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PAPIER-ZEITUNG. 119 nicht genug vor dem thörichten Unternehmen gewarnt werden, sich beispielsweise in einen der artigen Kampf mit den Zollgesetzen der Vereinig ten Staaten von Nordamerika einlassen zu wollen. Wenn auch in vereinzelten Fällen durch irgend einen neuen Kunstgriff auf diesem Gebiete ein augenblicklicher Gewinn erzielt werden mag, so wird es doch so leicht Niemandem gelingen, die ausgebreitete Ueberwachung des Verkehrs durch alle der Zollverwaltung der Vereinigten Staaten zu Gebote stehenden Organe auf die Dauer zu täu schen, und es ist durch die Härte der dortigen Zollstrafen dafür gesorgt, dass, wer sie unmittelbar zu büssen hat, dabei mehr verliert, als den uner laubten Gewinn, welchen geglückte Versuche ihm gebracht haben können. Ungleich wichtiger aber und beklagenswerther ist der Schaden, welcher dem deutschen Ausfuhrhandel im Allgemeinen und allen denselben mit voller Redlichkeit betreibenden Industriellen aus Vorkommnissen solcher Art er wächst. Es ist in zuverlässiger Weise wahrge nommen worden, dass bei der Zollverwaltung der Vereinigten Staaten ein besonders tiefes Misstrauen gegen deutsche Importeure gehegt wird, und es ist deshalb für den gesammten deutschen Ausfuhr handel eine Pflicht der Selbsterhaltung, in allen betheiligten Kreisen energisch darauf hinzuwirken, dass einem solchen Misstrauen jede thatsächliche Begründung entzogen werde. Der Briefverkehr mit Italien, die Versendung von Werthgegenständen durch Briefe, die Kreuzband-Sen dungen etc. Rom im Januar. Alle Diejenigen, welche in irgend welchem brieflichen Verkehr mit Italien stehen, müssen fortan Acht darauf geben, ihren Briefen keinerlei Gegenstände beizuschliessen. Seit dem I. Januar hat nämlich die italienische Oberpostdirection auf Grund eines Urtheils des hiesigen Kassationshofes eine Verordnung erlassen, der zufolge alle die Briefe, von denen die Post voraussetzen kann, dass sie nicht nur Geschriebenes enthalten, in dem Ankunftsort im Postgebäude in Gegenwart eines Zollbeamten und des Adressaten geöffnet werden müssen. Stellt sich bei dieser Oeffnung heraus, dass zollpflichtige Gegenstände (z. B. Spitzen, Schmucksachen, Münzen oder was es sonst sein mag) darin enthalten sind, so werden dieselben nicht etwa verzollt, sondern als Contrebande con- fiscirt. Bisher befolgte man das humane System, einfach den Zoll zu erheben. Es wäre gut, wenn der Generalpostmeister Stephan von dieser sehr uncoulanten und fiska lischen Maassregel Italiens Notiz nehmen und allen deutschen Postanstalten einschärfen wollte, keine eingeschriebenen, noch uneingeschriebenen Briefe, bei denen die obige Voraussetzung ein treffen kann, zur Beförderung nach Italien anzu nehmen. Italien geht nämlich seit der obener wähnten kassationsgerichlichen Entscheidung von von der Ansicht aus, dass der Mangel einer be gleitenden Zolldeklaration, sowie die Nichtbeach tung der Verfügung der Pariser Postkonvention, welche alle Werthgegenstände etc. von der Be förderung auf brieflichem Wege absolut ausschliesst, die Präsumption des beabsichtigten Schmuggels herstellen, welche die Wegnahme ohne jeglichen Ersatz, eventuell auch noch eine Geldstrafe nach sich zieht. Da nun aber geschlossene Briefe als solche mit einer Zolldeklaration nicht versehen werden können und in Italien die Packetpost nicht existirt (dieselbe tritt nach dem Be schlusse des letzten Poslkongresses erst am 1. Ok tober d. J. ins Leben), so greifen viele Leute in Deutschland in dem besten Glauben durchaus ge- : setzlich zu handeln, zu dem einzigen möglichen | Beförderungswege für ganz kleine Gegenstände und legen dieselben in ihre Briefe, was vom 1. Januar d. J. ab den Verlust des Gegenstandes mit sich führt. Wünschenswerth wäre es, dass der Generalpostmeister Stephan auf diplomatischem Wege darauf hinwirken liesse, die frühere Me thode bis zur Einführung der Packetpost am I. Oktober wiederherstellen zu lassen, was ihm nicht schwer werden dürfte, da es Italien ja nur daran liegen kann, etwaige Zölle nicht einzubüssen. Bei dem enormen Verkehr deutscher Fremden in Italien ist es nothwendig, dass von deutscher Seite rasch eingegriffen wird, weil hauptsächlich in Italien lebende Deutsche von dieser Maassregel in empfindlicher Weise betroffen werden können und schon betroffen wurden. Bei dieser Gelegenheit will ich die Aufmerk samkeit des Publikums und des Generalpostmeisters auch noch auf einen zweiten Uebelstand lenken, der allerdings noch nicht eingetreten ist, aber jeden Augenblick eintreten kann, wesshalb es an gezeigt ist, demselben rechtzeitig vorzubeugen zur Vermeidung empfindlicher Verluste. Die hinsichtlich der in geschlossenen Briefen versandten Gegenstände ergriffene Maassregel ist eine Folge der italienischen Zollordnung. Die italienische Regierung kann eine solche jeden Augenblick auch hinsichtlich der Versendung ge bundener Bücher unter Kreuzband, welche sehr häufig vorkommt, geltend machen. Die Sache scheint an sich geringfügig, ist es aber keineswegs. Dieselbe betrifft in erster Linie den deutschen Buchhandel. Fällt es der italienischen Regierung morgen ein, den Zolltarif und die Zollordnung auf gebundene Bücher anzuwenden, wie sie es seit dem t. Januar mit den geschlossenen Briefen thut, so würde jedes in Italien aus dem Auslande unter Kreuzband eintreffende gebundene Buch (broschiirte Bücher sind zollfrei, die gebundenen bezahlen da gegen 12 Francs) als Contrebande dem Staate zur Beute fallen. Ich will in diesem Punkt ein Bei spiel anführen, welches die Nothwendigkeit dar legt, eine Verständigung zwischen Deutschland und Italien herbeizuführen, welche einer Maass regel, wie die genannte, hinsichtlich der Bücher zuvorkommt. Concurrenz halber lassen fast alle deutschen Buchhändler in Italien alljährlich den Almanach de Gotha per Post unter Kreuzband kommen, um die Ersten beim Empfange desselben zu sein. Da die Anzahl der nach Italien gehen den Exemplare jährlich circa 1500, vielleicht auch grösser sein dürfte, so erzielt die Postdirection in Deutschland bei dem schweren Gewicht der Al manache dadurch einen erheblichen Einnahme posten, welcher für die Buchhändler andererseits eine enorme Ausgabe für diese Kreuzbandsendung zu je 2—3 Exemplaren verursacht. Fällt es nun der italienischen Finanzverwaltung plötzlich ein, auf diese Massenkreuzbandsendung die Zollordnung in Anwendung zu bringen, wozu sie formell das Recht hat, so riskirten die deutschen Buchhändler in Italien bei der ersten Sendung dieser Art das ganze Kapital z. B von Almanach de Gotha (ca. 9000 Mark) einzubüssen, eine Postfrankatur von ca. 600 Mark zum Fenster hinauszuwerfen und schliesslich noch die Gefahr einer unerwarteten Geldstrafe zu laufen. Was ich hinsichtlich des Almanach de Gotha nur als Beispiel anführe, gilt selbstverständlich für jedes unter Kreuzband ver sandte gebundene Buch. Es ist um so nothwen diger auch aus anderen Gründen, dieser möglichen Beschädigung des deutschen Buchhandels vorzu beugen, als eine Revanchirung nicht thunlich ist, weil der Bücherexport aus Italien nach Deutsch land im Verhältniss zum Import deutscher Bücher in Italien so gut wie nicht vorhanden ist. Berl. Tagebl. Die gute (?) alte Zeit. Als es noch keine Grossindustrie gab, als die Zünfte noch in Blüthe standen, maassten sich in vielen Zweigen die Arbeiter eine Herr schaft über ihr Handwerk an,die in Tyrannei aus artete und als solche vielseitig empfunden wurde. Die Jünger der Papiermacherkunst hatten ins besondere zahlreiche lästige und kostspielige Gebräuche und ausführliches Ceremoniell ein geführt. Dies ging so weit, dass die Regierung des deutschen Reichs sich veranlasst sah, da gegen einzuschreiten, und wir finden u. A. in Gerstlacher’s Handbuch der deutschen Reichs gesetze Theil IX (1788) ein Reichsgesetz, wel ches wir nachstehend wiedergeben. In der Einleitung ist gesagt, dass das Gesetz erlassen wird, weil den Verordnungen von 1530, 1548, 1577 und 1654 wegen „Abstellung der bey den Handwerkern insgemein sowohl als absonderlich mit den Handwerksknechten, Söhnen, Gesellen und Lehrknaben eingerissener Missbräuche“ nicht allseitig nachgelebet worden, feidßgesetz uom 4. eptemüer 1731. §. 13. Ar. 8. fallen auc an vericiebenen sötten im Teic fiep firm DapiermacjerDanbluerk bie aig- hruce unb Snsolentien bot, baf, taann bie hohje @brighieit aug üetuegenben ursachen ben Papiermactern eine Freihjeit giebt, baf in ge- luiffem 3ezirh iijtcr Tanbe unb ehietg frem- ben Papiermacjern bie TCumpen 3u sammein nict fülle gestattet luerben, bie anbere einen solcen Meister, luelcjer bicfe Freiljeit erlanget hat, ober benjenigen, lueicjer ben, fo eine Dapiermüljle gepacijtet Dat, nac Nugang bet Dacjtjalre üherbietet, für unreblic galten, bie esellen baselbst nicht arbeiten, noc bie Sun- gen, fa anba gelernet, passiren lassen ivoilen, sodann, bas gebacjte desellen ben Meistemn absonderlide anasze geben, tote sie seibige speisen, unb fonft trartiren sollen, imgietchen, bas fie in ihren achen Beine obrigiieitiiche Eriänntnus, nor Kttestat, alg bau ihrem Danbluerk, zulasien luollen, nict iueniger bie esellen bep aleistern, fo fic nicjt beg lät- teng mit bora tein, fonbern beg Bammer schlags gebraucen, nict arbeiten, fonbern fie für uneijrlic halten ivollen. Die Schlussfolgerung lautet: Dann nun aber bie Erfalrung üezeuget, iuas für grosze Lngelegenteiten unb Bescluernusfe burc sitijane unb mehr anbern bif ört^ nicht erprimirteamisbruceLInorbnungenunb.mutj- luilen burc bag ganse heil. röm. Tieic ver- ursacjet toerben, fo sollen auc selbige unb alle anbere bep ben Herrncjaften unb urigfieiten borftommenbe aller Orten angestellet, toiber bie Uebertratter nach Anleitung bieser neuen Der- orbnung mit allein Erns luürlilich erfafren toerben, aucf 511 solcem Enbe bie ODuriglteiten iuilligst unb scleunigst einanber bie Hanb bieten unb bie Dibersetzliche in bergieicen FFällen Iteineslueg hegen, viel iueniger beför» bern, luoll aber nach Bescljaffenfjeit bes lutly- luilleng unb ber lebertrettung biefelbe ernst- lic abstrafen unb benefirnft insonberljeit balin sehen, bamit bie gute liünstier unb Hanbterher toie auch bie jüngere Meister insgemein nicht bergestaiten, toie an bieten Orten im Brauc ist, mit ben Zunft- ober Kugnalmgltösien, Snnunggeibern unb bergieicjen übernommen, folglich an ihrer Wohlfahrt unb guter Dorlaben, fleij ein unb anbern Ort nieberzulasfen, auch baburch bie Orte selbsten, mit Hiunstreicen unb gesthichiten Teuten sic 511 herselen, ben Com- mercien 51t meriilictjem Schaben unb Nüüruc gehinbert toerben, inmafzen einem jeben tanb olnebag ulnüenommen bleibt, mit einem ober anbern guten Arbeiter unb Iiünstier nach e- legenteit ber ^ache 511 digpensiren unb ben- feiben auch toiber ber Zunft Willen, noc viel- mehr aber an benen Orten, lua fo biel aMeister, bie eine Zunft machen Rönnten, nicht ivären, anzuneimen unb 3ur acisterscljaft Rommen zu lafsen. Dass wir in einer besseren Zeit leben als unsere Voreltern, wird nach Durchlesen dieser Schriftstücke auch dem eingefleischtesten Pessi misten klar sein; jedenfalls wollen wir uns freuen, dass wir keinen solch’ blühenden Kanz leistyl mehr zu studiren haben Spreche nie über Dein Missgeschick und gräme Dich nicht über das, was Du nicht hin dern oder ändern kannst.