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vermeiden wollte, ließ nun beide Motoren einsetzen, und trotzdem das Seitensteuer durch den herabyängenden Hinteren Ballonkörper behindert war, gelang eS ihm, freies Terrain zu erreichen. Zwischen den Stationen Eichkamp und Grunewald an der Visiere einer Schonung beschloß er daher, um 5'/, Uhr zu landen. Das Fahr- zeug, welches auf den Fichten niederging, ist nur in ge ringem Maße beschädigt, die Luftschiffer, ebenso die Ballon- hülle find völlig unverletzt. Der Kommandeur des Luft- schiffer-Bataillons, Major Groß, der mit den Offizieren des Bataillons per Automobil herbeigeeilt war, leitete mit Major Sperling und Hauptmann von Jena die Ent leerung und Bergung des Ballons, die das Fällen einiger Baumstämme notwendig machte. In der eisten Stunde war bereits das Trägerwerk, auf dem der Ballonkörper ruht, abmontiert, so daß er völlig entleert werden kann. Das Schicksal der Orden. Ein Berliner Blatt hatte behauptet, daß die von den Familien verstorbener Ordensritter zurückgegebenen Orden ohne Unterschied, ob sie neu oder alt wären, in dir König liche Münze zur Unbrauchbarmachung und Einstampfung wanderten, und hinzuqefügt, daß auf diese barbarische Weise Orden im Werte von 1200 bis 3000 Mark ohne weiteres unbrauchbar gemacht würden. DaS-ist jedoch durchaus unzu treffend. Die zurückkommenden Orden werden vielmehr sorgfältig geprüft und sodann, wenn es irgend angängig ist, repariert und aufgefrischt; hierauf werden sie neu ver liehen Dies geschieht bei dem weitaus größeren Teil der Orden; nur ein kleinerer Teil ist derart lädiert, daß er sich zur Rcperatur nicht mehr eignet und demgemäß in die Münze wandern muß. Orden im Werte von 1200 bis 3000 Mark gibt es überhaupt nicht; der Wert der Orden reicht bis an 200 Mark heran, abgesehen natürlich von dem Werte etwa dazu verliehener Brillanten. Die Diamanienfunde in Südwestafrika verdienen noch weitere Aufmerksamkeit. Das Telegramm des Gouverneurs über diese Funde enthält noch einzelne nähere Angaben, welche die Entdeckung besonders beleuchten. Die gefundenen Diamanten sind sehr klein, sie befanden sich in sekundärem Boden. Nun gehen die Untersuchungen des amtlichen Geologen noch dahin, ob solche Edelsteine auch in primären Boden gefunden werden. Wenn man darin zu einem bestätigenden Ergebnisse kommt, d. h. wenn das Diamanten Vorkommen sich auch auf das primäre Gestein erstreckt, bann erst kann das Abbauen der Edel steine in großem Maße als lohnend angesehen werden. So lange sich das Auffinden der Diamanten auf das jetzige Ge ein erstrcckt, kann der Betrieb des Aufsuchens nur von geringer Bedeutung sein. Ausland. Ende eines Prinzenromansk Schon seit einer ganzen Reihe von Monaten hat man in der Londoner Hofgesellschaft von der Neigung ge sprochen, die der junge Prinz Arthur von Connavght ziemlich offen für die Tochter eines der vornehmsten Peers des vereinigten Königreiches, für Lady Marjorie Manners, die älteste Tochter des Herzogs von Rutland, an den Tag legte nnd die von der jungen, sehr hübschen und anmutigen Lady anscheinend ebenso deutlich erwidert wurde. Bei jedem Balle tanzten die Beiden fast alle Tänze mit einander und bisher trat den immer lauter werdenden Gerüchten von ihrer bevorstehenden Verbindung von keiner Seite ein Dementi entgegen. Mißheiraten aus Mangel an Ehrenbürtigkeit — diesen Begriff kennt das britische Königshaus ja nicht. Voraussetzung für die Gültigkeit der Ehe eines könglichen Prinzen oder einer Prinzessin ist vielmehr, nach einem von Georg m. erlassenen Gesetze, lediglich die Zustimmung des Königs, als des Familien oberhauptes. Und nach britischen Anschauungen würde eine Heirat zwischen einem königlichen Prinzen und der Tochter eines herzoglichen Peers ald durchaus auf Standesgleichheit beruhend angesehen werde». Solche Heiraten sind auch in der englischen Königsgeschichte bis auf den heutigen Tag durchaus nichts ungewöhnliches: eine Schwester von Edward Xli. ist an den Herzog von Argyll, seine älteste Tochter an den Herzog von Fife ver- wählt. Kein Wunder daher, daß, als man jüngst Lady Marjorie Manners beim Rennen in Ascot auf der königlichen Tribüne unter den Prinzessinnen erblickte, sofort behauptet wurde, ihre Verlobung mit dem Neffen des Königs sei beschlossene Sache. E nige Zeitungen brachten schleunigst das Bild der jungen Dame mit entsprechendem Texte — da macht jetzt auf einmal eine sehr kühl und ^bestimmt gehaltene öffentliche Erklärung des Herzogs von Rutland: „allen diesen Vermutungen fehle jegliche Grund- age", dem kleinen Roman ein schroffes Ende. Greuel im Lager des Schahs. Der Korrespodent der „Times" hatte mit einem der aus dem Lager des Schahs wieder Freigelaffeneu eine Unterredung, in der er ihm erzählte, das die Leiden der Gefangenen das Martyrium des schiitischen Propheten Hussein in Kerbela überträfen. Ein tödlicher Schlag sei auf die Heiligkeit ihres von den Mohamedanern so ge liebten Glaubens gefallen. Nichtmohamedanische Souveräne hätten niemals solche Schandtaten begangen. Sejjid Abdullah. Sejjid Mahomed, der Jman Juma von Teheran und der Jman Khoi, vier hervorragende Geistliche, wurden mit Blut beschmiert und mit zerschlagenen Köpfen und Gliedern und zerzaustem Bart von einer johlenden Ab- tetlung Soldaten ins Lager geschleppt. Malik, der große nationale Prediger, wurde vor den Augen aller Ge fangenen erdrosselt. Als er erst halbtot war, wurde der Strick gelockert, und die Henker schnitten ihm darauf das Fleisch mit stumpfen Messern vom Leibe. Als er tot war, wurde sein Leib den Hunden vorgeworfen. Der englische Geschäftsträger Marling in Teheran weigerte sich, den Palastbeamten zu empfangen, der infolge der Protestnote der englischen Gesandschafl wegen der Einkreisung ihres Gebäudes eine mündliche Entschuldigung überbringen sollte. Wie das Neutersche Bureau erfährt, ist in London aus Taebris ein privates Telegramm eingegangen, aus dem hervorgeht, daß diese Stadt von Rachim Khan und seinen Reitern umzingelt ist. Die Bevölkerung von Taebris errichtet auf den Straßen Barikadev. Tag und Nacht wird ununterbrochen geschossen. Wie die japanische« Schulkinder die Fremden behandel« sollen. In London ist soeben ein bemerkenswertes Buch aus der Feder eines Japankenners, H. H. Montgomerys er schienen, das unter dem Titel „Das Reich des Ostens" mit einer zusammenfaffenden Darstellung der jüngsten kulturellen Entwicklung Japans eine erschöpfende Studie über das heutige Leben und Streben im Lande der aus gehenden Sonne bietet. Besonders interessant sind hierbe die Regeln, die in den japanischen Schulen der Jugend als Anweisung zur Behandlung der Fremden eingeschärft werden und die der Verfasser des Buches mtttetlt: „Rufe nie auf der Straße vorübergehenden Fremden nach. — Wenn Fremde dich um Auskunft bitten, so antworte höflich. Kannst du dich nicht ver- stündlich machen, so wende dich an die Polizei. — Nimm niemals von einem Fremden ein Geschenk, wenn er keinen Grund hat, dir eines zu geben, und rechne ihm nie mehr an, als die Ordnung und die Billigkeit erfordert. — Bleibe nicht vor einem Laden stehen, wenn ein Fremder darin seine Einkäufe macht und belästige ihn nicht durch Neugierde. Das Fortdauern solcher Sitten erniedrigt uns als Nation. — Da alle Menschen Brüder und Schwestern sind, gibt es keinen Grund, Fremde zu fürchten. Behandle sie als deinesgleichen und sei rechtschaffen und ehrlich im Verkehr mit ihnen. Sei weder dienerisch noch arrogant. — Da der Verkehr mit den Fremden wächst, besteht die Gefahr, daß viele Japaner deren Bräuche und Sitten schätzen lernen und die guten alten Bräuche ihrer Vor fahren aufgebcn. Gegen diese Gefahr mußt du auf deiner Hut sein. — Um einen Fremden zu grüßen, ist das Abnehmen deines Hutes das richtigste. Das tiefe Nieder- beugen des ganzen Körpers sollst du^ermeiden. — Halte die Ahnenverehrung in hohen Ehren und behandle deine Verwandten mit warmer Herzlichkeit, aber betrachte niemand als deinen Feind, weil er oder sie ein Christ ist. — Auf deinem Lebenswege wirst du oft erfahren, daß um die Welt kennen zu lernen, die Beherrschung fremder Sprachen notwendig ist — Hüte dich davor, Fremden reine Seele zu verkaufen und ihr Sklave zu werden. Verhandle ihnen weder Haus uoch Land. — Trachte in keinem Wettkampf mit Fremden ihr Sklave zu werden. — Sei stets eingedenk, daß Treue und kindliche Pietät unsere köstlichsten nationalen Schätze sind und tue nie etwas, sie zu schädigen." Aus Stadt und Land. MMtUuugtu ans dem Lejerketfe M Lieft Rubrik uehmev wir jederzeit dankbar «mgegeu. Wilsdruff, den 3 Juli. — Zur Bermehruug der Lotterielose. Wie jetzt bekannt wird, sollen von der nächsten Serie der Königl. Sächs. Landeslotterie die Anzahl der Lose um 10000 Stück vermehrt werden, so daß dann 110000 Lose zur Ausgabe kommen. Es dürfte nun allgemein interessieren, aus welchen kleinen Anfängen sich unsere Slaatslotterie zur jetzigen Höhe entwickelt hat. Eiae der ersten Neuerungen, die unter der am 4. September 1831 genehmigten Landesvtrfassung stattsand, war die Errichtung einer Slaatslotterie. Mit 35000 Losen trat sie im Jahre 1832 ins Leben, 1833 wurde die Anzahl auf 36000 Stück festgesetzt, und da der Absatz sehr zu nahm auf 40000 im Jahre 1835 erhöht- Aber schon im nächsten Jahre mußie eine Reduzierung der Lose er- folgen, sodaß nur 36000 Stück zur Ausspielung kamen. So schwankte die Anzahl zwischen 34000 und 36000 bis zum Jahre 1848. In diesem Jahre warfen die politischen Wirren ihre Schatten voraus, und nur 32000 konnten 1849 zur Ausgabe gelangen. Von 34000 im Jahre 1851 stieg die Anzahl der Lose auf 38000 im folgenden Jahre. 1853 und 1854 mußten sogar 40000 bezw. 46000 Stück aufgelegt werden Und immer weiter, von Jahr zu Jahr erhöhte sich die Loszahl. So 1856 auf 52000, 1857 auf 56000. 1858 auf 62000, 1859 auf 65000 bezw. 72000, 1861 bis 1868 auf 80000, 1869 auf 85000 und vom Jahre 1870 bis 1873 kamen 95000 Lose zur Ausspielung, bis 1874 die Loszahl die stattliche Höhe von 1000 0 erreichte. — Die neue« Dreimarkstücke, deren Einführung in der Bundesratsfitzung am letzten Freitag beschlossen wurde, werden, wie es heißt, völlig in den Maßen des alten Talers gehalten sein. Sie werden aber das Bild Kaiser Wilhelms n. und die Ausschrift „Drei Mark" tragen. — Jagdkale«der. Vom 1. Juli ab darf in Sachsen wieder folgendes Wild erlegt werden: männliches Edel- und Damwild, Rehböcke und wilde Enten. In Preußen, wo Rehböcke schon seit zwei Monaten geschossen werden dürfen, beginnt 1. Juli ebenfalls die Jagd auf männliches Rot- und Damwild, sowie auf Wildenten, außerdem lürfen in Preuzen dann auch Trappen, wilde Schwäne und Schnepfen geschossen werden. Ja Oesterreich, wo die Rehböcke schon seit dem 1. Mai schußfrei sind, dürfen vom 1. Juli an nur noch wilde Gänse und Enten erlegt werden, während Edel- und Damwild hier erst von Mitte Juli an jagdbar ist. Die allgemeine niedere Jagd — Hasen usw- — beginnt erst Anfang Oktober, während die Jagd auf weibliches Edel- und Damwild und die Kälber beiver Hochwildarten schon am 1. Scptemder wieder aufgeht. Desgleichen können auch von diesem Tage an wieder Schnepfen, Hähue von Auer- Birk- und Hasel- wild, sowie Wachteln, Bekassinen und Rebhühner ge- schossen werden. — Gemäß §14 des Gesetzes, die staatliche Schlacht Viehversicherung brtr., vorn 2. Juni 1898 bez 24. April 1906 sind vom Verwaltungsausschusse der Anstalt für staatliche Schlachtvieh-Versicherung hinsichtlich der in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1908 statt- findenden Schlachtungen die der Ermittelung der Entschädi ¬ gungen nach § 2 des angeführten Gesetzes zu Grunde zu legenden Durchschnittspreise für die einzelnen Fleischgattun gen für je 50 lex Schlachtgewicht wie folgt festgesetzt worden: Ochsen: 1) vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwerles bis zu 6 Jahren 76,— Mk., 2) junge fleischige — ältere ausgemästete 70,50 Mark, 3) mäßig genährte junge — gut genährte ältere 65,— Mk., 4) gering genährte jeden Alters 58,— Mk., 5) a. magere 48,— Mk., b. abgemagerte, soweit sie nicht nach § 1 Zffr. 1b des Gesetzes von der Versicher ung ausgesylossen sind 35 Mk- L. Kalben und Kühe: 1) vollfleischige, ausgemästete Kalben höchsten Schlacht wertes 72,50 Mk., 2) vollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwertes bis zu 7 Jahren 69,50 Mk., 3) ältere ausgemästete Kühe und gutentwickeltejüngereKüheund Kalben 64,— Mk., 4) aut genährte Kühe und mäßig genährte Kalben 57,— Mk., 5) gering bez. mäßig ge nährte Kühe und gering genährte Kalben 48,— M., 6) L magere dergl. 40,— Mk., b. abgemagerte dergl. soweit sie nicht nach § 1 Zffr. 1b des Gesetzes von der Ver sicherung ausgeschlossen sind 30,— Mk. L. Bullen: 1) vollfleischige höchsten Schlachtwertes 68,50 Mk., 2) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere 65,—.Mk., 3) ge ring genährte 60,— Mk., 4) ». magere 45 Mk.b. abge magerte, soweit sie nicht nach § 1 Zffr. 1b des Gesetzes von der Versicherung ausgeschlossen sind 40 Mk. O. Schweine: 1) vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwertcs und zwar der feineren Raffen und deren Kreuzungen im Alter bis zu 1'/i Jahren 60,— Mk. 2) fleischige 57,50 Mk., 3) gering entwickelte Mastschweine, sowie ausgemästete Schnitteber (Altschneider) und ausge- mästete Sauen 53,50 Mk., 4) nicht ausgemästete Sauen, Schnitteber (Altschneider), Zuchtsauen und Zuchteber 40 Mk. 5) n. magere, bez. im Ernährungszustände zurückgebliebene Tiere 30,— Mk. b. abgemagerte, soweit sie nicht nach 8 1 Zffr. 1b des Gesetzes von der Versicherung ausge schlossen sind 28.— Mark. — L LA Erzieherkunst. Wenn Eltern ihre minder jährigen Kinder im Sommer bei Gelegenheit von Spazier gängen, um auszuruhen oder eine Ecfriichung zu sich zu nehmen oder einer harmlosen Festlichkeit beizuwohnen, einmal in die Restaurants und Gasthöfe mitnehmeo, so wird man das wohl verstehen. Wenn man aber diese Kleinen bis spät in die Nacht hinein in den dumpfen, un gesunden Bierlokalen oder auf den Tauzsälen bei oft recht zweifelhaften Gesprächen der Erwachsenen und unmorali- chen allgemeinen Darbietungen verweilen läßt, so zeugt das von recht wenig Verständnis für die Erziehung der Kinder. Eine bessere Einsicht in die große, verantworlüngs» reiche Kunst der Erziehung ist da gewiß am Platze! V/i. — Oeffentliche Stadtgemeinderatssitzung am 2 Juli. Den Vorsitz führt Bürgermeister Kayrenberger. Es fehlen entschuldigt St.R. Goerne und St.V. Schubert. St.V. Zschoke erbittet sich zu Beginn der Beratungen bas Wort. Vor neun Wochen sei beschlossen worden, vom Arbeitgeberschutzvcrband für jdie Wilsdruffer Holz- Industrie eine Erklärung über die von ihm in Erwägung gezogene Bildung einer gemeinsamen Betriebskranken» ässe für die Holzindustrie einzufordern. Man habe ihm eine Frist von 8 Wochen gegeben. Die Frist sei abgelausen. liedner frage an, wieweit die Sache gediehen sei. Der Sorsitzende teilt mit, daß vor Beginn der Sitzung ein Schreiben des Arbeitgeberschutzverbandes in dieser Sache etngegangen sei. Der Verband teilt mit, daß er um» affendes Material gesammelt habe und zum Teil noch erwarte. An Hand dieses gesammelten Materials habe der Verband seinem Vorsitzenden beauftragt, in der Ange- egenheit zunächst die Bestimmungen des Reichstages über die Novellen zum Krankenverstcherungsgesetz abzuwarten. Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt man, die An- gelegenhe't auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu bringen. — Herrn Tischlermeister Geißler war auf gegeben worden, bei der Ausführung seines Bauvorhabens eine Mauer an seinem Grundstück aufzuführen. Herr Geißler widerspricht dieser Bedingung. Die Königliche Nmtshauptmannschaft teilt mit, daß die gesetzlichen Be timmungen keineHandhabe zur Aufrechterhaltung dieser Be ringung geben. Man nimmt davon Kenntnis. — Die Liefer ungen des Materials für d. Herstellung d. Parkstraße sollen um Teil Herrn Wurzel (SachSdorfer Bruch) und Herrn Grimmer (Eulitz' Bruch in Kesselsdorf) übergeben werden. Die Anfuhr des Materials soll durch die Heilen Pietzsch, Wiedemann und Loreck erfolgen. Das Kollegium erklärt ich damit einverstanden. — Der Führer der Reserve abteilung bei der Feuerwehr, Herr Tapeziecermeister Klemm, )at feine Funktion infolge seines Alters niedergelegt. Die Feuerlöschdeputation schlägt an seiner Stelle den bis herigen stellvertretenden Führer, Herrn Robert Geißler, und für dessen bisherige Funktion Herrn Paul Krippen- tapel vor. Das Kollegium erhebt die Vorschläge zum Beschluß. — Auf Vorschlag derselben Deputation soll der Wasserleitungsplan vervielfältigt werden, um jedem Führer -er Wehr eine Kopie an die Hand zu geben. Es sprechen in zustimmendem Sinne die MV. Friedrich, Tzschaschel, St.R. Bretschneider, St.V Berthold und dec Vorsitzende. Nachdem St.V. Berthold mitgeteilt, daß die Verviel- ältigung den Betrag von 20 Mk. nicht überschreiten würde, irhebt das Kollegium den Deputationsantrag zum Be- chluß. — Das Amtsgericht Döhlen teilt mit, daß der Tischlergehilfe Triebe in Wilsdruff wegen Be- eibigung des Stadtgemeinderates zu Wilsdruff zu ieben Tagen Gefängnis verurteilt worden ist. Das Gericht fragt an, ob das Kollegium, wie es das Urteil zulasse, die öffentliche Aushängung des Urteils im Rathause fordere. St.V. Zschoke ist dagegen. Er stehe auf dem Standpunkt, daß jemand, der im öffentlichen Leben stehe, nicht wegen jeder unbedachten Aeußerung tagen solle. Die Freisprechung des Redners in der Beleidigungsklage gegen ihn rechtfertige diesen Standpunkt. Es spiechen noch St.V. Loßner, Scklichenmaier und der Vorsitzende, worauf St.V. Fischer empfiehlt, von -er Aushängung Abstand zu nehmen und Schluß der Debatte beantragt. Man gibt dem Antrag auf Schluß der Debatte unstimmig Folge und lehnt die Aushängung.