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Papier-Zeitun E- I A3 3 . 2 g SS »ei Bei Bei (Pappwaaren- Spielkarten- Tapeten- Maschinen- chemische Fabriken etc.) Bestel lungen werden angenommen: von jeder Postanstalt des In- und Auslandes von jeder Buchhandlung und vorn Verleger. 13 maliger Wiederholung 25 Prozent weniger. 26 maliger Wiederholung 35 Prozent weniger. 52 maliger Wiederholung 50 Prozent weniger. Erscheint Jeden Donnerstag. 7 Preis, bei der Postanstalt / abgenommen, oder vom Verleger 9 frei unter Kreuzband für 5 Für Annahme und freie $ Beförderung von Chiffre-Briefen ) wird dein Einsender der betr. Anzeige 1 Mark berechnet. / Vorausbezahlung an den Verleger.) z ——-—ss ; Preis der Anzeigen: 10 Pfennig der Millimeter Höhe einer Spalte (*^ Seite). vierteljährlicl 21/2 Mark. 3 für alle anderen Lander 23/4 Mk. , Redaction und Verlag von CARL HOFMANN Civil-Ingenieur, Mitglied des kaiserlichen Patentamtes Berlin w, Potsdamer-Strasse 134. für Papier- u. Schreibwaaren-Handel u. Fabrikation sowie für alle verwandten und Hilfs-Geschäfte Organ des Vereins deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Schutzvereins der Papier industrie und des Schutzvereins für den Papier- und Schreibwaaren-Handel. VI. Jahrgang. Berlin, Donnerstag den 13. October 1881. No. 41. Inhalt: Seite Schutzvereine. Vogelfrei 100.5 Unwürdiges Verfahren 1005 Verein deutscher Holzstoff-Fabrikanten . 1006 Der Einfluss der Leimung auf die Stärke des Papiers 1007 Das Deutsche als Weltsprache .... 1007 Die Papier-Industrie auf der italienischen National-Ausstellung in Mailand . . . 1008 Fünfundzwanzig Jahre einer Actien-Ges. 1010 Beschreib, neuer i. Deutschl. pat. Erfind. 1012 Aus den amtlichen Patentlisten. . . .1014 ... 1020 Von unserem Büchertisch 1022 Briefklammer 1024 Briefkasten 1026 Schutzvereine. In diesen Tagen haben wir an die Mitglieder des Schutzvereins für die Papier-Industrie die Listen schlechter Zahler No. 239—248 und an die Mitglieder des Schutzvereins für den Papier- und Schreibwaarenhandel die Listen No. 159—168 versendet. Wir ersuchen die Mitglieder beider Vereine um fernere Einsen dung ihrer schlimmen Erfahrungen, da nur rasche Mittheilung die Fachgenossen vor Schaden bewahren kann. Seit mehr als einem Jahre lassen wir die Listen nicht mehrautograpbiren sondern drucken, und zwar neuerdings nur auf eine Seite des Papiers, um den Mitgliedern das Ausschneiden und alphabetische Ordnen der Namen zu er leichtern. Ein alphabetisch geordnetes Ver- zeichniss der schlechten Zahler dürfte vor manchem Verlust bewahren! Vogelfrei. In Ermangelung eines Vertrags mit den Ver einigten Staaten von Amerika zum Schutz des geistigen Eigenthums, können alle europäischen schriftstellerischen Erzeugnisse dort nachge druckt werden. Wir müssen deshalb ruhig zusehen, dass das New-York’er Papertrade- Journal, die in Ilolyoke erscheinende Paper- World und Andere das vom Papennakers Müiithly-Juurnal in London in englischer Ueber- Setzung erworbene Erfurt'sche Werk über das Färben des Papierstoffs vollständig abdrucken, ohne auch nur eine Quelle anzugeben. Leider hat bis jetzt der Einfluss der nach druckenden amerikanischen Verleger genügt, um den Abschluss eines Vertrags zu hinter treiben, wir hoffen jedoch, dass das Rechts gefühl der Amerikaner schliesslich durchdringen und diesen Schandfleck der grossen Republik beseitigen wird. Unwürdiges Verfahren. Wir hatten schon mehrmals Veranlassung, die Geschäftsweise Wiener Verleger zu be sprechen und drucken nachstehend zwei Briefe ab, die an einen unserer Abonnenten gerichtet sind und keiner Erklärung bedürfen: Wien, am 26.19. 1881. Ew. Hochwohlgeboren Entschuldigen, wenn wir Sie in unserer Ange legenheit nochmals in Anspruch nehmen; nach dem uns leider Ihr wiederholtes Abweisen unserer Pränumerationseinladungen erkennen liess, dass Sie ein Abonnement nicht zu eröffnen gedenken, fühlen wir uns veranlasst, als Appell an Ihre coulante Gesinnung das höfliche Ersuchen zu stel len, Sie wollen uns für den in Ihrem werthen Interesse gebrachten empfehlenden Artikel, welcher sicher Ihre werthen Intentionen gefördert hat, in dem von uns Alles geschieht, was nöthig ist, uns weitestgehende Verbreitung — auch in Privat kreisen — zu sichern, mit einem nach Ihrem gütigen eigenen Ermessen berechneten Betrage honoriren, um wenigstens unsere zu Ihren Gunsten erwachsenen Auslagen an Satz, Druck, Papier, journalistischer Arbeit etc. zu decken. Diese eben so höfliche als ergebene Bitte glauben wir umso mehr der Entschuldigung werth, als andere Blätter Aufnahmen in den redactioneilen Theil per Zeile mit öst. fl. 3 — 5 berechnen. Es liegt uns selbstverständlich ferne, nicht ver langte Dienstleistungen zu taxiren, immerhin aber glauben wir uns Ihrem werthen Wohlwollen empfehlen zu dürfen. Hochachtungsvoll Für die österr. illustr. Familien-Blätter in Wien. Unterzeichnet: Köcher. Win, am 4-110. 1881. Wir hatten kürzlich die Ehre, an Ihre werthe Adresse eine Einladung vom 26./9. d. J. zu rich ten, deren gefällige Ihrerseitige Erledigung wir bis nun noch entbehren. Hierdurch sind wir zur Vermuthung gelangt, diese Sache sei Ihnen im Drange anderweitiger Angelegenheiten äusser Acht gekommen, weshalb wir uns beehren, dieselbe in gefällige Erinnerung zu bringen. Wir sprechen die Hoffnung aus, Sie werden unserem damaligen gewiss beriicksichtigenswerthen Antrag die Ge nehmigung nicht versagen und verbleiben Hochachtungsvoll Für die österr. illustr. Familien Blätter in Wien. Unterzeichnet: Köcher. Die Wettbewerbung scheint in dem ge priesenen Amerika noch heftiger zu sein, als bei uns. Wenn unsere Reisenden sich auch bei der Kundschaft den Rang abzulaufen suchen, so würden sie sich doch schämen, eine Karte wie nachstehende, von einem amerikanischen Papierwaaren-Reisenden ausgehende, schwarz auf weiss, und gar gedruckt, loszulassen. Sie lautet nach einem überseeischen Blatte folgen dermaassen : „Aus vorliegender Karte werden Sie ersehen, dass ich grosse Auswahl von Papier und Papier waaren führe und ersuche Sie ergebenst, falls andere Reisende, besonders Herr . . . vor mir zu Ihnen kommen, doch jedenfalls einen Theil Ihrer Aufträge für mich zurückzubehalten.“ Das geschäftliche Verhältniss müsste nett werden, wenn jeder Reisende die Kunden durch solche Rundschreiben vor seinen Kameraden warnte! Der Händler, welcher dem Schreiber derartiger Sätze noch Etwas abkaufte, würde übrigens damit seine Kurzsichtigkeit klar stellen, denn er müsste doch erkennen, dass von Leuten, die zu solchen Mitteln greifen, eine stets rechtliche Handlungsweise nicht zu erwarten ist. Gefährliche Pappe. Ein Paar Schuhe für 1 M ist doch sehr billig, dachte X. und kaufte solche in einem Laden zu Hannover. Es war Regenwetter und er fand bald, dass die Sohlen weich wurden und auseinandergingen — weil sie von Pappe waren. Voll Entrüstung über den Betrug reichte er sofort beim Staatsanwalt Klage ein und derKaufmann wurde, obwohl er demKäufer keinerlei unrichtige Angaben gemacht hatte, zu 60 K Strafe verurtheilt. Der Verkäufer hatte nachgewiesen, dass ihm die Schuhe selbst auf 80 Pf. zu stehen kamen, dass er also nur 20 Pf. daran verdiente, und die Geringfügigkeit des Betrags, um den der Käufer geschädigt war, bewirkte, dass von der beantragten Ge- fängnissstrafe abgesehen wurde. Der Betrug wurde vom Gerichtshof darin gefunden, dass der Kaufmann den Käufer über die Natur der Schuhe, auch ohne dass dieser fragte, nicht be lehrt, dass er ihn nicht auf die Pappsohlen aufmerksam gemacht hatte. Das Urtheil erscheint zwar hart, dürfte aber die wohlthätige Wirkung haben, dass solche völlig unbrauchbare Waare keinen Absatz mehr findet nnd folgeweise nicht mehr fabrizirt wird. Diejenigen, welche über die Werthlosigkeit irdischen Ruhms schreiben, vergessen niemals ihren Namen auf die Titelseite zu setzen.