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Papierzeitung
- Bandzählung
- 16.1891,27-52
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-189102704
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- SLUB Dresden
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- Ausgabe
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- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 16.1891,27-52
-
- Ausgabe No. 27, 2. April 681
- Ausgabe No. 28, 5. April 705
- Ausgabe No. 29, 9. April 729
- Ausgabe No. 30, 12. April 753
- Ausgabe No. 31, 16. April 777
- Ausgabe No. 32, 19. April 801
- Ausgabe No. 33, 23. April 833
- Ausgabe No. 34, 26. April 861
- Ausgabe No. 35, 30. April 885
- Ausgabe No. 36, 3. Mai 913
- Ausgabe No. 37, 7. Mai 937
- Ausgabe No. 38, 10. Mai 965
- Ausgabe No. 39, 14. Mai 993
- Ausgabe No. 40, 17. Mai 1021
- Ausgabe No. 41, 21. Mai 1049
- Ausgabe No. 42, 24. Mai 1077
- Ausgabe No. 43, 28. Mai 1105
- Ausgabe No. 44, 31. Mai 1129
- Ausgabe No. 45, 4. Juni 1153
- Ausgabe No. 46, 7. Juni 1177
- Ausgabe No. 47, 11. Juni 1205
- Ausgabe No. 48, 14. Juni 1233
- Ausgabe No. 49, 18. Juni 1261
- Ausgabe No. 50, 21. Juni 1289
- Ausgabe No. 51, 25. Juni 1317
- Ausgabe No. 52, 28. Juni 1341
-
Band
Band 16.1891,27-52
-
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- Papierzeitung
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754 PAPIER-ZEITUNG. No. 30 6. Jahresbericht der Papierprüfungs-Anstalt von Otto Winkler. Leipzig, Uferstr. 8. Die bereits im vorjährigen Berichte gezeigte stetige Entwickelung der Anstalt, sowie die zunehmende Benutzung derselben kann auch im letzt vergangenen Jahre nachgewiesen werden. Die Anstalt ist im Jahre 1890 wiederum reichlicher als im Vorjahre mit Prüfungsaufträgen betraut worden, von denen 48 pCt. mehr als 1889 eingingen. Während bis dahin Papierfabrikanten die grösste Zahl der Auftrag geber stellten (im vorigen Jahre noch waren 43 pCt. der Aufträge von Papier fabrikanten eingesandt', sind es im vergangenen Jahre namentlich Ver braucher: Behörden, Privatleute, Buchhändler, Buch- und Steindrucker usw., welche etwa die Hälfte der Aufträge gaben, während am Beste Papier fabrikanten den grösseren und Papierhändler wie bisher den kleineren Antheil hatten. Dass sich der deutsche Verlagsbuchhandel jetzt mehr als früher bemüht, die von ihm verwendeten Papiere vor dem Bedrucken untersuchen zu lassen, kann hierbei anerkennend erwähnt werden. Es ereignete sich im verflossenen Jahre öfter, dass die Proben grosser Lieferungen, welche zur Untersuchung kamen, als minderwerthig oder un zweckmässig erkannt und von der Anstalt bezeichnet wurden, wodurch den betreffenden Auftraggebern recht erhebliche Nachtheile, vielleicht auch Prozesse und sonstige Ungelegenheiten erspart wurden. Dagegen waren auch die Fälle nicht selten, in denen die Prüfungen und die Nachforschung nach Mängeln am Papiere zu spät eingefordert wurden, und zwar erst dann, als die Waare verarbeitet war, oder am Lager bedenk liche Veränderungen an Farbe und Festigkeit usw. zeigte. Anderseits sind einzelne Firmen des Buchhandels bereits zu der all gemein empfehlenswerthen Praxis übergegangen, keine Papiere für bessere Werke oder Zeitschriften, Noten u. dgl. anzunehmen, ohne mindestens die ein fache Kontrllprobe auf vorschriftsmässige oder zweckentsprechende Lieferung, für welche die Anstalt besondere Abonnementsbücher mit billigen Sätzen eingerichtet hat, einzufordern. Auf diese Einrichtung kommen wir in diesem Berichte noch zurück. Aus der Thatsache, dass in früheren Jahren fast ausschliesslich Prüfungen an Akten-, Urkunden- und Bücherschreib-Papieren vorgenommen wurden, während in den letzten Jahren schnell zunehmend öfter auch feine Druck papiere, Chromo- und Werkdruck-, auch Streich-, Filtrir- und Lösch-Papiere zur Untersuchung eingesandt wurden, erklärt sich die erhebliche Zunahme der Aschenbestimmungen, welche im verflossenen Jahre die Zahl von 354 erreichte (gegen 88 im Vorjahre). Die nächstgrosse Zahl, und zwar 290, erlangte die mikroskopische Faserbestimmung (gegen 113 Aufträge im Vorjahre und 51 im Jahre 1888). Diese Zunahme ist, gleich der bedeutenden Vermehrung des Leimungs nachweises (mit 233 Prüfungen gegen 90 im Vorjahre), auf dieselbe vor genannte Ursache zurückzuführen. Für die Begutachtung, ob ein Druckpapier brauchbar und zweckmässig gearbeitet ist, sind eben Faserbestimmung, Aschengehalts- und Leimungs nachweis unentbehrlich. Gleiches gilt von den Streichpapieren für Bunt papierfabrikation, von Filtrir- und Löschpapieren. Bei den letzteren Waaren tritt natürlich anstelle der Leimungsprüfung die Untersuchung der Filtrations schnelligkeit und Reinheit des Filtrats, resp. der Saugfähigkeit. Festigkeitsprüfungen, welche an Druckpapieren sehr selten, dagegen fast immer an besseren Schreib- und Kontobuchpapieren, auch an Packpapieren vorzunehmen waren, wurden im letzten Jahre 221 ausgeführt, (gegen 70 im Jahre 1889). Seltener wurde der Nachweis über den Widerstand gegen Reiben und Knittern verlangt (43 Prüfungen), obwohl diese Probe bei Schreib und Druckpapieren gleich nutzbringend vorzunehmen ist und ein rocht brauch bares Mittel zur Erkennung gewisser Eigenschaften der Papiere bietet. Noch seltener wurden Proben an Falzstreifen, d. h. Papierstreifen mit mehrfachen, unter stets konstantem Druck hergestellten Fälzen (Brüchen) verlangt, um den Festigkeits- und Dehnungsverlust beim gefalzten, gegenüber dem ungefalzten Papiere festzustellen. So wichtig diese Probe bei Kontobuchpapieren ist, und so nützlich sie sich für Beurtheilung der Packpapierqualität erweist, scheint man doch nicht allgemein den Werth solcher Prüfungsergebnisse gegenüber den Kosten, die diese Methode verursacht, anzuerkennen. Oefter als im Vorjahre wurden Totalprüfungen an Kanzlei- und Konzeptpapieren nach Vorschrift der preussischen Behörden gefordert, während Spezialprüfungen, z.B. Holzschliffnachweis (47 Prüfungen), Prüfung auf Chlor und Säure (33 Untersuchungen) Saugfähig keitsbestimmung (50 gegen 52 im J. 1889) auch Prüfungen von Filtrirpapieren und dergl. in ähnlichem Umfange wie im Jahre 1889 vorkamen. Prüfungen auf Probemässigkeit oder auf vorschriftsmässige Lieferung einer Papiersorte sind 176 verlangt worden (gegen 28 im Jahre 1889). Die unerwartet starke Zunahme solcher Prüfungsaufträge und die ständige Ertheilung solcher seitens einzelner Auftraggeber lässt erkennen, dass diese seit dem Jahre 1886 anfänglich mit Zögern von uns eingeführten Gutachten den Bedürfnissen entsprechen. In ähnlicher Weise mehr als sonst sind Gutachten über Zweck mässigkeit verschiedener Papiersorten verlangt worden, und zwar 97 Prü fungen gegen 19 im vorigen Jahre. Derartige Prüfungen umfassen oft eine Reihe genauerer Einzelprüfungen. So sind besonders Faser- und Aschenbestimmungen, mag es sich um Schreib-, Druck-, Lösch-, Filtrir- oder Pack-Papiere handeln, oft unumgänglich nöthig. Diese Prüfungen erfordern demnach in Anbetracht des dafür festgesetzten Betrages oft unverhältnissmässig viel Arbeit, denn der sicheren Grundlagen dürfen die Gutachten keinesfalls entbehren. Aber einerseits muss jeder Billigdenkende zugeben, dass oft geschäftliche Rücksichten die Belastung durch die Kosten von zeugnissfähigen Total prüfungen, welche eine Preisermässigung im Interesse der Genauigkeit nicht erfahren können, kaum erlauben, anderseits bedeutet jede Prüfung doch immer eine willkommene Bereicherung der Erfahrung im Prüfungswesen, so dass auch die Anstalt dabei befriedigt sein kann. Das sind die Erwägungen, welche die Anstalt seinerzeit zur Einführung der Prüfungen auf Zweckmässigkeit und vorschriftsmässige Lieferungen be wogen und zur Beibehaltung auch in Zukunft veranlassten. Ueber die genauen Untersuchungsergebnisse, nach welchen sich die Nichtvorschriftsmässigkeit, Untauglichkeit oder auch die Annehmbarkeit heraus gestellt hat, wird dem Auftraggeber gegen Nachzahlung des tarifmässigen Betrages für die in Betracht kommenden einzelnen Prüfungsarten Zeugniss zugesandt. Oft ist dem Auftraggeber nämlich als Unterlage für weitere Maassnahmen ein Zeugniss oder ein spezieller) Nachweis erwünscht. Diese zu erlangen genügt dann ein Antrag, auf welchen die bereits gewonnenen Ermittelungen, welche die Anstalt vorerst als ihr Eigenthum betrachtet, durch weitere, im vollen Umfange der zeugnissfähigen Prüfung vorgenommene Untersuchungen kontrollirt werden. Wurde z. B. in einem Gutachten über vorschriftsmässige Lieferung an gegeben:- »dass der Faserstoff nicht entspreche«, und wünscht der Antrag steller nun nähere Angaben über den mikroskopischen Befund, so kann gegen Nachzahlung von 5 M. für die mikroskopische Faserbestimmung das be treffende Einzelzeugniss nachbezogen werden. Von allgemeinem Interesse dürften einige Fälle sein, welche besondere, bisher noch nicht oder nicht in dem Maasse an die Anstalt getretene An forderungen stellten. Der eine betrifft die dauernde Veränderung an Grösse der Fläche, welche ein befeuchtetes Papier nach dem Trocknen aufweist, oder die vorüber gehende Ausdehnung im feuchten Zustande, Erscheinungen, welche für die Buntdrucktechnik begreiflicherweise von Interesse sind. Nach den freilich noch wenig umfassenden Untersuchungen zeigt sich, dass verschiedene Papiere in sehr verschiedenem, und oft erheblichem Maasse die Eigenschaft besitzen, sich nach dem Befeuchten auszudehnen und durch nachheriges Trocknen dauernd ihre Fläche zu verändern, sodass eine Untersuchung in dieser Richtung für Buntdruckereien sehr werthvoll sein kann. Ferner wurde die Anstalt durch einige Nachfragen nach der Ursache des Vergilbens bei Papieren, die aus den besten Fasern gearbeitet waren, darauf geführt, in dieser Richtung Untersuchungen anzustellen. In dieser Frage lässt sich bereits so viel sagen, dass in einigen Fällen die Beschaffenheit des Harzleims die Hauptrolle gespielt, in anderen da gegen geringe Mengen von Eisen und Mangan, welche in manchen Fällen sicher den Füllstoffen anhaften, in anderen den Betriebswässern entstammen können. Jedenfalls wären ausgedehnte Untersuchungen über die Ursachen des Vergilbens von grosser allgemeiner Wichtigkeit; freilich keine leichte Aufgabe! Einstweilen muss jeder Beitrag, welcher dazu dient, Aufklärung in die beim Vergilben sich abspielenden Vorgänge zu bringen und damit die Mittel zur Beseitigung dieses Uebelstandes aufzufinden, mit Freuden begrüsst werden. Soweit es ihr möglich, wird unsere Anstalt dieser Frage auch weiterhin die gebührende Beachtung schenken. Auch ein Fall, der Anlass zu einer Beschwerde über unsere Angaben gegeben hat, dürfte allgemeines Interesse bieten. Er läuft auf die Frage hinaus: Soll man Stoffe wie Holzschliff, wenn sie in sehr ge ringen Mengen vorhanden sind, verschweigen oder nicht?« und wo ist dann die Grenze? In unserer Anstalt war bei einer Faserbestimmung eine geringe Menge Holzschliff gefunden und im Zeugniss angegeben worden. Gegen diesen Be fund wurde durch den Lieferanten des Papiers Einspruch erhoben, welcher sich darauf stützte, dass nach einer von ihm veranlassten Bestimmung von anderer Seite Holzschliff nicht als Bestandtheil angegeben war. Nachdom vom Abnehmer an der gleichen Stelle eine Bestimmung mit Rücksicht auf den Holzschliffgehalt eingefordert worden war, war zwar im Zeugniss erklärt, dass »Holzschliff nicht vorhanden sei«, aber in einem Begleitbrief mitgetheilt: »dass das Papier wohl Spuren von Holz schliff enthalte, dass aber derartig geringe Mengen eines Faserstoffes im Prüfungszeugniss keine Aufnahme fänden, weil es sich wohl nur um eine mehr oder weniger zufällige, und die Güte des Papiers kaum beeinflussende Beimengung handeln dürfte.« Demgegenüber vertritt die Leipziger Anstalt jedoch die Auffassung, dass der thatsäch liehe Befund stets in das Zeugniss gehört, und nur die mehr oder weniger subjektive Meinung über den Einfluss dieses oder jenes Stoffes einem begutachtenden Begleitschreiben vorbehalten werden darf. Im vorliegenden Falle, wo das Papier nach Behandlung mit Phloroglucin und Salzsäure dicht rothgesprenkelt aussah, und mit Hilfe der Lupe auf dem □cm sicher über 40 oberflächlich gelegene Holzschliffpartikel zu zählen waren, ist es doch sehr fraglich, ob diese Beimengung ohne ungünstigen Einfluss sei. Jedenfalls war mehr Holzschliff darin, als dass es gerechtfertigt gewesen wäre, nur von Spuren zu sprechen. Uebrigens ist es wohl möglich, auch im Zeugniss kurz auszudrücken, ob der Antheil ein erheblicher ist oder nicht, um irrigen Vorstellungen über die Menge und daraus sich ergebenden unliebsamen Konsequenzen vorzu beugen. Der Vorwurf übermässiger Strenge dürfte der Anstalt aus ihrem Verfahren kaum zu machen sein. Bezüglich der Konsequenzen, welche im Handel aus dem Befunde von Spuren Holzschliffs zu ziehen sind, steht sie übrigens auf dem Boden der Verkaufsbedingungen von Papier, welche in Nr. 24 der Papier-Zeitung abgedruckt sind, und an deren Redaktion der In-
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