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Es wird beschlossen, für eine Ausstellung in besagter Weise einzutreten, und den anderen Fachvereinen baldigst von diesem Beschluss Kennt- niss zu geben. Auf der Tagesordnung der General Versamm lung des Schutzvereins der Papier-Industrie, 5. Sept, zu Berlin, stand dieselbe Frage, zu welcher der Herr Vorsitzende auch den an wesenden Gästen das Wort gestattete. Der Bericht darüber in Nr. 38 lautet: Bei der nun folgenden Besprechung und Beschlussfassung über eine Papieraus stellung in Berlin 1887 betheiligte sich die Mehrzahl der anwesenden Herren. Die Fabrikan ten sprachen sich fast einstimmig gegen eine Aus Stellung überhaupt aus, weil der Nutzen den er forderlichen Aufwendungen nicht entspreche. Wenn man sie frage, würden sie alle »nein« sagen — werde aber eine Ausstellung gemacht, so würden dennoch die Meisten kommen. Herr General- Konsul Schlesinger empfiehlt, angesichts der Bemühungen um eine im Jahre 1888 abzuhal tende Allgemeine Deutsche Ausstellung, die in die sem Winter unbedingt erfolgende Entscheidung da rüberabzuwarten. Herr Wei nberg glaubt, dass sich die Fabrikanten des Papierfaches, trotz der vor handenen Abneigung gegen jede Ausstellung, nicht ausschliessen werden, wenn die nationale Ausstellung 1888 ins Leben gerufen wird. Glei cher Ansicht ist Herr Gmeiner. Nachdem Herr Armand Lamm, Schriftführer des »Papierver eins Berlin« und Herr Carl Fraenkel, Kas- sirer desselben, sehr warm für die Theilnahme an der Ausstellung, Ersterer eventl. für eine inter nationale Papier-Ausstellung 1887, gesprochen hatten, und die Ansichten der meisten Herren ge hört waren, wurde folgender Antrag des Herrn Weinberg mit allen gegen eine Stimme der stimmberechtigten Anwesenden angenommen: 1. Findet eine allgemeine Nationale Ausstellung 1888 in Berlin statt, so werden die hier vertre tenen Industriellen sich betheiligen. 2. Findet die Ausstellung 1888 nicht statt, so soll sich die nächste Generalversammlung über die Frage aussprecben, ob eine Papier-Ausstellung in den nächsten Jahren stattfinden soll. Beide Vereine haben hiernach beschlossen, die Entscheidung über die für 1888 geplante all gemeine Deutsche Industrie-Ausstellung abzu warten. Dennoch finden unsere Leser heute auf Seite 1845 eine Einladung des Herm Präsi denten Gmeiner zu einer Generalversammlung des Schutzvereins für den Papier- und Schreib- waaren-Handel zu Berlin, 6. Dezember 1885, auf deren Tagesordnung als erster Punkt eine Papier-Ausstellung 1887 steht. Der Vorstand des Schutz Vereins der Papier industrie, bestehend aus den Herren Kommerzienrath Dessauer-Aschaffenburg , Herrmann Gmeiner-Dresden , Kommerzienrath Friedr. Haenle-München , Theodor Wiskott-Breslau , Friedrich Wilhelm Abel-Magdeburg , Max Krause-Berlin, hat mit allen Stimmen gegen die des Herrn Gmeiner sämmtliche von Letzterem gestellten Anträge, sowie die Einberufung einer General versammlung abgelehnt. Herr Gmeiner hat die Generalversammlung ausgeschrieben, obwohl von 9 Mitgliedern des Vorstands nur die Herren Tetzer-Berlin und Otto Winckler-Leipzig ihre Zustimmung ertheilt haben. Die Herren Kommerzienrath Schwan- häusser-Nürnberg und Carl Nestmann-Leipzig, welche anfangs zugestimmt hatten, theilten, nach genauerer Kenntniss der Verhältnisse Herrn Gmeiner in voriger Woche schon mit, dass sie ihre Zustimmung zurückziehen, also gegen Abhaltung einer Generalversammlung u. s. w. stimmen. Die Herren Rud. Henning, i. F. Otto Schäfer & Scheibe-Berlin, Bertram, i. F. Oldemeyer Nachfolger-Hannover, Julius Cramer-Köln sind garnicht gefragt worden, obwohl Herr Max Krause in seinem ablehnenden Votum darauf hingewiesen hatte, dass diese Herren, welche als Vorsitzende von Zweigver einen nach § 2 der Satzungen Vorstandsmit glieder sind, gehört werden müssen. In § 15 besagen die Vereins-Satzungen: „Die Ein berufung zur Generalversammlung hat seitens des Vorstandes (d. h. doch aller Mitglieder des Vorstandes D.Red.) unter Mittheilung der Tagesordnung womöglich 6 Wochen vorher durch das Vereinsorgan zu erfolgen/ Infolge des Vorgehens des Herm Gmeiner ist ein Rundschreiben folgenden Inhalts an die 1200 Mitglieder der Papierverarbeitungs-Be rufsgenossenschaft ergangen: Berlin, den 22. November 188-5. Geehrter Herr! Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wird für das Jahr 1888 eine Allgemeine Deutsche Industrie- Ausstellung in Berlin geplant. Von anderer Seite ist, obgleich diese allgemeine Ausstellung in Aus sicht genommen, eine Eingabe an das Königl. Ministerium gemacht, um für das Jahr 1887 den Ausstellungs-Palast zu Berlin zur Abhaltung einer Deutschen Spezial - Papier ■ Ausstellung zu über lassen. Diese Eingabe ist ohne Unterstützung namhaf ter Industriellen eingereicht. Wenn man die in verschiedenen diesjährigen General-Versammlungen von Papier-Industrie-Vereinen erfolgten Abstim mungen als maassgebend ansieht, so steht die Ein gabe sogar in direktem Widerspruch mit den An sichten der Facbgenossen. Diesen verschiedenen Ausstellungsprojekten gegenüber möchten wir gern wissen, wie unsere geehrten Berufsgenossen überhaupt über eine Aus stellung und Betheiligung daran denken, um dann in Ihrem wie im eigenen Interesse Stellung dazu zu nehmen. Während wir uns einerseits, ohne dass ein all gemeines Bedürfniss dazu vorhanden ist, keine Ausstellung aufdrängen lassen wollen, würden wir es für unsere Pflicht halten, für eine solche ein zutreten, wenn die Mehrzahl unserer geehrten Be rufsgenossen sich dafür ausspricht und ihre Be theiligung in Aussicht stellt. Um Ihre werthe Ansicht zu erfahren, erlauben wir uns, Ihnen eine Postkarte beizufügen und er suchen Sie höflichst, die gestellten Fragen zu be antworten und die Postkarte möglichst umgehend an ihre Adresse gelangen zu lassen. Mit kollegialischem Gruss Hochachtungsvoll Georg Adler, Buchholz i. Sachsen. Gebrüder Adt, Ensheim. Fried. Wilhelm Abel, Magdeburg. Alois Dessauer, Aschaffenburg. W. Hagelberg, Berlin. Leo Haenle, München. Carl Hellriegel, Berlin. J. C. König & Ebhardt, Hannover. Max Krause, Berlin. F. Lieck & Heider, Berlin. Reinhard Schmidt, Elberfeld. Gustav Seitz, Ham burg. Francois Vite, Berlin. C. T. Wiskott, Breslau. Reichsversicherungsamt Nr. 26 der „Amtlichen Nachrichten“ enthält die Verordnung vom 2. November 1885 über das Verfahren vor den auf Grund des ü. V. G. errichteten Schiedsgerichten, sowie ein Rund schreiben an die Genossenschaftsvorstände, be treffend die ältern Unfallversicherungsverträge, folgenden Inhalts. Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen, welche vor dem 1. Oktober 1885 abgeschlossen und nach § 100 des U. V. G. auf die Berufsge- nossenschaften übergegangen sind, unterliegen der Entscheidung durch die ordentlichen Ge richte und nicht der des Reichsversicherungs amtes. Dasselbe bemerkt bei diesem Anlass, dass ein gütlicher Vergleich den Kosten eines Prozesses hierbei vorzuziehen sei. Auch seien nach seiner Ansicht die Berufsgenossenschaften nicht verpflichtet, für Unfälle und Verwaltungs kosten aus der Zeit vor dem 1. October d. J. irgendwie einzutreten, einerlei ob nach den vorliegenden Verträgen die Prämien (Beiträge) pränumerando oder postnumerando gezahlt werden. Von den Bescheiden und Beschlüssen dürften folgende für unsere Leser von Interesse sein. Nr. 73. Nach dem Gesetz steht nicht entgegen, dem Vertrauensmann für einen Bezirk mehrere Stellvertreter zu geben, die jedoch für gewöhn lich nur Hilfsorgane wären. Es ist zu wünschen, dass ein Vertrauensmann die ihm obliegenden Funktionen für seinen eigenen Betrieb seinem Stellvertreter überliesse, um den Glauben an seine Unparteilichkeit nicht zu gefährden. Die Beauftragten, deren Einsetzung fakultativ ist, brauchen nicht Mitglieder der Genossen schaft zu sein. Nr. 74. Von einer öffentlichen Bekannt machung der Namen der von der Sektion für die Schiedsgerichte gewählten Beisitzer, der Mitglieder des Sektionsvorstandes und derVer- trauensmänner durch die Sektionsvorstände darf nach §§ 31 und 32 des Normalstatuts nicht abgesehen werden. Nr. 75. Der erstmalige Beitrag zu den Ver waltungskosten nach Kopfzahl der Arbeiter wird nur als eine Vorschussleistung der Ge nossenschaftsmitglieder angesehen. Das R. V. A. billigt es, wenn von Heranziehung der kleineren Betriebsunternehmer abgesehen wird. Es em pfiehlt sich, der etwaigen Einziehung der Um lagen unter 600 Mark durch Postauftrag schriftliche Zahlungsaufforderung 14 Tage vor her gehen zu lassen. Nr. 76. Als „Dampfkessel“ im Sinne des U. V. G.. §1, Abs. 3, sind nur Kessel mit ge spannten Dämpfen zu verstehen. Nr. 77. Gemäss § 23, Abs.3 des U. V. G. genügt zur Legitimation der Vorstände gegenüber den Post und andern Behörden die Bescheinigung der hohem Verwaltungsbehörde, dass die darin bezeichneten Personen den Vorstand bilden. Bei Quittungen der Sektionsvorstände über Geld etc. sind event ausserdem die betr. Statutbestimmungen vorzulegen. Uebrigens kann nach den §§ 16 und 27 des Statuts der Vorsitzende nur in Gemeinschaft mit einem andern Vorstandsmitgliede für den Sektions vorstand quittiren. Nr. 78. Bescheinigungen über zustehende Entsch ädigungsbezüge werden am einfachsten mit Benutzung des Formulars vom 27. Sept ru ber 1885 (Amtl. Nachr. pag. 224 ff.) betr. die Auszahlung n. an die Post ausgestellt. Nr. 79. Die Aufstellung eines Formulars für die nach § 71. Abs. 2 des U. V. G. von den Betriebsunternehmern einzureichenden Nach weisungen ist den Vorständen der Berufsge nossenschaften überlassen, da die Anforde rungen an ein solches Formular zu weit aus einander gehen. Dabei sei bemerkt, dass die laufende Eintragung der von den versicherten Personen verdienten Löhne in ein entsprechen des Formular, nebst Bereithaltung der erforder lichen Nachweise, sich im Hinblick auf die $§ 60 und 104 des U. V. G. empfiehlt. Das Reichsversicherungsamt hält es für zulässig, dass für die Aufstellung der in Rede stehenden Lohnnachweisungen ein bestimmtes Formular durch statuarische Bestimmung in der Folge fortgesetzt würde, nachdem ein vorläufig ein geführtes Formular sich bewährt hat. Holzschliff-Markt. In einer Versammlung böhmischer Holzstoff und Pappenfabrikanten zu Prag am 4. November unter Vorsitz des Herrn E. Eberhardt, Nieder- Rochlitz, wurde darüber geklagt, dass die Preise sich noch nicht so gebessert haben, wie es ein halbwegs rentabler Betrieb erfordert. Es wurde aber unter den anwesenden 13 Fabrikanten eine Einigung über Einhaltung von Preisen für Holzschliff und Pappen erzielt. Die abwesen den Firmen sollen um Zustimmung ersucht werden. Betrugsprozess Gebr. Barlen. Wir bringen eine diesbezügliche Berichtigung auf Seite 1870. D. Red.