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PAPIER-ZEITUNG. No. 50. Verein der Holzzellstof-Fabrikanten. Generalversammlung, 13. Juni 1891, vormittags 10 Uhr- im Frankfurter Hof zu Frankfurt a. Main. Anwesende: Namen Firma Ort Moritz Behrend, Kommerzienrath Philipp Dessauer, Kommerzienrath Ph. Disch Ferd. Eppen Charles E. Escott Dr. Gottstein Gustav Güntter-Staib Carl Haas Otto Hoesch Carl Hofmann Georg Leinfelder Dr. Max Müller W. Müller A. Nowotny Ph. Offenheimer Roemer, Direktor M. Sembritzki, Dir. Wilhelm Sutter G. Schultz Varziner Papierfabrik, Akt.-Ges. Akt.-Ges. für Maschinenpapier fabrikation Kostheimer Zellstoff-Fabrik J. H. Eppen Chemiker Schlesische Sulfit-Zellstoff-Fabrik Feldmühle Wochenblatt Zellstoff-Fabrik Waldhof Hoesch & Co. Papier-Zeitung Georg Leinfelder Papierstoff-Fabrik, Akt.-Ges. Chemiker Zellstoff-Fabrik Heidenau vorm. Th. Praetorius Zellstoff-Fabrik Okriftel Papierfabrik Baienfurt Akt.-Ges. der K. K. pr. Papier fabrik Schlöglmühl J. F. Sutter Söhne Zellstoff-Fabrik Gernsbach G. Schultz & Co. Hammermühle* Varzin Aschaffenburg Kostheim Winsen Aschaffenburg Liebau Bieberach Waldhof Pirna Berlin Schrobenhausen Altdamm Aschaffenburg Heidenau Okriftel Baienfurt Schlöglmühl Neustadt i. Schwarzw Gernsbach Der Vorsitzende, Herr Komm.-Rath Philipp Dessauer, eröffnet nm 101/2 Uhr die Versammlung und begrüsst die Erschienenen. 1. Der Vorsitzende theilt mit, dass Herr Heimann Vorster in Broich sich als Mitglied angemeldet hat und verliest verschiedene Schreiben abwesender Mitglieder. 2. Der Vorsitzende vertheilt folgenden vervielfältigten Kassen abschluss: 8 M ( 20 1000 909 10 10 49 57 1069 57 Vom Verein zur Beförderung des Gewerbfleisses die für gestellte Preisaufgabe s. Z. deponirte Summe am 14,No- vember 1890 zurückerhal- ten mit Beitrag für 1891 von Graf Guido Henckel von Don nersmarck Beitrag für 1891 von Brune & Kisker Saldo von voriger Abrech nung 30 110 1069)57 bestätigt die Richtigkeit der vorgelegten Baarsumme von 909 M. 57 Pf. Abrechnung für die Zeit vom 24. Mai 1890 bis 13. Juni 1891. Einnahmen.Ausgaben. Aschaffenburg, 13. Juni 1891. Direktor Sembritzki Beitrag zum Verein zur Be förderung des Gewerb fleisses . Für Zimmermiethen bei Sitzungen Porti und sonstige Auslagen Saldo auf neue Rechnung (baar vorgelegt) . . . . Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass die dem Verein zur Beförderung des Gewerbfleisses übergebenen 1000 M. zurückge kommen sind und fragt, ob trotzdem der jährliche Beitrag forterhoben werden soll. Auf Antrag des Direktor Dr. Müller wird beschlossen, den Bei trag wie bisher zu erheben und die 1000 M. als eisernen Bestand anzusehen. Da aber jedes Mitglied zu den 1000 M. je 20 M. beige tragen hat, so ist auch jeder berechtigt, diese 20 M. zurückzufordern. Die Anwesenden verzichten darauf. Dem Vorsitzenden wird Entlastung für die Rechnungsführung ertheilt. 3. Der Vorsitzende verliest die Antwort, welche auf die Petition an den Reichstag betreffs des Gewerbegesetzes ertheilt wurde. Sembritzki theilt mit, dass in Oesterreich die Sonntagsarbeit streng durch Gesetz verboten war, dass aber diese Bestimmung durch Verordnungen sehr gemildert wurde. Besonders wurde dieselbe für solche Betriebe aufgehoben, die dadurch allzusehr geschädigt würden. K.-R. Behrend. Nach § 105d des Gesetzes können Ausnahmen vom Bundesrath bewilligt werden für Betriebe, die ihrer Natur nach eine Unterbrechung oder einen Aufschub nicht gestatten. Es ist deshalb nöthig, beim Bundesrath die erforderlichen Schritte zu thun. Der Vorsitzende übernimmt dies. Nach weiterer Aussprache der Herren Schultz, Eppen, Haas u. A. soll für die Zellstoff-Fabrikation eine Ausnahme erbeten werden, weil die Kocher und Laugenbereitung eine Unterbrechung ihrer Natur nach nicht ertragen können. Die Zellstoff-Fabriken könnten die Kocher nicht in Betrieb erhalten, ohne gleichzeitig den Stoff mit den Holländern und Maschinen wegzuschaffen. Dagegen soll für alle anderen Arbeiten, durch welche das Holz zerkleinert und gereinigt wird, und bei denen überdies die meisten Arbeiter beschäftigt sind, keine Ausnahme erbeten werden. Selbstverständlich soll jedem Ar beiter alle 14 Tage die vorgeschriebene 24 stündige Ruhe werden. 4. Der Vorsitzende verliest folgendes Schreiben: Beim Cellulosegeschäft giebt der Trockengehalt der Cellulose sehr oft Anlass zu unliebsamen Differenzen. In den wenigsten Fällen sind dieselben in der Bestimmung selbst begründet; denn das Abwägen, Trocknen bei 100° C. und Wiederab wägen sind Operationen, welche zwar Aufmerksamkeit erheischen, aber von jedem besseren Arbeiter richtig vorgenommen werden. Die Erfahrung hat gelehrt, dass die Art des Probenehmens und der ungleiche Trockengehalt der verschiedenen Rollen oft Schuld daran sind, dass die von dem Abnehmer gefundenen Zahlen mit denen der Verkäufer nicht überein stimmen. In der Regel verfährt der Cellulosefabrikant bei der Trocken gehalts-Ermittelung derart, dass er von jeder fünften oder zehnten Cellulose- Rolle, welche die Maschine verlässt, quer durch die ganze Rollenbreite einen Streifen herausschneidet und denselben so lange schmäler macht, bis er genau 100 g wiegt. Diese 100 g-Streifen werden dann in bekannter Weise getrocknet und wieder gewogen und aus ihnen der Durchschnittstrockengehalt festgesetzt. Der Käufer dagegen schneidet aus den verschiedensten Theilen der ver schiedenen Rollen Stücke heraus, bis er 100 g hat, verfährt so zehn bis fünfzehn mal und trocknet dann wie üblich. Wäre die Cellulosebahn in ihrer ganzen Breite gleichmässig trocken, so könnte gegen eine solche Art der Probenahme durchaus nichts eingewendet werden. Wie aber bekannt ist, verlässt die Cellulosepappe die Maschine auch nicht gleichmässig trocken in der Querrichtung; die Pappe ist an den Rändern stets etwas feuchter als gegen die Mitte. Es dürfte sich daher empfehlen, dass zu möglichster Vermeidung von Trockengehaltsdifferenzen die Käufer ihre Proben in derselben Weise ziehen, wie sie von den Fabrikanten genommen werden, weil auf diese Art eine richtigere Durchnittsprobe erzielt wird, als in der zuletzt geschilderten Weise. Von Seiten der Fabrikanten ist anzustreben, dass sie Rollen liefern, welche bezüglich des Trockengehalts unter sich nur wenig schwanken. Zum Trocknen der Celluloseproben eignen sich diejenigen Trockenein richtungen am besten, in welchen eine Zirkulation der Luft, sei es auf natürlichem oder künstlichem Wege, erzeugt wird. Das Trocknen erfolgt dann rascher, und die Proben brennen nicht so leicht an. Haas-Waldhof meint, es komme darauf an, dass möglichst viele Streifen querdurch genommen werden und als Proben dienen. Mit diesem Verfahren werde Streit am sichersten vermieden. Dr. Müller-Altdamm bestätigt dies. Er nimmt stets je zwei grosse Proben von jeder Stelle, und kann damit den Nachweis der Richtigkeit liefern. Nach vielseitiger Aussprache wird wiederholt bestätigt, dass Zell stoff nach wie vor mit 88 trocken zu 100 lufttrocken berechnet wird, da dies als Handelsgebrauch gilt. Theoretische Erörterungen können daran nichts ändern. 5. Ueber Kocher-Auskleidungen werden viele Erfahrungen mit- getheilt, die aber persönlicher Art sind und sich der Wiedergabe entziehen. Gleiches gilt von den Mittheilungen über Schwefelkies- Verbrauch. 6. Der Vorsitzende berichtet über die Schritte, welche infolge der Beschlüsse der vorigen Versammlung zur Besserung der Geschäfts lage unternommen wurden. Die Berathungen des hierzu ernannten Ausschusses sind soweit gediehen, dass den Zellstoff-Fabrikanten dem nächst ein gedruckter Vorschlag zur Bildung einer gemeinsamen Ver kaufsstelle unterbreitet werden kann. Der Beschluss darüber soll am 7. oder 8. Juli in Nürnberg gefasst werden. Schluss 11/. Uhr. Das gemeinsame Mittagessen wurde 11/. Uhr im Speisesaal des Frankfurter Hofes an besonderer Tafel eingenommen. Ausflug in den Spessart am 14. Juni 1891. Obwohl sich am Sonntag früh bedenkliche Wolken am Himmel zeigten, fanden sich zu dem geplanten Spessart-Ausflug 9 Fach genossen und davon einer mit Gemahlin ein. Punkt 8 Uhr vor mittags wurde ab Bahnhof Aschaffenburg, unter Führung des Herrn Kommerz.-Rath Philipp Dessauer, in 2 Landauern die Fahrt ange treten, welche die vortreffliche alte Würzburger Strasse bei der Post station Hessenthai verliess, um ins Elsavathal einzubiegen. Um 10 Uhr war Mespelbrunn erreicht. Diese reizende 300jährige Besitzung der Echter von Mespelbrunn, aus welchem der berühmte Bischof und Gründer des segensreichen Juliusspitals in Würzburg stammte, ist beim Aussterben des Mannesstammes in den Besitz der Grafen von Ingelheim übergegangen. Von drei Seiten mit Wald umgeben, liegt das alte Schloss auf einer kleinen Insel in einem forellenreichen See. Die Gemächer, deren Besichtigung bereitwilligst gestattet ist,