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Papierzeitung
- Bandzählung
- 16.1891,27-52
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-189102704
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- Ausgabe
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Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 16.1891,27-52
-
- Ausgabe No. 27, 2. April 681
- Ausgabe No. 28, 5. April 705
- Ausgabe No. 29, 9. April 729
- Ausgabe No. 30, 12. April 753
- Ausgabe No. 31, 16. April 777
- Ausgabe No. 32, 19. April 801
- Ausgabe No. 33, 23. April 833
- Ausgabe No. 34, 26. April 861
- Ausgabe No. 35, 30. April 885
- Ausgabe No. 36, 3. Mai 913
- Ausgabe No. 37, 7. Mai 937
- Ausgabe No. 38, 10. Mai 965
- Ausgabe No. 39, 14. Mai 993
- Ausgabe No. 40, 17. Mai 1021
- Ausgabe No. 41, 21. Mai 1049
- Ausgabe No. 42, 24. Mai 1077
- Ausgabe No. 43, 28. Mai 1105
- Ausgabe No. 44, 31. Mai 1129
- Ausgabe No. 45, 4. Juni 1153
- Ausgabe No. 46, 7. Juni 1177
- Ausgabe No. 47, 11. Juni 1205
- Ausgabe No. 48, 14. Juni 1233
- Ausgabe No. 49, 18. Juni 1261
- Ausgabe No. 50, 21. Juni 1289
- Ausgabe No. 51, 25. Juni 1317
- Ausgabe No. 52, 28. Juni 1341
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Band
Band 16.1891,27-52
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- Papierzeitung
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PAPIER-ZEITUNG. 779 Es ist unwahr, wenn in dem genannten Artikel der Nr. 22 behauptet wird, Müller habe ausgesagt, er habe gegen Ende des Jahres 1885 schöne weisse lange Fasern bei Mitscherlich gesehen. Dagegen machte der sachunkundige Schreiber Reisigel, der in der frag lichen Zeit 19 bis 20 Jahr alt war, eine scheinbar sehr belastende Aus sage. Dieser Zeuge beschwor nämlich, er habe in der fraglichen Zeit schöne weisse lange Fasern gesehen, sagt aber ausdrücklich: »Ob Kläger diese Fasern selbst hergestellt hat, weiss ich nicht.« Also anch Reisigel hat nicht gesehen, dass sich sein Chef mit der Herstellung langer Fasern beschäftigt hat. Bei seiner zweiten Vernehmung behauptete Reisigel positiv: die Fasern wurden aus getrocknetem und gekochtem Holze hergestellt. Er schliesse dies daraus, weil er gekochtes Holz aus dem Laboratorium geholt habe, und weil auf dem Tische, auf welchem die langen Fasern waren, auch ganz und halb gefaserte gekochte Holzstücke gelegen hätten. Auch will dieser Zeuge an einem Maschinenmodell solche lange Fasern gesehen haben. Aus dem früher Gesagten geht hervor, dass Reisigel, ebenso wie Müller und ich, allerdings Fasern von derselben Beschaffenheit, wie die, welche nach meinem Verfahren hergestellt werden, gesehen haben musste. Aber wer kann wissen, ob die Fasern, die Reisigel gesehen hat, ab sichtlich und aus getrocknetem gekochtem Holzo hergestellt wurden, da Reisigel doch nicht weiss, wer sie hergestellt hat! ? Sie konnten doch auch von nassem Holze und unabsichtlich erhalten worden sein! Ich habe zu meinem Unglück zu spät daran gedacht, dass die langen Faserbündel, die man beim Prüfen von gekochtem Holze erhielt, dieselben verspinnbaren Fasern sind, wenn sie eintrocknen, wie diejenigen, welche nach meinem Verfahren hergestellt werden. Ich würde sonst die Richter, welche nicht für nothwendig fanden, meinem Anträge gemäss einen Sachverständigen zu hören, über die Aussage Reisigel’s aufgeklärt haben. In den Entscheidungsgründen des reichsgerichtlichen Erkenntnisses steht: Sodann konnte aber das Berufungsgericht auch ohne Sachverständigen beweis aus der Aussage des Zeugen Reisigel und den sonst vor liegenden, den Beklagten schwer belastenden Indizien, zumal seinem Brief an Müller vom 7. August 1886 die Ueberzeugung entnehmen, der Zeuge habe richtig gesehen und geurtheilt, als er die von ihm besprochenen Fäden für Holzfasern und nicht für solche von Zellstoff pappe gehalten habe, usw. Den genannten verhängnissvollen Brief vom 7. August 1886 schrieb ich an Müller, als meine Patentbeschreibung beim Deutschen Patentamt sicher deponirt war. Ich nannte darin den Juli 1886 anstatt den Mai 1886 als den Monat meiner Erfindung, was von meinem Gegner so hingestellt wurde, als hätte ich den Zeitpunkt absichtlich hinausgeschoben, um den Verdacht von mir abzulenken, dass ich die Erfindung schon bei ihm gesehen habe. Dieser Um stand wurde auch von den Richtern als ein mich sehr belastendes Moment betrachtet. Mit dieser Zeitangabe verhält es sich nun so: Ich theilte in jenem Briefe, der nur für Freundes-Ohren und Augen bestimmt war. nicht etwa mit, dass ich die Erfindung im Juli 86 gemacht habe, sondern ich sprach in meinem launigen Briefe von einem heissen Juli-Nachmittag, an dem ich. vor dem Kocher stehend, »eines meiner schönsten Kinder todtenbleich daliegen sah, beleuchtet von den letzten Strahlen der untergehenden Sonne, gänz lich eingetrocknet und leblos«, — es sei ein magischer Zauber davon aus gegangen, und auf ein Mal sei Leben in das kleine Körperchen gekommen, es habe sich plötzlich in schöne seidenglänzende Fasern verwandelt usw. Ich glaube nicht, dass jemand unter diesen Umständen annehmen kann, dass ich durch die Bezeichnung »Juli-Nachmittag« beabsichtigte, meinem Freunde mitzutheilen, wann ich die Erfindung gemacht habe, sondern der »heisse Juli-Nachmittag« passte eben besser wie etwa ein heisser Mai-Nach mittag in die-ganze poetisch ausgeschmückte Schilderung. Es wäre auch kein grosser Unterschied in der Zeit, ob Juli oder Mai, und Mitscherlich hätte, das war mir klar und geht auch am der Klagebe gründung hervor, auf jeden Fall Klage erhoben, auch wenn ich die Erfin dung erst im Dezember gemacht hätte. Nicht deshalb, weil er geglaubt hätte, ich habe die Erfindung schon bei ihm gesehen, sondern deshalb, weil er die Möglichkeit angenommen hätte, dass ich die Erfindung schon selb ständig bei ihm gemacht habe, in welchem Falle sie nach meinem Dienst vertrag ja auch sein Eigenthum gewesen wäre. Und gerade weil ich dies wusste, hätte ich es jedenfalls vermieden, eine falsche Zeit anzugeben, um mir nicht bei einem etwaigen Prozesse eine Blösse zu geben, — wenn ich überhaupt meinem Freunde hätte mittheilen wollen, wann ich die Erfindung gemacht habe, was ja garnicht in meiner Absicht lag. Hätte ich eine Ahnung davon gehabt, dass sich Mitscherlich damals mit derselben oder einer ähnlichen Sache beschäftigte, würde ich mich wohl gehütet haben, an Müller überhaupt etwas zu schreiben. Die zweite Unvorsichtigkeit hat mir jedoch noch mehr geschadet als die erste. Ich citirte darin nämlich wörtlich meine, beim Patentamt deponirten Patentansprüche, welche Müller seinem Chef wörtlich vorlas. Als Mitscherlich dadurch das Wesen meiner Erfindung erfahren hatte, arbeitete er schleunigst ebenfalls eine Patentbeschreibung aus und schrieb an seinen Patentanwalt, Henn Kommissionsrath Glaser in Berlin: »dasser mit seiner Erfindung noch nicht ganz fertig sei, und dass er (Glaser) deshalb schleunig für Patentanmeldung sorgen sollte«. So beschwor Müller,wörtlich und wurde von Mitscherlich nicht widerlegt. Die völlige Uebereinstimmung seiner Patentbeschreibung mit der meinigen, und die rasche Aufeinanderfolge der Patentanmeldungen stellte dann Mitscher- ' lieh selbst in seinen Prozessschriftsätzen als Momente hin, welche den Ver dacht wohl rechtfertigen würden, dass ich ihm die Erfindung entwendet habe! Aber ausserdem hatte diese Unvorsichtigkeit noch die schlimme Folge für mich, dass mir Mitscherlich in anderen Staaten mit der Anmeldung zu vorkam — in Oesterreich nur um einige Stunden. Hätte Müller, der offen bar eben so gut wie sein Chef selbst wusste, dass dieser damals noch nicht mit der Erfindung fertig war, geahnt, dass dieser sofort ebenfalls dasselbe Patent im beschleunigten Tempo anmelden würde, so würde derselbe jeden falls den Brief nicht vorgelesen, oder er würde wenigstens den Wortlaut meiner Patentansprüche verschwiegen haben. Da nun Mitscherlich damals mit der Erfindung noch nicht fertig war, so bin ich wohl zu der Frage berechtigt: »AVer kann wissen, ob derselbe überhaupt jemals damit fertig geworden wäre; ob er sie überhaupt jemals zum Patent angemeldet und sonst verwerthet hätte?« Wäre es nicht möglich, dass Mitscherlich im Laufe der Zeit zu der An sicht hätte kommen können, dass die Fasern gar keinen Werth besitzen, oder dass ihre Herstellung zu kostspielig sei, und dass er die ganze Erfin dung an den Nagel gehängt hätte? Ich glaube, nachdem ich wahrheitsgetreu die Sachlage geschildert habe, ruhig dem Urtheil der geehrten Leser entgegensehen zu können. Stahlhammer, den 10. April 1891. S. Wolf. 6. Jahresbericht der Papierprüfungs-Anstalt von Otto Winkler. (Schluss zu Nr. 30.) Ein anderer Beschwerdefall war durch eine Festigkeitsprüfung veranlasst, durch welche sich ein Fabrikant die Gewissheit verschaffen wollte, dass sein Kanzleipapier die für Normalklasse 3a vorgeschriebene Festigkeit und Dehnung besass. Bei reichlichem Werthe an Reisslänge konstatirten wir eine Dehnung von 3,76 pCt. Die AVaare fand jedoch durch die Behörde auf Grund einer von ihr ver anlassten Prüfung keine Annahme, worauf uns vom betreffenden Fabrikanten der Vorwurf ungenauer Untersuchung gemacht wurde. Ein Fehler war jedoch nicht aufzufinden, wohl aber stellte sich bei späteren neuen Prüfungen des selben Papiers ein erheblicher und steter Rückgang im Dehnungswerthe her aus, und zwar wurde wie folgt ermittelt: durch Dir. Schacht - „ Prof. Hartig Ungleichmässigkeit der AVaare schliessen, die sich auch thatsächlich an den einzelnen Reissversuchen nachweisen lässt. Gleichwohl würde das Papier zweifellos seinen Zwecken genügt haben, auch war der Minderwerth der Dehnung, auf Grund dessen die Zurückweisung erfolgte, sehr nahe an der Grenze des Geforderten (2,8 pCt. gegen 3 pCt. Dehnung). Sollte es sich nicht empfehlen, bei solchen Befunden gleich seitens der prüfenden Anstalt in einem Begleitschreiben den Rath zu ertheilen, von einer Zurückweisung Abstand zu nehmen? Bezüglich der quantitativen Faserbestimmung, welche oft ge wünscht wird, steht die Anstalt auf dem der allgemeinen Beurtheilung hier mit unterbreiteten Standpunkte: eine Angabe der Fasermengen in Prozenten zu unterlassen, da wir bislang keine Mittel zur exakten Bestimmung be sitzen, und eine Angabe von Zahlen nach subjektiver Schätzung selbst bei grosser Erfahrung so wenig Anspruch auf Genauigkeit hat, dass uns eine Zahlenangabe nicht nurwerthlos, sondern vielmehrgewissenlos erscheinen würde. Soweit sich die Mengenverhältnisse abschätzen lassen, wird dies, unter stützt durch erklärende Worte (wie Hauptmasse, geringe, sehr geringe Mengen, Spuren) in der Aufzählung zum Ausdruck gebracht, welche so er folgt, dass die Fasern den Mengen entsprechend in absteigender Reihenfolge genannt werden. Es stehen also an erster Stelle die Fasern, welche den grössten Antheil, an letzter die, welche den geringsten Antheil an der Zu sammensetzung haben. Dass die Anstalt auch Spuren nicht verschweigen zu dürfen glaubt, wurde bereits erörtert. Von umfangreicheren selbständigen Untersuchungen wurden die über Löschpapiere deutschen und englischen Ursprungs, Papier-Zeitung, 1890, Nr. 6, veröffentlicht. Dieselben führten zu dem Schlüsse, dass der Ruf, den englische Lösch- papiere in Deutschland geniessen, nicht unbegründet ist, da unter den bis dahin untersuchten deutschen Lösch papieren, unter denen sich selbstver ständlich auch eine Anzahl als bester Qualität empfohlener befand, keins die Saugfähigkeitswerthe erreichte, wie sie bei englischen Fabrikaten ge funden worden waren. Dem wurde zwar in der Zeitschrift für Papier (Nr. 4) widersprochen und der Beweis dafür auf Grund von umfangreichen Untersuchungen in Aus sicht gestellt. Bisher ist uns aber die genannte Zeitschrift diesen Beweis für ihre Behauptungen schuldig geblieben. Oder sollte die Rechenschafts ablegung über die Untersuchungen deshalb unterblieben sein, weil diese nur eine unwillkommene Bestätigung unseres Befundes ergaben? Dagegen ist das erste Ergebniss wiederholt auch bei erneuten zahl reichen Prüfungen, besonders farbiger Löschpapiere und Kartons deutschen Ursprungs nicht allein von der Leipziger Anstalt, sondern auch von Prof. G. Lauboeck, Mittheilungen d Kaiser!. Königl. Technol. Gewerbe-Museums in Wien (Heft 1 u. 2, 1891) bestätigt gefunden worden. (Papier-Zeitung 1891, Nr. 21, Seite 518.) Anderseits aber hat sich herausgestellt, dass unter den als Filtrirpapiere verkauften, ungefärbten, leimlosen Papieren .sich solche mit so vorzüglicher Saugfähigkeit befinden, wie sie von keinem der englischen Löschpapiere oder Löschkartons erreicht wird. . am 27./9. 1890 = 3,76 pCt. Dehnung • „ 1./10. ,, = 3,51 ,, ,, 111. „ 3/12. „ =3,15 „ IV. „ 9./12. „ = 2,73 „ „ geprüft V. „ 15./2. 1891 = 2,39 „ „ „ VI. „ 2Ö./2. „ = 2,45 „ Diese Versuche lassen übrigens auf grosse
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