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MtÄM sm MM Erscheint wöchentlich dreimal und z«ar DienStagS, Donnerstags and Sonnabends. und Amgegend. Inserat« werden Montag«, Mittwochs und Freitags b!S spätestens 12 Uhr angenommen. " Aintsblutt BerngSprei» vierteljährlich I Ml. 30 Pfg., durch die Post ' " bezogen 1 Ml. 54 Psg. Jnsertiouspreis 15 Psg. pro viergespaltene Korpnsrelle. Außerhalb des AmtsgcrichtsbeMs Wilsdmfs 20 Pfg. Fernsprecher Nr. 8. - Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrufs. -HH, >1»^^ Zeikaubeoder und tabellarischer Satz mit 50 "/. Ausschlag. für dir Kgl. AmLshauptmannschäft Meißen, für das Lgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt ru Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, BraunSdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Gruns bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalve mit «anovcr«, tzvyndorf, Aaufbach, Kesselsdorf, Kleinschöuberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdarf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn. Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildbrrg. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verautwortltch: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 6«. Sonnabend, de« 13. Juni 1S08. «7. Jahrg. Bekanntmachung über den Umgang mtt Schietzwaffen. Da sich die durch leichlfinntge« Umgang mtt Schteßwaffen herbeigeführten Un- glücksfälle alljährlich wiederholen, so fleht sich die unterzeichnete Königliche Amtshaupt» Mannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses zu folgenden Anordnungen veranlaßt: Der nach 8 31 Absatz 2 des Gesetzes, die Ausübung der Jagd betreffend, vom 1. Dezember 1864 in Weinbergen und Kirschplantagen gestattete Gebrauch des Schieß, gewehres zur Abwehr der Vögel bezieht sich lediglich auf die Abgabe von Schreckschüssen und ist nur statthaft mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen und nach Anzeige an den betreffenden Jagdderechtigten für den, der die Erlaubnis hierzu erhalten hat. Verboten ist 1. Die Abgabe von scharfen Schüssen, sowie überhaupt das Mitführen von scharfer Munition; 2. Die Uebertragung des Erlaubnisscheines seitens des Gesuchstellers auf eine andere Person; 3. Der Gebrauch von Gewehren oder Büchsen. Zulässig ist lediglich die Benutzung von kurzem Gewehr, jedoch mit Ausschluß des Revolver». 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht nach anderen Strafgesetzen Bestrafung zu erfolgen hat, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. Meißen, den 1. Juni 1908. »»os Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die in Gemäßheit von § 9 Absatz 1 Ziffer 3 des Reissgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 361 flg.) nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise deS Hauptmarktortes Meißen im Monat Mai d. ). festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für das von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der Amtshauptmannschaft! im Monate Juni I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Pferdefuttcr beträgt 17 Mk. 26 Pfg. für 100 Kilo Hafer, 9 Mk. 45 Pfg. für 100 Kilo Heu, 7 Mk. 35 Pfg. für 100 Kilo Stroh. Meißen, am 10. Juni 1908. ««Die Aönigliche Amtshauptmannschaft. Impfung. Für die in diesem Jahre zum ersten Male impfpflichtig werdenden hier wohn haften Kinder finden die Impftermine im Saale des Hotels zum weißen Adler hierselbst wie folgt statt: Montag, den 45. Juni -. I nachmittags /,4 Uhr für die Impflinge, deren Familiennamen mtt A bis I beginnen; Mittwoch, den 1?. Juni -. I. nachmittags V, 3 Uhr für diejenigen mit Namensanfangsbuchstaben K bis R und desselben Tages, nachmittags Uhr für die Uebrigen, deren Namen mtt S bis Z oeginaeu. Die Vorstellung der in diesen Terminen geimpften Kinder zwecks der Nach schau hat Dienstag, den 25. Juni I. nachmittag» /,3 Uhr in dem obengenannten Lokal zu erfolgen. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der im vorigen Jahre und der in früheren Jahren geborenen Kinder, welche der Jmpfpflicht noch nicht genügt oder Be freiung davon noch nicht erlangt haben, werden aufgcfordert, zur Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haftstrafe bis zu 3 Tagen mit ihren Kindern eben falls im obengenannten Jmpflokale zu den anberaumten Impf- und Nachschautermiuen behufs der Impfung und ihrer Kontrolle zu erscheinen bez. und zwar im Impf termine, die Befreiung von der Jmppflicht vom Jmpfarzte zu erwirken oder durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Wer es unterläßt, diesen Nachweis zu führen, wird mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark belegt. Im laufenden Jahre geborene Kinder, deren Eltern die Impfung bereis in diesem Jahre vornehmen lassen wollen, sind Mittwoch, den 17. Juni d. I. nachmittags 4 Uhr im erwähnten Jmpflokale zur Impfung und Dienstag, -en 22. Juni d I nachmittags V,3 Uhr ebendaselbst zur Nachschau vorzustellen. Impflinge aus solchen Häusern, in welchen ansteckende Krankheiten, wie Schar lach, Masern, Diphtherie, Kroup, Keuchhusten, Flecktiphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden, sind vielmehr in hiesiger Ratscxpesitton anzumclden. Auch Erwachsene aus solchen Häusern haben sich vom Impftermine fernzuhalten. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder weil in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht, nicht in das Jmpflokal gebracht werden, so haben die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am Termintage dem Jmpfarzte anzuzeigen. Wilsdruff, am 11. Juni 1908. Der Bürgermeister. Kahlenberger. politische Rundscha«. Wilsdruff, den 12. Juni. Deutsches Reich. Der Unfall der Kaiserin. Bei einem Spazierritt, den die Kaiserin Mittwoch vormittag unternahm, erlitt die hohe Frau einen erfreu- licherweise nicht erheblichen Unfall. Am Ruinenberg bei Potsdam stürzte ihr Reitpferd, so daß die Kaiserin aus dem Sattel zu Boden glitt. Dabei zog sie sich eine leichte Verletzung an der rechten Hand zu. , Ueber den Unfall verlautet noch folgendes: Die Kaiserin unternahm den gewohnten Spazierritt mit dem Kaffer durch den Park von Sanssouci. Als sie sich auf oem Rückweg nach dem Neuen Palais befanden und die Kafferinmit dem Kaiser ein Gespräch führte, stürzte ganz Schloß Sanssouci aus unaufgeklärter Ursache plötzlich das Pferd der Kaiserin. Die Kaiserin stürzte zu Boden; im ersten Moment dachte man an eine schwere innere Verletzung. Es stellte sich aber bald her- aus, daß die Kaffum nur durch den Aufschlag auf den harten Kies einen Bluterguß im Handrücken erlitten hatte. Die hohe MM erhob sich sofort und wollte wieder in den Sattel steigen, was aber der Kaiser nicht zuließ. Die Kaiserin begab sich zunächst zu Fuß und später, nachdem cm Wagen Herbeigehott war, in diesem zum Neuen Palais zurück. Die Aerzle stellten fest, daß leine Fraktur des Handgelenks und keine Sehnenverlctzung vor- laa- die Hand hat ihre vollkommene Beweglichkeit be- halten Die Kaiserin erhielt einen Verband, ihr Be- finden'ist im übrigen befriedigend. Infolge des Unfalls sind die Reisen der Kaiserin aufgeschoben worden. Die Zahl ver Atttomobilunfälle wächst rapid an. Sind doch vom Oktober 1906 bis 1907 bei einem Bestände von insgesamt 36022 Kraftfahrzeugen anoeirlffl, in oenen wcenicyenleoen vernichte! wocoen mo, «.«n lVid so hat sich Generalmajor Becker der Mühe unterzogen, Ssziald-M-tratie . r sämtliche Fälle in der originalen Meldung der amtlichen Die Stellung der ^zialdemorralffchen Partei zum Fragebogen wiedcrzugeben. Zur besseren Uebersicht sind Eide ist aus einer Bemerkung der „Leipziger Volkszeitung* sie in Gruppen eingeteilt, und zwar sind: 35 Unfälle durch ersichtlich, die über Ar ^otwendig^ die neuen sozial- Ueberfahren von Kindern verursacht, 52 Unfälle durch demokratischen Mitglieder des preußischen Abgeordneten- Ueberfahren von Erwachsenen, 22 Unfälle durch Zusammen- Hauses, den Treuem zu leisten, sich folgendermaßen äußert: Ueberfahren von Kindern verursacht, 52 Unfälle durch verhängt, noch ein gerichtliches Verfahren beantragt werden können, davon war in 8 Fällen der Lenker tot; warum es nicht geschah, wird nicht gesagt. In 42. Fällen ist das Verfahren eingeleitet und wieder eingestellt worden. In 10 Fällen erfolgte Freisprechung. In 2 Fällen konnten die Lenker der Fahrzeuge nicht ermittelt werden. In einem Falle wurde eine Polizctstrafc von 1 Mark ver hängt. In 17 Fällen ist Verurteilung, und zwar von 8 Tagen bis zu 1Vr Jahren Gefängnis, etngetreten. In 15 Fällen hat die Entscheidung bis Ende April 1908 noch nicht erfragt werden können. Man muß gerade au. gesichts der letzten Statistik sagen, daß die Behörden an- s°dr vorgehen, wenn es sich um Auto- mobilfchäden handelt. ' Ueberfahren von Erwachsenen, 22 Unfälle durch Zusammen, flöße, 23 Unfälle durch Anfahren gegen Mauern, Bäume usw., 13 Unfälle durch Scheuen von Pferden. Die Schuld- frage wird am besten durch folgende Zusammenstellung veranschaulicht: In 58 Fällen hat weder Polizeistrafe aller Art (Wagen und Rädern) in Deutschland 4864 schädigende Ereignisse vorgekommen. Sind doch doch bet diesen Unfällen 2419 Personen verletzt und 145 getötet worden. DaS übrige sind Sachschäden. Wir haben die unw'derlegliche Tatsache, daß in einem Jahre durch das Automobil 2419 Personen verletzt und 145 getötet worden sind. Bei den 2419 Körperverletzungen handelt es sich in 499 Fällen um schwere Schäden, wie Gehirn erschütterung, Arm- und Beinbruch usw. 1920 Fälle da gegen kann man getrost als leichte Verletzungen bezeichnen; dahin gehören zum Beispiel 1424 Quetschungen, Ver- stauchungen, Hautabschürfungen. Was die 145 Fälle anbetrifft, in denen Menschenleben vernichtet worden sind, Die Unterschleife auf der Kaiserliche« Werft in Kiel ziehen immer weitere Kreise in Mitleidenschaft. Die Aburteilung der daran beteiligten wird voraussichtlich sehr lange Zeit auf sich warten lassen, da die Vorunter suchung bei den einzelnen, vielfach lange 3vhre zurück liegenden Fällen ein ungeheueres Maß von Arbeit bean- sprucht. Rund 125000 Mark sind ja bei den M Haft befindlichen Kaufleuten Frankenthal und Repenning jun sowie Magazindirektor Heinrich, der übrigens beabsichtigt hat, sich zum Herbst pensionieren zu lassen, mit Arrest belegt worden. „Daß die Sozialdemokratie den von den Volksver^ tretern verlangten „Elden" keine Bedeutung b-ileni u-r Mtsi« -W s-W und d>° Mom-chAVL eigentlich freuen, daß wenigstens in diesem NnnA N- Sozialdemokratie so strerm monarchff»^ ^te huldigt. In den Verfaffungseid können htnrinschreiben, was sie wollen demokcatie an dergleichen Kindei-??n^l"» wäre die Aniand. . .rtrüdel stoßen wallte, so haben aelöst K« i svzlalistenreine Parlamente zu doch nicht mach,» - 'E -s d-" K--»"" Sin ^«Eid' Ob Verfassungseid, Ziugeneid oder i i^ndbter Eid, seine Bedeutung und Heiligkeit ist die gleiche. Da die „Leipziger Volkszeitung" hier klipp und klar von einem Eibe als von „Mnverträdel spricht, so wird di: sozialdemokratische Partei nicht mehr sich darüber beschweren können, wenn der Schwur ihrer Anhänger vor Gericht besonders in politischen Prozessen stets mit Miß»