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Erscheint wöchentlich dreimal und Mar DimStagS, Donnerstags und Souuabe uds. Bezugspreis vierteljShrlich I M!. 30 Psg., durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Amgegenö. Amtsblatt Inserate werden MontagS, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnscrtiouspreis 15 Psg. pro viergespalteue Korpuszeil«. Außerhalb des Amtsgerschtsbezirls Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Aufschlag. für dir Kgl. Amtshauptmann schäft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat m MlsdruL sowie sirr das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, AlttanuebrrZ, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruns bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwatsr nm «anronz. Hnynoori. Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, MMy-Roitzsche», Munzig. Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, QberhermSdarf, Pohrsdorf, RSSrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdsrf, Schmiedtwalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohär», Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf Weistropp, Wildberg Druck und Verlag vou Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlicken Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. MK. 83. BomrerstKG Sem 23. IM MW. 87. ZahkZ. Die Diphtherieheilsera mit den Kontcollnummeln: 866 bis 877, geschlichen: „achthundertsechsundsechzig bis achthuliderLsiebenund- siebzig" aus den Höchster Farbwerken, 108 bis 117, geschrieben: „einhundertacht bis einhundsrtsiebzehn", 119, geschrieben: „einhunderlneanzehn", 120, geschrieben: „rinhundertzwanzig", aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 211, geschrieben: „zweihundertelf", aus der Fabrik Vorm. E Schering in Berlin sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung eingezogcn sind, wegen Ablaufs der staatlichen Gewährvauer zur Einziehung bestimmt. Dresden, den 13. Juli 1908. Ministerium des Innern. Herr Gastwirt Friedrich Hermann Bohland in Schmiedewalde ist als Gemeinde' Vorstand seines Ortes wiedergewählt und von der unterzeichneten Königlichen Amts» hauplmannschafi in Pflicht genommen worden. Mritzen, den 13. Juli 1908. »ssi Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Dem Ansuchen um Ausrichtung schon eingeebneter Gräber auf dem alten Friedhöfe kann vom heutigen Tage ab nicht mehr stattgegebcn werden. ssw Wilsdruff, am 22. Juli 1908. Der Kirchenvorstand. Wilsdruff, den 20. Juli. Deutsches Keich. lieber die Penfionsverstchernng der Privai- angestellten ist dem Reichstage soeben eine zweite Denkschrift zuge gangen, deren wichtigster erster Abschnitt die Prüfung der verschiedenen Wege zur Durchführung der Versicherung enthält. Besprochen wird darin der Umfang der Ver- sicherung, die Leistungen und Betrage, die Organisation und das Verfahren, auch enthält der Abschnitt Uebergaugs- bestimmungen. Einem Auszugs aus der Denkschrift, der im „B. T." veröffentlicht wird, entnehmen wir folgende Angaben: Den Wünschen der Privataugestelltsn auf Einführung der Berufsinvalibität und auf Gewährung einer Alters» reute mit Beginn des 66. Lebensjahres läßt sich nach der Denkschrift durch Erweiterung des Jnvalidcuversicherungs- gesetzeS nicht Rechnung tragen. Eine Befreiung der An- gestellten von der reichsgesetzlichm Invalidenversicherung und die Errichtung einer besonderen Versicherungsanstalt an deren Stelle, die erweiterte Leistungen mit einem an gemessenen Reichszuschusse gewähren soll, kann aus sozialen und finanziellen Gründen ebenfalls nicht gutgeheißen werden. Die Versicherung der Privataugestellten soll viel mehr nach den Vorschlägen der Denkschrift als Zusatzver sicherung zur reichsgesetzlichen Invalidenversicherung, und zwar ebenfalls als Pflichtversicherung, durchgeführt werden. Es würden also nebenetnader und in gesonderter Durchführung durch zwei getrennte, selbstständige Organi sationen bei reichsgesetzlichtl Invalidität (8 5 Absatz 4 des Javalidenversicherungsgesetzes) sowie bei Bcrufsinvalidität Pensionen gezahlt werden. Bcrufsinvalidität wäre dann anzunehmen, wenn der Versicherte, dessen Invalidität fest» gestellt wurde, nicht mehr als die Hälfte dessen zu ver dienen imstande ist, was ein körperlich und geistig gesunder Privalangestellter von ähnlicher Ausbildung oder gleich wertigen Kenntnissen und Fähigkeiten in einer durch die neue Versicherung erfaßten Verufsstellung (als Privat angestellter zu verdienen vermag. Neben deu Beiträgen zur bestehenden Invalidenversicherung würden nach der Denkschrift also künftig noch die Beiträge zur Privatan- gestelltenversicherung zur Erhebung gelangen, wofür nalür- lich die Leistungen beider Einrichtungen, wenn der Ver- ficherungsfall nach Maßgabe der in Betracht kommenden Bestimmungen eintritt, nebeneinander gewährt würden. In die neue Pflichtversicherung sollen alle Personen, die über 16 Jahre alt sind, ausgenommen werden, sofern sie bei Einführung der neuen Versicherungspflicht das 60. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Dabet sollen Einkommen über den Höchstsatz von 5000 Mark nur bis zu dies» Grenze in die Versicherung einbezogen werden. Zur Durchführung der Versicherung wird eine Reichs-Versicherungsanstalt für Privatangestellte in Vor- schlag georacht, die eine ähnliche Organisation erhalten soll wie die Versicherungsanstalten derJnvalidenverstcherung Dieser Rüchsanstalt sind dis von den Arbeitsgebern und Angestellten zu glühen Tellen zu tragenden B.ueägc zuzuführen, was durch Reichsbankgtrokonto oder mittels Postüberweisungs- und Scheckveckehrs geschehen kann. Die Zählungen (Pensionen usw.) der Anstalt an die Rentenempfänger vermittelt die Post. Außerdem wird die Anstalt selbst auch in geeigneten Fällen das Heilverfahren zu übernehmen haben. Die Leistungen der Anstalt aus der Versicherung sollen nach der Denkschrift nun die folgenden sein: I. Männliche PrivatangestMe erhalten nach Er füllung einer Wartezeit vsn 120 Beitragsmosatcn: a) im Fall- eingctretener Erwerbsunfähigkeit (Berufs- invalidität) eine Jnvalisevpmston; 6) im Falle der Erreichung des 65. Lebensjahres beziehungsweise nach vollendeter Wartezeit eine Alterspeusion; c) im Falle des Todes eine Hinterbliebenen- Fürsorge. ii. Weibliche PrivatangestMe erhalten nach Er füllung einer Wartezeit von 120 BeiLragLmonaten die- selben Kassenleistungen wie die männlichen Angestellten; außerdem ist aber noch vorgesehen, daß bereits nach Er füllung einer Wartezeit von 60 Beitragsmonaten: -») im Falle eingetretener Erwerbsunfähigkeit (Be- russinvalidität) eine feste Jnvaltdenpeusion; b) im Falle des Todes entweder Waisenpension oder Rückzahlung der geleisteten Pflichtbeiträge gewährt werden soll. Die Jnvalidenpension setzt sich aus einem Grund» betrage und aus Steigerungen zusammen. Der Grund- betrag ist stets Vt des Wertes der ersten 120 Monats- beiträge, die Steigerung beträgt ferner des Wertes der über die 120 Monatsbeiträge weiter bis zum Ein tritt des Versicherungssalles entrichteten Monatsbeiträge. Dis feste Jnvalidenpension, Lie in gewissen Fällen an weibliche PrivatangestMe gezahlt werden soll, ist gleich einem Viertel der ersten 60 Monatsbeiträge Die Witwenpension beträgt dis Pension an Halb waisen 2/zs, an Doppelwaisen ver Pensionen, auf die der verstorbene Ernährer Ansprum gehabt hätte, falls er zur Zeit seines Todes erwerbsunfähig gewesen wäre. Ausscheidendr Mitglieder können entweder durch Fort- zahlung der vollen Beiträge ihre Anwartschaft auf die Leistungen der Anstalten aufrechterhalten oder nach zurück gelegter Wartezeit ihren Anspruch in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln lassen, wofür dann eine jährliche Auerkennungsgebür zu zahlen ist. Sie können aber auch, falls sie mindestens 60 Monatsbetträge geleistet haben, die Rückzahlung ihres selbstgeleisteten Pflichtbeitrages ver langen, wozu noch eine mäßige Verzinsung treten soll. Der Beitrag, den die Denkschrift für diese Leistungen in Betracht zieht, beträgt für männliche und weibliche Angeflellle 8°/a des durchschnittlichen Gehaltes derjenigen Klasse, in der ihre Gehälter eingeordnet sind. Solcher Klassen sind 10 in Aussicht genommen; die unteren stimmen mit denen der Invalidenversicherung überein, die oberste umfaßt alle Gehälter über 5000 Mark. Cs ist in der Denkschrift ersichtlich gemacht, welcher Teil von diesen Beiträgen erforderlich ist, um für die einzelnen in Er wägung gezogenen Leistungen ausreichende Deckung zu haben. Sollte» daher Bedenken bestehen, den kraft ge- schlichen Zwanges zu erhebenden Beitrag so hoch zu bemessen, so lassen sich entsprechende Minderungen der Beiträge und Leistungen leicht berechnen und ausführen. In einem besonderen Teile des Abschnittes i sind ferner die Voraussetzungen eingehend erörtert, unter denen die Versicherung bei solchen privaten Versicherungsunter- neymungen zugelassen werden kann, die als „gleichwertig mit der Retchsanstalt erachtet werden. Der Zweck der ganzen Denkschrift ist, wie zum Schluffe bemerkt sei, nur der, die Grundzüge klar darzulegen und nachzuweisen, auf welchem Wege eine Erreichung des Zieles möglich ist, eine genügende Fürsorge für die Privatangestellten zu erreichen. Es ist nun Sache der Interessenten, sich dazu zu äußern, in welchem Umfange das geschehen soll und welche Aufwendungen dafür gemacht werden können. Ausland. Ein Skandal in der dänischen Hauptstadt. Wenn in Deutschland sich eine „Affäre" ereignet hat, so könne» die dänischen Blätter sich nicht genug entrüsten, und mit frommem Augeuauffchlag versichern sie, daß „so etwas" in dem kuluturell so hochstehenden Dänemark natürlich garnicht Vorkommen könne. Nun ist aber gerade jetzt in Kopenhagen vom „Kristeligt Dagblad" („Christ liches Tageblatt") eine Pestbeule aufgestochen worden, wie sie schlimmer kaum anserswo denkbar ist. Gewaltiges Aufsehen erregen nämlich in Kopenhagen, wie man der „Schleswigschen Grevzpost" von dort schreibt, die Ent hüllungen von Zuständen größter Sittenlosigkeit bei der dänischen Leibgarde. Die Artikel, worin die haar sträubendsten Beschuldigungen sittlicher Verfehlung sowohl gegen Offiziere als gegen Mannschaften der Leibgarde Königs Friederik VUI. gerichtet werden, sind in „Kristeligt Dagblad" enthalten und entstammen der Feder eiaer Kopenhager Lehrerin, Fräulein Esche. Diese bietet sich an, za jeder Zeit Beweis oafür anzutreten, daß von Offizieren und Manschaften der Garde im König!. Schlosse zu Amaltenborg in Kopenhagen wiederholt minderjährige Mädchen (unter 15 Jahren) verführt und mißhandelt worden sind, sowie auch dafür, daß bei der Leibgarde Re Homosexuelität floriere, und daß die Gardisten sich sür fünf Kronen anbieten. Die öffentliche Meinung in Kopenhagen verlangt, daß der dänische Kronprinz, als Chef der Garde, um diese von den genannten Be schuldigungen zu reinigen, die Anstrengung der Be leidigungsklage gegen die Lehrerin anordne. Oberst Arendrup, der Kommandeur der Garde, erklärte indessen Vertretern der Kopenhagener Presse, daß in der Sache seitens des hohen militärischen Vorgesetzten kaum etwas unternommen werden würde. Hierüber ist man in Kopenhagen empört, weil man aus diesem Verhalten die Wahrheit der Anschuldigungen folgert. — Erwähnt mag noch sein, daß „Kristeligt Dagblad", worin die An schuldigungen enthalten waren, bisher von der Königin gehalten und eifrig gelesen wurde. Von allerhöchster Stelle ist jedoch das Abonnement des Blattes nun ge kündigt wort-en. Ueber ein neues Mißgeschick der französischen Marine wird aus Brest vom Sonntag gemeldet: Der Kreuzer „Dupuy de Lome", der in nächster Zett den Kreuzer „Desaix" in Marokko ablösen sollte, erlitt während einer Schießübung Maschinenhaverie und fing Feuer, so daß er sich zur Ausbesserung ins Dock begeben mußte. Aufstand in Spanisch-Guinea. In dem spanischen Guineagebi t südlich von Kamerun soll es laut Blättermeldunaen zu Unruhen gekommen sein, die den Gouverneur von Fernando Pao veranlaßten, sich dorthin zu begeben, um nach dem Rechten zu sehen. Er soll dabei angeblich in einen Hinterhalt gefallen und ver- wundet worden sein. Die amtlichen Stellen schweigen bisher. Die Oppisitionstuesse behauptet, daß sich Vie ganze Kolonie, vom Rio Campo bis zum Rio Muni in vollem Aufstande befinde und greift die Verwaltung be- ziehunesweise den Gouvernrr Ramos Jzquiardo aus diesem Grunde heftig an. Die Elektrizität im Kampf gegen die „Kopfjügr. Die Japaner bedientem sich in ehren blutigen Kämpfen gegen die Eingeborenen von Formosa, die berüchtigten Kopfjäger, eines eigenartigen Verfahrens; wie Le Tom- Du Monde zu berichten weiß, vollziehen sie auf elektrischem Wege Mafsenhinrichiungen. Die Eingeborenen von Formosa sind durch ihre Wildheit und ihren Blutdurst bekannt, und