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1620 PAPIER-ZEITUNG. Nr 42 überdies gerade den Käufern, täglich zu thun hat. damit ge- Pflicht, und ist mit welchen er fällig. Es ist eine Händler-Ringe bekannte Thatsache, dass die bei berliner Versteigerungen Versteigerung von altem Papier. Vor Kurzem wurde im Reichstagsgebäude zu Berlin eine Versteigerung abgehalten, bei der auch Zeitungsmakulatur und Reichstags drucksachen ausgeboten wurden. Äusser den vollzählig erschienenen Händlern und Auktions- flaneuren, welche, wie fast immer bei Auktio nen, Clique bildeten, war, wie die Voss’sche Ztg. berichtet, auch einer der grösseren Pa pierhändler als Käufer anwesend. Letzterer liess sich, nachdem etwa 45 Zentner Zeitungen zu angemessenen Preisen versteigert waren, dazu herbei, der Clique beizutreten und gemein schaftliche Sache mit ihr zu machen. Die Folge war, dass auf demnächst zum Ausgebot gelangte 33 Ctr. Drucksachen nur ein Gebot von 15 Mk., und auf 5 Ctr. Zeitungen nur 16 Mk. abgegeben wurde. Bei solchen Schleu derpreisen zog es der die Auktion leitende Auktions-Kommissarius Haehnel vor, die Auk tion abzubrechen. Den hierauf entstehenden Tumult beantwortete er mit der Aufforderung, sofort die Räume zu verlassen, widrigenfalls er das Hausrecht ausüben müsse. Nachdem das Gros der Clique sich entfernt hatte, konnte der genannte Auktionator nach zuständigen Ortes eingeholter Genehmigung die Druck sachen, welche in der Auktion nur ein Gebot von 15 Mk. erzielt hatten, für 82} Mk., also fünf Mal höher! und die Zeitungsmakulatur, für welche insgesammt nur ca. 780 Mark ge boten worden, für 1068 Mk., also für beinahe 300 Mk. mehr! an drei noch zurückgebliebene Händler verkaufen. In diesem Fall hat die Behörde durch Herrn Haehnel noch den an nähernden Marktwert!! des Papiers erhalten. In den meisten Fällen wird der mit dem Ver kauf beauftragte Beamte sich mit dem begnü gen, was geboten wird, und ohne weiteres den Zuschlag ertheilen. Er erfüllt damit seine Niemandem, der nicht zu ihnen gehört, Etwas überlassen — es sei denn zu sehr hohem Preise. Wer etwas ersteigern will, fügt sich desshalb gewöhnlich dieser Sachlage, und be auftragt einen der Auktions-Händler von Beruf mit dem Kauf. Der von den Behörden mit solchen Versteigerungen beabsichtigte Zweck, nämlich Erzielung der höchsten Marktpreise, wird dadurch allerdings völlig vereitelt. Anstatt, wie jetzt vorgeschrieben, solche Ver käufe in der Tagespresse auszuschreiben, wo sie vielleicht von wenig Händlern aber nicht vonFa- brikanten und Fachleuten gelesen werden, sollte man sie durch die Fachpresse bekannt machen und schriftliche Gebote, wie bei Submissionen, ein fordern. Behörden wie Fabrikanten würden sich hierbei am besten stehen. . 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