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1670 PAPIER-ZEITUNG. N' 41 tut für Orts- und Provinzial-Vereine im Mai d. J. festgestellt hat, und unsere Kollegen in Köln den Sprengel Rheinland und Westfalen, sowie die Kollegen in Hannover, Nord-, Westdeutsch land als das Feld ihrer speziellen Thätigkeit für Zusammenführung der Fachgenossen bezeichnet haben, wollen auch wir als Vertreter des ältesten deutschen Papier-Vereins nicht nachstehen und geben hierdurch unseren näcbstgelegenen Fachge nossen die Gelegenheit zum Anschluss und zu fernerer gemeinsamer Wirksamkeit, indem wir Sie auf Sonnabend, den 31. Oktober (Reformations fest) zu einer allgemeinen Versammlung der Fach genossen in: „Merseburg“ hierdurch einladen. In der Voraussetzung, dass Sie diesem Rufe gern folgen und die Gelegenheit, mit Kollegen der Städte Mitteldeutschlands zu verkehren, freu dig ergreifen, bitten wir Sie, in Ihrem Kreise für lebhafte Betheiligung der Fachgenossen, welche sämmtlich willkommen sind, zu wirken, und be- grüssen Sie mit Hochachtung der Vorstand des Papier- Vereins Leipzig. Otto Winkler, Vorsteher; Oskar Richter, Stellvertr. Bruno Nestmann, Schriftf.; Paul Nestmann, Stell vertr. August Müller, Kassirer; Paul Hungar, Stell vertr. Conrad Dünkel, Archivar; Bruno Holder, Stellvertr. Zusammenkunft der Papier-Industriellen von Sachsen u. Thüringen in Merseburg a. Saale. Sonnabend, den 31. Oktober 1883 (Refor- mationsfest). Empfang der Fachgenossen am Bahnhof zu Merseburg bei den Zügen: Vormittag 10,15 Min. und 10,25 Min. Pünktlich 10 Uhr 45 Min. Eröffnung der Ver sammlung im Restaurant Tivoli. I. Referat über den Schutz-Verein für den Papier- und Schreibwaaren-Handel, über Organisation, Aufgaben, Ziele und bisherige Erfolge. 2. Antrag zur Bildung des Provinzialverbandes »Sachsen-Thüringen«. 3. Vorgehen des Vereins gegen Missstände im Geschäftsbetriebe, gegen Unreellitäten, unbe fugten Handel mit Schulmaterial, Liniaturen- Vorschriften, Handelskammer,- Schulausschuss- und Sachverständigen-Wahlen etc. etc. 4. Anträge von Mitgliedern. Mittag I Uhr gemeinsames Mittagbrod. 2 Uhr Besuch der Buntpapierfabrik von Herren Heil mann & Abel. 7 Uhr Kommers der Fachgenos sen im Bahnhofs-Restaurant. Anmeldungen erbittet der Schriftführer des Papier-Vereins Leipzig, Herr iBruno Nestmann. Bericht über das 7. Stiftungsfest. Zur Feier des 7. Stiftungsfestes des Papierver eins zu Leipzig versammelten sich am 18. Okto ber abends 6 Uhr ein grosser Theil Mitglieder mit ihren Frauen und Gästen (darunter Herr Fa brikant Heilmann mit Familie aus Merseburg), zusammen 50 Personen, im Hotel zum Palmbaum zu einem Abendessen, welches in der heitersten Weise verlief. Zur Unterhaltung der Anwesenden trugen drei Tafellieder, die den Vereint den Vorstand und die Mitglieder feierten, sowie humoristische Vorträge bei. Toaste brachten u. A. aus: H. Winckler auf den Verein, Richter auf die Gäste, Dunker in schwungvollster Weise auf die Frauen, auf den Verein, zugleich im Namen der Gäste dankend, Lehrer Winckler auf die Presse, welcher Toast von Herrn Re dakteur Päcke erwidert wurde, Dr. Haynel u. s. w. Glückwunsch-Telegramme liefen ein vom West deutschen Papierverein und vom Schriftführer des berliner Papiervereins, Herrn Lamm. Während der Tafel kamen Taschen-Vereinska- lender zur Vertheilung, die aussen die Mittheilung enthalten, dass der Vorsteher (Herr Otto Winckler) in Vereinsangelegenheiten an den Klubabenden im Vereinslokal, und sonst Uferstrasse 8 I, bis Vor mittags 9 zu sprechen ist. Ebendaselbst befindet sich auch die Papier-Prüfungsanstalt. Vereinskalender für 1885—86 hat folgenden reichen Inhalt: Vereins-Kalender 1885/86. 1885. 18. Oktbr. Stiftungsfest. 21. „ V. 10. Buchgewerbe-Museum. 31. „ Ausflug nach Merseburg. 8. Nov. V. 10. Buchgewerbe-Museum. 20. „ Vortragsabend. Für 6., 13., 20., 27. Dec. und 1. Januar ist Geschäfts- Oeffnung für die Mitglieder zu erbitten. 1886. 8. Jan. Haupt-Versammlung. 12. Febr. Geselliger Abend. 12. März Vortrags-Abend. 9. April Haupt-Versammlung. 28. Mai Vortrags-Abend. 11. Juni Spaziergang. 14. Juli NM. Ausflug. 18. Aug. „ do. 10. Septbr. General-Versammlung. 17. Octbr. Stiftungsfest. Club jeden Freitag Abend im Vereinslokale. »NB. Die Club-Versammlungen finden auch im Sommer und auch während der Messen und Feier tage, also ohne jede Unterbrechung statt. Die Vortrags - Abende bringen fachwissenschaftliche Vorträge, Ausflüge oder die Besichtigung von Pa pier-Etablissements.« Das Gedeck Mark 2,50, liess nichts zu wünschen übrig. Die Stimmung war sehr animirt, nach dem Essen wurde ein Tänzchen arrangirt, und erst nach Mitternacht verliessen die Theilnehmer das Fest loka), von dem Wunsche beseelt, dass ihnen recht bald wieder Gelegenheit gegeben werden möge, sich mit den Mitgliedern gesellig vereint zu sehen. Bruno Nestmann, Schriftführer. Papierverein Rheinland Westfalen. Sonntag, 8. Nov. d. J., 1 Uhr Nachmittag findet in Dortmund eine Generalversammlung des Vereins statt. Um 4 Uhr gemeinschaftliches Essen. Die Tagesordnung und Angabe des Versammlungslo kals folgenin der nächsten Nummer dieses Rlattes. Alle Fachgenossen, auch Nicht - Vereinsmit glieder, sind in der Generalversammlung will kommen. Damen und Freunde, auch nicht Fachgenossen, können zur Theilnahme an dem Essen durch Vereinsmitglieder eingeführt werden. Anträge zur Tagesordnung, Beiträge, Anfra gen, so wie Anmeldungen zur Theilnahme wer den baldigst an die Unterzeichneten erbeten. Letztere nimmt auch Herr Friedrich Crüwell in Dortmund entgegen. Köln, 25. October 1885. Julius Cramer, Vorsitzender. Otto Gruner, Schriftführer. Unfall-V ersicherung. Zur Vervollständigung des Artikels „Strafe in Sicht“ in Nr. 41 uns. BL, die Anmeldung der versicherungsflichtigen Betriebe betreffend, geben wir nachstehend das Verzeichniss der unteren Verwaltungsbehörden, bei denen die Anmeldung zu erfolgen hat. Untere Verwaltungsbehörden im Sinne des Unfall-Versicherungsgesetzes sind: r, in Preussen: die Landräthe, in Städten von mehr als zehntausend Einwohnern die Orts polizeibehörden. In der Provinz Hannover die Amtshauptleute, in Städten, auf welche die hannoversche revidirte Städteordnung vom 24. Juni 1858 Anwendung findet, die Magistrate; nach dem Inkrafttreten des Landesverwaltungsgesetzes und des Zustän digkeitsgesetzes dagegen die Landräthe; in den vorgenannten Städten, mit Ausnahme der in § 27 Abs. 2 der Kreisordnung vom 6. Mai 1884 bezeichneten Städte, die Ma gistrate. 2. in Bayern: die Distriktsverwaltungsbehörden, in München der Magistrat. 3. in Sachsen: in den Städten, in welchen die revidirte Städteordnung eingeführt ist, der Stadtrath, im Uebrigen die Amtshauptmann schaften. 4. in Württemberg: die Oberämter. 5. in Baden: die Bezirksämter. 6. in Elsass-Lothringen: in Gemeinden von mehr als zehntausend Einwohnern die Bür germeister, im Uebrigen die Kreisdirektoren. 7. in Hessen: die Grossherzoglichen Kreisämter. 8. in Mecklenburg-Schwerin: die Ortsobrig keiten, für die ritterschaftlichen Güter die, die Ortsobrigkeiten nach Maassgabe von § I Absatz 1 und 2 der landesherrlichen Ver ordnung vom 2. April 1879 vertretenden ritterschaftlichen Polizeiämter. 9. in Mecklenburg - Strelitz: die Ortsobrig keiten, in den Städten, mit Ausnahme von Schönberg, die Magistrate; für die ritter schaftlichen Güter die, die Ortsobrigkeiten nach Maassgabe von § 1, Absatz 1 und 2 der Verordnung vom 2. April 1879 vertre tenden, ritterschaftlichen Polizeiämter; und für die Allodialgüter in dem Fürstenthume Ratzeburg das, die Gutsherrschaften zu Dodow und Horst vertretende, vereinte ritterschaft- liehe Polizeiamt zu Wittenburg, beziehungsf weise die, die Gutsherrschaft zu Torisdorf vertretende, Grossherzogliche Landvoigte- in Schönberg. 10. in Oldenburg: I. im Herzogthum Olden burg die Grossherzoglichen Aemter und die Magistrate der drei Städte I. Klasse. 2. im Fürstenthum Lübeck für die Stadt Eutin der Magistrat dieser Stadt, für den übrigen Theil des Fürstenthums die Grossherzogi. Regierung zu Eutin. 3. im Fürstenthum Birkenfeld die Bürger meister. 11. in Sachsen-Weimar: die Grossherzog lichen Bezirks-Direktoren, 12. in Braunschweig: die Herzoglichen Kreis- Direktionen. 13. in Anhalt: für die Städte Dessau, Cöthen, Bernburg und Zerbst die Polizeiverwaltun gen derselben, für die übrigen Ortschaften die Herzoglichen Kreis-Direktionen. 14. in Sachsen-Meiningen: die Herzoglichen Landräthe. 15. in Sachsen-Coburg-Gotha: in den dem Staats-Ministerium unmittelbar unterstell ten Städten der Magistrat oder Stadtrath, in den übrigen Gemeinden das Landrathsamt. 16. in Sa ch sen-Altenburg: auf dem platten Lande die Landrathsämter, in den Städten die Stadträthe. 17. in Lippe-Detmold: in den Städten die Magistrate, in den ländlichen Distrikten die Verwaltungsämter. 18. in Reuss jüngere Linie: der Gemeinde- Vorstand. 19. in Schwarzburg-Rudolstadt: die Fürst lichen Landrathsämter. 20. in Schwarzburg-Sondershausen: in Stadt- und Landgemeinden die Gemeinde- Vorstände, in Guts-, Domänen- und Forst- Polizeibezirken die Guts-, beziehungsweise Domänen- und Forst-Polizeiverwaltungen. 21. in Waldeck: die Kreis-Amtmänner. 22. in Reuss ältere Linie: in Ansehung der städtischen Gemeindebezirke die Gemeinde- Vorstände, in Rücksicht auf die einem Gemeindebezirke nicht angeschlossenen fürstlichen Domanialbesitzungen, sowie auf alle Ortschaften und selbständigen Gutsbezirke des platten Landes die fürst lichen Landrathsämter. 23. in Schaumburg-Lippe: auf dem platten Lande die betreffenden Aemter, in den Städten die Magistrate. 24. in Hamburg: für das gesammte Hambur gische Staatsgebiet, mit Ausnahme der Be zirke der Landesherrschaften Ritzebt-ttel und Bergedorf, die städtischen Polizeibehörden, für die beiden ebengedachten Bezirke die zuständigen Landherrenschaften. 25. in Bremen: für die Stadt Bremen die Po-