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556 PAPIER-ZEITUNG. Nr15 Buchhandel. Unter dieser Ueberschrift veröffentlichen wir Aufsätze und Mittheilungen, welche sich auf den G es a m m tb u ch h and el (Verlag, Sortiment, Antiquariat und Kolportage) beziehen. Sachliche Mittheilungen finden kostenfreie Aufnahme, Korre spondenzen (aus grösseren Buchhandelplätzen) werden ange messen bezahlt. Eingesandte Werke finden Besprechung. Der Kundenrabatt. Schluss zu Nr. 14. Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem Buchhandel und fast jeder andern Art des Han dels besteht eben darin, dass bei Letzteren der Einzelpreis der Waare durchaus den Konjunk turen und der freien Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer unterworfen ist, während er beim Ersteren angeblich schon vom Erzeuger festgesetzt wird. Dass diese Festsetzung nicht durchweg Stich hält, ist eine Erscheinung, welche oftmals auch auf andern Handelsge bieten sich gezeigt hat, wo Behörden oder Körperschaften den Versuch machten, Detail preise durch Taxvorschrift zu regeln. Jede derartige Beschränkung der Verkaufsfreiheit muss dann Durchbrechungen erleiden, wenn die Höhen der von verschiedenen Händlern erziel ten Gewinnprozente sehr erhebliche Unter schiede aufweisen. Je bedeutender diese Unterschiede, um so stärker die Neigung zur Durchbrechung der Taxvorschrift, — besonders nach Seite der grösseren Wohlfeilheit. Zur Zeit, als die jetzt im Deutschen Buch handel formell gütigen Einrichtungen und Ge brauchsgesetze sich krystallisirten, konnte man nicht ahnen, wie tief die Entfaltung der neueren Verkehrs- und Betriebsmittel in die damals bestehenden Verhältnisse einschneiden würde. Die Wirkung dieser Entfaltung war nun gerade im Buchhandel eine sehr ungleiche für die ver schiedenen Orte und Geschäfte. Wo dem klei neren und entfernteren Provinzialsortimenter die Post- und Frachtspesen vielleicht um die Hälfte verbilligt wurden, da wurde der gewon nene Vortheil durch zunehmende Konkurrenz stellenweise wieder aufgehoben, indem der Um satz des Einzelgeschäftes sich oft im Verhält- niss zur Verkehrserleichterung minderte an statt mehrte. Die Konkurrenzzunahme rührte hier nicht allein von der Neugründung paralleler Geschäfte am selben Orte her, sondern auch — und zwar zum oft recht grossen Theil — von der fürs Publikum erleichterten direkten Be zugsweise aus den grossen Zentren. Den an Zentralorten belegenen Sortiments geschäften wurden dagegen ihre Bezugspesen in weitaus höherem Verhältniss verbilligt, als den Provinzlern — hier nicht durch das „bis chen“ Frachtdifferenz und dgl., sondern einfach durch den, bei der raschen Bevölkerungs-, Bildungs- und Verkehrszunahme grosser Städte ins Massenhafte gesteigerten Umsatz, der — wie vorerwähnt — vielfach selbst in die Pro vinz ging und dem dortigen Händler das Ge schäft verkümmerte. Da konnten demgemäss die direkten Bezugs- und. Vertriebsunkosten mancher städtischen Sortimente wohl auf ein Zehntel des früheren Prozentsatzes und noch niedriger fallen! Sofort aber waren die solcher- seits nunmehr erzielten hohen Nutzungssätze dem wirthschaftlichen Naturgesetz unterworfen, welches sich bei freier Wettbewerbung überall geltend macht, und welches den über ein ge wisses Verhältnissmaass hinausgehenden Ver dienst des Erzeugers oder Verschleissers einer Waare unweigerlich dem Verbraucher zugute bringt. Der — je nach Umständen mehr oder minder hohe — „Kundenrabatt“ war da! Dieser buchhändlerisehe Kundenrabatt ist so mit keine sonderbare, fremdartige Erscheinung, sondern nur Das, was auf jedem freien Handels gebiete nach unwiderstehlichem, in der Natur der Sache liegendem, Drange gleichartig statt findet: die bis zur erträglichen Nutzungsgrenze gehende Verbilligung der Waare infolge Wett bewerbung des Angebots. Daher kann diese vollkommen natürliche und somit an sich be rechtigte Erscheinung niemals durch mora lische Zwangsmittel aus der Welt geschafft werden. Und wäre sie in Grenzen geblieben, die dem bedrohten und geschädigten wirth- schaftlich Schwächeren — dem kleineren und entlegeneren Sortiment — noch überall leidliche Existenzbedingungen liess, so hätte sich wohl nie die jetzt so mächtig gewordene Bewegung zugunsten materiellen Zwanges erhoben. Das Vorhandensein dieser Bewegung legt also Zeugniss ab, dass die Abwärtsneigung der Kundenpreise im Buchhandel einen Grad erreicht hat, der für den Weiterbestand eines Theils der Wiederverkaufsgeschäfte ernst be drohlich erscheint. Der Kundenrabatt fängt an, den Buchhandel zu desorganisiren — das ganze Gebäude des bisher wohlgefügten Ver hältnisses zwischen Erzeuger, Mittelsmann und Verbraucher zu unterwühlen! Hier ist der Punkt, wo im Gesammtinteresse des buch händlerischen Vertriebs der materielle Zwang einsetzen muss, um weiterer Zerstörung vorzubeugen. Das Gesammtinteresse des buch händlerischen Vertriebs berührt aber den Er zeuger sogut wie den Mittelsmann. Solange nicht eine wesentlich andere Vertriebsweise und somit eine ganz neue Organisation des Buchhandels eintritt (für die jedoch unsere Zeit in Deutschland jedenfalls noch nicht reif ist), bedarf der Verlag zu seinem gedeihlichen Weiterblühen auch noch ferner des breiten Bodens eines festgefügten, lebenskräftigen und — in erster Linie —weitausgebreiteten Wiederverkäuferthums. Der Zentral- und Direkt vertrieb, wie er von einzelnen Verlagsrichtungen und von den modernen Antiquariaten aus ein zelnen Grossstädten nach der Provinz hin be trieben wird, kann — wenigstens heute und morgen — noch nicht die persönliche und lokale Einzelthätigkeit der Tausende kleinerer Provinz-Sortimenter ersetzen! Daher ist es für die Verlegerschaft — allerdings in zweiter Linie, aber schliesslich eben so sicher — eine Lebensfrage geworden, wie für die Mehrzahl der Händler: dass der mit dem heutigen Wesen unseres Buchhandels unverträglichen völlig schrankenlosen Wettbewerbung im Preis drücken materielle Grenten gezogen werden. Der Verlag braucht noch das Sortiment, wie es heute ist, zu seinem eigenen Bestand; also muss er es zu erhalten streben. Diese Erwägung hat denn auch in bekannter Weise zur Betheiligung der Verleger an der gemein samen Errichtung einer „Schleuderer-Sperre" geführt. Dass man hierbei nicht das Kind mit dem Bade ausschüttete, wird von dem in vor. Nr. erwähnten Einsender des Börsenblattes als halbe Maassregel getadelt. Nach seiner „radikalen“ Meinung hätte man müssen jede Rabattgewährung ans Publikum (einschl. Be hörden und Anstalten) absolut verbieten, während jetzt die „Grundsätze“ vom 10. Mai 1884 eine solche Rabattgewährung innerhalb gewisser Grenzen und unter gewissen Voraussetzungen gestatten. Unseres Erachtens wäre der ernstliche und fortgesetzte Versuch, solch einen radikalen Vorschlag durchzuführen, gleichbedeutend mit einer Auflösung der gesammten bestehenden Organisation des Deutschen Buchhandels — nicht nur des wiederverkäuferischen, sondern auch des verlegerischen Theils. Denn die Na turkräfte lassen sich wohl bis zu bemessenen Höhen eindämmen, aber nicht hermetisch ein schliessen. Wo die dann in Frage kommende Achilles ferse jener Organisation sitzt, hat der erwähnte Einsender selbst verrathen: »Dann bliebe allerdings noch die Frage offen, was mit denjenigen Verlegern anzufangen sei, welche direkt an Vereine und Behörden mit Ra batt verkaufen? Hat man ihnen gegenüber auch Zwangsmittel in Händen? Bei absolute.m Ladenpreiszwang (die Fassung eines solchen Beschlusses überhaupt als erreichbar vorausgesetzt) würde bald ein Theil der Verlegerschaft zuerst damit beginnen, aus der Disziplin zu springen. Und das nächste Motiv zu diesem Absprung müsste nach Einführung der vorgeschlagenen Herabsetzung des Verleger-Rabatts (s. vor. Nr.) ganz dasselbe sein, wie das zu der jüngst beschlossenen sogenannt „halben“ Maassregel: die Erhaltung des wirthschaftlich schwächeren, aber numerisch stärkeren und für den Gesammt- vertrieb wichtigeren Theils des Sortiments. Denn dieser Theil, der bei den jetzigen Nettosätzen oft schwer genug bestehen kann, müsste bei durchgreifender, erheblicher Min' derung des Verleger-Rabatts einfach aufhören zu existiren. Daher lautet der Wahlspruch der Weisen auch hier: Maass halten! — Das haben die Zentralkörperschaften des Deutschen Buchhan dels mit ihren bekannten Beschlüssen gethan. Kleine Notizen. Dr. Karl Russ's „Gefiederte Welt“ und „Isis“ ist aus dem Verlag von Louis Gerschei in Berlin in den Besitz der Creutz’schen Buch- und Musi kalienhandlung, R. & M. Kretschmann in Magde burg übergegangen. Herr Franz Heigl, Inhaber der Finna J. Schweitzer, Buchhandlung und Antiquariat in München, hat Herrn Josef Eichbichler aus Schrobenhausen als Theilhaber aufgenommen. Die Firma bleibt unverändert. Carl Heymanns Verlag in Berlin, hat Herrn Max Schmersow Prokoura ertheilt. F. M. Weiler’s Liberty Machine Works NEW-YORK BERLIN SW. 51 Beekman St. Tempelhofer Ufer 24. Amerikanische Original- „LIBERTY“ Tiegeldruck-Presse Neues verbessertes Farbewerk. Schnellster Farbenwechsel. Vorzügl. Farben verreibung. Tadelloses Register. Garantie grösster Leistungsfähigkeit und Dauer haftigkeit. Innere Rahmenweite: Nr. 2. 18x28 cm Nr. 3- 25x38 cm » 2a. 23x32 » » 4 33X48 » Einrichtung zum Dampfbetrieb. Ullmann « Co. ALTCARBE an der Ostbahn Strohpappenfabrik. I