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Erscheint wöchentlich dreimal nud zwar Dienstags, Donnerstag? und Somrabe uds. B-zagSpreiS vierteljährlich I Mi. 30 Psg., durch die Post bezogen 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adreffs: Amtsblatt Wilsdruff. UN- Hingegen-. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Pja. pro vlergelvalteue Korpuszelli. Außerhalb des AmtsgeUchtsbezirls Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Ausschlag. für die Kgl. Amtshauptrnannfchaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru Wilsdruff, sowie flir das Kgl. Forstrentamt xu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, , Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwaloe, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huynoors, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Mrltttz-Rottzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha^Oberh»rmsoors, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtevewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeliqstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. _ Dmck nav Verlag voo Arthur Zschunke, Gtlsdr«» Für die Redakltou und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Fnieratenteil: Arthur Zschunke, beide in Misorup. No. 2S. Donnerstag, dem 12. März 1SW. «7. Jahrs. Die in Gemäßheit von § 9 Absatz 1 Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24 Mai 1898 (Reichsgesctzblatt Seite 361 flg.) nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauplmarktortes Meißen im Monat Februar S. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für das von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb Inr Amtshauptmannschatt im Monate März I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Pferdefutter beträgt 17 Mk. 58 Psg. für 100 Kilo Hafer, 8 Mk 93 Psg. für 100 Kilo Heu, 6 Mk. 30 Pfg. für 100 Kilo Stroh. Meißen, am 7. März 1908 rsss Dis Asnigllche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Für die Heizung des Raihauses bedürfen wir 300 kl Vurgker Koks, 160 Kl guee böhmische vrauukohleu und 8 rm weiches Scheitholz. Die Lieferung hat frei bis ans Rathaus und, anlangend Koks und Braun kohlen, erst auf jedesmalige vorherige Bestellung zu erfolgen. Schriftliche Angebote werden bis 19. März 1908 entgegengenommen. Wils druff, am 7. März 1908. Der Bürgermeister. Kaytenverger. Bekanntmachung. Alles Zigarren» und Tabatrauche» in den Werkstätten und Fabrik räumen der Holzindustrie hierorts wird hiermit verboten. Zuwiderhandlungen ziehen Geldstrafe bis zu 15 Mark event. Haftstrafe von 1 bis 4 Tagen nach sich. Wilsdruff, am 20. Februar 1908. Der Bürgermeister. Kahlenbergec. Lan-tagsauflosung? Wir haben schon früher betont, daß Graf Hohenthal- Bergen mit seinem Wahlrechts-Entwurf aufs Ganze geht und daß er offenbar gewillt sei, den Landtag vor die Alternative zu stellen, entweder ein neues Wahlrecht auf der Basis der Regierungsvorlage zu fr affen oder nach Hause gegangen zu werden. Jetzt ist die Krisis da. Die von der zweiten Kammer gewählte Zwischendeputation hat sich wochenlang mit den verschiedensten Wahlrechts. Vorschlägen hermngeguält; sie hat dabei noch gar nicht Zeit gefunden, sich mit der R gierungsvorlage zu be schäftigen. Das l at dem Schöpf r des Entwurfs die Geduld genommen: er ging in die Sitzung der Zw ^chen- deputation am Freitag und gab eine Erklärung ab, in welcher er unzweideutig zu erkennen gab, daß die Regie rung zwar Abänderungsvorschlägen zugänglich sein werde, daß sie aber am Prinzip i rer Vorlage nach wie vor festhalte. Da die Zwischendeputation unter Ausschluß der Oeffenllichkeit tagt — heute beschäftigt sich die zweite Kammer mit einem Antrag der Abg. Bär und Noch auf Oeffenllichkeit der Verhandlungen —, drangen von der Hohenthal'schen Erklärung zunä vst nur Bruchstücke in die Oeffenllichkeit, obwohl das sächsische Volk ein Anrewt darauf hätte, zu erfahren, wie es nach dreimonatlicher Beratungszeir in der Deputation eigentlich um die Wahl rechtsfrage bestellt ist, die alle Kreise nach wie vor auf das lebhafteste interessiert. Jetzt ist die .Sächsische Arbeiter- Zeitung" — ausgerechnet das Organ der Sozialdemo kratie ! — in der Lage, über die Erklärungen des Ministers das Folgende zu berichten: Der Minister begann seine Ausführungen mit dem Hinweise darauf, daß bisher de Veroandlungen der Wahlrechtsdeputation ein befriedigendes E gebms nicht gezeitigt hätten. Für die Regierung sei der Antrag Ulrich fü Einführung eines Bern «Wahlrechts, der eben verhandelt werden sollte, unannehmbar. Um aber völlige Klarheit in die Situation zu bring n, füge er noch hinzu, daß auch der Antrag Träber-Heymann (Zensuswahlrecht mit 15 besonderen A beiterwahlkreisen, in jeder Kreis hauptmanschaft drei, 10 bis 20 Mark Zensus) für die Regierung nicht annehmbar sei. Dag gen wolle er wieder betonen, daß der Antrag Kühlmorgen (Zulassung von Kommunalvertretern, die V» bis Vs der Abgeordnetenzahl zählen und von den Gemeindevertretern — nicht den Bezirksverbänden — in besonders einzuteilenden Wahl kreisen gewählt werden sollen) der Staatoregieru«g um deswillen fympatisch sei, weil er in der Ueberzeugung wurzele, die wiederhol und nachdrücklich von der Regierung bekundet worden sei, nämlich, das die Abgeordneten nicht lediglich aus all gemeinen, direkten und geheimen Volkswaolen hervor gehen dürfen, sondern daß neben der Kopfzahlvertretung das Volk auch in seiner Gemeindegliederuru vertreten sein müsse. Im übrigen nehme er auf das Bezug, was in der allgemeinen Begründung des Wahlgesetzentwurfes von der Regierung unter II berereits ausgeführt worden sei. Der Antrag Kühlmorgen trage aber auch dem anderen Umstande Rechnung, auf den ebenfalls die Regierung großen Wert lege, nämlich, daß den Gemeind n als solchen ein Einfluß auf die Zusammensetzung der Zweiten Kammer eingeräumt werde. Von den erwähnten Personenkategorien sei ganz ge wiß nicht zu be ürchten, daß sie sich der Einwirkung des! allein und Amtshauptmanns zugänglich zeigen könnten und diese Möglichkeit erscheine absolut ausgeschlossen, wenn der Wahlkörper nicht für den amtshauptmannschastlichen Be- zirk, sondern für den ganze» Regierungsbezirk gebildet würde, weil die V rtreter der St >dt- und Landgemeinden und die Mitglieder des Landeskulturrates, der Gewerbe- und Handelskammern aus dem ganzen Regierungsbezirke zusammenkommen und gemeinsam di am den Regie ungs- bezirk entfallende Zahl der Abgeordneten wählen sollten. Er (der Minister) habe wiederholl in der unzweideutigsten Weise in den Motiven des Wahlgesetz ntwurfes, bet der allgemeinen Vorberatung im Plenum und auch in der Wahlrechtsdeputation erklärt, daß ein Pluralwahlsystem Trotz dieser prinzipiellen Uebereinstimmung seien jedoch seines Erachtens (der Minister gebrauchte die Ichform) gegen den Antrag des Abgeordneten Küh morgen Bedenke» nach zweierlei Richtung hin geltend zu machen. Einmal insofern, als nach ihm der Einfluß der kleinen Gemeinden unverhältnismäßig groß sein würde — eine Gemeinde von 50 Seelen würde ebensoviel Einfluß haben, wie eine Gemeinde von 1900 Seel n — und dieses Mißverhältnis voraussichtlich Grund zur Unzufrirde heit gebe > würde. Zum andern aber die Tatsache, daß bet dem vom Abge- ordneen Kühlmorgen vorgeschlagenrn Verfahren der Wahlmann gerade wie beim jetzt geltenden Wahlrechte keinem anderen Zwecke als der Wahl dienen würde, Während die Regierung es für wichtig hält, daß der Wahlmann nicht bloßer Zettelträger ist. Dieses letztere könne aber nur dann vermieden werden, we n die Personen, die namens der Gemeinden den Abgeordneten wählen, zunächst zur Erfüllung anderer Aufgaben bestimmt seien. Gegen die von der Regierung vorgeschlagene Wahl durch die Bezirksversammlung sei eingewendet worden, daß die Wahl der Abgeordneten einen plutokratischen Charakter anne men werde, weil ein Drittel der Mit glieder der Bezirksversammlung den Höchstbesteuerten angehöre uud weiter, daß die Wahl unter den Einfluß der Amtshauptleute geraten könne. Die Regierung teile zwar diese Bedenken durchaus nicht, wolle aber der gegen teiligen Anschauung Rechnung tragen, um ihr möglichstes im Interesse einer Eini ung getan zu haben. Sie unter breitete daher der Deputation eine» Vermittelungsvorschlag: An der Wahl der Gemeindeabgeordneten beteiligen sich nicht die Vertreter der Höchstbesteuerten, damit der nach Ansicht der Regierung zu Unrecht befürchte plutokratische Charakter von vorn herein beseitigt werde. Dafür sollten sich zu den die Stadt- und Land gemeind n vertretenden Bezirkstags-Abgeordneten die im Bezirke wohnhaften Mitglieder der Handels- und Gewerbekammer sowie des Landeskulturrates gesellen. Wenn auf diese Weis- zu den Vertr tern der Stadt- und Landgemeinden Vertreter der organisierten Beruft yinzukämen, würden die gcfürch teten Nachteile vermieden, und die mit der Wahl zu betrauenden Personen würden einerseits keine bloßen Wahlmänner, andererseits aber doch vom Vertrauen weiter Kreise getragen sein. ohne Verbindung mit einem zweiten System absolut unannehmbar ist, und ich werde niemals Seiner Majestät raten können, einem System zuzustimmen, das sich lediglich auf diesem einen System aufbaut. Man werde ihm (dem Minister) nicht nachsogen können, daß er gegenteiligen Ansichten mit Rechnung zu tragen vermöchte, man solle daher glauben, daß es nur die ernsteste unerschütterliche Ueberzeugung sei, die die Regierung verhindere, sich bei dem von der Wahlrechts deputation beschlossenen Pluralwahlrecht zu begnügen. Er müsse der Deputation seinen Vermittelungsvorschlag aufs dringlichste ans Herz legen und die Mitglieder der Deputation bitten, sich auch immer bei ihrer Entschließung die Situation zu vergegenwärtigen, die eintreten würde und müßte, wenn über diesen Punkt keine Verständigung zustande kommen sollte. Schließlich fügte der Minister noch hinzu, die Regierung erwarte, daß die Deputation nunmehr bald auf die Beratung der Regierungsvorlage zukomme. * Soweit wir unterrichtet sind, erscheint es ausge schlossen, daß zwischen den drei Hauptfaktoren — Regierung Konservative und Nationalliberale — eine Verständigung herbeigeführt wird. Die Wünsche der drei Faktoren sind vollkommen widerstrebend: die Beibehaltung ländlicher und städtischer Wahlkreise, die die Konservativen wünschen, ist der Regierung ebenso ungenießbar wie der Verzicht auf die Wahlen durch die B zirksverbände, den die Nationalliberalen anstreben. So kann es nicht wunder nehmen, daß gestern im Landtage Gerüchte verbreitet waren, nach denen Graf Hohenthal-Bergeu die Absicht habe, vom Ministersessel herunterzusteigen und einem andern die Lösung des Wirrwarrs zu überlassen. Ein besonder« findiger Berichterstatter, der offenbar das Gras wachse» hört, wußte bereits zu melden, daß KreiShaupt- mann Dr. Rumpelt als Nachfolger auf dem Minister sessel in Frage komme. Wir glauben ebe so wenig, daß Graf Hobenthal gewillt >st, die Segel zu streichen, wie wir zu wissen glauben, daß Kreishauptmann Dr. Rumpelt nach dem Ministerposten im gegenwärtigen Stadium recht wenig Sehnsucht hat. Bleibt also nur noch die Ver tagung oder die Auflösung des Landtags. Ob diese freilich das Allheilmittel ist, um die Lage zu verbessern, das ist eine Frage, die sich die Regierung zu beant- i Worten haben wird, noch ehr sie den Landtag nach Hause schickt! Polstriche Ksrn-schE Wilsdruff, de« 11. März. Deutsches Reich. Graf Hoensbroech und die Unterbrechung von Telephongesprächrn Zugunsten von Mitglieder» des Kaiserhauses. Im Anschluß an seine Beschwerde, die kürzlich mit' geteilt wurde, schreibt Graf Hoensbroech: Auf meine Beschwerde an die Ober-Postoirektion in Kiel wegen deS Verhaltens des dortigen Telephon-Amtes vom 27. Februar hat die Ober-Postdtrektton meine Beschwerde für gerecht«