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784 Nr 21 PAPIER-ZEITUNG. Nachträge zu den Zolltarifen des In- und Auslandes, für Papier, sowie Papier- und Schreibwaaren, (Nach amtlichen Veröffentlichungen.) Die Zolltarife des In- und Auslandes, für Papier“ 11. s. w., wie bisher liier abgedruckt, sind für alle Länder zusammen- gestellt, in einer Broschüre gegen vorherige Fr--Einsendung von 2 Mk. durch die EXp. d. Bl. portofrei zu beziehen. ‘6•B Wir erhielten von einem deutschen Luxuspapierfabrikanten eine Zuschrift, welche mit folgenden Worten beginnt: »Die in der Papier-Zeitung empfohlene kleine Broschüre »die Zolltarife« giebt dankenswerthe Aufschlüsse über die Zolltarife verschiedener Länder«. Dem Einsender ist jedoch aufgefallen, dass die Zollbehörden mancher Staaten zuweilen aus dem Wortlaut des Tarifs etwas ganz Anderes herauslesen, als was der einführende Kaufmann daraus liest. Als Beispiel führt er an: »Nach Seite 7: „Frankreich“, müssten die Zollsätze für Spitzenpa piere betragen: Eingangszoll pro 100 Kilo, Fres. 15 oder 8 Hierzu Fabrikat-Steuer 1t. Gesetz v. 31 .,'6. 73 » 100 » » 36 » 36 ba. Fres. 51 oder 44 In Wirklichkeit wird aber erhoben: als Carton coupe et assembl Fres. 36.— und droit Interieur » 10.40 Sa. Fres. 46.40 pro 100 Kilo. Ferner: Der Zollsatz für Papierwaaren in Verbindung mit Stoffen, (Bukett manschetten mit Seide und Spitzen garnirt), müsste nach dem Tarif betragen: Eingangs-Zoll Fres. 15 oder 8 Fabrikationssteuer, höchster Satz » 70 » 70 Sa. Fres. 85 oder 78 pro 100 Kilo. In Wirklichkeit aber erhebt man: als tissus de coton (de moins de 3 Ko. par 100 •m) Fres. 621.— Dazu für Konfektion 10 % » 62.10 Sa. Fres. 683.10 pro 100 Kilo.« Einsender fügt hinzu: »Die Differenz ist eine sehr erhebliche, und geeignet, den Eingang dieser Waare in Frankreich ungemein zu erschweren, da das Papier, wel ches dem Gewichte nach immerhin die Hauptsache bildet, als Seide oder Spitzen ungerechter Weise verzollt werden muss. »Die eingehende Behandlung der verschiedenen Zollsätze in Ihrer Broschüre lässt darauf schliessen, dass Ihnen die gesammten Zolltarife genauer bekannt sind. Ich würde Ihnen daher zu besonderem Danke ver pflichtet sein, wenn Sie meine Anfrage, ob der oben von mir angeführte Zollsatz von Fres. 683.10 nach dem Zolltarif begründet ist, mit einer Antwort beehren würden.« Hierzu lässt sich nur bemerken, dass allerdings die in unserer Broschüre aufgeführten Zollsätze den amtlichen Tarifen entnommen und somit richtig sind: dass jedoch die Klassifikation der einzelnen Waarenartikel den Auffassungen der betr. Zollbehörden unterliegt und sich unserer Kenntniss entzieht. Wir haben im amtlichen Waarenverzeichniss für Frankreich nach gesehen, und gefunden, dass die vom Hin. Einsender oben angegebenen Zollsätze für „Carton coupe et assemble“ mit 36 Fres, und „Tissus de coton (de moins de 3 kg p. 100 qm)" mit 621 Fres, pro 100 kg an sich zu Recht bestehen: den Zuschlag von 10 pCt. für Konfektion und 10 Fres. 40 cts. für droit interieur konnten wir diesseits jedoch nicht ermitteln. Inwiefern die Zollbeamten jedoch zu dieser höheren Klassifikation von Spitzenpapieren und Bukettmanschetten, wie vor stehend angegeben, berechtigt sind, kann nicht hier, sondern nur durch Rekurs an die betr. französischen Oberbehörden, bezw. Gerichte, ent schieden werden. Friedr. Müller, Maschinenfabrik, Potschappel Dresden liefert als Spezialität in neuesten und besten Konstruktionen sämmtliche Maschinen zur [22934 Buntpapier- und Tapetenfabrikation. F. W. Strobel, Chemnitz in Sachsen, [22888 Maschinenfabrik für Papier-, Cellulose-, Stroh- und Holzstoff- und Pappenfabrikation, sowie TURBINENBAU. BMF Sämmtliche Maschinen auf eigenen Werken in Betrieb -a Spezial-Prospekte, Kostenanschläge etc. stehen gern zu Diensten.