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1550 PAPIER-ZEITUNG. Nr 41 und Abschlüsse über Waaren von mehr als 1000 . und innerhalb 15 Kilometer Entfernung gestempelt werden mussten. Ventilstange D. Diese ist in der Stopfbüchse G geführt und durch Scheibe O derart mit dem die beiden Ventilscheiben M vereinigenden Querstück R verbunden, dass sie diese wohl bei ihrer durch Hebel H bewirkten Auf- und Niederbewegung auf- und abwärts mitnimmt, sich aber unabhängig davon drehen kann. Der untere Theil der Stange D ist mit männlichem Schraubengewinde versehen und fässt in das weibliche Gewinde des Schliessklotzes K, Börsensteuer. Die von vielen Parteien ersehnte Steuer, durch welche die Börsenleute getroffen werden sollten, ist seit 1. Oktober in Kraft und über ihren Einfluss lässt sich noch kein endgiltiges ‘ Urtheil fällen. Gewiss ist bis jetzt nur, dass sie nicht nur die Börse, sondern vielmehr das Publikum trifft, und dass ihr voraussicht licher Ertrag mit der dadurch hervorgerufenen Belästigung des Geschäftsverkehrs schwerlich im richtigen Verhältniss stehen wird. Man be fürchtet sogar, dass die damit hervorgerufene Geschäftsverminderung auf anderen Gebieten, z. B. Post- und Telegraphie, Mindereinnahmen hervorrufen wird, welche den Netto-Ertrag der Steuer auf eine geringe Summe bringen dürften. Das Gesetz ist jedoch in Kraft, und wir haben hauptsächlich zu ermitteln, wie unsere Indu strie davon direkt betroffen wird. Ein Abonnent stellt uns folgende Frage:' Sie sind wohl so freundlich, und theilen pr. Briefkasten mit, dass: »Papier-Cellulose-, Strohstoff-, Filz- und Sieb-Ordres, keinem Stempel mittels einer Schlussnote unterliegen, da sie keine Bör senartikel sind!« Es sind darüber recht verschie- Fig. 1. und dadurch mittels Papierstoff- Hahnen. Zum Auslassen von Papierstoff aus Kochern u. dergl. sind Hahnen nöthig. die bei grosser freier Durchlassöffnung doch einen sichern kräftigen Verschluss ermöglichen, welcher ho hem Dampfdruck widersteht. Eine ameri kanische Konstruktion dieser Art ist nachfolgend dargestellt. Will man den in Fig. 2 geöffneten Hahnen, oder richtiger das Schieber-Ventil, in die geschlossene Stellung von Fig. 1 bringen, so drückt man zuerst mit dem Handhebel H und der Ventilstange D die Ventil-Verschluss- Scheiben M nach unten so weit es geht, d. h., bis sie die Aus- und Eintritts-Oeffnungen des Rohres zudecken. Dann dreht man das Hand rad E nebst der zugehörigen Manschette E Fig. 2. des Stiftes C auch die dene Ansichten bis heute zu Tage getreten. K. Durch das Gesetz über die Erhebung von Reichsstempelabgaben vorn 1. Juli 1881 waren auch die gewöhnlichen Waarengeschäfte be steuert. Durch das Gesetz vom 29. Mai 1885 ist dies abgeändert. In der Ziffer II „Kauf- und son stige Anschaffungsgeschäfte“ (Die neuen Börsen steuer- und Wechselstempel- Gesetze und -Ta rife des Deutschen Reichs. Verlag von Gustav Weigel. Leipzig. Preis M. 1.20.) sind jetzt (im Gegensatz zu dem Gesetz von 1881) nur solche Kauf- und Anschaffungsgeschäfte dem Stempel unterworfen, „welche unter Zugrunde legung von Usancen einer Börse ge schlossen w erden (Loco-, Z eit-, Fix-, Ter min-, Prämien- etc. -Geschäfte) über Mengen von Waaren, die börsenmässig gehandelt werden. Als börsenmässig ge handelt gelten diejenigen Waaren, für welche an der Börse, deren Usancen für das Geschäft maassgebend sind, Terminpreise notirt werden.“ Hiernach sind Abschlüsse über Papier, Roh stoffe zur Papierfabrikation, Filze, Siebe u. s. w. nicht mehr stempelpflichtig. Ueberhaupt bleibt der gewöhnliche nicht börsenmässige Waa- renverkehr von der Stempelsteuer frei. Wir j können daher im Interesse des Waarengeschäfte« welcher beim Drehen des Handrades E auf die neue Börsensteuer in sofern willkommen den keilförmigen Ansätzen L der Scheiben M heissen, als. sie, die lästigen Bestimmungen von 1881 beseitigt hat, wonach auch Rechnungen Die darauf vorgenommene Vorstandswahl er- giebt folgendes Resultat: Vorsitzender 0. Th. Winckler, Stellvertreter 0. Richter. Kassirer August Müller, Stellvertreter Paul Nestmann. Schriftführer Bruno Nestmann, Stellvertreter Paul Hungar. Archivar Conrad Dünkel, Stellvertreter Bruno Holder. Sämmtliche Gewählte nehmen dankend an. Das Stiftungsfest soll am 18. Oktober würdig gefeiert werden (Lokal noch unbestimmt), und zwar werden dazu reichliche Mittel bewilligt, da es in den letzten zwei Jahren nur in ein facher Weise begangen wurde. Bruno Nestmann. Schriftführer. Wahrheit im Handel. Wer einmal auf einer Lüge ertappt ist, sei sie auch noch so klein, von dem wird man an nehmen, dass er sich vielfach Unwahrheiten und Uebertreibungen zu Schulden kommen lässt. Der Verkäufer einer Waare oder einer Maschine, welcher deren Eigenschaften über Gebühr hervorgehoben oder gar unrichtige An gaben darüber gemacht hat, wird bei dem Käu fer alles Vertrauen verloren haben. Wer aber offen die Fehler seiner Waare zugesteht, viel leicht sogar darauf hinweist, wird sich das Vertrauen der Käufer erringen und nicht nur das eine, sondern auch noch viele andere Ge schäfte machen. Der intelligente Käufer em pfindet es als Geringschätzung, als Beleidigung, wenn ihm offenbar übertriebene Schilderungen von den Eigenschaften der ihm angebotenen Waare gemacht werden, er wird misstrauisch und unmuthig. Manche Verkäufer scheinen, ihren Worten nach, von der Annahme auszu gehen, dass die Käufer blind und taub sind, während dieselben häufig vorhandene Fehler entdecken, die dem Händler entgangen sind. Die Wahrheit ist nicht nur die einzige eines ganzen Mannes würdige Richtschnur, die ein zige, welche ihm innere Sicherheit, festes Auf treten und Selbstachtung sichert, sondern auch die richtigste Politik, die beste Grundlage zum Aufbau eines grossen Geschäfts. Was im Waarengeschäft gilt, ist auch im Zeitungswesen richtig, und es wird uns nicht als Eigenlob ausgelegt werden, wenn wir, um ein Beispiel anzuführen, einen Theil des Erfol ges unseres Blattes der Thatsache zuschreiben, dass wir stets auf Anfrage, häufig auch im Blatte selbst, die genau richtige Abonnenten zahl angegeben haben und niemals von den am Kopf des Blattes verzeichneten Preisen ab gewichen sind. Unsere Leser haben die Ueber- zeugung erlangt, dass die Papier-Zeitung für Jeden gleichmässig und nach festen Grund sätzen offen und keinerlei Bestechung zugäng lich ist, und dass ihre Mittheilungen durch keine unlauteren Einflüsse gefärbt sind. Dämpf-Holzschliff. Aus Bayern. September 1885. Zur Ergänzung der Notiz im Briefkasten Nr. 38 theile ich Ihnen mit, dass man beim Dämpfen des Holzes den Farbton bis zu einem gewissen Grade in Händen hat. Eine lichtere, hellbraune, Farbe wird durch Verarbeitung von frischem Holze und kürzeres Dämpfen erzielt. Beigelegte dunkle Stoffprobe besteht aus altem aber gesundem Holz, welches 12 Stunden ge dämpft wurde. Die helle Probe besteht aus jun gem frischen Holz, welches nur 6 Stunden dem Dampfdrücke ausgesetzt war. Die andern bei den Pappenproben bestehen aus altem trocke nen Holz, das der dunklen Probe war 6 Stun den, das der helleren nur 4 Stunden der Einwir kung von Dampf ausgesetzt. Bei allen 4 Proben war das Holz mit Dampf von 4 Atmosphären Spannung behandelt. L. verschoben wird. In Fig. 2 befindet sich K in seiner höchsten Stellung, wird er aber durch Drehen von J nach unten weiter geschraubt, so presst er durch die Keile L die Ventil- Scheiben M gegen ihre Sitze am Gehäuse A j und zwar immer kräftiger, je mehr er nach | unten fortschreitet. Um das Ventil zu öffnen, I löst man zunächst durch Drehen des Handrades | E den Keilverschluss K L, und zieht dann mit dem Hebel H die Ventilplatten M nach oben. Papierverkehr zwischen Deutsch land und der Schweiz. Nach den amtlichen schweizerischen Listen I betrug im ersten Halbjahr 1885 in der Zollta rifklasse „Papier“ die Einfuhr aus Deutschland aus anderen Ländern 1467 126 Fres. 1 160 898 Fres. die Ausfuhr nach Deutschland nach anderen Ländern 193 910 Fres. 1 853 986 Fres. Deutschland lieferte hiernach der Schweiz in dem Halbjahr für etwa 1 200 000 Fres, mehr Papier und Papierwaaren, als es von dort er hielt. Dagegen führte aber die Schweiz nach anderen Ländern für etwa 700 000 Fres, mehr aus, als sie von dort bezog. , Gewerbekammern. Die bestehenden aus lokalen Verhältnissen herausgewachsenen Handelskammern werden allgemein als ungenügende Vertretung der ver schiedenen Erwerbsgruppen angesehen. Die preussische Staatsregierung hat desshalb im Juli 1884 „Bestimmungen über die Gewerbe kammern“ erlassen und diese den Provinzial- Landtagen zur Berathung und Beschlussfassung übersandt. Diese Gewerbekammern sollen aus den vier Erwerbsgruppen, Landwirthschaft, Handwerk, Industrie und Handel in den Pro vinzialverbänden gebildet werden. Der Pro- vinzial-Landtag ernennt die Vertreter der vier Abtheilungen. Die Gewerbekammern haben, wie die jetzigen Handelskammern, nur be- rathende Stimme, und sollendie ihnen nach der Ge- schäftsordnung zufallenden oder von der Staats behörde zugewiesenenAngelegenheiten erledigen. Wir hoffen, dass Industrie und Handwerk auf diesem Wege eine genügende Vertretung ihrer Interessen erhalten wird, und möchten die Fabrikanten ermahnen, der weitern Ent wickelung der „Gewerbekammern“ in ihren Bezirken einige Aufmerksamkeit zu schenken.