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MtUMll sm WMllff Erscheiut sScheutlich dreimal und zwar DleaStagS, Donnerstags and Zonnabe uds. Bezugspreis vierteljShrltch I M. 30 Pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6, — Telegramm-Adreffe: Amtsblatt Wilsdmff. nnö Amgegend. Amtsblatt Inserate werden MontagS, Mittwochs und Freitags biS spätesiMs 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Psg. pro vtergelvallene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdmff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Ausschlag. für die Kgl. Amtshaupimannschaft Meihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie flir das Kgl. Forffrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha Oberhermsderf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmieoewalve, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Wetstropp, Wildberg Druck mw Verlag vou Arthur Zschuuke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 32. , Sonnabend, de« 21. März 1908. K7. Jahrs. Gewerbegericht. Nachdem Beschwerden gegen die Rechtsgiltigkrit der am 15. v. MtS. erfolgten Beisitzerwahlen innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erhoben, auch Ablehnungsgründe seitens der Gewählten nicht geltend gemacht worden sind, wird nach § 26 des Gewerbe- gerichlsstat-fts im Nachstehenden dir endgültige Zusammensetzung des Gerichts mit dem Hinweise bekannt gegeben, daß das Gericht seine Tätigkeit am 1. April diese- Jahres aufnehmen wird. Dir Zusammensetzung des Gewerbegerichts ist folgende: Vorsitzender: Amtshauptmann Freiherr vsn Ger. » Stellvertreter: Regierungsrat von Asppenfels, R'gierunqsafsessor Jahn, Bezirksafscssor Dr. Walther, sämtlich in Meißen. Beisitzer: L., Arbeitgeber: 1. Vogt, Eduard, Schlossermetster, Coswig. 2. Marx, Herman», FuhrwerkSbesttzer, Eoswig, 3. Ruppelt, Georg, Fabrikdirektor, Köiis, 4. Starke, Paul, Baumeister, Weinböhla, 5 Hennersdorf, Bruno, Tischlermeister, Weinböhla, 6. Berneand, Emil, Fabrikoirektor, Obermeisa, 7. Heyde, Paul, Bäckermeister, Fischergasse, 8. Thomas, Hermann Theodor, Schmiedemeister, Keilbusch, 9. Handel, Ernst Ziegelcibesttzer, Brockwitz, 10. Heckmann, W'lly, Fabrikoirektor, Neu-Sörnewitz, 11. Wolf, Felix. Fabrikbesitzer, Niederau, 12. Herrschuh, Woldemar, Brunnenbauer, Hintermauer, 13. Thürmer, Paul Fabrikoirektor, Robschütz, fl4. Dietze, Gustav, Malermeister, Coswig, 15. Andrä, Franz Otto, Mühlenbrsttzer, Schieritz, 16. Beger, Gustav, Gastwirt, Löihain, 17 Riäiter, Theodor, Schuhmachermeister, Garsebach, 18 Schulze, Feodor, Steinbruchsbesitzer, Keilbusch, 19. Rell, Vik'.or, Fabrikdiriktor, Niederau, 20. Güldner, Ernst Richard, Schmieoemeister, Bohnitzsch. b., Arbeitnehmer: 1. Lindner, Otto, Zementarbeiter, Coswig, 2. Ebersbach, Robert Fabrikarbeiter, Dovritz, 3. Rraufe, Franz, Fabrikarbeiter, Fischergasse, 4. Liebe, August, Fabrikarbeiter, Kötitz, 5. Höhnisch, Joseph, Fabrikarbeiter, Weinböhla, 6. Imhof, Paul, Schlaffer, Zicheila, 7. Schmidt, Gustav, Eisendreher, Kötitz, 8. Glauche, Hermann, Schlaffer, Kötitz, 9. Reinhold, Max, Former, Coswig, 10. Iakob, Albert, Dreher, Meißen, 11. Ackermann, Karl, Glasmacher, Weinböhla, 12. Trimmborn, Peter, Glasmacher, Sörnewitz, 13. pink««, Ernst, Bauarbeiter, Bohnitzsch, 14. Zscherper, Otto, Bauarbeiter, Fischergasse, 15. Weber, Reinhold, Maurer, Korbitz, 16. patzig, Paul, Maurer, Brockwitz, 17. Göpel, Paul, Steinbossterer, Bohnitzch, 18. Polster, Friedrich, Steinarbeiter, Weinböhla, 19. Sielaff, Heinrich, Tischler, Obermeisa, 20. Steinborn, Paul, Porzellandreher, Sörnewitz. Ordentliche Gerichtstage finden bis auf Weiteres in der Regel Dienstag vormittags von S Uhr an im Sitzungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen, Neumarkt Nr. 18, statt. Rach 8 37 des Gewerbegerichtsgesetzes können an ordentlichen Gerichtstagen die Parteien zur Verhandlung des Rechtsstreits ohne Terminsbestimmung und Ladung vor dem Gcwerbegericht erscheinen. Meißen, am 14. Mär, 1908. Amtshauptmann Freiherr von Oer. vr w. daß das Königl'che Ministerium des Innern unterm 22. Februar dieses JahreS folgen des verordnet hat: „Ausländischen Arbeitern, die durch das Zeugnis eines deutschen Arztes Nach weisen, daß sie von diesem schon bei ihrem Eintritt nach Dcmschlind inMySlowitz geimpft worden sind, kann der Impfschein von jeden sächsischen Arzte erteilt werden, bei dem sie sich inn rhalb 7 Tagen nach der Impfung zur Nachschau vocstellrn. Diese Arbeiter stad von dem Arzte, der den Impfschein ausstellt, in die Auslänoerimpfliste einzutragen. Auf Familienangehörige ausländischer Arbeiter finden vorstehende Grund sätze gleichfalls Anwendung. Meißen, am 13. März 1908. Die Königliche Amtsauptmanuschaft. Nachdem durch bas ReichSgcsetz, vetreffeno me Abänderung oer Gewcrveocduung vom 7. Januar 1907 (RcichSgesetzdlatt Seite 3 folgende) die B-stimmangen des 8 35 der Gewerbeordnung auf den Betrieb des Gewerbes als Bauunternehmer und Bauleiter, sowie auf den Betrieb einzelner Zweige des Baugewerbes aus- geoepnt worden sind, haben nach dem letzten Amag dieses Paragraphen alle die jenigen Personen, die diese Gewerbe beginnen, bei Eröffnung tyres Ge- werbebetrievs nicht nur der OrtSbehörke (vergleiche 8 14 oer Gewerbeordnung), sondern autzerdem der Königlichen Amtshauptmannschaft Anzeige hiervon zu er statten. Zu dieser doppelten Anzeige sind auch diejenigen vc pfliplet, die bereits Vor dem Inkrafttreten deS erwähnten Reichsgcsetzes ein Gewerbe der oben be zeichneten Art betrieben haben und dasselbe nach Inkrafttreten vieles Gesetzes fonfsühren. Da diese neuen Vorschriften noch nicht allenthalben genügend beachtet zu werden scheinen, »erden die betreffenden Gewerbetreibenden auf diese Bestimmungen hierdurch noch mit dem Bemerken ausdrücklich hingewiesen, daß ihre Bestrafung aus 8 148 Absatz 1 Ziffer 4 der Gewerbeordnung unnachsichtlich erfolgen wird, dafern ste ihrer Verpflichtung zur Anzctgeerstaitung bei der Königlichen Amtshauptmannschaft nicht bis spätestens zum 1. Mai dieses Jahres nachkommen. N ben den Baumeistern, Baugewerken und Bauunternehmern werden von dieser Bekanntmachung insbesondere betroffen: stelbständtge Maurer und Zimmerer, Steinmetzen, Bautischler, Bauklempner, Dachdecker, Tief- bauunternehmer und Brunnenbauer. Meißen, am 16. März 1908. 2472 Die Königliche Amtshauptmannschaft. Nachdem von den unterzeichneten Kal Amtshauptmannschaften mit ihren Bezirks- ausschüssen ie von den Gemeinden Fördergersdorf und Grumbach beschlossene Einziehung des von der Wilsdruff-Tharandter Staatsstraße bei Station 2 9 abzweigenden und «ach Fördergersdorf führenden Kommunikations- fahrweges Nr. 1505 oes Flurbuches tür Grumbach und Nc 464 oes Flurbuches für Föidergersoorf mit der Maßgabe genehmigt worden ist, daß dieser Weg als öffent licher Fußweg und als Winschaflsweg mstehen bleibt, wird dies hiermit bekannt gemacht. Die Königlichen Amtshauptmannschaften Dresden und Meitze« 2482 am 16 März 1908 Bei dem unterzeichneten Amtsgerichte ist heute der Gutsbesitzer Herr Heinrich Emil Schüttoff in Lampersdorf an Stelle des freiwillig ausgeschiebenen Herrn Friedrich Ernst Fichtner als Ortsrichter für Lampersdorf verpflichtet worden. Wilsdruff, den 14. März 1908. Königliches Amtsgericht. Anläßlich des am Sonntag, oen 22, und Montag, oea 23. ms. Mls., ftatt- findenden Jahrmarktes hat die vorgesetzte Regierungsbehörde Ausdehnung der Verkaufszeit in den Verkaufsständen aus dem Markte an beiden Tagen bis abends 10 Uhr, am Sonntag mittags um 1 Uhr beginnend und die Ausübung des Handels betriebes in den Läden der Stadt am Sonntag von vormittags halb 11 Uhr bis abends Haid 9 Uhr und am Montag ebenfalls dis abends 10 Uhr genehmigt. Die Ausübung des Babiergewerbes ist am Sonntag während der Stunden von 2 Uhr nachmittags bis halb 9 Uhr abends und am Montag vis 10 Uhr abends in den offenen Verkaufsstellen der Friseurgeschäfte, soweit eine Beschäftigung von Hilfs kräften innerhalb der ausgedehnten Geschäftszeit nicht stattfindet, gestattet. Wtlsdruff, am 17. März 1908 . 2507 Der Bürgermeister. Kahlenberger. Der diesjährige Frühjahrsmarkt finücl Sonntag, den 22. März, von mittags ab, und Montag, den 23. März statt. ijzg Wilsdruff, 14. März 1908. Der Siadtrat. Kahlrnberger. Unter Bezugnahme auf Punkt 8 und 10 der diesseitigen Bekanntmachung, die Impfung ausländischer Arbeiter betreffend, vom 9. Februar 1905 werden die Herren Aerzte des hiesigen Medizinalbezirks hiermit zur Nachachtung darauf hingewiesen, Die Verlobung der Prinzessin von Sachsen Coburg. Ucber London wird gemeldet, daß die Heirat zwischen der Prinzessin Beatrice von Sachsen-Coburg und Gotha mit dem Prinzen Alfonso von Orleans, Jnfant von Spanien, nicht zustande kommen werde. Es stehe ihr ein unüberwindliches Hindernis entgegen, da Prinz Alfonso als spanischer Jnfant nur eine Katholikin zur Frau nehmen kann, die Prinzessin sich aber weigere, ihren angestamten Glauben (russisch-orthodox) zu wechseln. — Deutsches Reich. Wilsdruff, den 20. März. Die Verabschiedung des Prinzen Joachim Albrecht von Preutzen vom Militär gewinnt baourch an Eigenartigkeit, daß der Prinz — wohl der erste Fall bei einem Hohenzoller« — ohne die Erlaubnis zum Weitertragen der Uniform verabschiedet wurde. Der Grund zu dieser ja schon für Offiziere über haupt recht scharfen und ungewöhnlichen Maßregel soll darin liegen, daß der Prinz, der bekanntlich seinerzeit vom Kaiser nach Südwestafrika gesandt worden war, seine Beziehungen zu der früher am Berliner Triano«. und Restdenztheater engagierten Schauspielerin Maria Sulzer, die sich kurz vor der Afrikareise des Prinzen mit dem Wiener Baron v. Liebenberg verheiratet hatte, wieder ausgenommen haben soll. Wie es heißt, hat der Prinz Berl n schon verlassen, um in Zukunft als Privat- mc.nn im Auslande zu leben.