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«MM ft WM ErlLelut wSchentlich dreimal und z«ar Dienstag?, Donnerstags and Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I M. 30 Pfg., durch die Post bergen 1 Ml. 54 Pjg. Fkrusprecher Nr. 6. — Telegramm-Adrefs«: Amtsblatt Wilsdruff. und Amgegend. Amtsblatt Inserat« werden Montag-, Mittwochs und Freitag« bi- spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Psg. pro viergeipaltene Korpuszelle. Außerhalb des Amtsgerlchtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Auffchlag. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat m Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Bi-kenhai«, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruns bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalve mit «aneoerg, HUynvors, Kaufbach, Keffelsdorf, Kletnschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Öberhermsdarf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bet Mohorn. Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. gDruck und Verlag von Arthur Zschuule, Wüsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 67. j Dienstag, den 16. Ium LW8. I 67. Jahrg. Bekanntmachung den Verkauf von Brot betreffend. Nachdem die unter dem 8. April vorigen Jahres über den Verkauf von Brot erlassene Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft nach Gehör des Bezirks ausschusses abgeändert worden ist und die Stadt Lommatzsch sich dem Erlasse ent- sprechender Bestimmungen angeschlossen hat, wird die neue Fassung hiermit zur öffent- Uchen Kenntnis gebracht. Auf Grund von 73 und 74 der Reichsgewerbeordnung wird für den Ver kauf von Brot innerhalb des Bezirks der Königlichen Amtshauptmannschaft sowie der Stadt Lommatzsch Folgendes bestimmt. 8 1- Bäcker und Verkäufer von Backwaren, die Roggenbrote öffentlich und gewerbs» mäßig, sei es zum allgemeinen Verkauf, sei es als sogenanntes Tauschbrot, feilöieten, stnd verpflichtet, den Preis des halben Kilogramms (Pfunds) der von ihnen geführten Brotsorten -e) bei stehendem Gewerbebetriebe durch einen von außen leicht erkennbaren Anschlag am Verkaufsräume, der täglich während der Verkaufszeit auszuhängen ist, b) beim Brotverkauf im Umherziehen auf einer am Wagen oder Behälter des Brotes festanzubringenden Tafel bekannt zu geben. Der Anschlag ist vor Anbringung der Gemeindebehörde, die unter d erwähnte Tafel der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen bez. auch dem Stadtrate zu Lommatzsch zur kostenfreien amtlich^ Abstempelung vorzulegen. Undeutlich geschriebene Anschläge oder Tafeln werden nicht abgestempelt; An schläge oder Tafeln, auf denen die Schrift ganz oder teiweise unleserlich geworden ist, gelten als nicht vorhanden. 8 2. Eine Erneuerung des Anschlages braucht erst bei einer Aenderung des Preises vorgenommen zu werden. 8 3. Im Verkaufsräume oder an der Verkaufsstelle ist zum Nachwiegen deS Brotes eine geeichte Wage mit den erforderlichen geeichten Gewichten aufzustellen. Ihre Benutzung ist auf Verlangen jedem Käufer zum Nachwiegen der gekauften Brote zu gestatten. 8 4- Roggenbrot darf nur in Stücken, deren Gewicht 0,5 Kilogramm (1 Pfund) oder ein Vielfaches davon beträgt und auf denen die Angabe des Gewichts sowie des Tages der Herstellung durch Eindrücke in den Teig angebracht worden ist, ausgebackev und feilgehalten werden. Das wirkliche Gewicht der zum Verkauf gestellten Brote hat innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Entnahme auS dem Backofen dem aus den Broten an gegebenen Gewichte mindestens gleichzukommen. Für die nachfolgende Zeit ist ein entsprechendes Mindergewicht nachgelassen. 8 5. Bis zum Nachweise deS Gegenteils gelten alle in den Verkaufsräumen und Betriebsräumen der Brothändler vorhandenen Brote als verkäuflich. 8 6. Die Ortsbehöcden haben sich von der genauen Beobachtung dieser Bestimmungen durch von Zeit zu Zeit vorzunehmende Revisionen zu überzeugen. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, soweit nicht allgemeine Strafbestimmungen Anwendung zu leiden haben, mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder mit Haft bis zu 4 Wochen geahndet. Die Gewerbetreibenden haben hierbei ihre Gewerbsgehilfen und Angestellten nach Maßgabe von 8 151 Absatz 1 der Reichsgewerbeordnung zu vertreten. 8 8. Vorstehende Bestimmungen treten mit 21. Juni laufenden Jahres in Kraft. Alle früheren, den Verkauf von Brot betreffenden Bestimmungen werden auf» gehoben. Meißen und Lommatzsch, den 30. Mai 1908. ss« Die Königliche Amtshauptmannschaft Der Stadtrat zu Meisten. Lommmahsch. Verloren gegangen ist die Herrn Leutnant W. Gerlach zurzeit in Niederwartha für das Jagdjahr 1907/08 erteilte Jagdkarte Nr. 310. Zur Verhütung einer mißbräuchlichen Benutzung der Karte wird dies öffentlich bekannt gemacht. Meißen, den 12. Juni 1908. nw Die Königliche Amtshauptmannschaft. Herr Bezirkstierarzt Haubold hier ist vom 15. Juni bis mit 10. Juli d. I. beurlaubt und wird während dieser Zeit in den bezirkstierärztlichen Geschäften vom Herrn Bczirkstierarzt Dr. Göhre in Großenhain — Fernsprecher 268 — vertreten. Herr approb. Tierarzt Dr. med. vet. Kurtbenno Immisch, zurzeit in Meißen, Martinstraße Nr. 5 ist verpflichtet worden, während dieser Zeit in Vertretung des ab» wesenden Bezirkslierarzts die wissenschaftliche Fleischbeschau in den Gemeinden und Gutsbezirken des Amtsgerichtsbezirks Meißen auszuüben, sowie die jenem obliegen den Untersuchungen des HandelSviehes einschließlich des Handelsgeflügels vorzunehmen und die vorgeschriebenen Bescheinigungen auszustellen. Meißen, am 11. Juni 1908. ssss Die Königliche Amtshauptmannschaft. KchoechiMMg, MMachm Kemer. Gasthof zu Spechtshausen, Montag, den 22. Jnni 1908, vormittags 9 Uhr: 543 w. Stämme, 2 h. und 114 w. Klötzer, 335 w. Derb- und 23540 w. Reis stangen, 8 rm w. Nutzscheite, 100 rm w. Nutzknüppel, 4 rm h. und 63 rm w. Brenn- scheite, 2 rm h. und 148,5 rm w. Brennknüppel, 3,5 rm h. und 1 rm weiche Zacke«, 345 rm w. Aeste, 152 rm w. Stöcke; Kahlschlags-, Durchforstungs- und Einzelhölzer in Abt. 1 bis 5, 8 bis 13, 15, 17, 23, 27, 30, 31,34 bis 50. Kgl. Forstrevierverwaltung Spechtshansen und Kgl. Forstrentamt Tharandt. Quartal dieses Jahres wurden nur 15»/. Millionen Mar s int Jahren spielte stch in Belgrad ^'gezahlt, dagegen 19'/, Millionen Mark abgehoben^ das f^^Dr^ Einen ungeheuren Kursverlust hat die Berliner städtische Sparkasse im letzten Jahre erlitten. Er de- trägt für das Jahr 1907/1908 insgesamt 24'/» Millionen Mark. Zum Glück steht dieser Riesenverlust nur auf Papier, da die so stark im Kurse gesunkenen Wertpapiere der Sparkasse nicht veräußert worden sind. Nur im Fall einer Veräußerung würde die Kasse diesen Verlust bei den jetzigen niedeigcn Kursen erleiden. Die Berliner Sparkasse, die größte Deutschlands, hat übrigens seit Monaten einen Rückgang in den Einzahlungen und ein Anwachsen der Rückzahlungen zu verzeichnen. Im ersten auch noch so spät darüber wird. Sein Arbeitszimmer ist ein ziemlich einfacher, spärlich möblierter Raum, dessen Hauptzterde in einem großen Oelgemälde Friedrichs des Großen besteht. Das große Familiendiner findet um fünf Uhr nachmittags statt; es ist im Hohenzollernhause Sitte, daß sich zu dieser Mahlzeit möglichst alle Familien mitglieder einfinden. Alles, was er tut, geschieht pünkt lich, regelmäßig und mit großer Konzentration. Nicht wenig charakteristisch für die Art seiner Tätigkeit ist der Ausspruch: „Wenn ich esse, so esse ich; wenn ich schlafe, so schlafe ich; und wenn ich arbeite, dann arbeite ich". Gegen die homosexuellen Verfehlungen im Heere soll der Kaiser, dem „Franks. Gen.-Anz." zufolge, ein« scharfe Kabinettsorder an die kommandierenden Generäle erlassen haben. Die Regimentskommandeure sollen erneut zu strengstem Vorgehen gegen Schnldige, ohne Rücksicht auf Person oder Stellung aufgefordert werden. 24 Millionen Kursverluste -er Berliner Sparkaffe. Ausland. politisch« »„«dscha«. Wilsdruff, den 15. Juni. Deutsches Reich. Ein Arbeitstag -es Kaisers. Heute feiert Kaiser Wilhelm das 20jährige Jubiläum seiner Thronbesteigung. Zwanzig Jahre angestrengter Arbeit liegen hinter ihm, und wenn der Kaiser es fertig bringt, die ungeheure Arbeitslast, die auf ihm ruht, zu erledigen, so liegt daS zur Hauptsache an der außer- ordentlichen Regelmäßigkeit seiner Tageseinteilung. Kaiser Wilhelm II. steht pünktlich um 5 Uhr morgens auf, im ffommer oder bei besonders eiligen Arbeiten sogar noch nutzer. Punkt 6 Uhr fitzt er tn seinem Arbeitszimmer, Ä ei"« Tasse Tee oder Bouillon mit belegten Brötchen U/K und beginnt auf einem ungepolsterten Arbeitsstuhl 1" Aaewerk. Um sieben Uhr beginnt der Kaiser Ad- Mara-N Minister zu empfangen, was ihn jeden Kunden in Anspruch nimmt. Außerdem Aeser Zeit auch alle Angelegenheiten, die den und das Familienbudget betreffen, durchgesehen, wobei er sich als ein äußerst sparsamer Wirt bewährt. Um halb elf Uhr nimmt der Kaiser um seiner Familie das Frühstück ein und unter- nimmt sodann, wenn das Wetter es erlaubt, seine Morgen- spazierfahrt, deren Stunde den Berlinern, die der Weg um diese Zeit über die Linden oder den Tiergarten führt, ja zur Genüge bekannt ist. Spätestens um zwei Uhr ist der Kaiser wieder im Schlöffe und in den nächsten drei Stunden werden all die schriftlichen Arbeiten, die durch die morgendlichen Vorträge vorbereitet sind erledigt. Abends ruht der Kaiser nicht, ehe sein Schrelbtisch von allen dringenden Schriftstücken gesäubert ist, wenn es ihm Die Sparkasse mußte danach etwa 3°/« Millionen Mark mehr zurückzahleu. Dadurch ermäßigten stch die For derungen der Interessenten am 1. April auf 327 /« Millionen Mark. Das Guthaben der Sparkassenbuch- tnhaber hat sich im Jahre 1907 um 13 Millionen Mark vertngert. Die Zahl der im Umlauf befindlichen Spar, kassenbücher hat stch im Rechnungsjahr 1907 um 21774 Stück veringert und betrug Ende Marz nur noch 800,981. Das Gesamtvermögen der Berliner Sparkasse belief stch demnach auf 325 Millionen Mark. Ueber eine» neuen Fall von Menschenfresserei im Bismarck-Archipel stnd durch den Dampfer „Prinz Sigismund des Nord- deutschen Lloyd in Sidney Meldungen eingetroffeu. Danach stnd, wie du „Berl. Reuest. Nachr." mitteilen, drei getaufte Eingeborene der Methodistenmisston im Bainingdistrikt in Neu-Pommern in der Mitte des vorigen Monats von Buschkanaken erschlagen und verrekrt worben. Der Stellvertreter des nach Jap o/xE Gouverneurs, Hahl, habe eine StrafcxpiditÜn - Der seinerzeit überfallene Vertr^ Firma Hernsheim auf den Admiralitäts-^Ä^ langsam fortschreitender Genesung Halbinsel ^gt in der Nordspitze der Gazelle- NÄ, a? Neupommern und bildet gleichsam das Mdent^ H^bertshöhe, ist mithin derjenige Bezirk, Änstn »Emg und die Misston schon seit Jahr- zehnten emwlrken. Wie auf Neupommern herrscht im ganzen übrigen Bismarck-Archipel die Menschenfresserei.