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Aus den amtlichen Patent - Listen vom 13. und 16. Dezember 1880. Patent-Anmeldungen. Nachstehend aufgeführte Patent-Anmeldungen, deren demnächstige Patentirung das Kaiserliche Patent-Amt nicht für ausgeschlossen erachtet, sind von dem bei jeder Anmel dung genannten Tage ab für die Dauer der nächsten 8 Wochen in dem Auslege-Zimmer des kaiserlichen Patent-Amtes sammt den dazu gehörigen Zeichnungen zur Einsicht für Jedermann ausgelegt. Etwaige Einsprüche gegen die demnächst zu er folgende wirkliche Patent-Ertheilung müssen während jener 8 Wochen bei dem Kaiserlichen Patent-Amt erhoben werden. Einstweilen ist die betreffende Erfindung gegen unbefugte Benutzung geschützt. 39 563 vom 13. Dezember 1880 Neuerungen an Heftstiften von W. Motz in Berlin S.O., Reichenbergerstr. 52. (Kl. 47.) 43 392 vom 13. Dezember 1880. Knotenfänger für Papiermaschinen von Leopold Zeyen in Raguhn. (Kl. 55.) 38 850 vom 16. Dezember 1880. Neuerungen in der Fabrikation von Maschinenpapier ohne Ende mit oder ohne Wasserzeichen unter An wendung eigenthümlicher Papierformen von Pierre A. Compte de Sparre in Paris, vertreten durch J. Lorum, in Firma Peter Barthel in Frankfurt a/M. (Kl. 55.) 45 060 vom 16. Dezember 1880. Punktirrad zum Kopiren von Zeichnungen von Wilh. Heu- wing in Düsseldorf, Alleestr. 35. (Kl. 70.) Ertheilung von Patenten. Den nachfolgend Genannten ist ein Patent auf die daneben angegebenen Gegenstände und von dem angegebenen Tage ab ertheilt. Die Eintragung in die Patentrolle ist unter der an gegebenen Nummer erfolgt. 12 529 vom 23. Dezember 1880 ab. Neue rungen an Bleistifthaltern, II. Zusatz zu P. R. 6523, von J. Reckendorfer in New-York, V. St. v. A., vertreten durch C. Pieper in Berlin S.W., Gneisenaustr. 109/110. (Kl. 70.) 12 535 vom 15. Mai 1880 ab. Diitenmaschine mit Druckvorrichtung von J. Gerhold in Ham burg. (Kl. 54.) 12 537 vom 28. Mai 1880 ab. Schriftsetz- und Ablegemaschine von Gebr. Silberberg & Co. in Berlin, Alexanderstr. 38 a. (Kl. 15.) 12 547 vom 15. Juli 1880 ab. Herstellung von Puppenköpfen etc. mittelst einer aus Papier brei und mineralischen Stoffen bestehenden giess baren Masse von E. Escher junior in Sonne berg, Thüringen. (Kl. 54.) 12 565 vom 28. April 1880 ab. Neuerung bei der Gewinnung von Halbcellulose von Goetjes & Schulze in Bautzen. (Kl. 55.) 12 607 vom 29. Juli 1880 ab. Verfahren, um mit Hülfe des Lichts Zeichnungen mit schwarzen Linien auf weissem Grunde herzustellen und die hierbei benutzten Apparate von A. Colas in Neuilly s./Seine (Frankreich), vertreten durch F. Ballin in Hamburg, Dammthorstr. 35. (Kl. 57.) Metall-iewebe-Fabrik Louis Lang & Sohn in Schlettstadt empfehlen [3964 Metalltücler n. Messinggewebe aller Art, einfache u. gerippte Egoutteurs, Deckelriemen etc. in jeder Grösse und Breite, zweitheilig bis zu 40° billiger als gusseiserne, unzerbrechlich ; sofortige franco Lieferung. Vollständige Transmissionen mitSellersKugel- lagern. 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Der Inhalt meiner „Erklärung“, in den Nummern 49 und 50 der Papier-Zeitung beruht dagegen auf Wahrheit, wie sich Jedermann überzeugen kann, — übrigens gesteht U. selbst zu, dass seine Apparate confiscirt wurden. U. Appa rate wurden nicht nur in Wien, sondern auch in Prag, Lemberg, Brünn etc. confiscirt und zwar schon im Monat September, ebenso im Monat Dezember 1879, zusammen etwa 450 Stück. Was nun die Behauptung des Herrn Ungerer bezüglich des Sachverständigenbefundes anbelangt, so ist der gegen den beeideten Landesgerichtschemiker Reiser erhobene Vorwurf unbegründet, denn nicht nur Herr Reiser, sondern auch die Professoren der Technik in Brünn, ebenso der berühmte Pro- PE Uebertragung von Patenten. Die folgenden, unter der angegebenen Nummer bekannt gemachten Patent- Ertheilungen sind auf die nachgenannten Personen übertragen worden. 5884 vom 10. Dezember 1878 ab. Neuerungen in der Anfertigung kolorirter photographischer oder Lichtdruckbilder von Madame Aurelie Hor tense Dubreuil ne Lacour in Paris, vertreten durch G. Dittmar in Berlin, Gneisenaustr. I. (Kl. 57-) Erlöschung von Patenten. Die nachfolgend genannten, unter der angegebenen Num mer in die Patentrolle eingetragenen Patente sind auf Grund des § 9 des Gesetzes vom 25. Mai 1877 (Verzichtleistung durch den Patentinhaber oder nicht rechtzeitige Gebühren zahlung) erloschen. 5017. Neuerungen an Cylinder-Papiermaschnen. (Kl. 55.) 9805. Matrizen-Setzmaschine. (Kl. 15.) ATEmTc J.BrandtaG.W.v.Nawrocki Ciyil-Jngenieure BERLINW., leipziger-StrN?N. fessor Husnik in Prag, haben den Patenteingriff der in Brünn und Prag nachgeahmten Chromo graphen constatirt, — und in Folge dessen wurden überall, wo Klagen gegen U. Verschleisser wegen Patentverletzung vorlagen, die vorgefundenen Apparate und Masse confiscirt. Der beeidete Gerichts- Chemiker in Berlin, Dr. Ziurek, hat dieselben Ansichten, wie die obenbenannten Sachverständigen und erklärte mir ausdrücklich v. J. während meiner dortigen Anwesenheit, U. Apparate seien eine Nachahmung der im Deutschen Reiche sub No. 5271 patentirten Vervielfältigungs-Apparate (Hekto graph genannt). Was nun die Aufhebung der Beschlagnahme der Apparate des U. anbelangt, ist solche nur desshalb erfolgt, weil U. im März 1879 gegen das österr. Patent die Anullirungsklage überreichte und die Klage gegen U. wurde erst im September u. Dezember angestrengt. Die Patent inhaber sind berechtigt, bis die Entscheidung der Nullitätsklage erfolgt ist, neuerdings die Klage zu überreichen u. hoffen auf eine günstige Entscheidung. Die vorläufige Aufhebung der Confiscation j ist unwesentlich, auch hatte diese Klage auf das Deutsche Reichspatent keinen Bezug. U. besitzt im Deutschen Reiche für den Chromographen kein Patent, u. dass er mit dem beanspruchten Patente für den Chromograph abgewiesen wurde, hat seine Richtigkeit. Ich betone ausdrücklich, dass der Inhalt meines Inserates „Erklärung“ vom 2. Dezember in der Papier-Zeitung auf Wahrheit beruht, — dass nach einem Jahre die Beschlagnahme der confiscirten Apparate aufgehoben werden kann, konnte ich nicht ahnen. Wer wird aber im Deutschen Reiche imitirte Apparate verkaufen, wenn man schon im vorhinein weiss, dass man der Gefahr ausgesetzt ist, wegen Patentverletzung verfolgt zu werden! ! Andere Firmen, die imitirte Apparate fabricirten und ähnliche chemische Substanzen dazu verwendeten wie Ungerer, wurden wiederholt wegen Patentverletzung verurtheilt. Diese Erkenntnisse sind rechts kräftig, wie ich jederzeit nachweisen kann. U. hat beim Deutschen Reichspatentamte im Jahre 1878 gegen das Patent sub No. 5271 die Nullitätsklage überreicht, wurde jedoch im Monat Februar 1879 I abgewiesen, — an das Reichsgericht hat U. nicht apellirt. [8798 Josef Lewitus, ! Fabrikbesitzer und Generalbevollmächtigter der Inhaber des Oest-Ung. u. Deutschen Reichs- I patentes No. 5271. Wien I. Babenbergerstr. ».