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858 PAPIER-ZEITUNG. No. 33. Briefkasten. M. in K. Ihr Sohn hat die Sekunda des Gymnasiums mit der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst verlassen, ist 161/ Jahr alt und soll jetzt, wie der Berliner sagt, Kaufmann lernen«. Zur Vorbereitung für diesen Beruf möchten Sie ihn in eine höhere Handels- lehranstalt schicken, oder ihn sonst angemessene Vorbildung geniessen lassen, und wünschen unsern Rath dazu. Die Kenntnisse des Kaufmanns setzen sich zusammen aus den Schreibarbeiten, d. h. der Buchführung und dem Briefschreiben einer seits, sowie aus Kenntniss der Waaren, Bezugsquellen und Geschäfts gepflogenheit und Sprachen anderseits. Da Ihr Sohn bereits allge meine Bildung besitzt, vermuthlich einen guten Brief schreiben kann und wohl auch Sprachkenntnisse hat, so hätte er für den ersten Theil nur noch die Buchführung zu erlernen. Dies kann in irgend einer Handelsschule oder in einem kaufmännischen Geschäft geschehen. Wir haben aber das wirkliche Leben stets für die beste Schule ge halten und glauben, dass er am meisten lernen wird, wenn er in ein gutes, tüchtig geleitetes Geschäft kommt, wo man ihn nicht als Maschine behandelt, sondern ihn wirklich vorwärts bringen will. Wenn Sie wünschen, dass er ins Papierfach tritt, versteht es sich von selbst, dass Sie zu diesem Zweck ein Papiergeschäft oder besser noch eine Papierfabrik wählen. Es ist für den Kaufmann von aller grösster Wichtigkeit, dass er die Herstellung der Waare, die er ver treiben will, möglichst genau kennt und mit Sachverständniss darüber sprechen kann. Keinerlei Gewandtheit oder äussere Vorzüge können zum Erfolg des Kaufmanns soviel beitragen wie eingehende Kenntniss der Fabrikation. Schreiber dieses stammt aus einem Fabrikations hause, welches stets mehrere Reisende unterhielt, von denen viele angenehme tüchtige Menschen waren. Keiner von allen hatte jedoch den Erfolg, den ein unansehnlicher, stotternder Mann erzielte, welcher mehrere Jahre lang die Fabrik geleitet hatte. Er konnte den Käufern jeden Einwand sofort widerlegen, sie über die Vorzüge der Fabrikationsweise aufklären und über die Mängel anderer Waaren unterrichten. Wir sind deshalb der Meinung, dass Sie zunächst feststellen müssen, welches Geschäft ihr Sohn in Zukunft treiben soll, und ihn dann dafür möglichst gut vorbereiten. Soll er ins Papierfach, so ist die beste Vorbereitung hierzu die Geschäftsstelle einer gutgeleiteten, tüchtigen Papierfabrik. Wenn er vorher noch etwas für seine all gemeine Bildung thun soll, so senden Sie ihn am besten in eine Schule, in der er etwas Maschinenkunde, etwas Chemie, sowie Englisch und Französisch lernen kann, so dass er es zu lesen und zu sprechen vermag. Wir halten es an und für sich für unmöglich, dass jemand Kaufmann lernt. Er kann nur den mechanischen Theil erlernen und sich durch Erfahrung Waarenkenntniss aneignen; die Fähigkeit zum geschickten Kaufen und Verkaufen muss in ihm liegen und kann nur durch fleissigen Gebrauch weiter ausgebildet werden. K. P. in Oesterreich -Ungarn. Sie fragen, welches der richtige Harzgehalt für guten Zellstoff ist. Zellstoff soll lediglich aus reinen Fasern ohne irgendwelche Bei mischung oder Anhängsel bestehen. Ebensowenig wie Inkrusten dürfen sich Harztheile darin befinden; der Harzgehalt soll daher möglichst gleich Null sein. F. K. in S. Von zuverlässiger Seite wird uns geschrieben: Dio unter F. K. in S. gegebene Auskunft im Briefkasten von Nr. 32, dass man im innere Fabrikbetriebe ungeaichte Waagen, Maasse und Gewichte benutzen dürfe, ist nach meiner Erfahrung nicht zutreffend. Ich war früher derselben Ansicht, wurde aber vor mehreren Jahren wegen einer nicht gehörig geaichten Waage angezeigt, die lediglich dem innern Fabrikbetriebe diente und an einer Stelle sich befand, die weit ent fernt von dem Raume war, wo fertiges Fabrikat verwogen wurde, zu welchem Zwecke vorschriftmässig geaichte Waage und Gewichte vorhanden waren. Ich beantragte gegen die mir zuerkannte Polizeistrafe richterliche Entscheidung und berief mich auf die Maass- und Gewichtsordnung, die mir gestatte, zu meinem Gebrauch ganz beliebige Waagen und Gewichte zu benutzen. Es wurde mir jedoch § 269 des Strafgesetzbuches entgegen gehalten, der lautet: »Mit Geldstrafe bis zu 100 M. usw. werden bestraft: 2., »Ge werbtreiben de, bei denen zum Gebrauch in ihrem Gewerbe geeignete, mit dem gesetzlichen Aichungsstempel nicht versehene oder unrichtige Maasse, Gewichte oder Waagen vorgefunden werden usw.« Das Gericht nahm an, dass ich im guten Glauben gehandelt habe und erhöhte die kleine Polizeistrafe nicht, die Waage aber wurde nach dem Schlusssätze des genannten Paragraphen konfiszirt. L. in II. Haussegen zum Aussticken und fertiggestickte in Seide etc.' Geschmackvollste und ele ganteste Ausführung in gross. Auswahl. F. Fechner’s Kunstanstalt, Otto Berger, Berlin N., Strassburgerstr. 53. [Gemaserte Lederpappen und Hochpräge- Pappen empfehlen [50333 Wenzel & Junghans, Rittersgrün (Sachs. Erzgebirge). Carl Claassen, Maschinenfabrik. * Berlin SO., Adalbert Strasse 62, a- fertigt als Specialitäten S“egssoqgmssassadmsBh. 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