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1860 PAPIER-ZEITUNG. N: 48 Billige Spedition! Aus einigen in der Hamburger „Deutschen Spediteur-Zeitung“ erschienenen Artikeln ziehen wir Nachstehendes aus: Wie in fast allen Geschäftszweigen ständig danach gestrebt wird — theils, um dem Verlangen der Käufer Rechnung zu tragen und theils, um nicht von der Konkurrenz überflügelt zu werden — für einen immer billigeren Preis eine der besten Qualität äusserst ähnliche, in Wirklichkeit aber bedeutend schlechtere Waare zu liefern, so hat sich mit der Zeit auch in der Spedition ein Un wesen herausgebildet, das nicht hart genug ge tadelt werden kann. Es handelt sich zunächst um die billigen Trans portübernahmen, die besonders von den Spedi teuren in den Hafenplätzen ausgehen und die oft selbst für kleinere Quantitäten billiger sind, als die reinen Eisenbahnfrachten für komplette Wagen ladungen von 5000 resp. 10 000 Kilo. Inländische Firmen bekommen häufig derartige Offerten und lassen sich durch die Billigkeit verlocken, indem sie sich damit vertrösten, dass der billiger Offe- rirende mehr leisten könne, oder bei den Bahnen Refaktien geniesse, da es doch nicht glaubhaft, dass Jemand sein Geschäft ohne Nutzen betreibt. Wenn nun berücksichtigt wird, dass deutsche Bahnen keine Bonifikationen oder Provisionen gewähren, gleichviel wer verladet, und dass die Wagen nicht mehr wie reglementsmässig belastet werden dürfen und dafür die Fracht laut den offiziellen Tarifen zu bezahlen ist, dann muss der Gedanke Raum finden, dass die Sache nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Ein Beispiel, wie solche Geschäfte gemacht werden, liefert der kürzlich vor der 2. Strafkammer des Bremer Landgerichts abgewickelte Prozess wegen falscher Gewichtsdeklarationen in den Eisen bahnfrachtbriefen, der gegen Opitz, Prokurist, und Rauer, Lehrling der Bremer Speditionsfirma Blothner & Grafe eingeleitet war. Der betr. Opitz wurde unter Freisprechung von einer Reihe von Fällen, beispielsweise von denjenigen, in welchen es sich um nasse Baumwolle handelte — in 180 Fällen für schuldig gesprochen und in 3600 Mk. Geldstrafe, eventuell Freiheitsstrafe von 240 Tagen verurtheilt. Das Gericht hat dem Angeklagten mildernde Umstände zugebilligt, weil die Be gehung der strafbaren Handlungen so ausser ordentlich leicht war, da seitens der Bahn keinerlei Kontrolle geübt wurde und Opitz auch nur ein indirektes Interesse an der Sache hatte. Der Mitangeklagte Rauer wurde unter Freisprechung derjenigen Fälle, welche vor der Vollendung seines 18. Lebensjahres liegen, der Beihilfe in 44 Fällen für schuldig gesprochen und in 132 Mk. Geld strafe, eventuell 14 Tage Gefängniss verurtheilt. Wo bleibt bei solchen Vorkommnissen das Inter esse für den Kaufmann und die Sicherheit für die dem Spediteur anvertraute Waare? Es kann daher nicht dringend genug anempfoh- len werden, nur solche Spediteure zu benutzen, von deren Rechtlichkeit man überzeugt ist und zu bedenken, welche Gefahren man läuft, wenn falsche Gewichts- oder Inhaltsdeklarationen entdeckt und zur Anzeige gebracht werden, so lange sich das Gut noch auf dem Transport befindet. In solchen Fällen würde das Gut nicht eher ausgeliefert werden, als bis die Konventionalstrafe bezahlt ist, und wenn der Absender — also der Spediteur — nicht imstande ist, dieselbe zu bezahlen, so würden die Transportanstalten zu nächst das Gut pfänden und den Empfänger verklagen, da immer angenommen wird, dass Letzterem der mit der falschen Deklaration beab sichtigte Frachtvortheil zu Gute kommen sollte, und dass derselbe somit von den Manipulationen des Spediteurs Kenntniss hatte? Eine nicht minder grosse Gefahr laufen die Empfänger, wenn sie nur nach billigen und viel versprechenden Offerten sehen und sich weniger um die Frage bekümmern, wer der betreffende Spediteur ist, dem sie mitunter ein ganzes Ver mögen anvertrauen, und ob sie sicher sein können, dass mit ihrem Eigenthum kein Missbrauch ge trieben wird. Man frage bei den hiesigen Schiffsmaklern nach, was für Frachten sie ausstehen haben, und man wird staunen über das Resultat einer solchen Er hebung. Wir wissen z. B., dass mehrere, ein sehr umfangreiches Geschäft machende, aber anerkannt als unter dem Selbstkostenpreise arbeitende Spedi tionsfirmen Mitte Dezember noch die Frachten vom September her, also für 31/2 Monate, schul dig waren. Die Benutzung, die Ausbeutung dieser Kredite ist der Zweck solcher Speditions geschäfte. Sie leben von den für die Speditionen fast immer prompt eingehenden Geldern und ar beiten auf ein grosses Geschäft ä tout prix hin, weil grössere Umsätze einen grösseren Kredit involviren. Es wird zur Prinzipsfrage, nur den Umsatz zu vergrössern, desshalb spedirt man umsonst oder gar noch unter dem Kostenpreis, denn — die Menge muss es bringen. Ein Nichts lässt sich aber doch nicht multipliziren, selbst nicht mit den grössten Quantitätszahlen. Es sind in letzter Zeit viele Fälle bekannt ge worden, dass Spediteure in den Hafenplätzen Güter erst nach Wochen in Empfang genommen haben, weil sie bei den Rhedereien keinen Credit geniessen und nicht im Stande waren, die See fracht etc. bei Ankunft der Güter zu bezahlen. Trotzdem aber wurde den Empfängern die Ver ladung der Güter angezeigt und das lange Aus bleiben schliesslich anderen Umständen zuge schrieben. Dass ein Geschäft in dieser Weise nicht von langer Dauer sein kann, liegt auf der Hand, und ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass ein in solch’ kritischer Lage sich befindender Spediteur das ihm anvertraute fremde Eigenthum einmal zur Rettung seiner eigenen Existenz benutzt, welcher Fall sogar schon wiederholt vorgekom men ist. Ist unter Erwägung solcher Umstände nicht die Sicherheit und Bonität des Spediteurs eine weit wichtigere Frage, als diejenige um ein paar Pfennige Frachtersparniss? Der Spediteur soll die Interessen des Kaufmanns nach allen Seiten gegenüber den Schifffahrts-, Eisenbahn- und Assekuranz-Gesellschaften gehörig wahren und für diese Leistungen, resp. für die Spediton überhaupt, muss derselbe ein Aequivalent haben, wenn er nicht selbst das Interesse am Geschäft verlieren soll. • MAAA • 4 4 • 4 M 4 4 me A • 4 • •A • M A •i • •2 1 MIechaniks zu Biblorhaptes S in allen Formaten, sowie Anfertigung von Massen-Artikeln in jedem Metall liefert die P G Mechanische Werkstatt von , " [26182 b j Klein & Vielitz, Berlin S., Sebastianstrasse 25. | wwwwwwwwwwwwwwewwwwwwwwwwvwwe BERLIN N., Süd-Ufer. C. HHUVHNHEEA BERLIN I, Süd-Ufer. errichtet 1804. Maschinen-Fabrik und Eisen-GieSSerei errichtet 1804. Centrifngalpumpen für Wasser oder Bleichflüssig- Walzen von Papier, Garn, Fasern, Geweben, keit. 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