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S66 PAPIER-ZEITUNG. No 37 rathen Fürth (Bayern) [7918 ESJL GTIGTIGTJB/1 NG 111 GlIKL 131 1111 111113 13 122*0 LIJLJ-111111/15 11)13* 1*1*31 Eduard Geschäftsbücherfabrik Buch- u. Steindruckerei zu übertragen gewünscht. [7509 geschlossen und sind dem jetzigen Inhaber gegen über nicht gebunden. Dieser hätte daher, falls Sie am Orte andere Stellung nehmen oder Geschäft errichteten, kaum Aussicht auf Erfolg, falls er klagbar würde. Ob der frühere Besitzer, nachdem er das Geschäft abgegeben, also aus eigenem An trieb die Grundlage des Vertrags total verändert Auch andere gleichsweise Güte der Waaren aufwerfen, dürfen wir nicht eine Firma gegen die durch private Empfehlung bevorzugen. Falls Sie Viel in dem Artikel brauchen, wir Ihnen durch eine kurze Anzeige unter „Kauf gesuche“ in der Papier-Zeitung, wo möglich mit voller Unterschrift, Offerten von praktischen Din- tenfässern zu erbitten, und dann Ihre Auswahl zu treffen. R. in N. Die Papier-Zeitung hat gegen 2400 1 feste Abonnenten, wird in einer Auflage von 2500 Exemplaren gedruckt und ist das verbrei- teste Fachblatt des Papierfaches, welches irgend wo auf Erden und in irgend einer Sprache erscheint. Das von Ihnen genannte Blatt hat, unseres Wissens, noch niemals öffentlich behauptet, dass es 3000 oder eine annähernde Zahl von Abonnenten besitzt oder auch nur regelmässig in solcher Auflage versandt wird. Die Preise der Anzeigen, besonders bei häufiger Wiederholung, sind in der Papier-Zeitung im Ver- hältniss zu ihrer Abonnentenzahl, billiger als in irgend einem andern Fachblatt. W. in R., Oesterreich. Sie wollen von uns wissen, wo man ein recht praktisches Dintenfass bekommt. Wir verweisen Sie zunächst auf die Anzeigenspalten unseres Blattes und ausserdem auf die eigene Erfahrung, die besser leitet, als jeder Rath Anderer. Da auch wir nicht alle existiren- den Dintenfässer probirt haben, so können wir uns kein endgültiges Urtheil über einen in solch tausenderlei Formen vorkommenden Gegenstand erlauben. Als Zeitungsredakteur haben wir über dies Allen zu dienen, wir vermitteln den Verkehr zwischen Käufern und Verkäufern resp. Fabrikan ten, geben sachliche Beschreibungen und Erklä rungen, die dem Leser die Beurtheilung erleichtern, dürfen uns aber nicht zum Richter über die ver- 18000 Exemplaren erscheint, so können Sie dies, falls Sie verklagt werden, als Grund der Zahlungs verweigerung angeben. Sie werden jedoch mög licherweise genöthigt sein, den Beweis anzutreten, dass wirklich keine 18000 Exemplare versandt werden und können denselben durch die Bücher des Blattes, durch das Zeugniss der Drucker, der Expedienten und der Postbeamten des Versendungs amtes versuchen. Die Wahrheit wird durch eidliche Aussage all dieser Leute an den Tag kommen. R. L. in A. Sie fragen uns, „ob die in der Papier-Zeitung beschriebenen Gegenstände mit der Bezeichnung „Am. Patent,“ zugleich in Deutsch land geschützt sind und in keiner Weise benutzt werden dürfen.“ Wir theilen Ihnen mit, dass es Ihnen jeder Zeit frei steht irgend eine der unter obiger Bezeich nung von uns veröffentlichen Sachen zu fertigen, zu verbessern oder überhaupt zu irgend einem Zweck zu benutzen, da ein amerikanisches Patent selbstredend nur in Amerika geschützt ist, ebenso wie ein deutsches Reichs Patent nur in Deutsch- , land. Es kann allerdings der Fall vorkommen, dass ein Gegenstand in beiden Ländern zugleich patentirt ist; in solchem natürlich tritt der gesetzliche Schutz ein, aber Sie würden dann den Gegenstand in der Pap.-Ztg. nicht unter den amerikanischen sondern unter den deutschen Patenten kennen gelernt haben. Es kann zwar auch der Fall eintreten, dass wir ein am. Patent veröffentlichen, welches in Deutsch land nicht geschützt ist, aber doch so viel Aehn- । lichkeit mit einem bereits existirenden hat, dass i bei Benutzung des amerikanischen, doch eine Ver- 1 letzung des deutschen Patentes möglich wäre; in solchem Falle werden Sie aber am Schlüsse der | jedesmaligen Beschreibung meist eine darauf be zügliche Bemerkung finden. Wir fügen noch hinzu, dass die von uns mit- ' getheilten amerikanischen Patente den Original- Specifikationen, die wir direct von dem Patent- | Offwe in Washington beziehen, entnommen sind ■ und eine Auswahl der praktischsten und inter essantesten auf dem Gebiete der Papier- und Schreib- I waarenindustrie etc. Amerika’s erscheinenden Neu heiten bilden. Fabrikanten von Rohstoff zu Waaren aus Pa piermasse machen wir noch besonders auf die unter den Anzeigen befindliche Anfrage aufmerksam, die von einer bed. Firma eingesandt ist. Abonnent in X. Sie haben sich bei Annahme der Commis-Stelle kontraktlich verpflichtet, 5 Jahre nach Ihrem etwaigen Austritt in kein Papier- und Schreibwaarengeschäft derselben Stadt einzutreten noch ein solches zu errichten. Jetzt ist das Ge schäft an einen Andern verkauft und Sie sind im Zweifel ob Sie noch an diese kontraktliche Be dingung gebunden sind. Der im Jahrgang 1878 No 36 S. 644 mitgetheilte I Fall liegt wesentlich anders als der Ihrige. Dort | hatte sich der Reisende verpflichtet, überhaupt in' kein anderes Weingeschäft mehr einzutreten, und die Gerichte entschieden in allen Instanzen, „dass solche contraktliche Beschränkungen der gewerb lichen Thätigkeit ohne irgend eine örtliche und zeit liche Grenze, gegen die guten Sitten und das Prinzip der persönlichen Freiheit verstossen, also nichtig seien.“ In Ihrem Fall sind jedoch örtliche und zeitliche Grenzen gegeben. Dagegen aber haben i Sie doch nur mit dem frühem Eigenthümer Vertrag | Spezialität: Artikel für Comptoir- gebrauch, als Schreibzeuge, Tintefässer, Briefbeschwerer, Pyramiden, Thermome ter, Lineale, Radirgummi, Patentlöscher, Federschalen. Marken- und Couvert-An feuchter, Notiztafeln, Markenschalen, Tuschnäpfe etc. etc. Ferner: Glaskoffer u.Schmuckkästchen. Veilchenvasen,Schul steine, Büsten, Uhrkästchen, Flacons etc. Während der Messe in [6891 W. Ehrmann Brocat. und Bronzefarbenfabrik Briefkasten. H. in Sch. Wenn Sie dem Offertenblatt die Anzeige für das ganze Jahr aufgegeben hatten, so | giebt Ihnen der Umstand, dass Sie in 7 Monaten nur eine Anfrage und gar keine Bestellung erhalten | haben, kein Recht, die tarifmässige Zahlung zu i verweigern. Sie sind jedoch Ihrerseits zur Er- hat, mit einer solchen Klage durchdringen würde, füllung des eingegangenen Vertrags nicht verpflichtet erscheint uns zum Mindesten sehr zweifelhaft — und können sogar Rückgabe des gezahlten Betrags um so mehr als keine Conventionalstrafe festgesetzt erwirken, wenn Sie nach weisen, dass der Verleger ist und ein Schaden sich schwer normiren lässt, die von ihm eingegangenen Verpflichtungen nicht Am besten wäre es jedoch unter allen Umständen, erfüllt hat. Zu diesen Verpflichtungen gehört es, wenn Sie von Ihrem früheren Principal Aufhebung dass das Offertenblatt in so vielem Exemplaren des Vertrags erwirkten. und so oft versandt wird, als am Kopfe des Blattes Sollte einer unserer Leser eine Entscheidung versprochen ist Wenn Ihnen ein Auskunftsbureau j in ähnlichem Falle kennen, so bitten wir um gefl. schreibt dass das Blatt nicht, wie es angiebt, in Mittheilung, um solche an gleicher Stelle zur j Kenntniss des Fragestellers bringen zu können. K. ill S. Stampfwerke sind bekanntlich die • ältesten von den Papiermachern benützten mecha- ; nischen Einrichtungen zur Herstellung von Papier- ' stoff aus Lumpen. Durch solches Stampfen werden 1 die Lumpen zerkleinert, ohne dass die Fasern die 1 geringste Zerkleinerung oder Verkürzung erleiden, j Wenn man sich jedoch diese Art der Arbeit ver- I gegenwärtigt, erkennt man leicht, dass damit bei grossem Kraftaufwand verhältnissmässig sehr wenig | geleistet wird und begreift, warum diese sogen. • Geschirre bei Einführung der Holländer beinahe völlig verschwanden. Nur in einigen der ältesten Fabriken wurden Stampfwerke bis in die neuere Zeit beibehalten und zur Umwandlung von altem Papier in Papier zeug verwendet. Hiezu eignen sie sich in so fern sehr gut als sie die ohnehin schon genügend zer mahlenen Fasern des alten Papiers nicht weiter zer kleinern, sondern gewissermaassen nur auflösen 1 resp. in Brei verwandeln. Seitdem jedoch zu diesem Zweck Kollergänge eingeführt sind, die bei gleichem Kraftaufwand viel mehr leisten und ebenso wenig die Fasern des alten Papiers zerschneiden, haben die Stampfgeschirre gar keine Beachtung mehr gefunden. Wir glauben desshalb auch kaum, dass sich irgend eine Maschinenfabrik speziell mit deren Anfertigung befasst und Erfahrung darin hat. Fr. Wilh. Rulifus, Dortmund. Sehr grosses Lager von Liniaturen und fertigen Büchern, so dass courante Sachen meistens sofort effectuirt werden können. Liniaturen u. Bücher nach jeder besonderen Vorschrift werden rasch angef. — Kürzeste Lieferfristen, vorzügl Einbände, beste Papiere, saubere u.geschmack volle Ausführung, billige Preise. An allen Plätzen, an welchen sich noch keine Vertretung befindet, wird Allein-Vertretung an solide und thätige Firmen (auf Wunsch mit Commissionslager) Dressler, Glaswaaren-Fabrik GABLONZ a. N. BERLIN S. Böhmen. Prinzessinnen-Str. 18.