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Nr 15 PAPIER-ZEITUNG. 546 6. Antrag auf Entsendung eines Deputirten zu 7. 8. V A z d 2 2. Reinh. Schmidt. <1 C. A. Edelhagen & Co. Keller- „ Kellermann, Elberfeld Keller- Nichtmitglieder des Rhein! and-Westfalen. s Rich. van d. Bergh. Ed. Pape. Friedr. Crüwell. Gotti. Schmidt. C. J. Keller & Co. Friedr. Müller Söhne. Breer Breer Gruner & Mangelsdorf Gruner & Mangelsdorf. & Thiemann. & Thiemann. V d 9. io. Paulmann & mann. Paulmann & mann. C. E. Poensgen. Baum-Ermke. Heyer & Verwohlt. stutzen. Bei demselben das besondere Interesse seiner Mitglieder wahrzunehmen. letzteren ab. Vorstand: Derselbe besteht aus den neun 1 s s f den bisherigen Lebenslauf des jungen Vereins — ist möglichst zahlreiche Anwesenheit der Mitglieder, auch der grössern Firmen, sehr erwünscht. Fachgenossen, welche dem Verein beizutreten gedenken, sind stets willkommen. <1 e Blanke & Raacke. Wilh. Seiler. Rudolf Otto. Ver- über N je u C Vorsitzender: Herr Anwesend: Wilh. Raacke, Barmen Wilh. Seiler, Barmen Rudolf Otto, Barmen Theod. Breer, Hamm Aug. Thiemann, Hamm Rich. v. d. Bergh, Düsseldorf Ed. Pape, Düsseldorf Friedr. Crüwell, Dort mund Gottlieb Schmidt, Rem scheid der Gesellschaft hinsichtlich der Bildung der Be rufsgenossenschaften nicht in den Kreis derjenigen Geschäfte fällt, auf welche sich die dem Hand lungsbevollmächtigten ertheilte generelle Vollmacht erstreckt. Dabei steht das Reichs-Versicherungsamt auf dem Standpunkte, dass zunächst die General- Versammlungen (Genossenschaftsversammlungen) selbst über die Legitimation der Erschienenen zu entscheiden haben, und dass für das Reichs-Ver sicherungsamt ein Anlass zur instanzmässigen Entscheidung nur vorliegt, wenn ein von der Versammlung gefasster Beschluss wegen unge nügender Beachtung des Legitimationspunktes an gefochten wird. Mitgliedern, welche in der Generalversammlung die meisten Stimmen erhalten, und wovon we nigstens fünf in Cöln wohnhaft sein müssen. 8 V n \ „ Herm. Goecke, Elberfeld Hermann Goecke. „ R. Girardet, Elberfeld R. Girardet. , Friedr. Müller, Elberfeld Friedr. Müller Söhne. Julius Cramer. Firma: den alljährlichen General-Versammlungen des Schutz-Vereins. Eventuelle Wahl eines Deputirten zu der dies jährigen General-Versammlung des Schutz-Ver eins zu Hannover. Bericht über das stattgehabte erste Stiftungs fest des Vereins. Antrag der Berliner Packetfahrt-Gesellschaft. Papierprüfung der Submissions-Proben. Frage-Kasten. Herr C. E. Poensgen, Cöln „ Baum-Ermke, Cöln „ Wilh. Heyer, Cöln ,, Martin Mangelsdorf, Cöln 1 „ Otto Gruner, Cöln „ Reinh. Schmidt, Elber feld ] „ C. J. Keller, Elberfeld „ Herm. Müller, Elberfeld ,, C. A. Edelhagen, Elberfeld „ Paulmann, Elberfeld 3. Das Sonderinteresse seiner Mitglieder unter sich zu fördern. Erreichung des Zweckes: Durch Be sprechungen in Versammlungen, brieflichen Ver kehr, und sonstige geeignete Mittel, u. a. gegen seitige Mittheilung fauler Kunden etc. Mitgliedschaft: Mitglieder des Schutz vereins, die in Rheinland oder Westfalen wohnen, sind ohne Anmeldung Mitglieder, es bedarf dazu keiner besonderen Aufnahme. Äusser diesen kann jeder Papier- und Schreib- waaren-Fabrikant und -Händler in Rheinland oder Westfalen Mitglied werden, wenn er sich dieserhalb schriftlich an den Vorstand wendet. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme, im verneinenden Falle ohne Angabe des Grundes. Beitrag: Mitglieder des Schutz-Vereins be zahlen keinen Beitrag zu dem Papierverein Anm. d. Red. Bei dieser wichtigen Sammlung — der ersten Jahresrückschau Unfall-V ersicherung. Die Amtlichen Nachrichten des Reichs -Ver- sicherungsamts bringen in ihrer Nr. 9 vom 28. März 1885 folgende Entscheidungen: 30. Auf wiederholte Anfragen von Verwaltungs behörden und Privaten, wie es hinsichtlich der Anmeldung solcher Betriebe gehalten werden solle, welche erst nach dem I. September 1884 ent standen oder unfallversicherungspflichtig geworden sind, erwiderte das Reichs-Versicherungsamt: Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 hat bezüglich der nach dem I. September 1884 eröffneten oder versicherungspflichtig gewordenen Betriebe in §§ 35, 36 bestimmt, dass dieselben binnen einer Woche, nachdem der Unternehmer Mitglied einer Berufsgenossenschaft geworden ist, der unteren Verwaltungsbehörde angezeigt, und dass die Anzeigen binnen einer Woche nach ihrem Eingang von den unteren Verwaltungsbe hörden den betreffenden Genossenschaftsvorständen mitgetheilt werden müssen. Diese Bestimmung gewinnt erst mit dem Inslebentreten der Berufs genossenschaften Geltung. Soweit jedoch schon jetzt nachträgliche Anmeldungen derartiger Be triebe durch die Verwaltungsbehörden dem Reichs- Versicherungsamte eingesandt wurden, fanden die selben bei den Einladungen zu den Generalver sammlungen Berücksichtigung. Das Reichs-Versicherungsamt hält diese nach träglichen Anmeldungen auch aus dem Grunde für wünschenswertb, damit den Vorständen der Berufsgenossenschaften demnächst behufs Auf stellung der Genossenschaftskataster ein möglichst vollständiges Material von Seiten des Reichs-Ver sicherungsamtes mitgetheilt werden könne. (Vergl. § 37 a. a. O.) 31. Fortgesetzt gelangen an das Reichs - Ver sicherungsamt Vorstellungen von Betriebsunter nehmern, welche unter Darstellung der thatsäch- lichen Betriebsverhältnisse eine Entscheidung dar über erbitten, ob ihr Betrieb unter das Unfallver sicherungsgesetz falle oder nicht. Das Reichs - Versicherungsamt sprach in allen Fällen sich dahin aus, dass die Entscheidung darüber, ob ein bestimmtes einzelnes Unternehmen nach den konkreten Be triebsverhältnissen als versicherungspflichtig im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes zu erachten sei, gemäss § 37 a. a. O. endgiltig erst nach Konstituirung der Berufsgenossenschaften durch die Genossenschaftsvorstände in erster, das Reichs- Versicherungsamt in zweiter und letzter Instanz erfolgen könne, und dass das Letztere daher nicht in der Lage sei, schon im gegenwärtigen Stadium zu derartigen Eingaben Stellung zu nehmen. 32. Anlässlich einer Anfrage gab das Reichs- Versicherungsamt am 24. Februar d. J. folgenden Bescheid: Der Handlungsbevollmächtigte, welcher als Be triebsleiter zur Vertretung seines Chefs bezw. einer Handelsgesellschaft in einer im Vollzüge des Unfallversicherungsgesetzes anberaumten General- Versammlung beauftragt wird, bedarf zu seiner Legitimation einer besonderen Vollmacht, da die Geltendmachung der Interessen des Betriebes bezw. Beil — für Samuel Lucas, Elberfeld Sam. Lucas. Carl Blancke, Barmen Blanke & Raacke. W. Kaemmerer, Barmen W. Kaemmerer. Papier-Verein Rheinland-Westfalen. General-Versammlung in Elberfeld, 29. März 1885, Vormitt. 11 Uhr. Eine Lüge? Wir haben wiederholt in englischen Blättern und auch vor kurzem in einem amerikanischen Fachblatt Klagen über die immer heftigere Konkurrenz der deutschen Papierfabriken auf dem britischen Markt gelesen. Dabei ist häufig die Behauptung eingeflochten, dass die englischen Wasserzeichen von den Deutschen nachgemacht würden, und dass Letztere dadurch ihrem schlechteren Fabrikat auf Kosten der guten englischen Waare Absatz verschafften. Die Nachahmung fremder Marken ist in Deutschland strafbar, und auch abgesehen davon, wollen wir nicht glauben, dass deutsche Papier fabrikanten sich zu solcher Fälschung herbei lassen. Es wäre uns sehr erwünscht, wenn wir von kundiger Seite Aufklärung hier über erhielten. Wenn der Vorwurf, wie wir annehmen, ungerecht und verleumderisch ist, so müsste seitens der berechtigten Ver treter der Papierfabrikanten, d. i. seitens der betr. Fachvereine, eine Klage gegen die Blätter angestrengt werden, in denen derartige, den ganzen Stand verletzende, Aeusserungen vor kommen. Nur durch eine Verurtheilung wird es möglich sein, die immer und immer wieder kehrende Verleumdung zu beseitigen. Herr W. Girardet, Essen W. Girardet. ,, Löwenstein, Münster M. Löwenstein. Eingefüihrt: Herr Haarhaus, Elberfeld. „ Carl Schmidt, Elberfeld. ,, Carl Grote, Bielefeld. Entschuldigt vom provis. Vorstande: Herr C. Holzapfel, Cöln. ,, Herm. Lange, Lüdenscheid. „ A. Eltzbacher, Bonn. Tagesordnung: Definitive Feststellung der Statuten Wahl des Vorstandes Sonstige Vereins-Angelegenheiten. Der Vorsitzende begrüsst die Anwesenden, indem er seine Freude ausspricht über die ver- hältnissmässig grosse Anzahl derselben in Hin blick auf die Gesammtzahl der Mitglieder und die sehr kurze Zeit des Bestehens des Vereins, — er entnimmt daraus die Hoffnung auf eine rege Theilnahme zur Erreichung des gemein nützigen Zweckes. Seit der letzten Versammlung seien Glück wünsche eingetroffen von den Ortsvereinen Nürnberg, Berlin und Leipzig, sowie von dem Präsidenten Herrn Herrm. Gmeiner, Reinh. Tetzer, Carl Nestmann, Carl Hofmann und G. Schwanhäusser, welchen er seinen Dank für die Unterstützung ausspricht, mit welcher sie zur Organisation des neuen Vereines beigetragen: namentlich habe Herr Carl Hofmann auf die sehr zahlreich an ihn gerichteten Gesuche ein nicht genug anzuerkennendes Entgegenkommen gezeigt. Von Herrn Tetzer sei soeben ein Telegramm mit einem „Glückauf!“ eingetroffen. Der Vorsitzende erläutert nun eingehend die Tendenz des Schutzvereins für den Papier- und Schreibwaarenhandel und theilt die Verhand lungen der Versammlungen vom 24. Mai und 16. November v. J. mit. Sodann tritt die Ver sammlung in die Tagesordnung ein. — Die Satzungen werden wie folgt angenommen: Charakter: Zweigverein des Schutz-Vereins für den Papier- und Schreibwaarenhandel. Zweck: 1. Die Bestrebungen des Hauptvereins zu unter- Schutzvereins bezahlen „ft 5 p. anno. Der Schutz-Verein vergütet an den Papierver ein Rheinland-Westfalen für jedes gemein same Mitglied M 2 p. anno. Das Beitragsjahr beginnt am 1. Januar. Der Papierverein Rheinland-W' estfalen über nimmt das Inkasso der Beiträge, welche seine Mitglieder an den Schutzverein zu leisten haben, und liefert dieselben nach Abzug obiger M 2 — mit K 8 — pro Mitglied an den