Volltext Seite (XML)
1050 PAPIER-ZEITUNG. No. 41. Verein Deutscher Buntpapier-Fabrikanten. 15. Generalversammlung Sonntag, 24. Mai 1891, vormittags 9 Uhr in Stahls Gasthof zu Schneeberg in Sachsen. TAGES-ORDNUNG: 1. Bericht des Vorsitzenden über den Stand des Vereins und die Lage der Buntpapierindustrie. 2. Rechnungslegung durch den Kassenführer Herrn F. W. Abel, Magdeburg 3. Die Fortschritte in der Buntpapierfabrikation, insbesondere in den Streich- und sonstigen Hilfsmaschinen. 4. Stellungnahme der Buntpapierindustrie zu den demnächst ablaufenden Zoll- und Handelsverträgen. 5. Ueber die Missstände im Buntpapierverkauf und Berathung über die Mittel und Wege zu deren Abhilfe. 6. Ausstellungen mit Betrachtnahme ob fachlich, national oder international. Schutzverein der Papier-Industrie. 14. Generalversammlung Sonntag, 24. Mai 1891 mittags 1/212 Uhr in Stahls Gasthof zu Schneeberg. TAGES-ORDNUNG: 1. Bericht des Kassenführers, Herm F. W. Abel - Magdeburg, über den Stand des Vereins, und Rechnungslegung. 2. Ertheilung von Diplomen für treue Mitarbeit. 3. Bericht über die vertraulichen Listen und Auskunftsertheilung durch den Vertrauensmann, Herrn Carl Hofmann. 4. Gemeinsame Vertretung der Mitglieder durch den vom Verein ange stellten Rechtsanwalt. 5. Vertretung bei Konkursen durch den Deutschen Kreditorenverband. 6. Anträge zur Ausdehnung des Vereins und zur Hebung seiner Wirk samkeit, sowie Aenderung und Ergänzung der Satzungen. 7. Aufnahme des Papier-Vereins Rheinland-Westfalen. 8. Vorlage der von dem Verein Deutscher Papierfabrikanten entworfenen Verkaufsbedingungen und Beschlussfassung darüber. 9. Ausstellungen mit Betrachtnahme ob fachlich, national oder international. 10. Wahl des Ortes der nächsten Generalversammlung. Zeit-Eintheilung. Sonnabend, 23. Mai. Empfang der Gäste, Spaziergang und Zusammensein in Stahls Gasthof. Sonntag, 24. Mai. Generalversammlungen und zwischen beiden Versammlungen Frühstück. Während der Versammlungen: Besichti gung der Stadt Schneeberg durch die Damen. Kirche St. Wolfgang mit Altarbild von Lucas Cranach. 4 Uhr nachmittags Mittagessen im Kasino-Saal mit anschliessendem Tänzchen. Montag, 25. Mai. Bei gutem Wetter: Ausflug zu Wagen 8 Uhr vormittags über Neustädtel Zschorlau, Schindlers Werk, Blauen- thal, Zimmersacher nach dem 1126 m hohen Auersberg. Picknick auf dem dortigen Aussichtsthurm. Fussgänger: Mit Bahn nach Blauen thai und zu Fuss auf den Auersberg, abwärts (30—40 Min.) nach Wildenthal, zu Wagen nach Eibenstock, dort Mittagessen im Raths- keller-Hotel. Maibowle im Kasino-Garten zu Schneeberg. Bei schlechtem Wetter: Besichtigung der Papier- und Holzstoff- Fabriken Niederschlemas, der Maschinenfabrik von Gustav Toelle in Nieder-Schlema. Zu Wagen nach Eibenstock, wo Mittag gegessen wird. Abends Zusammensein im Kasino zu Schneeberg. Dienstag, 26. Mai. Besichtigung der genannten Niederschlema- sehen Fabriken und Spaziergang durch den Poppenwald im Mulden- thal nach dem Forsthaus der Prinzenhöhle, von dort nach Stein. Äusser den genannten Fabriken stehen während dieser Tage noch die Toelle’schen Papier- und Zellstoff-Fabriken in Prinzenhöhle bei Nieder-Schlema und Thiergarten bei Stein, sowie die Zellstoff-Fabriken von C. F. Leonhardt, — Hoffmann und Toelle in Crossen bei Zwickau zur Besichtigung offen. Gute Unterkunft bieten: Stahls Gasthof, Schneeberg. Gasthof zur Sonne, Schneeberg. Gasthof zum Carlsbader Haus, Schneeberg Neustädtel, 5 Minuten vom Bahnhof Schneeberg. Die Firmen: Gebrüder Wilisch in Schneeberg. Gustav Toelle in Oberschlema. C. F. Leonhardt in Niederschlema. Holzstoff- und Papierfabrik in Niederschlema haben den gesellschaftlichen Theil übernommen und bitten, alle An fragen, Wohnungsbestellungen usw. an Gebrüder Wilisch zu richten. Es wird sehr gewünscht, dass alle Theilnehmer sich und ihre Damen zeitig vorher anmelden. Der Vorstand beider Vereine. Kommerzienrath Alois Dessauer, Vorsitzender. Gewebe aus Zellstoff-Fasern. Herr Sebastian Wolf aus Stahlhammer hat in Nr. 31 der Papier-Zeitung unter obiger Ueberschrift eine Art Nachwort zu dem Prozess veröffentlicht, in dessen drei Instanzen er verurtheilt wurde, ein ihm ertheiltes Patent auf die Herstellung von verspinnbaren Fasern aus Holz dem Herrn Professor Dr. Mitscherlich abzutreten. Soweit die Ausführungen des Herrn Wolf darauf abzielen, den ihn ver- urtheilenden Richterspruch als unrichtig hinzustellen, muss ich darauf ver zichten, mich auf einen abermaligen Streit mit ihm einzulassen oder, mit andern Worten, den rechtskräftig entschiedenen Prozess vor dem Leserkreise der Papier-Zeitung fortzusetzen, und ich kann dies um so beruhigter thun, als namentlich das zweitinstanzliehe Urtheil (Oberlandesgericht Breslau) mit grosser Sorgfalt motivirt ist, und ein Auszug aus den Akten in Nr. 22 der Papier-Zeitung mitgetheilt wurde. Wenn jedoch Herr Wolf auch jetzt noch behauptet, dass Professor Mitscherlich erst durch eine »Unvorsichtigkeit« des Herrn Wolf, nämlich durch einen Brief des letzteren an seinen bei Herrn Mitscherlich in Diensten stehenden Freund Müller, das »Wesen der von Herrn Wolf gemachten Erfindung« erfahren, seine Patentanmeldung ausgearbeitet und dieselbe an seinen Patentanwalt, Herrn Kommissionsrath Glaser in Berlin, mit der Bemerkung geschickt habe, »dass er mit seiner Erfindung noch nicht ganz fertig sei, und dass Glaser deshalb schleunigst für Patent anmeldung sorgen solle«, so ist dies eine so starke Unwahrheit, dass sie nicht unerwidert bleiben kann. Ich bitte Sie daher im Auftrag des Herrn Prof. Mitscherlich, nachstehenden Brief desselben an Herrn Kommissionsrath Glaser zum Abdruck zu bringen: Freiburg i. B., 9. August 1886. Sehr geehrter Herr Kommissionsrath! Beiliegend erlaube ich mir, Ihnen die Beschreibung einer Patentnach- suchung mit der Bitte zu übersenden, dieselbe sofort in Deutschland an melden zu wollen, wenn Sie nicht Bedenken gegen dieselbe haben. In diesem Falle bitte ich Sie, mir sofort telegraphiren zu wollen, damit ich, wenn möglich, durch den Telegraphen diese Bedenken hebe. Ich bin in dieser Angelegenheit zu der höchsten Eile gezwungen, da ich befürchten muss, dass eine Annektirung meiner Erfindung von anderer Seite bevor steht, wenn solche nicht bereits schon erfolgt sein sollte. Ich beabsichtigte ursprünglich, diese Erfindung, besonders was die Apparate anbetrifft, weiter auszubauen und habe mir hierzu verschiedene bereits machen lassen. Die obige Befürchtung macht jedoch die grösste Beschleunigung nothwendig. Ein Muster des erzielten Produktes lege ich für das Patentamt bei. Gleich zeitig bitte ich um Uebersendung der noch dort habenden Gegenstände von meiner letzten Patentanmeldung. Hochachtungsvoll (gez.) A. Mitscherlich. Wie die Leser der Prozessdarstellung in Nr. 22 sich erinnern werden, hat diese Eile nichts genutzt, insofern als Herr Wolf mit seiner Patent anmeldung um einige Tage die Priorität hatte und gerade deshalb auf Her ausgabe des rechtswidrig erlangten Patents verklagt werden musste. Die Verurthoilung des Herrn Wolf zur Herausgabe des Patents beruht auf der doppelten rechtskräftigen Feststellung: 1) dass Herr Professor Mitscherlich der wahre Erfinder sei, und 2) dass Herr Wolf ihm die Erfindung entwendet habe; und ich bin, angesichts der neuerlichen Versuche des Herrn Wolf, die Stimmung der Fachwelt zu seinen Gunsten zu beeinflussen, zu der Bitte genöthigt, den Lesern der Papier-Zeitung die folgenden Stellen des zweit instanzlichen Urtheils im Wortlaut vorzuführen: »Zur Beweisfrage hat der Vorderrichter die Thatsache, dass Kläger schon vor dem Austritt des Beklagten aus seinem Dienst die streitige Erfindung gemacht hat, für in hohem Grade wahrscheinlich erachtet. Die fernere Thatsache, dass Beklagter von den auf die Erfindung bezüglichen Arbeiten des Klägers und von deren Ergebnissen während seines Aufenthalts beim Kläger Kenntniss erlangt hat, erachtet der Vorderrichter ... für voll er wiesen und ist das Berufungsgericht ihm hierin und in Würdigung des ganzen Beweisergebnisses beigetreten .... Das Berufungsgericht hielt durch die oben erörterten Beweisergebnisse den Nachweis, dass Kläger schon vor dem Abgänge des Beklagten von ihm die fragliche Erfindung gemacht und zur Nutzbarmachung ausreichend fertiggestellt hat, voll ständig erbracht.« Stuttgart, Mai 1891. Dr. Schall, Rechtsanwalt. Th eures Wehr. Die Holyoke Water Power Co., welche die Fabriken Holyoke’s in Massachusetts mit Wasserkraft versieht, hat beschlossen, etwa 30 Meter unterhalb des jetzigen etwa 1000' langen Wehrs ein zweites durch den Connecticut zu bauen. Man hat nämlich beobachtet, dass die Fundamente des jetzigen Wehres allmälig weggespült werden und will einem Wehrbruch vorbeugen. Das neue Wehr soll ganz aus Granit, unten 40', oben 7’ dick und 1' höher als das alte werden. Der Bau wird in diesem Sommer begonnen und lässt sich leicht ausführen, weil in der trockenen Jahreszeit das ganze vom Connecticut geführte Wasser in die Fabrikskanäle fliesst, also nicht über den Damm geht. Die nur 100' unterhalb liegende Baustelle des neuen Wehrs wird also von dem Wasser, welches der Fluss führt, nur wenig be lästigt werden. Sobald das neue Wehr fertig ist, soll das alte abge brochen werden. Die Kosten der ganzen Arbeit werden auf 500000 Dollar geschätzt.