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1501 PAPIER-ZEITUNG. N: 40 Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurden dann einstimmig gewählt: i. Herr Max Krause als stellvertretender Vor sitzender. 2. Herr Fr. Vite als Kassenführer. 3. Herr Heyder als erster Schriftführer, und Herr Demuth als zweiter Schriftführer. Von Abfassung einer Geschäftsordnung sieht der Vorstand zunächst ab. Herr Max Krause schlägt vor, den Herrn Rechts anwalt Dr. Gerschei als Justitiar zu nehmen und denselben bei den Sitzungen des Vorstandes als Sachverständigen jedesmal einzuladen. Herr Dr. Gerschei hat sich bereit erklärt, dieses Amt unentgeltlich anzunehmen, wofür die Ver sammlung sogleich ihren Dank ausspricht und den Antrag Krause einstimmig annimmt. Vor stand beschliesst die Anstellung des Herrn Lich tenstein als Geschäftsführer auf sechs Monat mit einem Jahresgehalt von 6000 Mk. Formulare und Bücher für die Geschäftsfüh rung sollen vom Gesammtvorstand beschafft und den Sektionsvorständen unter Berechnung geliefert werden, soweit nicht einzelne Sektionen bereits Anschaffung gemacht haben! Auf Vorschlag des Vorsitzenden genehmigt der Vorstand, dass zu den Sitzungen desselben auch die in Berlin wohnenden Stellvertreter jedesmal eingeladen werden, damit dieselben den Geschäfts gang etc. kennen lernen. Vorstand wählt eine Kommission zur Vor- berathung des Gefahrentarifs, bestehend aus den Herren E. Adt, Gmeiner, Heyder und Schmidt unter Zuziehung des Herrn Dr. Gerschei und des Geschäftsführers. Die Kommission wird Donnerstag, 24. Sept., früh 10 Uhr bei Faber, Theaterrestaurant — zu sammentreten Der Gesammtvorstand tritt daselbst um 1 Uhr zusammen, mit folgender Tagesordnung: I. Gefahrentarif. 2. Fragebogen, betreffend die Zahl der Arbeiter, die Höhe der Gefahr etc. 3. Mittheilungen des Reichsversicherungsamtes. Die Berathungen wurden darauf vertagt und sollen morgen, Donnerstag ein Uhr wieder auf genommen werden. (gez.) E. Heyder. W. Hayeiberg. In der Sitzung des Vorstandes, am 24. Septbr. er., wurde der Bericht der Kommission zur Auf stellung des Gefahrentarifs entgegengenommen, der Gefahrentarif endgiltig festgestellt, der den ein zelnen Genossenschaftsmitgliedern zu unterbrei tende Fragebogen besprochen und über die ein zelnen Fragen im Prinzip eine Einigung erzielt. Im Uebrigen wurden lediglich innere Angele genheiten der Verwaltung behandelt. Der Gefahrentarif wird demnächst zur Veröf fentlichung gebracht werden. In Ergänzung des vorstehenden amtlichen Berichts wollen wir noch mittheilen, dass auf Einladung des Vorstandes am 22. September abends 7 Uhr, eine V orversammlung abgehal ten wurde, in welcher über die Wahlen und die wichtigeren auf der Tagesordnung stehen den Punkte Meinungen ausgetauscht wurden. Die sehr animirten Verhandlungen währten bis gegen 11 Uhr und hatten zur Folge, dass in der Genossenschafts-Versammlung beinahe alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden konnten. In der Versammlung hatte die Besprechung über die Gefahrenklassen am meisten Zeit in Anspruch genommen und dem Herrn Ge schäftsführer Gelegenheit geboten, auf Grund seiner 14jährigen Erfahrung in der Unfallver sicherung einige dabei vorkommenden Fälle und Grundsätze zu erläutern. Seine kurzen Darlegungen werden wohl alle Anwesenden überzeugt haben, dass gründliche Kenntniss der Unfallversicherung für die Führung der Geschäfte der neuen gegenseitigen Versicherungs- Genossenschaften sehr nützlich sein muss. (Bericht Uber Festmahl u. s. ic. erscheint in nächster Nr.) Au die Mitglieder der Papierverarbei- tungs-Berufsgenossenschaft. Am 1. Oktober 1885 tritt das Unfallversiche rungs-Gesetz vom 6. Juli 1884 in Kraft, nach welchem die versicherungspflichtigen Arbeiter und Betriebsbeamten der der Papierverarbeitungs-Be rufs-Genossenschaft angehörenden Betriebe in ge setzlicher Höhe bei dieser Berufsgenossenschaft gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich er eignenden Unfälle versichert werden, und die Betriebs unternehmer als Mitglieder dieser Genossenschaft zu den Lasten der Genossenschaft nach Maassgabe des Gesetzes u.unseresStatutesbeizutragenverpflichtetsind Nach § 100 des Gesetzes gehen die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen, welche von Betriebs-Unternehmern oder ihren versiche rungspflichtigen Arbeitern gegen die Folgen der oben bezeichneten Unfälle mit Versicherungs-An stalten geschlossen sind, auf die Genossenschaft über, wenn die Versicherungs - Nehmer dies beim Vorstande der Genossenschaft beantragen. Die der Genossenschaft hieraus erwachsenden Zahlungs-Verbindlichkeiten an Prämien u. s. w. werden durch die Genossenschaft durch Umlage auf die Mitglieder derselben gedeckt. Es liegt im Interesse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder, dass sämmtliche Verträge mit Versicherungs-Anstalten baldmöglichst gekündigt werden, da das Bestehen eines Versicherungs-Ver trages mit einer Versicherungs-Anstalt von der Leistung der Beiträge zu den Genossenschaftslasten nicht befreit, und Mitglieder, welche die Versiche rung bei einer Versicherungs - Anstalt bestehen lassen, ohne die Uebcrnahme Seitens der Genos senschaft zu beantragen, sowohl der Versicherungs- Anstalt Prämien, als auch der Genossenschaft Beiträge zu leisten haben. Die Genossenschaft wird alle älteren Versiche rungsanträge, deren Uebernahme von Mitgliedern beantragt wifd, zum frühesten, nach der Police zulässigen Zeitpunkte kündigen, damit die Ver pflichtung der Genossenschaft, Prämien, welche von den Mitgliedern aufzubringen sind, an Ver sicherungs-Anstalten zu zahlen, in möglichst kur zer Frist zum Fortfall kommt. Wir ersuchen desshalb alle Mitglieder unserer Genossenschaft, welche in Gemässheit des § 100 des Unfallversicherungs-Gesetzes die Uebernahme bestehender Versicherungs - Verträge durch die Genossenschaft beantragen wollen, diesen Antrag baldmöglichst unter Einsendung der Policen bei dem Vorstande der Papierverarbeitungs-Berufsge nossenschaft zu Händen des Vorsitzenden des Genossenschafts-Vorstandes, Herrn W. Hagelberg, Berlin NW., Marienstrasse 19/21, einzureichen. Berlin, den 28. September 1885. Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft. Der Genossenschafts-Vorstand: W. Hagelberg, Vorsitzender. Die Buchdrucker-Berufsgenossen schaft. Zu den in uns. Nr. 38 theilweise wiederge gebenen Auslassungen der „D. Bdr.-Ztg.“sind im „J. f. Brdk.“ und in erstgenanntem Blatt Be richtigungen erschienen, die im wesentlichen Folgendes enthalten: Die Verhandlung über Anstellung des Hrn. Dr. Schmidt als Genossenschaftsdirektor mit 9000 K Gehalt fand erst in der Vorstandssitzung und zwar in Abwesenheit des Genannten statt. Das Budget für 1886 beläuft sich nur auf M 22 500, einschl. 6000 M. Reise- und Tage gelder. Die Budgets der Sektionen betragen zusammen nur M 25 200. Das erstgenannte Budget hat nicht der Vor stand sich selbst, sondern die Delegirtenver- Sammlung dem Vorstande zu vorgezeichneten Zwecken, bewilligt. Tadelhaft findet es die „D. Bdr.-Ztg.“, dass der selbst nur auf drei Jahre erwählte Vor stand einen Anstellungsvertrag mit dem Ge noss.-Direktor Dr. Schmidt auf 5 Jahre ge schlossen — also gewissermaassen dem künf tig zu wählenden Vorstand vorgegriffen — habe. Filtrir-Papier. Der beste Filtrirstoff ist bekanntlich der dem Meere entnommene Schwamm, den wir all gemein zum Waschen benützen. Ein ameri kanischer Erfinder schlägt vor, solchen Schwamm fein zu zertheilen und im Holländer möglichst gleichmässig mit so viel Lumpenstoff zu ver mischen, als nöthig ist, um die Schwamm- Theilchen in Form von Papier festzuhalten. Bei der Umwandlung in Papier muss man, wie bei jedem Löschpapier, darauf achten, dass der Stoff oder die Papierbahn möglichst wenig ge drückt oder gepresst wird. Ein praktischer Papiermacher erzählt in einer Zuschrift an „The Papertrade Journal,' dass er vor Jahren lange in einer schottischen Papierfabrik beschäftigt war, welche viel Fil- trirpapier lieferte. Der Holländermüller hatte dort strengen Befehl, den Stoff zu diesem Filtrir- papier in 35 Minuten fertig zu mahlen und jeden Tag neue Grundwerke einzulegen, gleich viel, ob er dies für nöthig hielt oder nicht. Der Stoff wurde also möglichst rösch, möglichst rasch und kurz gemahlen, wie es für dicke Papiere stets mehr oder weniger nöthig ist, damit sie sich auf dem Metalltuch der Papier maschine leicht genug entwässern, um den Druck der Gautschpresse zu ertragen, ohne wolkig oder zerdrückt zu werden. Karrirte Schiefertafeln. Das Verbot der Schiefertafeln mit karrirten Linien, wie es jetzt z. B. in Oesterreich erlas sen ist, trifft die Besitzer grosser Lager da von sehr hart. Um solche Tafeln zu verwer- then, müssen sie von denselben so viel abschleifen, dass die vertieften Linien völlig verschwinden. Auf unsere Aufforderung im Briefkasten Nr. 37 hatte ein Abonnent die Freundlichkeit, uns Folgendes mitzutheilen: Aus der Pf als, Sept. '85. Man schleife die Tafeln mit einer gewöhnlichen geraden Ziehklinge ab, wie sie jeder Buchbinder und Schreiner hat, bis von den Linien nichts mehr zu sehen ist. Alsdann wasche man die Ta feln in reinem Wasser, stelle sie zum Trocknen auf und wasche den Schiefer, nachdem er trocken geworden, mit Bier ab. Hierzu kann man Tropf bier verwenden, welches nichts kostet. Die Tafel wird dadurch geschwärzt und verkaufsfähig. Die erste Tafel schliff ich selbst, für die anderen be zahlte ich einem Schreinergesellen 3 per Hun dert. Man muss auch auf etwa 2 Prozent Bruch rechnen, da manche Tafeln schon zu dünn sind um das Abschleifen zu ertragen. Uebelstände in der Schule. Wien, Ende September 1885. Mit Recht wird allgemein Klage geführt über den fortwährenden Wechsel der Schulbücher. El tern, die mehrere Kinder, aber kein zu grosses Vermögen besitzen, wünschen, dass die Schul bücher von den älteren Kindern auf die jüngeren übergehen, und dies ist für ihr Budget sehr wichtig. Doch der rasche Wechsel in den Auf lagen und Ausgaben macht dies unmöglich und zwingt den Mittelstand zu Ausgaben, die wehe thun und unberechtigt sind. Auch der Schul bücher-Verschleisser (ein konzessionirtes Ge werbe) wird geschädigt, da der unverkaufte Theil eines Schulbücherlagers durch den Wechsel voll ständig werthlos wird. Der K. K. Schulbücher- Verlag nimmt kein unverkauftes Buch zurück, tauscht es auch nicht um. Uebcr diesen Uebel stand ist, wie über den »Handel in der Schule«, schon viel geschrieben worden — doch bis nun vergebens. —r. Französische Papiersteuer. Paris, 18. Sept. ’85. Die Beurtheilung des Einflusses der Aufhebung der Papiersteuer seitens eines belgischen Fabri kanten in Nr. 38 ist nicht gerecht — das Gegen theil ist richtig. Immerhin wird aber die Auf hebung der Steuer Allen nützen, sowohl dem Innen- wie dem Aussenhandel.