von Verlusten wird auf diese« bevorstehende« Frist- «blauf nochmals mit dem Bemerke« aufmerksam gemacht, daß die Verpflichtung oer Reichs- und Landeslassen zur Annahme und zum Umtausch auf durchlöcherte uud anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münz stücke keine Anwendung findet. Die österreichischen Vereinstaler sind bereits seit dem 1. Januar 1901 außer Kurs gesetzt (vergl. die Verordnung vom 15. Dezember 1900 G. u. V.-Bl. S. 957) u d werden daher nicht mehr eingelök. Dresden, den 21. September 1908. Finanzministerium. Das tm Grundbucht für Groitzsch, Groitzscher Anteils Blatt 13 auf den Namen Aarl Franz Haugk eingetragene Grundstück soll am n. November IY08, vormittags w Ahr, — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 65,5 Ar groß und auf 4600 Mk. — Psg. geschätzt. Es besteht aus Wohnhaus mit Scheune uud Schuppengedäude, Nr. 17 des Brandkatasters, Hofraum, Gärten und Feld und liegt in Groitzsch am sogenannten Ziegelciwege. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 4. September 1908 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche deS Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des ver steigerten Gegenstandes tritt. Wilsdruff, den 12. September 1908. nr La 8/08 Nr. 2. Aoniglicher Amtsgericht. Donnerstag, den 24. September 1908, nachmittags 6 Uhr öffentl. Stadtgemeinderatssitzung. Die Tagesordnung hängt im Ratbause aus. «ro Wilsdruff, den 23. September 1908. Der Bürgermeister. Kaylenberger. Bekanntmachung, den Aram- und Viehmarkt in AStzschenbrsda betr. Da verschiedentlich über die Zett der Abhaltung des diesjährigen hiesigen Herbft- marktes und namentlich in Interessentenkreisen Zweifel aufgetaucht sind, wird ytermit zur Kenntnis gebracht, daß der nächste Kram- und Viehmarkt uud zwar der Kram markt am So««1ag und Montag, de« 15. ««d 16 November 1968 und der Vieymartt am Mo«tag, de« 16. November 1968 stattfindet. Der frühere September-Markt ist auf Juni verlegt worden. Kötzschenbroda, am 22. September 1908. »78 Der Gemei«devorsta«d. Schuller.