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Auf die Lokomotivfeuerung entfalle« allein rund 9'/, Millionen Tonnen Stein« und Braunkohlen, Koks usw. Der Durchschnittspreis pro Tonne stellt fick infolge der Kohlenverteuerung jetzt auf 12,80 Mk. per Tonne, danach kostet die Lokomotivfeuerung insgesamt über 121^/, Millionen Mark! Auf einer Fahrt von 1000 Kilometer verzehrt die Lokomotive 13,40 Tonnen Kohlen zum Preise von 171.52 Mark (gegen 147,77 Mark im Vorjahre). Neue Lokomotiven sollen 550 Stück beschafft werden, die Kosten betragen nicht weniger als 37700000 Mark. — Ta» Sal- wird teurer. Nach einer An kündigung der Königlichen Salinen wird das Salz teurer Mit Anfang dieses Jahr,» haben 200 Zentner um 60 Mark aufgeschlagen, sodaß der Sack (1V. Zentner) statt Vie bisher auf 10,60 Mark ans 11 Mark zu stehen kommt. Die Preiserhöhung wird auch im Detailhandel zum Ausdruck komme«, indem daS Pfund Salz künftig 11 Pf. statt bisher 10 Pf. kosten wird — Im kleinen »renzverkehr dürfen nunmehr, Vie auS Johanngeorgenstadt aeichrieben wird, von Sachsen «ach Böhme» auf der Zollstraße während der Amts- ßunden 3 Pfund Zucker und 1?/, Pfund Petroleum frei eingeführt werden. Bisher war für diese Mengen die Verzehrungssteuer zu entrichten; zollfrei Warrn ste schon, weil der Zoll unter 10 Heller betragen hätte. — Am 1. Januar ist bekanntlich für eine Anzahl Gemeinden des Bezirkes der Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen ei« Gewerbegericht errichtet worden. Das Gertat wurde zunächst die Orte Bohnitzsch, Brockwitz, CoSwig, Dobritz, Fischergaffe, Garsebach, Hintermauer, Ketibusch, Klosterhäuscr, Kötitz, Korbitz, Löthain, NeucoS- wig, Nb er"«, Niederjahna, Niedermeisa, Obermeisa, Nobschütz, Schieritz, Schl? a, Sörn'witz, Weinböhla, Wildberg, Zaschendorf und Z^ eila unnaste«; es können ihm aber jederzeit weitere gemeinden zufolgt orts- statutarischen Beschlusses betrete«. Danach stellt sich das Gericht als ei« von de» genannten Gemeinden errichtetes sog. gemeinsames Gewerbe-Gericht nach § 1 Absatz 1 und 3 des Gewerbegerichtsgesetzes vom 30 Juni 1901 dar. Es steht mit dieser Verfassung in der Mitte zwischen den von einzelnen Gemeinden (zum Beispiel der Stadt Meißen) und den von weiteren Kommunalverbänden (zum Beispiel ganzen amtshauptmannschaftlichen Bezirken) geschaffenen Gewerbegerichte«. Die gewählte Form erklärt sich aus dem Charakter der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen, der eine Erstreckung des Gerichtes auf sämtliche Gemeinden des Bezirkes mit Rücksicht auf deren meist rein ländliche Verhältnisse nicht gerechtfertigt erscheinen ließ. Das Gericht führt den Namen „Gemeinsames Gewerbegcricht für Gemeinden im Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschaft Meißen" und hat seinen Sitz in Meißen in den Räumen der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei. Vorsitzender ist der jeweilige AmtShauptmann; stellvertretende Vorsitzende bilden seine jeweiligen juristische« Hilfsarbeiter. Je 20 Beisitzer aus dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerstande werden dem Vorsitzenden zur Seite stehe». Die Wahl dieser Beisitzer wird unmittelbar und geheim sein und nach den Grundsätzen der Verhältnis- Wahl erfolgt«, wobei die Stimmabgabe auf Vorschlags listen beschränkt sein wird. Auf diese Weise ist die Mög lichkeit gegeben, daß auch eine Minderheit ihre Vertretung unter den Beisitzern findet. — Zu Kaisers Geburtstag findet am Montag, vormittags 10 Uhr, eine öffentliche Schulfeier in der Turnhalle und abends V«8 Uhr Kommers im „Ho el Löwe" statt. Auch an dieser Stelle sei die Einwohner, schäft um zahlreiche Beteiligung an den Veranstaltungen gebeten. — Kirchenrat Meyer irr Wilsdruff. Die Generalversammlung, des Zweigveretns Wilsdruff vom Evangelischen Bund in welcher Kirchenrat 1). Meyer aus Zwickau spricht, findet am Sonntag, den 2. Februar abends punkt */z8 Uhr im „Hotel weißer Adler" statt. — Durch zwei Nachträge zur Begräbnisordnung für de« hiesigen Friedhof sind jetzt neue Bestimm ungen getroffen worden, die die Begräbnisse von Nicht- Parochianen, die Beisetzung von Urnen mit Ueberresten vo» durch Feuer bestatlcteten Leichen auf dem Friedhöfe und das Halten von Ansprachen aus dem letzteren betreffen. Nach dem Wortlaut des Nachtrages find die innerhalb der Parochie Wilsdruff wohnhaft gewesenen Verstorbenen römisch-katholischen Bekenntnisses auf hiesigem Friedhöfe gegen Erlegung der für Ntchiparochianen bestimmten, in 8 10 der Gottesacker- und Begräbnis-Ordnung für die Parochie Wilsdruff festgesetzten Gebühren zu bestatten, ohne daß für dieselben hinsichtlich des Orts der Grabstelle oder Wahl der Stunde des Begräbnisses andere Bestimm ungen als für die Parochianen gelten; letztere ist in jedem Falle mit dem hiesigen evangeltsch-lutherischen Pfarramte zu vereinbaren. Den Geistlichen römisch-katholischen Be kenntnisses steht das Recht zu, auf dem hiesigen Friedhof bei Bestattung ihrer Glaubensgenoffen Begräbnis feierlich- keilen nach den Vorschriften ihres Bekenntnisses in Gemäß heit der Verordnung vom 22 November 1906 vorzunehmen, ohne daß es dazu einer besonderen Genehmigung bedarf. In jedem Falle ist die Vornahme einer Begräbnisfeier auf hiesigem Friedhöfe seitens des römisch-katholischen Geistlichen rechtzeitig vorher dem hiesigen evangelisch- lutherischen Pfarramt anzuzeigen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Hinterbliebenen darf das Begräbnis in Ge mäßheit der oben angezogenen Verordnung durch den evang.-luth. Geistlichen vollzogen werden. Für die Grab- stellen römisch-katholischer Christen gelten die Bestimmungen der W 23 und 28 der Gottesacker- und Begräbntsord« uung der Parochie Wilsdruff, wonach vor Aufstellung eines Denkmals die Zeichnung und der Wortlaut der Grabinschrift dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandcs vor- zulegen ist, und Denkmäler, Zarchen, eiserne Geländer nicht eher aufgestellt werden dürfen, als der Vorsitzende des Kirchenvorstandes in Kenntnis gesetzt worden ist, und die dafür zu zahlenden Gebühren an die Kirchkasse abgeführt worden sind. Sinnbilder und Inschriften auf Denkmälern dürfen nichts enthalten, was die religiösen Gefühle der Angehörigen der «vang.-luth. Konfession verletzen könnte. Die Beisetzung von Gesäßen und Ueberrefien von durch Feuer bestatteten Leichen auf hiesigem Friedhof ist ge- stattet; jedoch bedarf dieselbe is jedem Falle der vor- herigeu Anzeige au den Kiichrvvorstand und hat urauf- fällig und ohne jede kirchliche Feierlichkeit zu erfolgen. Die Gefäße find nicht über der Erde aufzustellen; die für die Beisetzung derselben zu erwerbende Grobstküe hat sowohl hinsichtlich ihrer Größe als auch hinsichtlich der Art ihrer Herstellung (mit Grabhügel) von de« sonstigen Grabstelle« nicht abzuweichen, und ein auf derselben zu errichtendes Denkmal hat weder in seiner Inschrift noch i« seinen Sinnbildern die besondere Art der Bestattung zum Ausdruck zu bringen. Unberührt von dieser Be- stimmung bleibt die dem Ermessen des Geistlichen über- laffene Beteiligung bei einer Trauerfeier für einen Ver storbene», dessen Ueberföhrung zu einer Feuerbestattung be absichtigt wird. Zum Halten einer Anspracheaus dem Gottes acker seitens anderer Personen als des Geistlichen ist recht zeitig vorher unter schriftlicher Vorlage des Wortlautes der beabsichtigten Ansprache, desgleichen zur gesangliche» Mitwirkung unter Vorlegung des Textes des beabsichtigten Gesanges die Genehmigung des Ortspfarrers einzuholen, wie auch in den Fällen, in denen Trauermustk stallfinden soll, die vorherige Erlaubuiserteilung beim Ortspfarrer nachzusuchen ist. — Man schreibt uns: „Der Erlaß der Kpl. Amts- hauptmanrichait Meißen, betreffend die Jnstandhalt «ng der Triebischufer, i» Nr. 8 Joies geschützten Wortes dürste geeignet fein, in den Köpfcu vieler naiver Leser dem Gedanken Raum zu geben, daß die guten Herzogswalder und Helbigsdorfer, wenigstens aber die in diesen Orten befindlichen Flurbefitzer an der Triebisch, dock recht gleichgültige und pommadige Leute sein müssen. Solche gibt es aber bekanntlich allenthalben nnd fehlen diese natürlich auch nicht unter obigen Flurbesttzern in H und H. Zur Sache selbst empfiehl eS sich aber wohl doch hier darauf hinzuweisen, daß die Fluren des Trie- bischtoles, — wenigstens des oberen Triebischtalcs, so- weit Schreiber dasselbe kennt, — durchweg nur sandigen Grund aufweisen. Was Wunder, wenn bei Eintritt von Hochwasser dieses nun mit den Ufermasscn äußerst leichtes Spiel hat, die Ufer zerreißt, uvterwühlt, die Sand- und Kiesmassen fort- und auf Feld und Wiese» wälzt. Wie aber kommt es, baß man gerade in unseren Tagen sich so lebhaft für diese Userschäbe« interessiert und interessieren mußt Namentlich die ge waltigen Hochfluten vom 30/31. Juli 1897 und vom 7. August 1905 waren es, welche, verstärkt durch die Dammbrüche der auf Grillen burger StaatSsorstrevier gelegenen Fischteiche, die Triebischufer vollständig zu schänden machten. Gar mancher Leser wird sich noch an die Verwüstungen vom 7. August 1905 in Grund-Mohorn erinnern. In be legtem OrtSteil Grund nun haben die genannten Hoch wässer, da nur ca. 20 Minute« oberhalb fragliche Dammbrüche erfolgten, am stärksten verheert. Nun hat aber gerade dort sich die Staatsregierung angesichts der argen Schäden bereits in das Mittel geschlagen. Soviel Schreiber bekannt, sind auch in Blankenstein und Tanne berg mit staatlicher Unterstützung bereits jene Ufer- bezw. Brückenschäden reguliert worden. Sind etwa gar diese Tatsachen für die pommadigen Herzogswalder und Hetbigsdorser der Anlaß zur Nachlässigkeit? Uebrigens ist es nichts weniger als eine Kleinigkeit, die mitunter, eine ganz neue Richtung eingeschlagene Triebisch wieder n den alten Lauf zu schaffen und dies betrifft nicht selten Besitzer von Mühlen, deren meist kleiner Grund- re sitz naturgemäß sich in der Hauptsache im Triebisch- al befindet. Wenn es sich dann für derartig geschädigte Besitzer darum handelt, aus oit kaum vorhandenen eigenen Mitteln Hunderte und wohl auch hier oder da Tausend und mehr Mark in die Triebisch zu schaffen, so ist ein gewisses Zauder» dem Schreiber dieses, welcher selbst mehrere 100 Meter Triebischufer zu unterhalten hat, sehr erklärlich, umsomehr als es ja auch nachweislich Stelle« gibt, an welchen alle Reparatur umsonst ist. Im klebrigen billigt Schreiber dieses das Vorgehen rer Aussichtsbehörde vMg, werden doch dadurch wentg- tenS diejenige« Langschläfer, welche sich um dergleichen am liebsten garnicht kümmern, endlich mal nachdrücklich auf gesungen. Derartige Elemente gibt cs aber nicht blos in herzogswalde und Helbigsdorf." — Soweit die Zuschrift. Daß die Uferunterhaltungspfltcht nicht zu den besonderen Annehmlichkeiten zählt, glauben wir aufs Wort Anderer- eits erwächst aber der Aufsichtsbehörde die Pflicht, Ver wahrlosungen nicht aufkommen zu lassen. Ohne das wachende Auge der Behörde würde es in dieser Be ziehung wahrscheinlich oftmals faul aussehen im Staate Dänemark. — Die Landwirtschaftliche Feuer-Ver- icherungs. Genossenschaft im Königreich Sachsen zu Dresden Hal mit 1907 das 34. Jahr ihrer gemeinnützigen Wirksamkeit abgeschlossen und wiederum befriedig nde Er- gebmsse erzielt. Die Versicherungssumme für 19091 neue Polizen betrug Mk. 143318337 (gegen Mk. 129040780 m Vorjahr) und der reine Bestand nach Abzug der er loschenen Versicherungen Mk. 902274112 (gegen Mk 846675285 im Vorjahre). An Prämien und Gebühren wurden Mk. 1,48977245 (gegen Mk. 1,412299.14 im Vorjahre) vereinnahmt, dagegen für Schäden Mk 841240 24 (gegen Mk 656112 49 im Vorjahre) verausgabt, worauf aber Mk 526911.73 von den beteiligten Rückverstcherungs- ;esellschasten der Genossenschaft zurückerstattet wurden. Der Ucberschuß aus dem G'Mst und den Kapitaler trägnissen beläuft sich auf M!. 289729.16. Derselbe soll zur weiteren Verstärkung del, Reservefonds und zur Ver- teilung einer Dividende von wiederum 15°/« an die an teilberechtigten Versicherten verwendet werden. Die Ge noffenschaft dient Landwirten wie Nichtlandwirten und nimmt Versicherungen auf dem Lande wie in den Städten gegen Brandschäden und gegen Einbruchdiebstahl auf. — Weistropp, 22. Januar. Am Montag den 10. d. tagte der landwirtschaftliche Verein Weistropp und Umgegend zum ersten Male wieder im neuen Jahre im Branzke'schrn Gasthofe. Nack herzlicher Begrüßung der Erschienenen durch den Vorsitzenden, Henn Ritterguts besitzer Grundmavn, nnd nach Erledigung des geschäft lichen Teiles wurde von Herrn Pfarrer Jentsch eis Vor trag über „Dkutsch-Ostafrika" gehalten, in welchem an der Hand von Karten Deutschlands größte Kolonie noch Er werbung, Bodenschaffenheit, Reichtvmsquelle« und Zukunft vorgeiührt wurde. Ein schönes Soltdaritätsgefühl der landw'rlschaftlichen Vereine untereinander sprach sich am Schluffe des Abends in einer Sammlung aus, in welcher für eine» arme« Brandkalamitose» in Lappersdorf bei Rodeberg im Handumdrehen sich 25 Mark ergaben. Mit volles Segeln unter treu bewährter Leitung weiter im neuen Jahre! Vermischter. — Der Lifchredner. Es gibt Menschen, die bei jeder paffendes u»d unpaffendeu Gelegenheit einen un widerstehlichen Drang in sich fühlen, einen Toast auszu bringen. Sind ste durch »atürliche Anlagen des Geiste» dazu berufe», sind sie geistreich und witzig und geschmack voll in ihre« Reden, so läßt man sich da» gefalle». Sehr oft findet man aber da» Gegenteil. Da wird ein Langes und Breites geredet, oft kaum oder garnicht im Zu sammenhang mit dem Anlaß des festlichen Zusammen seins. Solche Tischredner falle» eine« sozusagen auf die Nerven. ES ist anmaßend, sich stets und immer für das berufene Sprachrohr der Gesellschaft zu halten. Oft denken die Tischnachbar» über den Gegenstand, den solch Redner feiert, ganz ander». Auch wären Berufe«ere in der Tafelrunde anwesend, um das, was nach Sitte und gesellschaftlicher Pflicht gesagt werden muß, in gefälliger Weise auszudrücken. Regel« dafür: Wo soll ich spreche« und wie? lassen sich natürlich nicht gebe«; das Takt gefühl ist hier allein ausschlaggebend. Aber einige gute Ratschläge wögen demjenigen, der richt schon durch Talent und Gewohnheit den berechtigten Ruf eines guten TischrednerS genießt, immerhin erwünscht sein: Hast Du die Ueberzeugung gewonnen, daß gerade Du und kein anderer reden muß, so beachte folgendes: Präpariere Dir (es sei denn bei großen feierlichen Gelegenheiten) nie vor her eine weitauSholende schwülstige Rede; überlege Dir kurz, was Du sagen willst und „maikäfere" nicht bereits bei der Suppe; Passe eine günstige Gelegenheit ab, wo Du Aussicht hast, angehört zu werseu; mache auch keinen Vorstoß gegen die gerade herrschende oder angebrachte allgemeine Stimmung, sprich einfach und vermeide Phrasen und lange Perioden. Sei herzlich, wenn es an gebracht ist, humoristisch, aber «icht verb, feierlich, aber nicht trivial; übertreibe nicht, we« Du loben willst. Und vor allen Dingen beherzige stets die zwar etwas derbe, aber sehr nützliche und stets gültige Mahnung, die Luther in einer seiner Tischrede« gibt. Sie lautet: Steh schnell auf — Machs Maul auf — Hör baid auf! * D'Annunzir der Schreckensman«. I« Rom fand buser Lage die Uraufführung von D'Annu«- zios „La Nabe" („Das Schiff") statt. Das „B. T." bringt jetzt folgende Bilanz dtcfcs Unglücksschiffcs: Fünf Personen geblendet (davon vier zudem der Zunge beraubt). Acht Personen vor den Augen des Publikums durch eine roothaarige und stark dekolletierte junge Dame mit Pfeilen erlegt. Eine Person beinahe erschossen (es ist ein Mönch, darum entkommt er schließlich mit heiler Haut). Eise Person beinahe geblendet. Eine Person beinahe gekreuzigt. Ein Brudermord auf offner Szene (und zwar ist der Ermordete der Bischoff von Venedig, also Vorgänger Seiner Heiligkeit Pius X) Ein Selbstmord. Ein toter Bischof; der Leichnam wird in stehender Stellung auf die Bühne geschleppt. Ein Henker, der in einem Altarfeuer seine Instru mente glühend macht. Ein nackte Haupthetäre und Tänzerin. Sieben nackte Nebenhctären und Tänzerinnen. Endlich ein halbes Dutzend endloser Prophezeiungen aus die künftige Größe VenedigS. Sehr nett, in der Tat! Man lernt immer noch mehr Dinge kennen, auf die D'Annunzio eitel sein kann. Aurze Chronik. Eigenartiger Unfall beim Viehtransport. Ein Treiber kam bei Friedrichsdorf, wie die „Schlei. Zig." aus Kattowitz meldet, mit einer Anzahl Rinder die Chaussee entlang. Plötzlich stürzte ein Rind tot hin. ES stellte sich heraus, daß das Rind die Drähte der Oberleitung der elektrischen Straßenbahn, die zerrissen auf der Erde lagen, berührt hatte und durch den elektrischen Strom getötet worden war. Ans der Jagd erschossen. Aus der Gemarkung Kummerfeld bet Pinneberg fand vorige Woche eine Treib jagd statt, die einen traurigen Abschluß nahm. Der Jagdaufseher Lusteß wollte während einer Pause, als die Schützen neu aufgestellt wurden, eiuigc Hasen fort tragen; hierbei entlud sich auf «icht aufgeklärte Weise sein Gewehr, und die ganze Ladung drang ihm in den Unterleib. Der Getroffene brach zusammen und starb nach Verlauf einer halben Stunde. Erdbebe«. In Siena wurde gestern vormittag um 10 Uvr 3 Min. eiu wellenförmiges Erdbeben verspürt. Opfer des Eissports. In Straßburg find am Dienstag nachmittag beim Schlittschuhlaufen ans dem Kanal der Leutnant Straub vom 19. Pionierbataillon u»d Fräulein Hille, die Tochter eines Arztes, eingebrochen und ertrunken. Im Sturm gesunken. Der von Newcastle ab gegangene Dampfer „Pernambuko" ist bei schwerem West sturm auf Aalumriff gescheitert und völlig zerschlagen worden. Die Besatzung von 16 Mann wurde mit knapper Not gerettet. Zwei und eine halb- Meile geschwommen. Durch eine außerordentliche Schwimmletftung erregte in